BBl 2024 www.fedlex.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Entwurf

(KBFHG) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 9b und 10 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 20022 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats vom 22. Januar 20243, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...4, beschliesst: Minderheit (Stark, Salzmann) Nichteintreten Art. 1 Für die Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung werden für die Dauer ab Inkrafttreten der Verlängerung des KBFHG die beiden aktuellen Verpflichtungskredite für die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen und für die Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden sowie von Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Der Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen wird zudem um höchstens 53,2 Millionen Franken erhöht.

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Der Anteil von 3,2 Millionen Franken dieser Erhöhung ist für den zusätzlich benötigten Personal- und Sachaufwand zur Durchführung des KBFHG im Globalbudget des Bundesamtes für Sozialversicherungen plafonderhöhend einzustellen.

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SR 101 SR 861 BBl 2024 560 BBl 2024 ...

2024-0448

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Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. BB

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Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag 2025 und in den Finanzplänen aufgenommen.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum

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