Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Oktober 20052, beschliesst: Art. 1 1
Folgende völkerrechtlichen Verträge werden genehmigt: a.
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität;
b.
Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels;
c.
Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen und die beiden Zusatzprotokolle zu ratifizieren.
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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
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SR 101 BBl 2005 6693
2005-1034
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Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels. BB
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