Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen QuestNet GmbH, Bretonischer Ring 5, D-85630 Grasbrunn Das Bundesamt für Kommunikation hat am 8. Februar 2005 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 16. Dezember 2004 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Nummer 0901 556055 wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 780 Franken bestimmt und QuestNet GmbH auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Das Schreiben kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

2005-0331

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