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Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Heliport Trogen (AR): Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Helikopterflugfelds (Heliport) Trogen behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Trogen wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Trogen publiziert werden.

Auflagezeit:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den den Heliport Trogen kann vom 24. April bis und mit 31. Mai 2024 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau ­ Gemeindeverwaltung Trogen, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen Das Objektblatt ist zudem ab dem 24. April 2024 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 31. Mai 2024 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

2024-0965

BBl 2024 867

BBl 2024 867

Auskünfte:

19. April 2024

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Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)