Jahresbericht 2004 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates vom 1. Februar 2005
Sehr geehrter Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird veröffentlicht.
Genehmigen Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
1. Februar 2005
Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter
2005-0743
2947
Übersicht Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es die Oberaufsicht wahrnehmen kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert.
Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden (Art. 6 FKG). Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Nicht unter die Finanzaufsicht durch die EFK fallen die SUVA, die Schweiz. Nationalbank und die Schweiz. Radio- und Fernsehgesellschaft. Im Vordergrund stehen die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit des Budgetvollzugs und bei der Umsetzung von Massnahmen sowie deren sparsame und wirtschaftliche Durchführung.
Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK.
Ziffer 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über besonders erwähnenswerte Prüffelder. Ziffer 2 und 3 orientieren über einzelne Prüfungen in den Departementen, den Bundesbetrieben sowie verschiedener Organisationen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang 1. Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sieben anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden. Ziffer 4 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten. Ziffer 5 kommentiert die Ergebnisse von Abklärungen im Auftrag der Finanzdelegation
und des Bundesrates. In Ziffer 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt. Die EFK ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Ziffer 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen Aufsichtsorganen und Aufsichtsinstitutionen im In- und Ausland. Ziffer 8 ist der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.
2948
Hinweis Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2003 und 2004, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2005 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
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Inhaltsverzeichnis Übersicht
2948
Abkürzungsverzeichnis
2952
1 Einzelne Prüffelder 1.1 Staatsrechnung 2003 und Neues Rechnungsmodell 1.2 Verkehrsinfrastruktur 1.2.1 National- und Hauptstrassen 1.2.2 Die Alpentransversalen 1.3 Prüfung der Bundeseinnahmen 1.3.1 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 1.3.2 Direkte Bundessteuer 1.4 Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen 1.4.1 Tierverkehrskontrolle 1.4.2 Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen 1.4.3 Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrument des Bundes 1.5 Informatikprüfungen 1.5.1 Die Reorganisation der Bundesinformatik 1.5.2 Prüfung der neuen Anwendungen bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse 1.5.3 Personalinformationssystem des Bundes 1.5.4 Informatiksicherheit im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation 1.6 Querschnittsprüfung im Bereich der Beschaffungen 1.7 Gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen 1.7.1 Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle 1.7.2 Direkte Bundessteuer 1.7.3 Direktzahlungen in der Landwirtschaft 1.7.4 Personalinformationssystem der Armee
2956 2956 2957 2957 2958 2959 2959 2960 2961 2962 2962 2964 2964 2964
2 Weitere Prüfungen in den Departementen 2.1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2.2 Eidgenössisches Departement des Innern 2.3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 2.4 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport 2.5 Eidgenössisches Finanzdepartement 2.6 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement 2.7 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
2969 2969 2970 2972
3 Prüfungen von Bundesbetrieben und Organisationen 3.1 Eidgenössische Technische Hochschulen 3.2 Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic 3.3 Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
2950
2965 2965 2966 2966 2967 2967 2968 2968 2968
2973 2974 2976 2977 2978 2978 2979 2980
3.4 Die Sozialwerke des Bundes 3.5 Weitere Mandate
2980 2981
4 Internationale Mandate
2981
5 Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates 5.1 Evaluation der Exportförderung 5.2 Landesausstellung EXPO.02 5.3 Kauf und Verkauf von Debitel 5.4 UNO-Weltgipfel über die Informationsgesellschaft
2982 2983 2983 2984 2984
6 Weitere Dienstleistungen der EFK 6.1 Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren 6.2 Mitwirkung in Fachgremien 6.3 Vermittlung von Best practice
2985 2985 2985 2986
7 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 7.1 Kantonale Finanzkontrollen 7.2 Finanzinspektorate 7.3 Internationale Organisationen und Rechnungshöfe anderer Länder 7.4 Berufs- und Fachverbände
2986 2986 2987 2987 2989
8 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK
2989
9 Ausblick
2991
Anhänge 1
Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei Betrieben, angeschlossenen und internationalen Organisationen
2993
2
Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz
3003
3
Mandate bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen
3004
4
Wichtige Feststellungen und Empfehlungen aus dem Jahr 2004
3006
5
Organigramm
3010
2951
Abkürzungsverzeichnis A AELE AIF AHV ALM ASTRA
Association européene de libre-échange Agence intergouvernementale de la Francophonie Alters- und Hinterlassenenversicherung asset and liability management Bundesamt für Strassen
B BAG BABHE BAKOM BAV BAZL BBL BDCE BFF BK BLS BLW BIT BUWAL BSV BV PLUS BWG
Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Betriebe des Heeres Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Zivilluftfahrt Bundesamt für Bauten und Logistik Banque de Développement du Conseil de l'Europe Bundesamt für Flüchtlinge Bundeskanzlei Bern Lötschberg Simplon Bahn Bundesamt für Landwirtschaft Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Bundesamt für Sozialversicherung Personalinformationssystem Bundesamt für Wasser und Geologie
C CIA CISA
Certified Internal Auditor Certified Information Systems Auditor
D DEVON DEZA
EDV-Anwendung der Bundestresorerie Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
E EAK EAWAG EBRD EDA EDI EFD 2952
Eidgenössische Ausgleichskasse Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz European Bank for Reconstruction and Development Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Finanzdepartement
EFTA EFK EFV EJPD EMPA EPA ESO ESTV ETH EUMETSAT EUROSAI EVD F FAQS FEG FKG
European Free Trade Association Eidgenössische Finanzkontrolle Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Eidgenössisches Personalamt Europäische Organisation für Astronomie Eidgenössische Steuerverwaltung Eidgenössische Technische Hochschule Europäische Satellitenorganisation European Organisation of Supreme Audit Institutions Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
FLAG FinDel FIPOI FISP
Fonds pour l'Amélioration de la Qualité des Services Fonds für Eisenbahngrossprojekte Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Immobilienstiftung internationaler Organisationen Finanzinspektorat
G GWF GwG GWK
Gruppe für Wissenschaft und Forschung Geldwäschereigesetz Grenzwachtkorps
H HERMES
Projektführungssystem
I IAA IGE IKS InSAP INTOSAI IRR ISB ISBO ITU
Institut of Internal Auditors Institut für Geistiges Eigentum Internes Kontrollsystem Integration Standardsoftware Internationale Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden Internationale Rheinregulierung Informatikstrategieorgan Bund Informatiksicherheitsbeaufragter der Organisationseinheiten des Bundes Internationale Fernmeldeunion
2953
K KFK
Kantonale Finanzkontrolle(n)
L LSVA
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
N NEAT NOVE IT NRM
Neue Eisenbahn-Alpentransversale Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung Neues Rechnungsmodell des Bundes
O OBB OMPI ISBO OSI OTIF
Objektbewirtschaftung und -betrieb Organisation mondiale de la propriété intellectuelle Informatiksicherheitsbeauftragte der Organisation Operative Sicherheit Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
P PKB PNUD ProReMO PUBLICA
Pensionskasse des Bundes Programme des Nations Unies pour le dévelopement Prozesse Bau und neues RechnungsModell Bund Pensionskasse des Bundes
R REFICO RVOG
Standard für Dienststellenbuchhaltungen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
S SAK SAP/R3 SBB Seco SEVAL SNB SVIR
Schweizerische Ausgleichskasse Standardsoftware für Buchhaltung Schweizerische Bundesbahnen Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerische Gesellschaft für Evaluation Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Schweizerischer Verband für interne Revisionen
T TIES
Services d'échange d'informations sur les télécommunications
U UIT UPU UPOV
Union internationale des télécommunications Weltpostverein Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
2954
W WIPO WSL Z ZAS
Weltorganisation für geistiges Eigentum Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Zentrale Ausgleichsstelle Genf
2955
Bericht 1
Einzelne Prüffelder
Eine der Kernaufgabe der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die Bestätigung der Ordnungs- und Rechtsmässigkeit der Staatsrechnung bildet die Grundlage für deren Genehmigung durch das Parlament.
Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen. Die EFK engagierte sich wiederum stark in der Aufsicht über die Verkehrsinfrastruktur, den Einnahmenbereich und Informatikprojekte. Ferner wurde der Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und den bundesinternen Finanzinspektoraten ein besonderes Augenmerk gewidmet.
1.1
Staatsrechnung 2003 und Neues Rechnungsmodell
Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2003 stimmt mit den durch die EFK geprüften Unterlagen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) überein. Die Zentralbuchhaltung wird zweckdienlich und ordnungsgemäss geführt. Die Buchführung und die Jahresrechnung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der vom Parlament beschlossenen Schuldenbremse den Bestimmungen gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung zur Haushaltführung. Die Staatsrechnung konnte ohne Vorbehalte zur Genehmigung empfohlen werden. Allerdings mussten im abgelaufenen Jahr wiederum Differenzen zwischen der Zentralbuchhaltung und einzelnen Dienststellenbuchhaltungen festgestellt werden. Auch im personellen Rechnungswesen bestehen Abrechnungsdifferenzen. Da diese Differenzen nicht wesentlich sind, das Gesamtbild somit nicht beeinträchtigen, konnte die Staatsrechnung trotzdem zur Genehmigung empfohlen werden. Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) und der Umstellung der Zentralbuchhaltung auf die Buchhaltungssoftware SAP werden diese Differenzen verschwinden.
Im Berichtsjahr wurden dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte Tresoreriedarlehen im Umfange von rund einer Milliarde Franken gewährt. Im Einklang mit entsprechenden Parlamentsbeschlüssen wurden diese Zahlungen nicht über die Finanzrechnung abgewickelt. In der Bilanz des Bundes werden Darlehen und Vorschüsse an den Fonds im Betrage von 4,4 Milliarden ausgewiesen, die nicht wertberichtigt sind.
Die bisher den Erstellergesellschaften der beiden Basistunnels (BLS AlpTransit AG und AlpTransit Gotthard AG) gewährten Darlehen können voraussichtlich weder amortisiert noch verzinst werden. Der Bund sicherte den Erstellergesellschaften zu, auf seine Forderungen zu verzichten, falls im Zeitpunkt des Überganges der Aktiven und Passiven auf einen Dritten aktienrechtlich notwendige Abschreibungen auf den aktivierten Projektkosten zu einer Überschuldung der Gesellschaften führen sollten.
In der Zwischenzeit verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zu einem neuen Finanzierungsmodus für Bahngrossprojekte. So sollen keine neuen verzinslichen, rückzahlbahren Darlehen mehr gewährt werden. Die bereits gewährten verzinslichen Darlehen sollen auf anfangs 2005 in eine Bevorschussung umgewandelt werden,
2956
was eine Erhöhung der Bevorschussungslimite des Fonds erfordert. Vorgesehen wird zudem ein neuer Rückzahlungsmodus für die vorgeschossenen Finanzmittel.
Die EFK begleitete wie in den Vorjahren das Projekt «Neues Rechnungsmodell (NRM)» auch im Berichtsjahr. Sie ist mit beratender Stimme in der Projektorganisation vertreten und führte auch einzelne Prüfungen durch. Die EFK erachtet die Einführung der neuen Rechnungslegung im Frühjahr 2006 als realisierbar. Sie formulierte verschiedene Empfehlungen über die SAP-Strategie und -Architektur, die Strukturen und Prozesse im Finanz- und Rechnungswesen des Bundes sowie zum Internen Kontrollsystem. Da die Anforderungen an die Finanzverantwortlichen der Dienststellen stark steigen werden, ist der Ausbildung besondere Bedeutung beizumessen. Die Anliegen der EFK wurden aufgenommen und auch im Entwurf zum neuen Finanzhaushaltsgesetz verankert.
1.2
Verkehrsinfrastruktur
Bei der Verkehrsinfrastruktur legte die EFK Schwerpunkte bei den Strassenbauten und den Alpentransversalen Lötschberg und Gotthard.
1.2.1
National- und Hauptstrassen
Gestützt auf Artikel 3 der Verordnung vom 9. November 1965 über die Aufsicht über Bau und Unterhalt der Nationalstrassen überwacht die EFK die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Die EFK konnte feststellen, dass gegenüber dem Vorjahr das gesamte Instrumentarium zur Ausübung einer wirksamen und effizienten Aufsicht durch das Revisorat ASTRA stark verbessert wurde.
Die Analyse von 24 Einzelberichten und des Tätigkeitsberichts ergab, dass das Revisorat am häufigsten Überschreitungen von Objekt- und Massnahmenkrediten, fehlende oder mangelhafte Kostenkontrollen und Abrechnungen von Objektkrediten, fehlende oder mangelhafte Inventarführung im Bereich des Landerwerbes sowie Umbuchungen und Rückzahlungen unrichtiger Belastungen feststellen musste. Das Revisorat ASTRA beurteilte diese Feststellungen und gab zweckmässige Empfehlungen ab. Die erstmals erarbeitete Risikoanalyse und Revisionsplanung ergeben eine eindeutige Verbesserung der Abläufe zwischen Bund und Kantonen. Sie sind damit klar auf die mit der revidierten Weisung des Departementes angestrebten Ziele ausgerichtet. Die Struktur der Risikoanalyse wurde vom Ansatz her richtig gewählt.
Die Kriterien sind jedoch aus Sicht der EFK noch zu ergänzen. Zudem hat die EFK empfohlen, die Prüfungsplanung künftig so aufzubauen, dass alle geplanten Aktivitäten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsstufe aus den Grundlagen ersichtlich sind. Das ASTRA will mit der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs das Revisorat für die Nationalstrassen in ein Finanzinspektorat gemäss Finanzkontrollgesetz umwandeln.
Die EFK überprüfte sodann die durch die kantonale Finanzkontrolle Freiburgs ausgeübte Finanzaufsicht über den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen. Gegenstand der Prüfungen bildete der Umfang, die Organisation, die Qualifikation der Mitarbeitenden, Planung und Durchführung der Prüfhandlungen, der Berichtsinhalt und die Beziehungen zu Dritten. Die EFK wollte auch wissen, ob die Weisungen des UVEK eingehalten werden. In den Jahren 2002 und 2003 leistete der Bund Beiträge 2957
von 36 beziehungsweise 59 Millionen Franken. Die Prüfung zeigte, dass die Voraussetzungen für effiziente Revisionen zur Zeit geschaffen werden. Die EFK hat dem Inspektorat empfohlen, die Grundsätze der Funktionentrennung mit dem Geprüften noch besser zu beachten. Auch ist sie der Meinung, dass vor dem Vorliegen der Schlussabrechnung Prüfungen durchzuführen sind und auch die Wirtschaftlichkeit von Einzelprojekten geprüft werden sollte. Weitere Empfehlungen betrafen die Berichterstattung und die Prüfprozesse. Die Finanzkontrolle Freiburg hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, andere sind in Planung.
Schliesslich prüfte die EFK, ob im ASTRA ein zweckmässiges und aussagefähiges Controlling als Grundlage für die Projektaufsicht und -steuerung im Bereich der Nationalstrassen besteht.
Die Prüfung erfolgte anhand eines konkreten Projektes im Kanton Zürich mit einem Kostenvolumen von 483 Millionen Franken. Zudem wurden Einzelmassnahmen im Bereich des Strassenunterhalts analysiert. Die EFK konnte feststellen, dass die projektbezogene Koordination gut funktioniert und somit für das Prüfobjekt als zweckmässig und aussagefähig beurteilt werden kann. Dieses gute Prüfungsergebnis ist auf personenbezogene Faktoren der Beteiligten wie vorhandenes Vertrauensverhältnis, Bereitschaft zu pragmatischer Vorgehensweise und fachliche Qualifikation zurückzuführen. Als verbesserungsfähig erachtete die EFK die Umsetzung einer unité de doctrine und damit die Gleichbehandlung der Kantone. Auch sollten die vorhandenen Instrumentarien, die eine Koordination auf einem hohen Niveau garantieren sollen, konsequenter angewendet und durchgesetzt werden. Die vorhandenen Controllinginstrumente müssen als ungenügend beurteilt werden. Dieser Mangel ist im ASTRA bekannt, und es hat bereits erste Massnahmen ergriffen.
Bei der Prüfung der werkgebundenen Bundesbeiträge beurteilte die EFK die Abwicklung von 25 Einzelgeschäften und stellte fest, dass das ASTRA bei den Hauptstrassen und den übrigen werkgebundenen Beiträge seine Aufsichtstätigkeit ordnungsgemäss wahrnimmt. Erkannte Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge betrafen unter anderem die präzisere Abfassung neuer Verfügungen des ASTRA und eine einheitliche Führung von Verpflichtungskredit beziehungsweise Massnahmenkontrollen. Mit den sogenannten «Vorentscheiden» macht
das ASTRA gegenüber den Kantonen «Zusicherungen dem Grundsatz nach». Die EFK hat verlangt, dass die Verbindlichkeit des jeweiligen Bescheids ausdrücklich festzuhalten ist.
1.2.2
Die Alpentransversalen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die EFK sowie weitere interne und externe Prüforgane führten Prüfungen bei den Erstellergesellschaften, insbesondere der BLS AlpTransit AG (BLS AT) und der AlpTransit Gotthard AG (ATG) durch. Die EFK und das BAV haben die Prüfungsplanung 2004 im Bereich AlpTransit mit den Prüforganen sowohl terminlich als auch inhaltlich abgestimmt.
Die EFK überprüfte im vergangenen Jahr die Vertragsabwicklung von Bauarbeiten am Lötschberg bei der BLS AT und führte einen Follow-up der Vorjahresprüfung durch. Sie stellte fest, dass der Vertrag «Rohbau des Basistunnels Süd» mit einem Volumen von 496 Millionen Franken korrekt abgewickelt wurde. Die Zusammenarbeit der örtlichen Bauleitung, der Oberbauleitung, der Abschnitts- und Geschäftslei2958
tung der BLS AT ist gut eingespielt und hat sich in einem schwierigen Umfeld bewährt. Einzelne Aspekte sind jedoch zu verbessern. So ist für die ganze Achse und alle Phasen ein verbindliches Prüf- und Abnahmekonzept zu erlassen. Zudem ist die Sicherstellung von Darlehen zu überwachen, und die Zahlungspläne sind zu aktualisieren.
Die EFK prüfte bei der ATG in Luzern und Bellinzona das Projekt des CeneriBasistunnel. Sie beurteilte die Projekt- und Kostenentwicklung aus dem Blickwinkel der Kostenoptimierung und Verzichtsplanung sowie betreffend Genauigkeit der aktuellen Kostenberechnung. Aufgrund anstehender Projektänderungen und einer allfälligen Etappierung wurden auch die Projekttermine in die Prüfung einbezogen.
Die EFK stellte fest, dass das Projekt für den Vollausbau des Ceneri Basistunnels ausgereift und die mutmasslichen Endkosten von rund zwei Milliarden Franken (Preisbasis 1998) und die Kostengenauigkeit von +/ 15 Prozent plausibel sind. Von besonderer Bedeutung ist das weitere Vorgehen beim Entscheid einer allfälligen Etappierung des Baus des Ceneri-Basistunnels. Die EFK ist der Auffassung, dass eine sogenannte Light-Lösung (eine Röhre in Betrieb, zweite Röhre nur im Rohbau) aus Kosten-Nutzen-Überlegungen keine Vorteile bringen dürfte. Sollte diese Lösung weiterverfolgt werden, sind die Planungsvorgaben des Bundesamtes für Verkehr umgehend vorzulegen. Die EFK hat zudem empfohlen, Abklärungen über Einsparmöglichkeiten rechtzeitig vorzunehmen.
Im Projekt AlpTransit werden die Berichte der Prüforgane und die Standberichte des Bundesamtes für Verkehr der EFK laufend zugestellt. Bei der Auswertung der Prüfberichte stellte die EFK beim BAV eine wesentliche Verbesserung des Controllings der Empfehlungen fest. Die Auswertung des Standberichtes BAV per Ende Juni 2004 zeigte, dass die Angaben einen guten Überblick über den Stand des Projektes geben sowie plausibel und vollständig sind. Zu Bemerkungen Anlass gab die Festlegung von Sicherheitsstandards durch das BAV. Diese basieren auf Entscheidungsgrundlagen, die teilweise nicht nachvollziehbar sind. Die EFK hat dem BAV empfohlen, die Standards insbesondere hinsichtlich Kostenreduktionspotential, zu überprüfen.
1.3
Prüfung der Bundeseinnahmen
Die EFK prüft nicht nur die ordnungs- und rechtsmässige sowie sparsame Mittelverwendung. Sie wirft auch ein kritisches Auge auf den Steuerbezug. Im Berichtsjahr führte sie verschiedene Prüfungen bei der Steuerverwaltung und der Zollverwaltung durch. Die beiden Bundesämter beschaffen zusammen rund 48 Milliarden Franken beziehungsweise 93 Prozent der Bundeseinnahmen.
1.3.1
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Die EFK prüfte die Informatiklösung für den Bezug der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bei der Oberzolldirektion (OZD) in Bern, ausgewählten Zollämtern, Transportunternehmen und Kantonen. Die Prüfung ergab ein gutes Ergebnis. Der OZD kann eine professionelle und engagierte Wirkungsweise attestiert werden. Das Interne Kontrollsystem (IKS) des LSVA-Systems funktioniert ordnungsgemäss. Die Arbeitsprozesse können als effizient und effektiv beurteilt 2959
werden. Vorbehalte mussten bei den Rückerstattungen im unbegleiteten kombinierten Verkehr und den Rohholztransporten gemacht werden. Die Inkassostelle der OZD kann zudem noch nicht alle Möglichkeiten des Inkassos ausstehender LSVAGebühren nutzen. Vereinzelt erfolgte auch die Aufwandentschädigung an die Kantone nicht verordnungsgemäss.
Im IT-Bereich untersuchte die EFK das applikationsunabhängige Umfeld und stellte fest, dass die Anpassung bestehender und der Aufbau neuer Kontrollmechanismen vielfach mit der Geschwindigkeit der Prozessinnovationen und der zunehmenden Vernetzung nicht Schritt halten konnten.
1.3.2
Direkte Bundessteuer
Die Arbeitsgruppe Steuern, welche sich aus Vertretern der EFK, der kantonalen Finanzkontrollen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zusammensetzt, hat vor rund zwei Jahren einen Leitfaden für die Prüfung der direkten Bundessteuer erarbeitet, welcher die wichtigsten Prüfungshandlungen bei der Prüfung der direkten Bundessteuer beschreibt. Die Mitwirkung der EFK an Prüfungen bei den Kantonen hat zum Ziel, die Anwendbarkeit dieses Instruments zu beurteilen und die kantonalen Kontrollorgane bei ihren Prüfungen zu unterstützen. Im Jahr 2004 wirkte die EFK an Prüfungen in den Kantonen Obwalden und Zug mit. Prüfungsschwerpunkte bildeten die von den Kantonen angewandten Verfahren zur Steuererhebung wie das Steuerregister, die Veranlagung und der Bezug sowie die Internen Kontrollsysteme. Gleichzeitig wurde die fristgerechte Abrechnung und Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund geprüft. Nicht in die Prüfung einbezogen wurde die materielle Richtigkeit der Steuerveranlagungen, welche durch das Inspektorat der ESTV geprüft wird.
Die Prüfungen zeigten, dass die direkte Bundessteuer bei den obgenannten Kantonen ordnungsgemäss erhoben wird. Die Funktionentrennung zwischen Veranlagung und Bezug ist organisatorisch gewährleistet und wird systemmässig unterstützt. Die direkte Bundessteuer wird gleichzeitig mit den Kantons- und Gemeindesteuern veranlagt. Der Steuerbezug erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorschriften. In Teilbereichen wurden organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt. Die internen Kontrollen können gesamthaft als wirksam beurteilt werden. Bei einem Kanton war die Prüfungstätigkeit der kantonalen Finanzkontrolle bisher auf den Bereich des Steuerbezugs beschränkt. Die kantonale Steuerverwaltung sicherte indessen ihre Bereitschaft für künftige Prüfungen auch im Bereich der Steuerveranlagung zu. Die Abrechnung und Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund erfolgt bei beiden Kantonen ordnungsgemäss. Die kantonalen Finanzkontrollen beurteilen den Prüfleitfaden als wertvolles Hilfsmittel für die Durchführung ihrer Prüfungen. Von Bedeutung ist, dass die daraus abgeleiteten Prüfungen risikoorientiert und planmässig durchgeführt werden. Die EFK sieht vor, auch im nächsten Jahr Prüfungen gemeinsam mit den Kantonen durchzuführen, um die bisherigen Erfahrungen zu konsolidieren und weiterzuvermitteln.
2960
1.4
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen
Im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der EFK gemäss Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes ist abzuklären, ob Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen und ob die finanziellen Aufwendungen die erwarteten Wirkungen haben.
Eine Evaluation besteht in der möglichst systematischen und objektiven Würdigung des Konzepts, der Umsetzung und der Auswirkungen einer öffentlichen Politik, eines Programms oder eines Projekts. Die EFK unterscheidet zwischen Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluation: erstere kann mehrere Aspekte der Umsetzung bis hin zur Analyse des Input-/Output-Verhältnisses umfassen, während die Evaluation auch die Auswirkungen analysiert und untersucht, wie sich diese zu den politischen Zielsetzungen verhalten. Die EFK-Website enthält einzelne Berichte und Methodenblätter sowie die Liste der laufenden Evaluationen (www.efk.admin.ch).
1. Konzeption
politischer Wille Gesetzgebung bereitgestellte Mittel (Input)
2. Umsetzung
Evaluation
Organisation Koordination, Kommunikation Beschaffungen, Bau Informatik
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Aufsicht Controlling Produkte, Leistungen (Output) 3. Wirkung
Impacts (direktes Resultat)
Evaluation
Outcome (gesellschaftliche Wirkungen)
Die Wirkungen einer bestimmten Politik werden aus einer interdisziplinären Warte analysiert, wobei die Evaluationen oft mehrere Ämter gleichzeitig betreffen. Notwendig ist eine umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Akteure der untersuchten Programme, namentlich deren Nutzniesser. Zahlreiche Rechnungshöfe des Auslandes haben diese Evaluationskultur bereits eingeführt. Die EFK beteiligte sich auf Bundesebene an einer interdepartementalen Kontakt- und Arbeitsgruppe «Wirkungsanalyse», die beauftragt wurde, im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung Vorschläge auszuarbeiten. Diese Bestimmung verlangt, dass die Wirksamkeit der Bundesmassnahmen des Bundes überprüft wird. Bei zehn Ämtern untersuchte die EFK, wie die Wirkungen der einzelnen Massnahmen gemessen werden. Der Bericht wird im ersten Halbjahr 2005 veröffentlicht.
In diesem Jahr sind die Berichte über die Tierverkehrskontrollen, die Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen sowie die Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrumente des Bundes veröffentlicht worden.
2961
1.4.1
Tierverkehrskontrolle
Die EFK evaluierte in der zweiten Jahreshälfte 2003 die Tierverkehrskontrolle. Im Mittelpunkt der Evaluation standen der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben, die Vollständigkeit der Tierverkehrsdatenbank, die Nutzung der Infomationen sowie die Wirkungen auf die Seuchenprävention und -bekämpfung. Die Prüfung zeigte, dass die gesetzlichen Bestimmungen grösstenteils eingehalten werden. Handlungsbedarf besteht bei der Datenerfassung für die Tierverkehrsdatenbank, welche ein zentrales Element der Tierverkehrskontrolle ist. Die Bundesämter für Landwirtschaft und für Veterinärwesen werden die Empfehlungen der EFK im Rahmen des Projektes «Tierverkehrsdatenbank 2006+» umsetzen.
Die Tierverkehrskontrolle ist ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registrierungssystem für die Identifikation der Klauentiere. Das zentrale Element dieser Kontrolle bildet die Tierverkehrsdatenbank. Diese erfasst alle Betriebe mit Klauentieren der Rindergattung mit den Zu- und Abgängen. Geschaffen wurde die Tierverkehrskontrolle mit dem Ziel, bei einem Seuchenausbruch besser vorbereitet zu sein, die Seuchen wirksamer bekämpfen und präventive Massnahmen gezielter einsetzen zu können. Weitere Ziele sind die Sicherheit von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Sicherung der Exportfähigkeit von Rindern.
Der Nutzen und die Vorteile der Tierverkehrskontrolle hinsichtlich einer transparenten Tierproduktion, einem lückenlosen Nachweis der Bewegungen und der Exportfähigkeit von Tieren und Produkten sind unbestritten. Deren Einführung war schwierig und die damit verbundenen Probleme wurden unterschätzt. Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen heute zum grossen Teil erfüllt werden, besteht bei der Vollständigkeit der Daten noch Handlungsbedarf. Die Studie der EFK hat aufgezeigt, dass die Güte der Tierverkehrsdatenbank von den Befragten als ungenügend beurteilt wird, da noch nicht alle Bewegungsdaten der Tiere der Rindergattung (1,6 Mio) eingegeben und die Tierbewegungen der übrigen Klauentiere wie Schweine, Schafe und Ziegen (2,0 Mio) heute überhaupt nicht erfasst werden. Im Gegensatz zur Schweiz werden beispielsweise in England seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahre 2003 die Schafe erhoben. Die EFK hat empfohlen, die rechtlichen Vorgaben anzupassen, die Datenerfassung sowie die Nutzung der Datenbank zu verbessern.
1.4.2
Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen
Die EFK evaluierte die Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule. Angesichts der starken steuerlichen Förderung der Vorsorge ist die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel von grosser Bedeutung. Im Vordergrund stand die Frage, ob bei der Wahl zwischen Kapital und Rente eher die Steueroptimierung oder der Vorsorgezweck massgebend sind. Die EFK kam zum Schluss, dass sowohl bei der Besteuerung als auch beim Leistungsbezug im Interesse einer nachhaltig gesicherten Vorsorge Verbesserungen möglich sind.
In den vergangenen 20 Jahren wurde im Rahmen der 2. und 3. Säule ein eindrücklicher Kapitalstock aufgebaut. Die kommenden Jahre werden aus demographischen Gründen mehr und mehr im Zeichen des Leistungsbezuges stehen. Die EFK prüfte 2962
die Steueroptimierungsmöglichkeiten, die verschiedenen Besteuerungsprozesse und die Risiken der Kapitalbezüge für den Vorsorgeschutz der Versicherten.
Die EFK stellte fest, dass die Besteuerung der Vorsorgeleistung bei der Wahl zwischen Kapital und Rente eine untergeordnete Rolle spielt. Die Ausnahme von dieser Regel bilden Anspruchsberechtigte mit einem überdurchschnittlichen Altersguthaben, die insbesondere bei steuerfreier Anlage des bezogenen Kapitals von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Die materiell bedeutungsvollste Steuersparpraktik besteht in der Staffelung verschiedener Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge über mehrere Jahre, womit die Steuerprogression gebrochen wird. Ein Teil der Kapitalzahlungen an Begünstigte mit Wohnsitz im Ausland entgeht zudem jeder Besteuerung. Bei Vorsorgenehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz funktionieren die verschiedenen Besteuerungsverfahren zuverlässig; sie sollten jedoch vermehrt informatisiert werden. Die EFK begrüsst deshalb die Anstrengungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, des Bundesamtes für Statistik und verschiedener Vorsorgeeinrichtungen, das Meldeverfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln.
Die EFK analysierte auch die Auswirkungen der Kapitalleistungen auf den Vorsorgeschutz der Versicherten. Die Evaluation zeigte, dass vor allem geringe und hohe Altersguthaben in Kapitalform bezogen werden. Kapitalbezüge erhöhen das Risiko, dass Ergänzungsleistungen nötig werden, wenn das Kapital aufgebraucht ist. Der Kanton Genf beispielsweise zahlt deshalb seine kantonalen Ergänzungsleistungen nur aus, wenn die Anspruchsberechtigten keinen Kapitalbezug getätigt haben. Problematisch für den Vorsorgeschutz ist auch das Anlagerisiko: Ausgerechnet in den Jahren 2000 und 2001, als die Aktienmärkte weltweit Höchststände erreicht hatten, wurden gut 50 Prozent mehr Kapitalleistungen bezogen als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2002 gingen die Kapitalbezüge wieder erheblich zurück.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Leistungsformen in der beruflichen Vorsorge noch zu wenig durchdacht worden sind. Insbesondere ist die Regulierung von Kapitalbezügen steuer- und sozialrechtlich noch zu wenig kohärent. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass in einzelnen Ländern ein stufenweiser Bezug des Alterskapitals möglich
ist. Über mehrere Jahre verteilte Kapitalleistungen weisen für die Vorsorgenehmenden geringere Risiken auf als der Einmalbezug. Auch gemischte Leistungsformen mit einem Renten- und einem Kapitalanteil sollten in Zukunft vermehrt verwirklicht werden, weil sie Vorsorgesicherheit und Flexibilität verbinden und weniger anfällig auf steuerliche Missbräuche sind als der Einmalbezug.
Die EFK formulierte zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung, des Bundesamtes für Statistik und des Bundesamtes für Sozialversicherung verschiedene Empfehlungen. Sie betreffen insbesondere die Steuerberechnung beim gestaffelten Bezug, die Verbesserung der Besteuerung von Kapitalzahlungen für Anspruchsberechtigte im Ausland, die Festlegung von Mindestleistungen in Rentenform und die Förderung von gemischten Leistungsformen. Zudem ist die EFK der Meinung, dass der Bund keine falschen Anreize zum Bezug von Kapitalleistungen geben sollte. In einer Periode der angespannten Finanzlage sollte der Bund keine Steueroptimierungen nach dem Giesskannenprinzip anbieten, die die Sicherheit der Altervorsorge in Frage stellen können und von denen nur die Kenner profitieren.
2963
1.4.3
Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrument des Bundes
Die Erhebung, welche die EFK zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung durchführte, hat ergeben, dass der grösste Teil der Eventualverbindlichkeiten mit Subventionscharakter in den Ordnungskonten der Bilanz unter dem Titel «Eventualschulden» aufgeführt waren. Die Verbuchungspraxis ist aber uneinheitlich und es bestehen offene Abgrenzungsfragen in Zusammenhang mit Institutionen des 3. Kreises. Heute werden für mögliche Zahlungen aus Bürgschaften und Garantien mit Subventionscharakter keine Rückstellungen gebildet. Das Subventionselement, welches durch eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes für den Empfänger oder die Empfängerin entsteht, wird nicht als Zusatzinformation im Rahmen der Staatsrechnung quantifiziert.
Die EFK hat Empfehlungen abgegeben zum Erfassen von Eventualverbindlichkeiten, zur Bekanntmachung der Erfassungsprozesse, zu Richtlinien für die Beurteilung von Rückstellungen und der Ausfallwahrscheinlichkeit sowie zur Quantifizierung des geldwerten Vorteils und angemessenen Abgeltung von Bundesgarantien an Organisationen des 3. Kreises. Mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes (NRM) sollen auch diese Fragen angegangen werden.
1.5
Informatikprüfungen
Die Prüfungen bestätigten den Nutzen von NOVE-IT. Sie zeigten aber auch, dass wesentliche Lücken beim Projektmanagement verschiedener Informatikprojekte wie beispielsweise bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse und der Informatiksicherheit bestehen. So müssen heute die Zugriffsrechte beim Personalinformationssystem BV-Plus, welches eine Lohnsumme von 4,5 Milliarden Franken verwaltet, als unzulänglich bezeichnet werden.
1.5.1
Die Reorganisation der Bundesinformatik
Das Reorganisationsprojekt der Bundesinformatik «NOVE-IT» wurde offiziell Ende September 2004 abgeschlossen. Die Evaluation zeigte, dass die 1999 festgelegten Projektziele zum grossen Teil erreicht werden konnten. Deren Überprüfung durch die EFK zuhanden des Bundesrates bestätigte, dass sich die mutmasslichen Einsparungen auf 170 Millionen Franken belaufen dürften. Allerdings kann diese Grössenordnung wegen der fehlenden Bestandesaufnahme der Kosten zu Beginn des Projektes nicht nachgewiesen werden.
Es bestehen noch folgende Pendenzen:
Die Erstellung eines zentralen Informatikinventars für die Projekte und Anwendungen;
die Aufteilung der heute zentral eingestellten Kredite auf die Dienststellen und die Liberalisierung der Beschaffungen;
die Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Leistungserbringern;
die Integration der Informatiksicherheit in die Prozesse.
2964
Eine Querschnittsprüfung der Einführung von NOVE-IT bei acht Leistungsbezügern zeigte, dass gewisse Lücken noch geschlossen werden müssen. So ist die strategische Informatikplanung ungenügend, und die Projektführung wird noch zu oft an Personen delegiert, die nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Die EFK hat zahlreiche Leistungsvereinbarungen (Service Level Agreement) geprüft und musste feststellen, dass verschiedene Verträge, welche die Beziehungen zu den Leistungsbezügern regeln, sich nicht als Instrument für das Informatikmanagement eignen. Die Bundesämter haben oft Schwierigkeiten, Mitarbeitende als Verantwortliche für die Anwendungen, die Integration oder die Informatiksicherheit zu bezeichnen, was zu einer Kumulation verschiedener Funktionen auf eine Person führt. Um Interessenskonflikte zu vermeiden ist jedoch eine Funktionentrennung anzustreben.
1.5.2
Prüfung der neuen Anwendungen bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse
Die EFK hat bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) eine Informatikrevision über die neuen Applikationen «COTISATIONS» und «PRESTATIONS» durchgeführt. Diese Programme, welche ein Finanzvolumen von 1,2 beziehungsweise zwei Milliarden Franken verarbeiten, sollten der EAK, der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und den interessierten kantonalen Kassen zur Verfügung gestellt werden. Die EFK stellte fest, dass die Programme nach rund einem Jahr noch immer unvollständig und fehlerhaft sind. Die Qualität des Betriebes ist ungenügend und produziert, vor allem bei der Monatsverarbeitung, Fehler, Ausfälle und lästige Wartezeiten. Die ordentliche Bearbeitung der EAK-Aufgaben ist nur mit grossem Mehraufwand möglich. Die Fehlerbehebung und Verbesserung der Software belastet die knappen Ressourcen der EAK zusätzlich. Die Gründe für die unbefriedigende Situation sind vielfältig. Die EFK erachtet die Projektorganisation als ungeeignet. Die Projektleitung wechselte zudem mehrmals, was eine chaotische Entwicklung verursachte. Es besteht keine Transparenz über den Projektstand und die noch zu erwartenden Kosten. Die detailierten Anforderungen an die Software und die Arbeitsweisen der SAK und der EAK sind unterschiedlich. Die EAK konnte ihre Rolle als Pilotanwenderin nicht befriedigend erfüllen, da die Programme in einem unausgereiften Zustand in die Produktion übernommen und alle verfügbaren Kräfte mit der Behandlung von Fehlern und Ausnahmen gebunden wurden. Die Sicherheit der Geschäftsabwicklung und die Qualität der Programme konnten nicht geprüft werden, da die Entwicklung noch zu wenig fortgeschritten und die Systeme unstabil waren. Die potenziellen Risiken der Geschäftsabwicklung erachtet die EFK als gross. Die ZAS hat unverzüglich Massnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet.
1.5.3
Personalinformationssystem des Bundes
Verschiedene Massnahmen wurden für die Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung einerseits und der Pensionskasse andererseits ergriffen. Die Prozesse werden zur Zeit aufeinander abgestimmt und ein Schwerpunkt wurde auf die Personalausbildung gelegt. Die EFK musste jedoch feststellen, dass der ursprünglich gesetzte Termin von 2003 für die Bereinigung der 2965
Differenzen und der Abstimmung der Konti nicht eingehalten werden konnte. Verschiedene Bundesämter widmen diesen Arbeiten nicht die notwendige Priorität.
Lücken bestehen auch im Nachweis von Transaktionen von Bundesämtern, welche noch nicht über SAP-Lösungen verfügen. Das Eidgenössische Personalamt verpflichtete sich, ab 2005 ein Lohn- und Mutationsjournal einzuführen und kommt damit einer Forderung der EFK nach. Die Mängel bei den Zugriffsberechtigungen erhöhen zudem den Druck, das Interne Kontrollsystem zu verstärken. So ist es nicht verantwortbar, dass mehr als 30 Personen, darunter auch Externe, Lohndaten eines Bundesamtes verändern können, ohne dass dieses über ein Mutationsjournal oder über eine Liste der Zugriffsberechtigten verfügt.
1.5.4
Informatiksicherheit im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation verabschiedete verschiedene Konzepte wie beispielsweise für die Informatiksicherheit und die Sicherheitsarchitektur. Die Sensibilisierung des Personals für Sicherheitsaspekte ist indessen noch nicht genügend. Die Bildung von Spezialistenteams für die verschiedenen Aspekte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Diese Einheiten sind jedoch noch zu isoliert und verfügen noch nicht über den notwendigen Rückhalt oder Autorität, um die erforderlichen Sicherheitskonzepte und -vorschriften kompromisslos durchzusetzen. Eine Prüfung beim Kompetenzzentrum SAP zeigte zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten auf wie die Schaffung eines Notfallkonzeptes, die Aufhebung unnötiger Produktionswerkzeuge, die Vermeidung von Tests und Programmierarbeiten auf produktiven Systemen oder eine restriktivere Zuteilung von Zugriffsrechten.
Die mit NOVE-IT eingeführte konsequente Trennung von Leistungserbringung und -bezug verursacht immer noch Kommunikationsschwierigkeiten, was nicht ohne Folgen für die Informatiksicherheit ist. So sind die Erwartungen der Leistungsbezüger an die Sicherheit in den Leistungsvereinbarungen oft nicht hinreichend definiert.
Auch die Überprüfung beim Leistungserbringer, ob dieser die Sicherheitsanforderungen erfüllt, ist vielfach ungenügend.
1.6
Querschnittsprüfung im Bereich der Beschaffungen
Die Querschnittsprüfung über die Beschaffung von Bau- und Dienstleistungen der EFK bezog sich auf sieben Objekte der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und acht Objekte der armasuisse. Dabei standen Grundsätze und Prinzipien der Gleichbehandlung der Anbietenden sowie die Transparenz und Rechtskonformität im Vordergrund. Bei den Ausschreibungsunterlagen, welche für die Anbietenden sämtliche Angaben zur Ausarbeitung der Offerte enthalten müssen, interessierte vor allem, ob die Kriterien projektorientiert, genügend detailliert und mit Blick auf die Nutzungsdauer festgelegt wurden.
Die EFK stellte bei beiden Beschaffungsstellen folgendes fest:
2966
Für den Beschaffungsprozess sind fast ausschliesslich die projektleitenden Personen zuständig. Die Ausschreibungsunterlagen und die Arbeitspapiere wurden von ihnen nur vereinzelt so erstellt, dass es einem Dritten (z.B. der internen Kontrollstelle oder dem Stellvertreter) möglich ist, den Zuschlags-
entscheid schlüssig zu prüfen. Nicht belegt ist, ob das Vier-Augenprinzip beachtet wurde.
Es fehlen vor allem auftragsbezogene Beurteilungskriterien, eine durchgehende Gewichtung sowie eine dokumentierte Risiko- und Sensitivitätsbetrachtung. Zudem wird nicht klar zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien unterschieden.
Es ist nicht sichergestellt, dass der Vergabeantrag vollständig ausgefüllt wird und sich zu den Zuschlagskriterien der Ausschreibung äussert. In wieweit wirtschaftlich gehandelt wurde, kann besonders dort nicht beurteilt werden, wo Direktvergaben unbegründet sind.
Die EFK hat empfohlen, die Kontinuität der Zuschlagskriterien von der Ausschreibung bis zur Vergabe beizubehalten. Zu jeder Vergabe ist sicherzustellen, dass ein dem Verfahren angepasster Evaluationsbericht erstellt und die freihändigen Vergaben gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen begründet und diese Ausnahmeregelung restriktiv angewendet wird. Die geprüften Stellen bestätigten, dass die von den EFK beurteilten Geschäfte die Notwendigkeit für eine weitere Optimierung des Vergabewesens in ihrem Beschaffungsbereich aufzeigen. Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK wurde bereits im Berichtsjahr eingeleitet.
1.7
Gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen
In einem föderalistischem System müssen die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen in zahlreichen Bereichen geteilt werden. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung erzwingt auch eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsorgane.
Regelmässige Kontakte und Gespräche sind die Voraussetzung für ein koordiniertes Vorgehen und für gemeinsame Prüfungen. Im Berichtsjahr wurden solche Prüfungen im Fiskalbereich, bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen und bei der Verarbeitung der Erwerbsausfallentschädigungen durch das Personalinformationssystem der Armee PISA durchgeführt.
1.7.1
Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle
Die EFK prüfte zusammen mit den Finanzkontrollen der Kantone Basel-Landschaft und Graubünden das Projekt «Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle», ein durch die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantone gemeinsam entwickeltes Projekt.
Die Prüfungen zeigten, dass mit diesem Pionierprojekt zwei wesentliche Zielsetzungen erfolgreich realisiert werden konnten: die Harmonisierung der kantonalen Steuerpraktiken und die elektronische Vernetzung der kantonalen Steuerverwaltungen zu verbessern. Die Einschaltung des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation als Betreiberin der Anwendung entspricht den Anforderungen der Verfügbarkeit, der Sicherheit und der Vertraulichkeit.
Die gemeinsame Prüfung mit den beiden Kantonen führte insbesondere zu den folgenden Empfehlungen:
2967
Analyse und Verbesserung der Schnittstelle mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung, damit die Qualität der Daten den Erwartungen der Benutzer entspricht;
die Betreiberorganisation, welche die Projektorganisation ablösen wird, muss in verschiedenen Punkten verbessert werden;
Trennung von Projekt- und Betriebsabrechnung.
Im übrigen konnten wichtige Lehren für die Abwicklung zukünftiger Informatikprojekte von nationaler Bedeutung gewonnen werden. So zeigte das Milizsystem erneut seine Schwächen. Die Arbeit wird auf zuviele Mitarbeitende aufgeteilt, die neben ihrem Pflichtenheft nur einen geringen Teil ihrer Zeit dem Projekt zur Verfügung stellen können. Es zeigte sich aber auch wie wichtig die Harmonisierung, die Projektdauer, das Controlling, aussagekräftige Machbarkeitstests, die Verträge mit den Lieferanten und die Beherrschung der verschiedenen Landessprachen für den Erfolg solcher Projekte sind. Dank einem vorbildlichen Einsatz der verschiedenen Projektmitarbeitenden konnten die nicht immer günstigen Rahmenbedingungen kompensiert werden.
1.7.2
Direkte Bundessteuer
Die EFK führte auch im Berichtsjahr mit den Kantonen gemeinsame Prüfungen durch. Wegen fehlender Prüfkompetenzen ist die EFK auf die Mitarbeit der kantonalen Finanzkontrollen angewiesen, um Aussagen über die Ordnungsmässigkeit bei dieser Steuer, die immerhin rund zehn Milliarden Franken einbringt, zu machen (vgl. auch Ziff. 1.3).
1.7.3
Direktzahlungen in der Landwirtschaft
Die EFK prüfte in Zusammenarbeit mit der kantonalen Finanzkontrolle des Kantons Solothurn die Schnittstellen zwischen den Kantonen Bern, Fribourg und Solothurn und dem Informationssystem des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Die Beurteilung der Datenqualität von der Eingabe bis zur Archivierung, sowohl bei den Kantonen wie beim BLW, und die Analyse des Internen Kontrollsystems bei der eingesetzten Informatik standen im Vordergrund. Die Prüfung ergab gute Ergebnisse. Empfehlungen betrafen potentielle Interessenkonflikte sowie eine verstärkte Koordination der verschiedenen Kontroll-, Aufsichts- und Revisionsorganen auf allen Ebenen.
1.7.4
Personalinformationssystem der Armee
Das neue Personalinformationssystem der Armee (PISA) löste ein Informationssystem aus den 1980er Jahren ab, das den modernen Anforderungen und insbesondere denjenigen der Armee XXI nicht mehr genügte. Das neue System wurde im Sommer 2003 in Betrieb genommen. Der Wechsel von der Armee 95 zur Armee XXI im Januar 2004 erforderte bis zum Herbst 2004 weitere Anpassungen. Im Vordergrund der Prüfung standen die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Wehrpflichtersatzab2968
gabe. An der Prüfung im Bereich der Wehrpflichtersatzabgabe beteiligten sich die kantonalen Finanzkontrollen von Luzern, St. Gallen und Zürich.
Die EFK hat der Zentralen Ausgleichsstelle empfohlen, einen elektronischen Abgleich ihrer EO-Daten mit den EO-relevanten Daten des PISA einzurichten. Das Prüfungsteam führte für die Dienstperiode 2003 einen Testabgleich erfolgreich durch und konnte so die grundsätzliche Machbarkeit aufzeigen. Das VBS wird auch nach Projektabschluss ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der Datenintegrität und -qualität legen. Im Bereich der Wehrpflichtersatzabgabe hat die EFK vorgeschlagen, das Problem der unterschiedlichen Dauer der Datenverfügbarkeit innerhalb von PISA und den kantonalen Informatiklösungen neu zu beurteilen. Die Benutzerverwaltung und das Interne Kontrollsystem bei drei ausgewählten kantonalen Wehrpflichtersatzverwaltungen sind gut umgesetzt. Durch ihre Prüfung konnte sich die EFK überzeugen, dass in der zentralen Berechtigungsverwaltung des Erwerbsersatzes und der Wehrpflichtersatzabgabe des VBS die Ordnungsmässigkeit und die Rechtmässigkeit gewährleistet sind.
2
Weitere Prüfungen in den Departementen
Diese Ziffer beinhaltet die Aufsicht der EFK über die Verwaltungseinheiten des 1. und 2. Kreises des sogenannten 4-Kreise-Modells, mit anderen Worten die Bundesämter der Zentralverwaltung und die FLAG-Ämter. Im ersten Semester prüft die EFK jeweils schwergewichtig die Jahresabschlüsse der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft und die ihrer Betriebe sowie zahlreicher Organisationen und Institutionen. Insgesamt sind es 54 Mandate (vgl. Anhang 3). Die nachstehenden Sachverhalte enthalten Ergebnisse einzelner Prüfungen, welche die EFK im Rahmen der Abschlussrevisionen und der Finanzaufsicht durchführte. Eine Liste der durchgeführten Prüfungen, deren Ergebnisse in der Finanzdelegation bereits behandelt worden sind, findet sich im Anhang 1. Im Übrigen sei auf die vorhergehende Ziffer über einzelne Prüffelder hingewiesen.
Die verschiedenen Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2003 und 2004, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Die Ergebnisse der Dienststellenrevisionen bilden auch eine Grundlage für die Bestätigung der Staatsrechnung.
2.1
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Die EFK prüfte im Dienstleistungszentrum Telematik des EDA die Informatiksicherheit. Themen waren die Umsetzung der Empfehlungen aus der Prüfung des Jahres 2001, das internationale Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung (KOMBV4) aus der Sicht des EDA (Outsourcing), die Anwendungsentwicklung und das Change Management. Die Prüfung ergab gute Ergebnisse. Ohne zusätzliche Verschlüsselung stellt aber der Betrieb des Satellitennetzes ein Risiko für das gesamte Kommunikationsnetz der Bundesvserwaltung dar. Um die Sicherheit im KOMBV-Netz zu erhöhen, hat die EFK empfohlen, die Satellitenstrecken zu verschlüsseln.
2969
Die Nachprüfung bei der DEZA hat ergeben, dass die bei der Revision im Jahr 2003 festgestellten Mängel weitgehend behoben worden sind. Damit konnte die EFK die Ordnungsmässigkeit des Finanz- und Rechnungswesens bestätigen. Die im Vorjahr ausgewiesene Summe von rund 1,3 Milliarden Franken der noch nicht abgerechneten Betriebsmittelvorschüsse für Projekte und Aktionen im Ausland konnte auf 935 Millionen Franken reduziert werden. Die Abrechnungsausstände bei Projekten, deren Beendigung mehr als vier Jahre zurückliegt, konnten um rund 80 Prozent auf 52 Millionen Franken verringert werden. Bei den restlichen Projekten sind Abklärungen im Gang. Die DEZA will die offenen Abrechnungen mit Projektabschluss per Ende 1999 oder früher bis anfangs Februar 2005 aufarbeiten. Die Prüfung der Verpflichtungskredite ergab gegenüber dem Vorjahr ein deutlich besseres Ergebnis.
Die EFK überprüfte die Abrechnung der Sicherheitskosten des G8-Gipfels in Evian von anfangs Juni 2003. Für den Anlass gewährte der Bund 35,4 Millionen Franken.
Die Kreditverantwortung wurde dem EDA übertragen, welches für die zentrale Koordination innerhalb des Bundes und die Erstellung der Schlussabrechnung zuständig war. Die angefallenen Ausgaben sind korrekt, vollständig erfasst und richtig verbucht worden. Frankreich hat sich gemäss Staatsvertrag verpflichtet, einen Teil der Sicherheitskosten des G8-Gipfels zu übernehmen und hat den vereinbarten Betrag von 12 Millionen Euro sowie einen Beitrag von drei Millionen Euro an die Kollateralschäden im 4. Quartal 2004 an den Bund überwiesen. Die Abrechnung der Sicherheitskosten enthält nur die durch den Anlass verursachten zusätzlichen Ausgaben. Bei den ausgewiesenen Sicherheitskosten handelt es sich demnach nicht um Vollkosten. Hinsichtlich Kostenerfassung und Projektkostenrechnung besteht bei Projekten mit mehreren beteiligten Dienststellen noch Verbesserungspotential.
2.2
Eidgenössisches Departement des Innern
Beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern hat die EFK das Finanz- und Rechnungswesen sowie die Stiftungsaufsicht geprüft und festgestellt, dass die Abläufe zweckmässig sind und das Finanz- und Rechnungswesen ordnungsgemäss geführt wird. Beim Kredit «Aus- und Weiterbildung» wurde festgestellt, dass verschiedentlich in erheblichem Ausmass Kurskosten übernommen wurden. Es ist mit den Mitarbeitenden vereinbart worden, dass diese Kosten nur zurückbezahlt werden müssen, wenn ein Austritt aus dem Bundesdienst vor Abschluss der Ausbildung erfolgt. Die EFK vertritt die Auffassung, dass im Interesse einer sparsamen Mittelverwendung, insbesondere dort, wo die Arbeitsmarktfähigkeit des Mitarbeitenden deutlich erhöht wird, eine Rückerstattung auch für eine angemessene Zeit nach Erwerb eines Diploms vorzusehen ist.
Die EFK konnte feststellen, dass die Dossiers der Stiftungsaufsicht korrekt geführt werden. Eine Aufsichtstätigkeit, die sich indessen lediglich auf eine Analyse der eingereichten Unterlagen stützt, kann der öffentlichen Erwartung nicht immer gerecht werden. Die EFK hat deshalb empfohlen, das Genehmigungsschreiben dahingehend abzuändern, dass daraus ersichtlich wird, auf welchen Unterlagen die Genehmigung beruht. Das Generalsekretariat hat diese Empfehlung entgegengenommen. Die von der EFK angeregte Überprüfung, ob alle im Register geführten Stiftungen Jahresrechnungen erstellen und einreichen, hat ergeben, dass dies bis auf zwei Stiftungen der Fall ist. Bei diesen ist ein Aufhebungsverfahren eingeleitet worden.
2970
Beim Bundesamt für Kultur (BAK) prüfte die EFK die Sektion Film und den Bereich Auslandschweizerschulen. Die im Bericht der EFK aus dem Jahre 2002 gemachten Empfehlungen zum Finanzwesen wurden grösstenteils umgesetzt oder Massnahmen sind beschlossen worden. Die geprüften Subventionen an die Auslandschweizerschulen wurden korrekt abgewickelt. Die Dossiers werden gut geführt und die erforderlichen Kontrollmassnahmen wurden vorgenommen. Formell ist die Vollständigkeit der Dossiers aber noch zu verbessern. Die Entwicklung der Auslandschweizerschulen ist permanent zu überwachen, damit negative Entwicklungen möglichst früh erkannt und bei Bedarf Massnahmen ergriffen werden können. So gibt es Schulen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder abnehmenden Schülerzahlen konfrontiert sind. Die Auslandschweizerschulen weisen bei der Publica noch einen Fehlbetrag von rund sieben Millionen Franken auf. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten und der finanziellen Lage der meisten Auslandschweizerschulen besteht ein latentes Risiko, dass der Bund für die Deckung des Fehlbetrages wird einspringen müssen.
Das Interne Kontrollsystem bei der Gewährung von Filmbeiträgen ist noch zu verbessern. Der Zahlungsfluss ist je nach Verlauf der eingegangenen Verpflichtungen von Jahr zu Jahr unterschiedlich und ist schwierig zu budgetieren. Bei Zahlungsproblemen sollte mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Lösung gesucht werden.
Die EFK führte beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Dienststellenrevision durch. Die Prüfung umfasste eine Ist-Aufnahme in den Bereichen Umfeld und Organisation, Strategie- und Planungsprozesse sowie Risikomanagement. Das äusserst vielschichtige BAG war in sämtlichen Aufgabengebieten in den letzten Jahren mit Veränderungen konfrontiert, die sich zwangsläufig auf die Arbeit, die Organisation und die Prozesse ausgewirkt haben. Es hat sich laufend den neuen Herausforderungen wie beispielsweise der Integration der Kranken- und Unfallversicherung aus dem Bundesamt für Sozialversicherung gestellt. Noch nicht abgeschlossen sind die Errichtung eines Risikomanagementsystems über alle Amtstätigkeiten und die Konkretisierung der Ziele für sämtliche Leistungskategorien des Amtes. Die EFK sieht zudem noch einen Verbesserungsbedarf bei der kostendeckenden
Tarifgestaltung. Das BAG rechnet mit ersten Umsetzungsergebnissen gegen Ende 2005.
Prüfungsgegenstand beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) war das Finanzund Rechnungswesen, das Interne Kontrollsystem, der Inventarbereich sowie das formelle Abrechnungswesen bei den Ergänzungsleistungen der AHV/IV. Die EFK konnte feststellen, dass das Finanzwesen den heute geltenden Anforderungen entspricht. Die Abläufe sind dokumentiert, die Funktionen getrennt und der Nachvollzug gewährleistet. Der Transfer der Kranken- und Unfallversicherung ins Bundesamt für Gesundheit veranlasste die EFK zu weiteren Empfehlungen wie die Aktualisierung der Unterschriften- und Visalisten, die vermehrte Nutzung von SAP als Führungs- und Controlling-Instrument auf allen Stufen sowie die Überprüfung der unnötigen Doppelerfassung bei den Debitoren im Bereich der berufliche Vorsorge. Im Bereich der Abrechnungen der Ergänzungsleistungen der AHV/IV mit den Kantonen beanstandete die EFK ferner, dass Revisionsberichte über die Abrechnungen eines Kantons fehlen.
Die EFK prüfte die Übergabe der Aktiven und Passiven der Eidgenössischen Rehabilitationsklinik (ERK) in Novaggio an die Ente Ospedaliero Cantonale (EOC) in Bellinzona. Sie konnte feststellen, dass die Übergabe der ERK an die EOC vereinba2971
rungs- und ordnungsgemäss erfolgte. Der Übergabestichtag 1. Juli 2003 konnte eingehalten und die Übergabearbeiten gemäss Vereinbarung fristgerecht abgeschlossen werden. Der vom Bund zusätzlich bewilligte Investitionsbeitrag von insgesamt 13 Millionen Franken ist gemäss Übergabevereinbarung an verschiedene Vorgaben geknüpft, welche noch eine Überwachung erfordern. Das von der EFK geforderte Meldeverfahren über die Realisierung der Bauvorhaben und der weiteren Nutzung der Klinik wird durch die Vertragsparteien, das Generalsekretariat des EDI und die Generaldirektion der EOC, umgesetzt.
Dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) obliegt der Vollzug des Universitätsförderungs- und Forschungsgesetzes, des Bundesstipendien- und Bundesmaturitätsrechts, die Integration der Schweizer Forschung in internationale Programme sowie die internationale Zusammenarbeit. Die EFK prüfte die Rechtsund Ordnungsmässigkeit ausgewählter Subventionsauszahlungen, den Nachweis über die Mittelverwendung, das Amtscontrolling und das Interne Kontrollsystem.
Ferner wurde das Forschungs-Informationssystem ARAMIS (Administration Research Actions Management Information System) hinsichtlich Vollständigkeit der Daten, Transparenz, Verwendung als Management- und Führungsinstrument analysiert. Die Prüfung ergab gute Ergebnisse. Die Finanzkompetenzen entsprechen den spezialgesetzlichen Regelungen. Die Funktionen zwischen Bewilligung der Kreditanträge und den Auszahlungen sind getrennt. Die Kontrollmassnahmen werden im Bereich der Zahlungs- und Verpflichtungskredite mit zum Teil automatischen Kontrollen des EDV-Systems, Datenbanken und Excel-Auswertungen ergänzt. Die Geschäfte werden durch den internen Revisionsdienst und dem Finanzinspektorat überprüft. Zusätzlich werden Kontrollen bei den externen Organisationseinheiten durchgeführt, die vom BBW Beiträge erhalten.
2.3
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die EFK überprüfte beim Bundesamt für Justiz (BJ) ausgewählte Bereiche wie das Finanzwesen, das Interne Kontrollsystem, die Verpflichtungskredite sowie das Vertrags- und Personalwesen. Sie stellte fest, dass die kontrollierten Bereiche den Anforderungen entsprechen. Die Buchführung über die beschlagnahmten Gelder, die sogenannten «Sharing-Konten» durch die Eidgenössische Finanzverwaltung erachtet die EFK als zweckmässig. Beim Bundesamt für Justiz liegt die treuhänderische Verwaltung dieser Gelder bis zum Abschluss des Verfahrens.
Das Parlament verabschiedete im Dezember 1999 die Vorlage über Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung. Die sogenannte Effizienzvorlage sieht vor, dass für komplexe, interkantonale und internationale Ermittlungen im Kampf gegen die Schwerstkriminalität wie organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Korruption nicht mehr die Kantone zuständig sind, sondern der Bund. Die Strafverfolgungsbehörden und die Bundespolizei sind stufenweise über mehrere Jahre auszubauen. Verschiedene Stellen sind bei diesem Projekt beteiligt: die Bundesanwaltschaft, die Bundeskriminalpolizei und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt beim Bundesgericht. Die EFK prüfte die Beschaffungen aus den Jahren 2001 bis 2003, die zur Hauptsache über Kredite des Bundesamts für Polizei (BAP) abgewickelt wurden. Sie beschränkte sich deshalb bei ihren Prüfungen auf dieses Amt. Sowohl die Bedarfsermittlungen wie auch die Beschaffungen wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Die EFK hat unter anderem 2972
empfohlen, die Beschaffungen und die Kompetenzen im sicherheitssensiblen Bereich zu zentralisieren. Zudem sind effizientere Methoden zur Ermittlung der Projektkosten zu evaluieren, um die Aussagekraft der Statusberichte über die Finanzen zu verbessern.
Beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) überprüfte die EFK die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit der Rechnungsführung. Die EFK musste die Rechnungsführung als nicht ordnungsgemäss beurteilen. So beanstandete sie bei den Bestandeskonten insbesondere die fehlende Abstimmung und das Fehlen von Saldennachweisen.
Diverse Kassenkonten weisen Minussalden auf und Kassenbestände stimmen mit der Buchhaltung nicht überein. In der Finanzrechnung wird gegen das Bruttoprinzip verstossen und das Jährlichkeitsprinzip wird nicht rigoros eingehalten. Die Verpflichtungskreditkontrollen werden nicht weisungsgemäss geführt.
Ursache für die unbefriedigende Situation ist die unzweckmässige Organisation des Finanzwesens. Neben dem Finanzdienst des BFF werden wichtige finanzielle Aufgaben auch in anderen Abteilungen des BFF wahrgenommen. Eine für die gesamten Finanzbelange des Amtes verantwortliche Funktion eines Finanzchefs besteht nicht.
Die Finanzabläufe sind nicht dokumentiert. Ein funktionierendes Internes Kontrollsystems liegt nur teilweise vor. Um die Mängel zu beheben, hat die EFK empfohlen, die Finanzprozesse im Amt zu analysieren, anzupassen und zu dokumentieren sowie einen mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Finanzchef beziehungsweise -chefin zu ernennen.
2.4
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bei der Direktion Informatik (DIK VBS) prüfte die EFK die Einführung der Kostenund Leistungsrechnung (KLR). Während die Projektdokumentation bis Ende Juni 2002 nachvollziehbar ist, kann mit der vorhandenen Dokumentation der Vergleich zwischen dem vorgegebenen und dem seit Juli 2002 erreichten Projektstand nicht gemacht werden. Die auf anfangs 2005 geplante Fusion zwischen Führungsunterstützung und Informatik zur Führungsunterstützungsbasis sowie die 2007 beabsichtigte Ausrichtung zu einem FLAG-Amt verlangen den Aufbau einer aussagekräftigen KLR. Die EFK hat empfohlen, für den KLR-Aufbau ein klares Mandat zu formulieren, den Controllingprozess zu beschreiben, die Stelle des Controllers rasch zu besetzen und die Effizienz des Dokumentenmanagements zu verbessern. Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Anlagebuchhaltung und bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse von Anlagen sowie in der Berechnung der Plankosten pro Kostenstelle.
Die EFK prüfte in der Gruppe armasuisse das Projektmanagement eines Bauvorhabens. Aufgrund der Projektdokumentation und der Befragungen stellte die EFK diverse Verbesserungsmöglichkeiten fest. Die EFK hat unter anderem empfohlen, sicherzustellen, dass künftig das Vergabeverfahren erst dann eröffnet wird, wenn die zur Auftragserteilung nötigen Mittel bewilligt und der Projektstrukturplan sowie die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen kongruent sind. Auch sollte der Beauftragte dem Bauherrn in angemessenen Abständen transparent über Leistung, Termine, Kosten und Finanzen berichten. Änderungen sind im Projektstrukturplan zu dokumentieren. Die Termin- und Kostenplanung sind angemessen miteinander zu verknüpfen.
2973
Die EFK überprüfte die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal, für welche ein Baukredit von 23,2 Millionen Franken bewilligt wurde. Die EFK stellte fest, dass die Arbeiten im vereinbarten Rahmen mit dem Kanton Basel-Landschaft abgewickelt wurden. Das Vorhaben wurde vom Hochbauamt des Kantons BaselLandschaft, dem Eigentümer der Anlage, gut geleitet. Verschiedene Mängel und Schwachstellen zeigten sich jedoch bei der Projektaufsicht von Seiten des Bundes.
Bis Ende 2003 wurde diese wegen der laufenden Reorganisation im VBS von verschiedenen Stellen wahrgenommen. Seit dem 1. Januar 2004 ist «armasuisse» für die operationellen Belange der militärischen Immobilien zuständig. Die gemachten Empfehlungen zielen darauf ab, Bedingungen und Verfahrensabläufe zu überdenken und anzupassen, vor allem im Bereich der gezielten Belegungsplanung, der Projektaufsicht, der Vorgaben für die Abrechnung des Bundesbeitrages, der Verpflichtungskontrolle sowie der Beiträge an Aufwendungen für die Denkmalpflege und für Kantinen, die in Eigenregie bewirtschaftet werden.
Gegenstand der Revision war eine Prüfung der Ordnungs- und Rechtsmässigkeit der Jahresrechnung 2003 im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie dessen Verpflichtungskredite. Im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2003 musste insgesamt die fehlende Abstimmung und das Fehlen der Saldennachweise beanstandet werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beträge sowie die Ordnungsmässigkeit der Buchführung konnten anhand der im Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Unterlagen nicht bestätigt werden. Die EFK hat Empfehlungen zu Abstimmungsarbeiten, Saldennachweise, Verpflichtungskrediten und Bestandesnachweise gegeben.
Die Ergebnisse der Prüfung des Personalinformationssystems der Armee PISA sind unter Ziffer 1.7.4 zusammengefasst.
2.5
Eidgenössisches Finanzdepartement
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beschafft rund 50 Milliarden Franken der Bundeseinnahmen und hat ein Ausgabenvolumen von rund 13 Milliarden Franken. Es stellt somit für die Prüftätigkeit der EFK ein Schwergewicht dar.
Aufgrund ihrer Prüfungen konnte die EFK feststellen, dass die Buchhaltungen des Generalsekretariats und der Rekurskommissionen des EFD ordnungsgemäss geführt werden. Lücken bestehen im Internen Kontrollsystem. Bei der Buchführung mussten die ungenügende Überwachung und die Einhaltung verschiedener Weisungen beanstandet werden.
Nach Artikel 68 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946 sind die mit dem Vollzug der AHV beauftragten Ausgleichskassen jährlich zu revidieren. Die Prüfungen richten sich nach den Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung. Mit der Prüfung der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) ist die EFK beauftragt. Bei beiden Ausgleichskassen konnte sie eine ordnungsgemässe Rechnungsführung und Rechnungslegung für das Jahr 2003 bestätigen. Die Bilanzbestände sind nachgewiesen und gehen gleichlautend aus den Buchhaltungen hervor.
Die EAK führte im November 2003 neue Informatikanwendungen ein, was zu erheblichen Problemen führte. Das Tagesgeschäft wurde in Mitleidenschaft gezogen. Die Abwicklung komplexer Rentenfälle, von EO-Entschädigungen und 2974
IV-Taggelder wurde verzögert. Damit die Versicherten nicht unnötig lange auf ihr Geld warten mussten, wurden provisorische Zahlungen ausgerichtet (vgl. auch Ziff. 1.5.2).
Die EFK prüfte bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) das Informatikprojekt für den Bezug der Tabak- und Biersteuer. Die Prüfungsschwerpunkte waren die Projektführung, die Anwendungsentwicklung mit der JAVA-Programmiersprache, die zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Projektmethodik. Die EFK lokalisierte das Hauptrisiko im ungenügenden Ressourceneinsatz. Die EFK hat empfohlen, für zukünftige Projekte bereits in der Voranalyse und Konzeptphase eine genauere Kosten-Nutzen-Schätzung vorzunehmen. Die EZV hat in der Folge zusätzliche Ressourcen für die Sicherstellung der veralteten Informatiklösungen beantragt. Der Einführungstermin musste auf 2006 verschoben werden.
Im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) überprüfte die EFK den Einkauf von Bürotechnik und Informatik sowie das Projekt Neues Rechnungsmodell (ProReMo).
Im Media Center Bund (MCB) führte sie eine Dienststellenrevision durch und revidierte die Projektführung im Ausland.
Im Bereich der Bürotechnik und Informatik wurde die Organisation, das Interne Kontrollsystem und die Einhaltung der Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesen geprüft. Die Beschaffung von Informatikmitteln wurde in den letzten fünf Jahren fortlaufend durch die Fusion der ehemaligen EDMZ mit dem Amt für Bundesbauten, das Projekt NOVE-IT, verschiedene Reorganisationen im BBL und die Einführung von SAP revolutioniert. Die EFK stellte fest, dass ein motiviertes, engagiertes Team besteht, das trotz schwieriger Rahmenbedingungen qualitativ gute Leistungen erbringt. Sie hat unter anderem empfohlen, die Personalprofile und die Stellenbeschreibungen der Einkäufer und Einkäuferinnen zu überarbeiten und entsprechende Entwicklungsmassnahmen und Laufbahnpläne zu entwickeln. Angesichts des grossen finanziellen Volumens hat die EFK zudem vorgeschlagen, Massnahmen zur Beschaffung von standardisierten Produkten voranzutreiben.
Die EFK prüfte auch das Projekt ProReMo (Prozesse Bau und Neues Rechnungsmodell) bezüglich Organisation, Fortschritt und kritischen Erfolgsfaktoren. Die Projekt-Organisation schafft gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung. Nicht zu befriedigen vermag die
Konzentration des Projektwissens auf den Gesamtprojektleiter und die fehlende Stellvertretung. Wichtige Arbeitspakete konnten noch nicht gestartet werden beziehungsweise befinden sich erst in der Voranalyse oder Konzeptphase. Die Aspekte des Internen Kontrollsystems (IKS) sind im Projektverlauf fortlaufend zu berücksichtigen. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines wirksamen IKS ist in den Projektteams noch nicht genügend verankert.
Die EFK bemängelte zudem, dass das Projekt ProReMo gestartet wurde ohne einen Kostenrahmen vorzugeben und einen entsprechenden Kredit zu beantragen. Es besteht keine Übersicht über die Gesamtkosten des Projektes.
Im Media Center Bund (MCB) des BBL überprüfte die EFK die Dienstleistungen, die Prozesse, die Organisation, das Controlling, die Sicherheitsaspekte sowie die personellen Ressourcen und die Maschinenkapazitäten. Die Personalkapazität in der Endverarbeitung sollte den betrieblichen Notwendigkeiten angepasst werden, sodass der normale Betrieb ohne temporäre Arbeitskräfte, Ferienverschiebungen und Überstunden abgewickelt werden kann. Das MCB verfügt im Digitalprint über nicht voll ausgelastete Maschinenkapazitäten. Die Termine und Periodizitäten von Grossaufträgen sind mit den Kunden und den Rechenzentren so abzustimmen, dass Zinsver2975
luste durch eine verzögerte Fakturierung und die Anzahl der Maschinenumrüstungen minimiert und die Kapazitätsauslastung des MCB insgesamt optimiert werden.
Damit die Druckprozesse von den externen Rechenzentren (RZ) bis zur Endverarbeitung im MCB durchgängig laufen können, müssen bei allen RZ-Druckapplikationen die Programmschnittstellen standardisiert werden. Bei der Passherstellung hat die EFK die Anträge auf die Beschaffung von zwei zusätzlichen Passstrassen sowie die Einstellung von zusätzlichem Personal überprüft und als angemessen befunden. Damit kann das Risiko von längeren Wartezeiten und Entschädigungsgebühren an die Kantone für die Erstellung von provisorischen Pässen weitgehend vermieden werden. Bei der Kosten-Leistungsrechnung sind die Parameter und Umlageschlüssel regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Eine weitere Prüfung befasste sich mit der Ausführung von Bauprojekten im Ausland. Sie hat gezeigt, dass BBL und EDA effizient zusammenarbeiten, diese Zusammenarbeit aber stark personenabhängig ist. Die Prüfung von vier ausgewählten Projekten hat verschiedene Schwachpunkte wie Einhaltung der Beschaffungsvorschriften und ungenügende Kostentransparenz offengelegt. Das BBL hat in der Zwischenzeit Sofortmassnahmen eingeleitet. Verschiedene Empfehlungen sollen im Rahmen von ProReMo umgesetzt werden.
Die EFK stellte beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) fest, dass das Finanz- und Rechnungswesen ordnunsgemäss geführt wird. Die Empfehlungen werden umgesetzt. Bei der Vergabe von Projektarbeiten an Dritte zeigte sich, dass um etwa einen Drittel höhere Stundenansätze anfallen als bei der Durchführung mit eigenem Personal. Die extern vergebenen Aufträge entsprachen im Jahre 2003 einem Stellenäquivalent von 283 Personen. Das BIT teilt die Auffassung der EFK, dass es kostengünstiger wäre, vermehrt Festanstellungen vorzunehmen. Wegen Budgetrestriktionen verfügt das BIT indessen nicht über den notwendigen Handlungsspielraum.
In der Ziffer über einzelne Prüffelder sind die Ergebnisse weiterer Prüfungen, insbesondere bei den Steuern und im Informatikbereich zusammengefasst (vgl. Ziff. 1.3 und 1.5).
2.6
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Die EFK prüfte beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 27 Beitragszusicherungen und -abrechnungen von Berufbildungsbauten im Gesamtbetrag von 92 Millionen Franken. Aufgrund der Revision mussten rund 20 Prozent der Dossiers abgeändert werden. Die Korrekturen betrafen zur Hauptsache Expertisen des Bundesamtes für Bauten und Logistik bei der Anwendung des Baustandards «Minergie», Abzüge für den Anteil an Unterhaltsarbeiten und bei der Bestimmung des Eingriffgrades bei der Flächenkostenpauschale. Die Beitragszusicherungen mussten um 5,2 Millionen Franken reduziert werden. Die EFK hat dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie empfohlen, die Expertisen kritischer zu begleiten.
Die EFK überprüfte beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die im Jahre 2003 an die Proviande ausgerichteten Subventionen. Die Schlussabrechnungen erfolgten bislang erst im Folgejahr, wodurch bei der Proviande die Ertrags- und Vermögenslage verzerrt ausgewiesen wurde. Da die Jahresrechnung bereits im Januar vorliegt, hat die EFK dem BLW empfohlen, die Schlusszahlungen noch zu Lasten des mass2976
gebenden Rechnungsjahres zu leisten, damit die Erträge bei Proviande periodengerecht erfasst und das Jährlichkeitsprinzip beim BLW eingehalten werden können.
Das BLW vergütet die Ausgaben der Proviande für Dienstleistungen von Dritten nach dem realen Aufwand und ohne Toleranzgrenze. Die EFK hat deshalb vorgeschlagen, die Vereinbarungen entsprechend anzupassen und vertiefte Prüfungen im Leistungsbereich der Proviande durchzuführen.
Die Prüfung beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) umfasste das Wohnbauund Eigentumsförderungsgesetz (WEG). Die EFK verschaffte sich einen Überblick über die bestehenden Risiken sowie über die Verlustsituation. Sie überprüfte die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der verbuchten Verluste in den Bereichen Garantieverpflichtungen, Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger und der Grundverbilligungsvorschüsse. Sie konnte feststellen, dass die Verluste ordnungsgemäss verbucht wurden. Das Risikopotential wird auf rund 500 Millionen Franken geschätzt. Die Aufgabe des BWO besteht unter anderem darin, durch geeignete Massnahmen die Verluste zu minimieren. Seit 2002 werden keine neuen WEG-Geschäfte mehr bewilligt.
2.7
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Die EFK prüfte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die korrekte und vollständige Erfassung der Gebühren. Die Ausgaben 2003 des BAZL betrugen 101 Millionen Franken, die Einnahmen 29 Millionen Franken. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich damit lediglich auf 28 Prozent. Erhebliche Kostenelemente wie Miete, Mobilien oder Energie werden durch andere Bundesämter getragen. Zudem werden keine sachlichen und zeitlichen Abgrenzungen vorgenommen. Das BAZL trägt auch Kosten Dritter wie beispielsweise die Mehrwertsteuer für Skyguide (2003: 24,6 Millionen Franken). Die Verordnung vom 25. September 1989 über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt umfasst 42 Bestimmungen mit einer Vielzahl von Gebührenkategorien mit Ansätzen von 40 Rappen bis 700 000 Franken. Der Nachweis von kostendeckenden Gebühren kann nicht erbracht werden, da eine KostenLeistungsrechnung fehlt. Die EFK forderte, dass eine Kosten-Leistungsrechnung eingeführt, die Gebührenverordnung im Sinne von kostendeckenden Gebühren überarbeitet und die Gebührenkategorien reduziert werden. Zudem ist die Kompetenz- und Unterschriftenregelung unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips zu verbessern.
Die EFK stellte im Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) bei den Bundesbeiträgen für Wasserrisiken fest, dass das Amt bei den Grundlagen- und Vorprojekten effizient mitarbeitet. Im Zusicherungs- und Abrechnungsbereich indes sind die Grundsätze und Prinzipien der Gleichbehandlung der Gesuchsteller sowie der Transparenz und Rechtskonformität der Auftragsabwicklung besser zu beachten. Die finanziellen Mittel werden wirtschaftlich verwaltet und eingesetzt. Verbesserungsmöglichkeiten sieht die EFK bei den Beurteilungsgrundlagen, dem Subventionsantrag, der Zusicherungsverfügung und den Abrechnungen mit den Kantonen. Die Nachprüfung aus vergangenen Revisionen zeigte, dass wesentliche Empfehlungen nicht umgesetzt werden konnten. Nach Aussagen der Verantwortlichen zwangen die Unwetter 1999, 2000 und 2002 sowie die Einführung des neuen Finanzausgleichs die Amtsleitung dazu, die personellen Ressourcen auf diese Ereignisse zu konzent2977
rieren. Das BWG hat aber zusammen mit dem BUWAL eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus den Kantonen eingesetzt, um ein Subventionsmodell für die Bereiche Gefahrengrundlagen, Frühwarnsysteme und Messeinrichtungen sowie Schutzbauten zu entwickeln.
Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) prüfte die EFK unter anderem die Abrechnung der Veranstaltung «World Summit on the Information Society (WSIS)» in Genf. Um Transparenz herzustellen, hat die EFK empfohlen, nach Abschluss der letzten Zahlungen eine Schlussabrechnung zu erstellen. Das BAKOM hat mittlerweile diese Abrechnung erstellt. Der Gesamtaufwand des Bundes beläuft sich auf 18,1 Millionen Franken. Die Mehrkosten betragen 3,5 Millionen Franken gegenüber den gesprochenen Krediten. Für die noch offenen Rechnungen wurde im Rahmen des zweiten Budgetnachtrages 2004 ein entsprechender Nachtragskredit anbegehrt (vgl. auch Ziff. 5.3). Die EFK überprüfte auch den verlängerten Leistungsauftrag für die Jahre 2004 und 2005 und stellte fest, dass ein neuer Partner in Form des Branchenverbandes der Com-Anbieter in die Stiftung «Bieler Kommunikationstage» (BKT) aufgenommen wurde. Sie hat dem BAKOM empfohlen, sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit des BAKOM als hoheitliche Behörde gewahrt bleibt und jeglicher Anschein von Interessenskonflikten vermieden wird. Das BAKOM versteht sich indessen nicht bloss als Konzessionsgeberin, sondern in vermehrtem Masse als Kompetenzzentrum für die Stärkung und Weiterentwicklung des Telekomsektors und der elektronischen Medien. Mit der Stiftung will das BAKOM dazu einen Beitrag leisten. Um das finanzielle Risiko dieser Veranstaltung nicht ausschliesslich mit Konzessionseinnahmen und Bundesgeldern abzudecken, werden konkurrenzierende Branchenverbände als ideale Partner betrachtet. Mit einer Bündelung der Interessen in der Trägerschaft will das BAKOM eine Einflussnahme von Konzessionären ausschliessen.
Die Ergebnisse der Prüfungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind in Ziffer 1.2 dargestellt.
3
Prüfungen von Bundesbetrieben und Organisationen
In dieser Ziffer werden die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen von Institutionen und Betrieben des Bundes aus dem 3. und 4. Kreis kommentiert. Der dritte Kreis umfasst öffentlich-rechtliche Anstalten wie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder das Institut für Geistiges Eigentum. Im vierten Kreis befinden sich Aktiengesellschaften mit einer Bundesbeteiligung von mehr als 50 Prozent.
3.1
Eidgenössische Technische Hochschulen
Als Revisionsstelle prüfte die EFK die Rechnung des ETH-Bereichs sowie die Rechnungen der beiden Hochschulen, des ETH-Rates und der vier Forschungsanstalten und hat sie mit einer Einschränkung zur Genehmigung empfohlen. Die Einschränkung betrifft die Bereinigung von Altlasten, die mit der Überführung der ETH in den dritten Kreis zum Vorschein gekommen sind. Die Qualität des konsolidierten Jahresabschlusses 2003 sowie des Rechnungswesens des ETH-Bereichs hinterlassen einen guten Gesamteindruck. Die Hochschulen und Forschungsanstalten haben im Rechnungs- und Finanzwesen viel geleistet und in Bewegung gesetzt. Mit dem 2978
Übergang in den dritten Kreis und der Einführung einer eigenen Rechnung mussten zahlreiche Abstimmungsdifferenzen und fehlende Saldonachweise von Bilanzkonten aufgearbeitet werden. Die EFK konnte zudem feststellen, dass bei den einzelnen Institutionen fast überall ein Risiko-Management vorhanden ist. Kleine und mittlere Schäden sind versichert, nicht jedoch Grossrisiken. Die Risikofähigkeit des ETHBereichs ist im Falle von Grossschäden ohne Deckung durch den Bund nicht gegeben. Eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Bund und ETH besteht nicht und muss im Rahmen der vom Bundesrat kürzlich beschlossenen Risikopolitik ausgehandelt werden.
3.2
Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic
Die EFK prüfte gestützt auf Artikel 74 des Heilmittelgesetzes (HMG) und stellte fest, dass bei Swissmedic 2003 in organisatorischer Hinsicht grosse Fortschritte erzielt wurden. Die Swissmedic weist heute einen deutlich höheren Organisationsgrad auf als noch Ende 2002. Die EFK konnte sich davon überzeugen, dass die richtigen Entscheide gefällt und die notwendigen Massnahmen angegangen wurden.
Die EFK befand die Buchführung und Rechnungslegung in Ordnung und hat dem Institutsrat beantragt, die Jahresrechnung 2003 zu genehmigen. Sie musste allerdings feststellen, dass der Leistungsauftrag für die Jahre 2002 bis 2005 und die Leistungsvereinbarung 2003 nur bedingt taugliche Steuerungsvorgaben aufweisen. Der Bericht der Swissmedic zur Erfüllung der Leistungsvereinbarung 2003 ist gut aufgebaut und strukturiert. Die EDV-gestützte Mengen- und Zeiterfassung stand aber erst ab 1. Juli 2003 zur Verfügung. Die EFK konnte somit über die Einhaltung von Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung keine abschliessenden Aussagen machen. Sie ortete Verbesserungspotenzial beim Qualitätsmanagement. Der Geschäftsbereich Inspektorate ist noch nicht akkreditiert, der Rechnungsstellungsprozess weist verschiedene Schwachstellen auf und in der verwaltungsinternen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Generalsekretariat EDI fehlt eine klare Kompetenzabgrenzung. Was die Subsidiärhaftung des Bundes betrifft, hat die EFK der Swissmedic empfohlen, bei der Haftungs- und Versicherungsfrage mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung nach einer optimalen Lösung zu suchen. Die Swissmedic ist der Auffassung, dass die bestehende Versicherungsdeckung von 100 Millionen Franken angemessen ist. Die Eidgenössische Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass es vorab in der Verantwortung der Institutsleitung liegt, dem Unternehmerrisiko entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Sie hat deshalb empfohlen, dass in der Leistungsvereinbarung die Verpflichtung zum Abschluss von angemessenen Versicherungen festgeschrieben wird, bis eingehendere Vorschriften auf einer höheren Regelungsstufe vorliegen. Im Rahmen des Projekts «Risikopolitik des Bundes» wird die EFK diese Frage mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung noch vertiefen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschloss, das Bestehen und das Ausmass der im Jahre 2002
aufgedeckten Missstände zu klären. Die im August 2004 veröffentliche Untersuchung kam zum Schluss, dass ein grosser Teil der Missstände auf die mangelhafte und/oder nicht abgeschlossene Vorbereitung des neuen Instituts zurückzuführen sind.
2979
3.3
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Die EFK revidierte die Jahresrechnung 2003/04 des Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE). In ihrem Bericht hat die EFK dem Institutsrat empfohlen, die Jahresrechnung 2003/04, welche mit einem Gewinn von 5,6 Millionen Franken (Vorjahr 1,9 Mio. Fr.) abschliesst, zu genehmigen. Die Gebühren des IGE sind so festzulegen, dass sie zusammen mit den Entgelten für Dienstleistungen und Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen pro Schutzrechtsbereich im Vierjahresdurchschnitt kostendeckend sind. Die EFK stellte fest, dass im Bereich «Urheberrecht» dieses Erfordernis nicht erfüllt war.
3.4
Die Sozialwerke des Bundes
Die EFK prüfte die Jahresrechnung 2003 des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Betriebsrechnungen der Sozialwerke schlossen 2003 mit folgenden Ergebnissen ab: AHV
IV
EO
in Millionen Franken
Ertrag Aufwand + Mehrertrag / Mehraufwand Vermögen / Verlustvortrag
31 957,9 29 981,0 +1 976,9 25 044,2
9 210,1 10 657,9 1 447,8 4 450,4
932,4 703,4 + 229,0 2 273,5
Über die Anlage der Geldmittel entscheidet der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat. Die Kapitalanlagen erfolgten im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHV-Fonds. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprechen mit Einschränkung dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften. Gemäss Artikel 107 Absatz 3 des AHV-Gesetzes darf der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Wie bereits in den Vorjahren wurde diese Bestimmung nicht eingehalten. Der Deckungsgrad ist zwar um 4,2 Prozent auf 83,5 Prozent gestiegen. Der Verlustvortrag der IV von 4,5 Milliarden Franken wurde aktiviert. Wenn die IV diesen Verlustvortrag kurz- bis mittelfristig nicht abdecken kann, reduziert sich der Deckungsgrad auf 68,7 Prozent.
Gemäss den Finanzperspektiven des AHV-Fonds wird für das Jahr 2012 nur noch ein Deckungsgrad von 22 Prozent oder nach optimistischer Variante von 51 Prozent prognostiziert. Der AHV-Fonds liess 2003 seine strategische Vermögensallokation und die Anlageorganisation durch externe Berater beurteilen. Die Prüfungen sind positiv ausgefallen. Im Leistungsbereich wurden bis anhin keine Abgrenzungen vorgenommen, obschon solche sachlich gerechtfertigt wären. Diese Praxis hat ihren Ursprung in der Rechnungslegung, um die Bundes- und Kantonsanteile zu ermitteln.
Im Rahmen des Neuen Rechnungsmodells (NRM) muss diese Rechnungslegung hinterfragt werden. Der für die Rechnungslegung verantwortliche Verwaltungsrat des AHV-Fonds hat bereits mit dem zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung Kontakt aufgenommen.
2980
3.5
Weitere Mandate
Der Solidaritätsfonds für Auslandschweizer bezweckt neben der Äufnung von persönlichen Sparguthaben insbesondere die gemeinsame Selbsthilfe bei politisch bedingten Existenzverlusten von Auslandschweizern. Gemäss Vertrag von 1974 gewährt ihm der Bund eine Ausfallgarantie in Form zinsloser rückzahlbarer Vorschüsse. Der letzte zinslose Vorschuss des Bundes datiert aus dem Jahre 1967 und wurde 1973 vollumfänglich zurückbezahlt. Die Interessen des Bundes werden durch zwei vom Bundesrat ernannte Vorstandsmitglieder, einem Vertreter des EDA und der Eidgenössischen Finanzverwaltung, wahrgenommen. Die EFK konnte, als Mitglied der Kontrollstelle, eine ordnungsgemässe Buchführung und Rechnungslegung feststellen; die gesetzlichen, vertraglichen und statutarischen Vorschriften wurden eingehalten. Sie hat der Generalversammlung die Abnahme der Rechnung 2003 mit einem Gewinn von 3,5 Millionen Franken empfohlen. Der Vorjahresverlust von 8,8 Millionen Franken konnte durch Auflösung von Reserven gedeckt werden. Das gute Jahresergebnis ist hauptsächlich auf die positive Entwicklung der Aktienmärkte, verbunden mit einer markanten Verbesserung des PortefeuilleErgebnisses zurückzuführen. Am Ende des Rechnungsjahres 2003 waren etwa 85 Prozent der Aktiven des Fonds beim Bund risikolos angelegt. Die EFK hat empfohlen, mit dem Gewinn eine Schwankungsreserve zu bilden und den Entschädigungsfonds zu äufnen.
Die Stiftung Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in Freiburg weist einen Fehlbetrag von 1,5 Millionen Franken aus. Gestützt auf Artikel 8 der Verordnung über Stipendien für ausländische Studierende in der Schweiz vom 1. Januar 1988 wird dieser zu 70 Prozent vom Bund getragen. Die EFK musste feststellen, dass die Stiftung für den Fehlbetrag von 550 000 Franken bei der Pensionskasse des Bundes keine Rückstellungen gebildet hat. Zur Zeit ist noch offen, inwieweit Bund und Kantone diesen Fehlbetrag zu übernehmen haben.
4
Internationale Mandate
Die EFK nimmt gestützt auf Artikel 6 Finanzkontrollgesetzes verschiedene Kontrollstellenmandate bei internationalen Organisationen wahr. Sie prüft die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Die EFK ist aus diesem Grunde Mitglied des Panel der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe von Südafrika (Vorsitz), Kanada, Frankreich, Indien, der Philippinen, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Sie haben sich den Grundsätzen der Integrität und der Objektivität zu verpflichten. Sie genügen den professionellen Anforderungen, berücksichtigen die Vertraulichkeit der Informationen und arbeiten nach den anerkannten Grundsätzen des Berufsstandes. Der Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Seit seiner Gründung hat der Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, 2981
Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Prüfergebnisse werden an den Plenarversammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert. Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die «Unité de doctrine» für die Aufsicht des UNO-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich zudem für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen.
Als Mitglied weiterer internationaler Organisationen nimmt die Schweiz vertreten durch die EFK zudem die folgenden Mandate wahr:
Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern;
Das EFTA-Sekretariat in Genf und in Brüssel. Die EFK stellt ein Mitglied im Board of Auditors;
Die EFK prüft zusammen mit Mexiko die Jahresrechnungen der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI am Sitz des Generalsekretariates in Wien;
Entwicklungsbank des Europarates (CEB) in Paris. Die EFK stellt ein Mitglied der dreiköpfigen Aufsichtskommisssion;
Die Agence intergouvernementale de la Francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständigen Vertretungen;
European Space Agency (ESA). Der Vertreter der EFK präsidierte 2004 die aus vier Mitgliedern bestehende Rechnungsprüfungskommission.
Insgesamt verfasste die EFK 44 Prüfberichte, über deren Ergebnisse die EFK die Finanzdelegation zusammenfassend orientiert. Das Engagement der EFK bei internationalen Organisationen beträgt etwa 1000 Revisionstage pro Jahr. Die EFK stellt diese im Zeichen der Disponibilität der Schweiz kostenlos zur Verfügung.
5
Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates
Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die umfassende und detaillierte Berichterstattung der EFK über die einzelnen Prüfungen ermöglicht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte gegebenenfalls Interventionen beim Bundesrat. Die Departementsvorsteherin und -vorsteher sowie die Bundeskanzlerin werden in geraffter Form über die Ergebnisse der Prüfungen bei ihren Dienststellen informiert.
Darüber hinaus hilft die EFK bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontrollbesuchen der Finanzdelegation, erledigt Folgeaufträge aus Revisionen und verfasst Stellungnahmen zu den verschiedensten Fragestellungen.
Die EFK wurde vom Bundesrat mit einer Evaluation der Exportförderung beauftragt. Das Parlament machte die Bewilligung von Bundesmitteln ab 2006 von einer Wirksamkeitsprüfung abhängig. Die eidgenössischen Räte verlangten sodann vom Bundesrat eine Aufarbeitung der finanziellen Abwicklung der Landesausstellung.
Der Bundesrat erteilte der EFK einen entsprechenden Auftrag. Schliesslich beauftrage die Finanzdelegation die EFK, den Kauf und Verkauf von Debitel durch 2982
Swisscom zu untersuchen. Im Anschluss an die Beratungen zum zweiten Nachtrag klärte die EFK die Zusatzkosten für den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) ab.
5.1
Evaluation der Exportförderung
Die Erneuerung der Finanzierung der Exportförderung 2004 bis 2007 bildete im Parlament Gegenstand heftiger Debatten. Es wurde schliesslich ein Ausgabenplafond von 34 Millionen Franken lediglich für die Jahre 2004 und 2005 genehmigt.
Für eine Fortsetzung der Finanzierung sollten die Resultate einer Evaluation abgewartet werden. Der Bundesrat übergab das Mandat der EFK. Gleichzeitig liess das seco verschiedene Strategien der Exportförderungsorganisation (OSEC) untersuchen und verschiedene Verbesserungsmassnahmen ausarbeiten. Die allgemeinen Ausgaben des Bundes für die Exportförderung belaufen sich auf ungefähr 47 Millionen Franken jährlich. Die EFK ist der Meinung, dass das im Jahre 2001 in Kraft getretene Exportförderungsgesetz positive Wirkungen zeigt. Das Dienstleistungsangebot für Unternehmen wurde professionalisiert und standardisiert. Die wichtigste Neuerung ist zweifellos die Errichtung von Exportstützpunkten, der sogenannten Swiss Business Hubs, im Ausland. Das eingeführte Controlling ermöglicht einen guten Überblick über die erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten.
Die mangelhafte Koordination bleibt indessen die Hauptschwäche des gegenwärtigen Systems. Sie ist wegen der grossen Anzahl von Akteuren, Doppelunterstellungen und unklaren Entscheidungsstrukturen nicht leicht zu realisieren. Mehrere Berichte haben bereits früher auf Koordinationsprobleme hingewiesen, ohne dass daraus Lehren gezogen worden sind. Die auf verschiedene Organisationen aufgeteilten Mittel erschweren insbesondere die Festlegung eindeutiger Prioritäten und das transparente Angebot von Dienstleistungen. Der Geist des Gesetzes, komplementär zur Privatwirtschaft aktiv zu werden, wurde nicht konkretisiert. Die EFK kritisiert auch, dass die Mandate für die Exportförderung nicht ausgeschrieben wurden.
Die von der EFK festgestellten Probleme sind struktureller Natur. Die EFK hat verschiedene Empfehlungen formuliert, mit dem Ziel die Anzahl der Akteure zu vermindern, die Entscheidungswege zu vereinfachen, die Dienstleistungen zu bündeln, das Subsidiaritätsprinzip klarer zu umschreiben und anzuwenden sowie die Aufsicht über die Exportförderungsorganisation zu stärken. Der ausführliche Bericht soll im Frühjahr 2005 dem Parlament zugeleitet werden.
5.2
Landesausstellung EXPO.02
Das Parlament beauftragte den Bundesrat die Erfahrungen mit der Landesausstellung aufzuarbeiten. Dieser erteilte das Mandat der EFK. Insbesondere ging es um die Beantwortung der Grundfrage, welches die Gründe für die massiven Kostenüberschreitungen waren. Daneben wurden verschiedene Einzelaspekte analysiert wie die Projektorganisation, das Controlling, das Vertragsmanagement und das Sponsoring. Die Untersuchung wurde mit verschiedenen Experten durchgeführt und ist nun abgeschlossen. Sie stützte sich auf bestehende Berichte, Protokolle und Dokumente sowie auf zahlreiche Interviews mit Personen mit besonderer Erfahrung oder Fachwissen. Der Bericht soll im Frühling 2005 dem Bundesrat unterbreitet werden.
2983
5.3
Kauf und Verkauf von Debitel
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beauftragte die EFK, Kauf und Verkauf der Swisscom-Beteiligung Debitel zu untersuchen. Die Prüfung hat ergeben, dass Swisscom korrekt vorgegangen ist. Swisscom kaufte 1999 aus strategischen Überlegungen die Mehrheit der Aktien des deutschen TelekommunikationsAnbieters Debitel zum Preis von 4,3 Milliarden Franken. Im Berichtsjahr wurde die Beteiligung zu 0,9 Milliarden Franken weiterverkauft. Neben eigenen bundesinternen Abklärungen stützte sich die EFK auch auf eine Untersuchung der unternehmensinternen Abläufe durch Ernst&Young, welche der Verwaltungsrat von Swisscom im Einvernehmen mit der EFK in Auftrag gegeben hatte. Nachdem Swisscom die Ersteigerung einer UMTS-Lizenz in Deutschland wegen zu hoher Preise aufgeben musste, beteiligte sie sich 1999 aus strategischen Überlegungen an der deutschen Debitel. Die erhofften Synergien liessen sich jedoch infolge der zu unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Swisscom Mobile AG und Debitel nicht realisieren. Debitel wurde in der Folge zur reinen Finanzbeteiligung. Wie den Geschäftsberichten entnommen werden kann, musste Swisscom in den Jahren 2001 bis 2003 Goodwill-Abschreibungen von insgesamt 3,3 Milliarden Franken vornehmen. Ende 2003 stand die Debitel-Beteiligung noch mit 0,8 Milliarden Franken in den Büchern von Swisscom. Der in der Presse erhobene Vorwurf, dass im Rahmen des Debitel-Verkaufes ein anderer interessierter Käufer einen höheren Preis geboten habe, ist nicht haltbar. Die Kompetenzen wurden eingehalten. Der Verwaltungsrat von Swisscom verfügte für den Kauf und Verkauf über alle wesentlichen Entscheidungsgrundlagen. Diese sind plausibel und nachvollziehbar. Die EFK kritisierte den hohen Zeitdruck, den Swisscom teilweise selber verursacht hat, und die Überschätzung des Synergiepotenzials, welcher dann auch zum vereinbarten und im Nachhinein als überhöht zu beurteilenden Kaufpreis von 4,3 Milliarden Franken führte.
Die EFK hält zudem fest, dass gestützt auf die spezialgesetzlichen Grundlagen und Beschlüsse des Bundesrates alleine der Verwaltungsrat für die Entscheide im Zusammenhang mit Kauf, Bewirtschaftung und Veräusserung der Beteiligung zuständig war. Die Rolle des Bundes beschränkte sich auf die Wahrnehmung der Eignerinteressen im Rahmen der aktienrechtlichen Bestimmungen und der im
Swisscom-Gesetz umschriebenen Sonderrechte des Hauptaktionärs, insbesondere die Festlegung von Zielvorgaben und deren Überwachung. Der Bund als Hauptaktionär wurde über Absichten des Erwerbs und Veräusserung ins Bild gesetzt. Für eine Intervention des Bundes bestand zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung. Die Zuständigkeiten wurden eingehalten. Anhaltspunkte einer unsorgfältigen Geschäftsführung konnten keine festgestellt werden. Die Geschäftsführung des Verwaltungsrates kann als sorgfältig im Sinne der schweizerischen Gesetze und der Rechtssprechung beurteilt werden.
5.4
UNO-Weltgipfel über die Informationsgesellschaft
Die Finanzdelegation beauftragte die EFK, die Angemessenheit der Rechnungsstellung zu überprüfen. Die EFK führte Interviews durch und sichtete Unterlagen beim Bundessicherheitsdienst und beim Bundesamt für Kommunikation. Die EFK bezeichnete die Verrechnung der Sicherheitseinsätze als intransparent und unbefriedigend. Es betrifft dies namentlich die Überstundenabrechnung als auch deren 2984
Abgeltung ohne ausreichende Kostengrundlagen und Begründungen. Die im Rahmen der heutigen Pauschalentschädigung abgedeckten Leistungen sind unklar, werden fallweise und von den involvierten Stellen unterschiedlich interpretiert; sie geben immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten. Abgeltungen bei ausserordentlichen Anlässen werden ad hoc und mit ändernden Ansätzen auf untergeordneter Ebene festgelegt. Die Definition der Aufgaben und Ereignisse, die Bemessung der Abgeltung und die dazugehörigen Kriterien bedürfen daher einer umfassenden Regelung in einer Leistungsvereinbarung.
6
Weitere Dienstleistungen der EFK
Neben den Prüfungen gehören zu den Kernaufgaben der EFK auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann mit diesen Stellungnahmen bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind. Ferner gehören dazu die Mitwirkung in Fachgremien und die Weitergabe von Erfahrungen.
6.1
Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren
Im Rahmen der Vorabklärungen zu Gesetzen für eine neue Finanzmarktaufsicht (FINMA) und eine Revisionsaufsicht (RAG), welche von selbstständigen öffentlichrechtlichen Anstalten wahrgenommen werden sollen, erklärte sich die EFK bereit, die entsprechenden Revisionsstellenmandate zu übernehmen, da dies in einem überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Bei der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, die wegen dem neuen Rechnungsmodell notwendig ist, konnte die EFK ihre Anliegen einbringen. Im Zusammenhang mit dem Transfer der Militärversicherung an die SUVA verlangte die EFK, dass dieser Versicherungszweig der Aufsicht der EFK unterstellt wird. Das Finanzkontrollgesetz wurde entsprechend angepasst.
6.2
Mitwirkung in Fachgremien
Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit. Sie bringt ihre Erfahrungen ein, stellt die Revisionsfähigkeit sicher, wirkt aber nur beratend mit, um ihre unabhängige und eigenständige Beurteilung nicht aufs Spiel zu setzen. Im Projekt «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA)» ist die EFK in der Projektgruppe über die Revision des Subventions- und Finanzhaushaltsgesetz vertreten. Die EFK engagiert sich zudem in der interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche Vorschläge für die Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung. Schliesslich unterbreitete die EFK über verschiedene Gremien Vorschläge für die geplante Revision der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Die EFK beteiligte sich am Projekt «Risikomanagement beim Bund». Mit diesem im Juli 2003 vom Bundesrat freigegebenen Projekt soll eine für alle Departemente gemeinsame Risikostrategie ausgearbeitet werden. Diese Arbeiten haben auch Berührungspunkte mit der Jubiläumsveranstaltung zum 125-jährigen Bestehen der 2985
EFK von 2002, welche dem Thema Risiken des Bundes gewidmet war (vgl. Jahresbericht EFK 2002, Ziff. 1.14). Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2004 Grundsätze für ein koordiniertes, jedoch dezentralisiertes und informatikgestütztes Risikomanagement. Die EFK bedauert, dass kein Kompetenzzentrum geschaffen und keine verbindlichen Fristen für die Umsetzung gesetzt wurden. Sie bezweifelt, ob das verabschiedete Konzept zielführend ist und den Erwartungen des Parlaments gerecht wird.
6.3
Vermittlung von Best practice
Aus Fehlern lernen! Nach diesem Motto will die EFK einen Beitrag zur lernenden Verwaltung leisten. Sie vermittelt nicht nur häufig vorkommende Fehler, sondern auch Beispiele von Best practice. Mit den im August 2002 lancierten Auditletter, die an alle Bundesämter gehen, stellt die EFK gezielt ihr Wissen aus den Revisionen zur Verfügung. Die beiden im Berichtsjahr veröffentlichten Auditletter können auf der Website der EFK heruntergeladen werden (www.efk.admin.ch).
Der erste Auditletter 2004 war der Good Governance und den Finanzinspektoraten gewidmet. Ein Leitfaden für die Errichtung eines wirksamen Internen Kontrollsystems bildete die Beilage. Die zweite Ausgabe befasste sich mit den Problemen der Bezüger von Informatikleistungen. Sie geht auf die Erfolgsfaktoren für ein reibungsloses Funktionieren der Amtsinformatik im Rahmen von NOVE-IT ein und fasst die wichtigsten Ergebnisse der Querschnittsprüfung zusammen.
7
Die EFK und andere Aufsichtsorgane
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisation INTOSAI dienen der Qualitätssicherung.
7.1
Kantonale Finanzkontrollen
Der Aufgabenverbund von Bund und Kantonen ruft zwingend nach einer engen Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsorgane. Diese darf heute als ausgezeichnet bezeichnet werden. Die jährliche Konferenz und verschiedene gemeinsame Prüfungen zeugen davon (vgl. Ziff. 1.7).
Die durch die EFK organisierte Jahreskonferenz befasste sich mit der Finanzaufsicht im Gesundheitswesen, insbesondere mit den Prämienverbilligungsbeiträgen für die Krankenversicherung, geplante Gesetzesvorhaben, die Spitalplanung, die Aufsicht über die Spitäler sowie Fragen im Zusammenhang mit den Projekten einer Gesundheitskarte.
Der neue Finanzausgleich und die neue Aufgabenverteilung, welche von Volk und Ständen im Herbst 2004 angenommen wurde, werden auch die Finanzaufsicht beeinflussen. Nicht nur müssen die Prüfansätze neu ausgerichtet werden. Es muss 2986
auch sichergestellt werden, dass die neuen Finanzierungsinstrumente und Zusammenarbeitsformen eine wirkungsvolle Finanzaufsicht gewährleisten. Die EFK will dieses Thema an der Jahreskonferenz 2005 aufgreifen.
7.2
Finanzinspektorate
15 Bundesämter verfügen über ein Finanzinspektorat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes. Diesen internen Revisionsdiensten obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens. Sie sind direkt der Amtsdirektion unterstellt, jedoch in der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben selbständig und unabhängig. Für die Amtsleitung sind sie ein wirksames und geeignetes Instrument zur Unterstützung ihrer Amtsführung und unterstützen gleichzeitig die Arbeit der EFK. Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes umschreibt die Voraussetzungen, die ein Finanzinspektorat erfüllen muss. Die EFK ihrerseits übernimmt die fachliche Supervision; sie muss insbesondere die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung überwachen. Die EFK hat in den vergangenen zwei Jahren eine Querschnittsprüfung aller Finanzinspektorate vorgenommen. Das Ergebnis ist zufriedenstellend: die Finanzinspektorate sind ein wirksames Aufsichtsinstrument für die Amtsleitung. Gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes hat die EFK auch für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Finanzinspektorate zu sorgen. Die EFK-interne Ausbildung steht grundsätzlich auch den Finanzinspektoraten offen. Ein zweitägiges Seminar im Herbst 2004 war zudem den Steuerungsprozessen und -instrumenten gewidmet. Ziel war unter anderem die Verbesserung der Risikoanalyse und deren Berücksichtigung in der Planung sowie die Verstärkung der Qualitätssicherung.
7.3
Internationale Organisationen und Rechnungshöfe anderer Länder
Die EFK ist seit den 50er Jahren Mitglied der inzwischen weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI. Die Organisation gliedert sich in kontinentale Regionalgruppen auf. Die «European Organisation of Supreme Audit Institutions (EUROSAI)» wurde im Juni 1989 gegründet und setzt sich aus 44 obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKBn) der europäischen Staaten zusammen. Die EFK ist seit der Gründung Mitglied dieser Regionalgruppe.
Vom 11. bis 16. Oktober 2004 fand in Budapest der Weltkongress der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INCOSAI) statt. Teilgenommen haben über 500 Personen aus 145 Ländern. Der Kongress findet alle drei Jahre statt. Hauptziele waren die Förderung starker und unabhängiger ORKBs, die Entwicklung fachlicher Normen, die Schulung und technische Unterstützung sowie die Förderung der Zusammenarbeit. Auf diese Strategie ausgerichtet bildeten Hauptthemen des Kongresses die Zusammenarbeit der ORKB durch Parallelprüfungen, gemeinsame Prüfungen, Peer Reviews und die Koordination zwischen zentralen und regionalen Aufsichtsbehörden. Die EFK moderierte das Thema über die Zusammenarbeit zwischen zentralstaatlichen und regionalen Aufsichtsorganen. Gestützt auf die Diskussionen wurden Empfehlungen über die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch unter den obersten Rechnungskontrollbehörden sowie Grundsätze für die Prüfungskoordination innerhalb eines Landes verabschiedet. Verschiedene Arbeitsgruppen unterbrei2987
teten dem Kongress sodann ihre Ergebnisse über IT-Prüfungen, Evaluationen, Staatsverschuldung und Prüfungsrichtlinien für internationale Organisationen. Die EFK wurde zusammen mit Paraguay mit der Revision der Jahresrechnung von INTOSAI beauftragt.
Der Ausbildungsausschuss der EUROSAI schaffte in Zusammenarbeit mit der INTOSAI Entwicklungsinitiative (IDI) das Programm für langfristige regionale Ausbildung von angehenden Rechnungsprüfern in Mittel-, Ost- und Südwesteuropa und führte Ausbildungsveranstaltungen durch. Der Kongress beauftragte das Präsidium, eine Ausbildungsstrategie zu erarbeiten. Da die EFK immer wieder mit Ausbildungsbegehren ausländischer Aufsichtsbehörden konfrontiert wird, jedoch selber nicht über die erforderlichen Ressourcen für bilaterale Programme verfügt, will sie sich an den Arbeiten beteiligen. In der Meinung, dass auch die Schweiz als Geldgeber ein Interesse an Good Governance in Entwicklungs- und Transitionsländern haben muss, hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Finanzierungsbeitrag zur Unterstützung des Ausbildungsprogrammes 2004 bis 2006 der IDI bewilligt.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologien in der Prüfarbeit, setzte EUROSAI eine Arbeitsgruppe für IT-Prüfungen unter der Leitung des niederländischen Rechnungshofes ein. Die EFK hat sich bereit erklärt, mitzumachen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Arbeitsgruppe lancierte im Jahr 2002 das Projekt «IT Self-Assessment». Den Aufsichtsbehörden soll ein Instrument zur Bewertung der Qualität ihrer Informatik und deren Benutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig erhofft man sich einen Erfahrungsaustausch über Methoden der Selbstevaluation und Anreize zur vermehrten Nutzung des Werkzeug CobiT der ISACA (www.isaca.ch), einem Berufsfachverband für Informatikrevisionen. Die innovative Methode wurde durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der EFK entwickelt. Sie wurde bereits in zahlreichen Aufsichtsbehörden mit Erfolg angewendet, verstärkt die Zusammenarbeit und dürfte mittelfristig aussagekräftige Vergleiche über den Informatikeinsatz in den europäischen Rechnungshöfen ermöglichen.
Die EFK hat zudem ihre Mitwirkung in der EUROSAI-Umwelt-Audit-Arbeitsgruppe fortgesetzt. An der Jahrestagung von Sofia im November 2004 wurden insbesonders Fragen
der Biodiversiät und des Naturschutzes behandelt. Die EFK stellte dabei ihren Bericht zur Umsetzung des Ramsar-Abkommens im Bodenseeraum vor.
Die Länderrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof Deutschlands führen regelmässige Tagungen über aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich Prüfung öffentlicher Finanzen durch. Dazu waren im Berichtsjahr erneut auch der Präsident des Österreichischen Rechnungshofes, das Mitglied Deutschlands beim Europäischen Rechnungshof und der Direktor der EFK eingeladen. Angesichts vergleichbarer staatlicher Strukturen und identischer Problemstellungen im Bereich der Aufsicht über Verbundaufgaben in einem föderalistischen Staat sind diese Diskussionen für die EFK besonders wertvoll. Die nächste Präsidentenkonferenz wird im Frühjahr 2005 in Bern durchgeführt.
Im Weiteren pflegte die EFK einen gezielten Erfahrungsaustausch mit dem Österreichischen Rechnungshof über die Mehrwertsteuer und mit dem Rechnungshof Ungarns wurde eine parallele Bauprüfung durchgeführt. Im Rahmen des Budapester Kongresses unterzeichneten die EFK und der Präsident des russischen Rechnunghofes auf der Schweizer Botschaft ein Memorandum of Understanding über die 2988
Zusammenarbeit der beiden Behörden. Ziele sind der Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit im Bereich der Weiterbildung, der Informationsaustausch und die Durchführung von Parallelprüfungen. Weitergeführt wurden zudem die traditionell guten Beziehungen zu den Rechnungshöfen der Slowakei und Chinas.
7.4
Berufs- und Fachverbände
Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie erhält Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer.
In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) ist sie im Vorstand vertreten. Das Engagement der EFK in diesen wichtigen Fachverbänden steht auch im Dienste der kontinuierlichen Qualitätssicherung.
8
Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK
Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ, präventiv und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 17,0 Millionen Franken und beschäftigte rund 90 Mitarbeitende. Das Organigramm im Anhang 5 bildet eine zweidimensionalen Matrixorganisation mit den sechs horizontalen Mandatsbereichen und den sechs vertikalen Kompetenzzentren ab. Die Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung. Die Prüfungsexperten und -expertinnen der EFK sind jeweils einem der Kompetenzzentren für Finanzrevisionen, Baufragen und Beschaffungsprüfungen, Informatik sowie Evaluationen zugeordnet. Diese haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten, auf- und auszubauen und die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Der Dienst Internationales hatte zahlreiche Anfragen zu beantworten und ausländische Delegationen zu betreuen.
Die Bundesverwaltung verändert sich laufend durch Regierungs- und Verwaltungsreformen aller Art wie neuer Finanzausgleich, Verselbständigungen im Rahmen des sogenannten 4-Kreise-Modells und das neues Rechnungsmodell. Die EFK will Reformprozesse kritisch begleiten und fördern. In diesem sich wandelnden Umfeld Prüfungsansätze und Prüfkriterien aufzuzeigen und weiterzuentwickeln, ist eine Herausforderung an die Finanzaufsicht. Die finanziellen Prozesse sind immer umfassender elektronisch unterstützt und vernetzt. Die Finanzaufsicht kann nur durch immer komplexere Prüfungen wahrgenommen werden, da es Systeme und Prozesse zu überprüfen gilt. Solche Prüfungen sind zeitintensiv und werden mit einem Team von verschiedenen Mitarbeitenden durchgeführt. Die EFK verfügt über ausgewiesene Fachpersonen, deren Stärke beim revisionstechnischen Wissen und bei den Kenntnissen der Aufgaben, Prozesse und Strukturen der Bundesverwaltung liegen.
2989
Um den laufend ändernden Umweltbedingungen gerecht zu werden, wurde eine Arbeitsgruppe Leitbild und Strategie gebildet, um die bestehenden Führungsinstrumente neu auszurichten und die Mitarbeitenden darauf einzustimmen. Anfang 2004 wurde das Umfeld der EFK analysiert, eine Stärken-Schwäche-Analyse vorgenommen sowie die Werte und Verhaltensweisen der EFK ergänzt. Das Leitbild wurde angepasst und gestützt darauf die Gesamt- und Teilstrategien sowie Stossrichtungen mit Massnahmen für die Jahre 2005 bis 2009 formuliert. Für 2005 wurden strategische Vorgaben für das Jahresprogramm abgeleitet.
Wissen, Berufserfahrung und Sozialkompetenz sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung der Finanzaufsicht, die sich nicht als repressive Kraft versteht, sondern als Garant für ein sich fortwährend optimierendes Verwaltungshandeln zum Nutzen der Bürgerschaft. Die EFK legt deshalb grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Jeweils im Januar organisiert sie eine zweiwöchige interne Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden der EFK und der Finanzinspektorate des Bundes sowie teilweise auch der kantonalen Finanzkontrollen. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in der EFK weitergeben. Wichtige Quellen für die EFK sind im Besonderen das Wissen ausländischer Rechnungskontrollbehörden, von Fachverbänden und Treuhandfirmen. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Know How nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist.
Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, wodurch auch der Wissenstransfer sichergestellt wird.
Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Berichtsjahr auf 16,6 Millionen Franken. Im Einzelnen setzten sich die Ausgaben und die Einnahmen wie folgt zusammen: Die Ausgaben und Einnahmen der EFK
2003 Rechnung
2004 Budget
2004 Rechnung
In Tausend Franken
Ausgaben Personalbezüge Arbeitgeberbeiträge Infrastruktur Dienstleistungen Dritter Übrige Sachausgaben IT-Investitionen Einnahmen Honorare Kostenrückerstattungen
Abweichungen zum Budget in Tausend
in %
15 987 11 762 2 021 107 1 586
17 449 12 799 2 036 110 1 816
16 583 12 260 2 031 108 1 570
865 538 4 2 246
4,9 4,2 0,2 1,8 13,5
303 205
468 220
406 208
62 12
13,2 5,4
851 840 11
860 855 5
995 982 13
+135 +127 + 8
+ 15,7 + 14,8 +160,0
Die Rechnung 2004 weist gegenüber dem Budget einen Kreditrest von 0,8 Millionen Franken aus. Die Vakanzen konnten im Verlaufe des Jahres bis auf drei Stellen besetzt werden, was auf die Arbeitsmarktlage zurückgeführt werden kann. Die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter enthalten Expertenhonorare, Aufwendungen 2990
für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen der Personalrekrutierung ins Gewicht.
Nachdem im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 eine Gesetzesgrundlage für die allgemeine Gebührenerhebung durch Einheiten der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung geschaffen worden war, hat die EFK eine eigene Gebührenverordnung für die öffentlich-rechtlich begründeten Revisionsstellenmandate dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Die EFK wird ihren Zeitaufwand nach den Ansätzen der Eidgenössischen Finanzverwaltung verrechnen, welche sich an den Arbeitsplatzkosten der Gehaltsklassen orientieren. Die Vorlage wurde vom Bundesrat im Januar 2005 verabschiedet. Prüfungen der Finanzaufsicht hingegen werden nicht in Rechnung gestellt, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
Bereits im Jahr 2000 thematisierte die EFK die Frage «Wer kontrolliert die Kontrolleure?». Die EFK ist wie alle anderen staatlichen obersten Finanzaufsichtsorgane auch Mitglied der INTOSAI, einer UNO-Spezialorganisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden. Peer Reviews in diesem Kreise sind zwar noch nicht weit verbreitet, jedoch vor allem in Europa eine willkommene Methode, die Arbeitsweise und die Auftragserfüllung kritisch zu hinterfragen. Die Überprüfung der EFK durch ausländische Experten wurde im Jahresbericht 2003 sowie im Jahresprogramm 2004 der EFK auch der Finanzdelegation und dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Die EFK zeigte der Finanzdelegation anfangs 2004 verschiedene Möglichkeiten auf.
Diese beauftragte die EFK in der Folge, mit dem Bundesrechnungshof Deutschlands Kontakt aufzunehmen. Die Wahl auf diese Behörde fiel vor allem aus Gründen der fachlichen und sprachlichen Kompetenz. Auch wollte die Finanzdelegation mit der Behörde eines föderalistisch organisierten Landes zusammenarbeiten. Der Bundesrechnungshof erklärte sich bereit, eine solche Peer Review durchzuführen. Im Vordergrund stehen die folgenden Fragen:
Erfüllt die EFK ihren gesetzlichen Auftrag?
Arbeitet die EFK professionell und verfügt sie über die richtigen Strukturen, Prozesse und Mittel?
Welcher Nutzen erwächst den Geprüften aus den Empfehlungen der EFK?
Der Bundesrechnungshof hat ein Prüf- und Vorgehenskonzept der Finanzdelegation und der EFK unterbreitet, welches anfangs September 2004 besprochen und für gut befunden wurde. Der Schlussbericht wird im Frühjahr 2005 erwartet.
9
Ausblick
Die EFK versteht es als vornehme Aufgabe, den sich stets wandelnden Fachanforderungen durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu begegnen. Sie ist bereit, ihr Wächteramt im Interesse des Volkes und der Steuerzahlenden gegenüber den geprüften Stellen im Geist kritischer Kooperation weiterzuentwicklen.
Mitarbeitende der EFK müssen der Verwaltung eigentlich immer mindestens einen Schritt voraus sein, was nur mit qualifiziertem und motiviertem Personal denkbar ist.
Um ihren gesetzlichen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können, sind der Erhalt und die Erneuerung des Expertenwissens absolut zentral. Die EFK wird deshalb in 2991
ihren Anstrengungen nicht nachlassen und neue Entwicklungen voraussschauend und proaktiv aufnehmen. Erfahrungsaustausch mit anderen Aufsichtsorganen, Zusammenarbeit mit Treuhandfirmen und Engagement in Fachverbänden sind einige Stichworte. Die EFK wird aber auch weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um Lücken, beispielsweise im departementsübergreifenden Bereich, zu schliessen. Zudem will sie sich bei der Umsetzung der Verfassungsbestimmung, welche die Prüfung der Wirksamkeit der Bundesmassnahmen verlangt, engagieren.
Die Auswertung der Peer Review des Bundesrechnungshofes Deutschland wird der EFK auf dem Weg der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung helfen. An der Schnittstelle zwischen Parlament und Verwaltung will sie die wirkungsorientierte Verwaltungsführung unterstützen, gleichzeitig aber darauf hinwirken, dass der Grundsatz der Ordnungs- und Rechtsmässigkeit erfüllt wird.
2992
Anhang 1
Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei Betrieben, angeschlossenen und internationalen Organisationen Bundeskanzlei
Dienststellenrevision Ordnungs- und Rechtmässigkeit
Bundesgericht
Dienststellenrevision Ordnungs- und Rechtmässigkeit
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Informatikdienstleistungszentrum
Prüfung der Informatiksicherheit
Auslandvertretungen
Finanzaufsicht und Zusammenarbeit mit Koordinationsbüros
Politische Direktion
Revision über die Subventionen im Bereich der Politischen Abteilung III
Sicherheitskosten des G8-Gipfels in Evian 2003
Direktion für Völkerrecht
IKS im Bereich Subventionen und Entschädigungen
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
Nachprüfung der Empfehlungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen
Prüfung der Finanz- und Rechnungsführung bei den Koordinationsbüros
Revision über die Strategieumsetzung und das internen Kontrollsystem in der Sektion Europa und GUS
Eidgenössisches Departement des Innern Generalsekretariat
Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, Personelles und IKS, Stiftungsaufsicht
Informatikdienstleistungszentrum: Prüfung der Leistungsbezüger-Prozesse
2993
Bundesamt für Kultur
Prüfung des Kunstwerkinventars
Informationsbeschaffung bei der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB)
Prüfung der Subventionen im Bereich Kulturförderung
Prüfung des Inventars der Bundeskunstsammlung
Revision der Auslandschweizerschulen
Bundesamt für Gesundheit
Dienststellenrevision
Bundesamt für Statistik
Application informatique «Nouvelle statistique suisse de la population» (Regipop) Collecte d'information
Bundesamt für Sozialversicherung
Dienststellenrevision Ordnungs- und Rechtmässigkeit
Bundesamt für Militärversicherung
Prüfung der Übergabe der Eidgenössischen Rehabilitationsklinik, Novaggio an die Ente Ospedaliere Contonale, Bellinzona
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Revision im Bereich der Subventionen, Forschungsbeiträge und des Amtscontrollings
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz
Dienststellenrevision Ordnungs- und Rechtmässigkeit
Bundesamt für Polizei
Prüfung des Beschaffungswesens des Projektes EffVor (f4)
Prüfung der Ausgaben 2003 im Bereich des Staatsschutzes
Bundesamt für Flüchtlinge
Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS
Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat
Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung 2003
Auswertung Bericht FISP über die Jahresrechnung 2003
2994
Prüfung im Bereich der Kosten-/Leistungsrechnung bei der Direktion Informatik
Führungsstab der Armee
Personalinformationssystem der Armee PISA
Logistikbasis der Armee
Beschaffungsprüfung im Bereich Verpflegung und Treibstoffe
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Revision der Jahresrechnung 2003
Liquidation von BABS-Material
Prüfung des internen Kontrollsystems und der Ausgestaltung der Kosten-/ Leistungsrechnung im Labor Spiez
armasuisse
Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal
Prüfung des Projektmanagements im Rahmen der Erstellung der Anlage A-28, Chalet Dernier
Prüfung der provisorischen Abrechnung der Bundesprojekte Expo.02
Bundesamt für Führungs-, Telematik- und Ausbildungssysteme
Preisprüfung betreffend der Beschaffung von Polycom-Endgeräten
Bundesamt für Waffensysteme, Fahrzeuge und Material
Diverse Preisprüfungen bei RUAG
Bundesamt für Landestopographie (swisstopo)
Prüfung des Internen Kontrollsystems in ausgewählten Bereichen
Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat
Follow-up der Prüfung 2001 des Programms NOVE IT beim Informatikstrategieorgan Bund
Dienststellenrevision 2003 Rechts- und Ordnungsmässigkeit der Organisation, des Internen Kontrollsystems (IKS) und der Buchführung
Überprüfung des Schlussberichtes NOVE IT an den Bundesrat
Eidgenössische Finanzverwaltung
Revision der Staatsrechnung 2003
Zwischenrevision Staatsrechnung 2004
Koordination zwischen dem Projekt NRM und seinem Umfeld (InSAP, Architektur SAP, DEVON, andere Grossprojekte)
2995
Erhebung der Eventualverbindlichkeiten als Subventionsinstrumente des Bundes
Swissmint
Dienststellenrevision Ordnungs- und Rechtmässigkeit
Sparkasse des Bundespersonal
Revision der Jahresrechnung 2003 und Umsetzung des Geldwäschereigesetzes
Zentrale Ausgleichsstelle
Zwischenrevision der Jahresrechnung 2004 des Ausgleichsfonds der AHV
Auditkonzept der AHV/IV Leistungen der Schweizerischen Ausgleichskasse
Eidgenössische Ausgleichskasse
Hauptrevision 2003
Revision der Jahresrechnung 2003
Informatikrevision Neue Software für Beiträge und Leistungen
AHV-Arbeitgeberkontrollen
Schweizerische Ausgleichskasse
Hauptrevision 2003
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössisches Personalamt
Revision des Personellen Rechnungswesens im Jahre 2003
Prüfung des Prozesses Lohnzahlung in BV PLUS
Jahresrechnung 2003 des Unterstützungsfonds
Eidgenössische Steuerverwaltung
Prüfung der Beschaffung und der Kreditführung im Bereich der IT-Investitionen
Kontrolle des Bezuges der direkten Bundessteuer in den Kantonen Zug und Obwalden zusammen mit den kantonalen Finanzkontrollen
Revision im Bereich der Erhebung der Emissionsabgabe bei der Stempelabgabe
Informatik-Revision im Projekt Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle
Evaluation der Besteuerung und Vorsorgewirkung von Kapitalzahlungen aus den Säulen 2 und 3a
Eidgenössische Zollverwaltung
Prüfung des Einsichtsrechts gemäss Vereinbarung mit Siemens
Prüfung des IT-Projektes «Tabak- und Biersteuer»
Informatik- und Finanzprüfung im Bereich der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
2996
Bundesamt für Bauten und Logistik
Dienststellenrevision SAP und BV PLUS, inklusive technischer Teil
Prüfung der IT-Hardware (Rahmenverträge) und Software (Lizenzen) bei der Beschaffung
Revision des Projektes «Prozesse Bau und Neues Rechnungsmodell» (ProReMo)
Prüfung im Media Center Bund
Prüfung der Projektorganisation und -umsetzung von Bauten im Ausland
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Prüfung der Organisation, Datenbank, Betriebsystem, Netzwerk beim Kompetenzzentrum SAP
Berechtigungsverwaltung SAP
Prüfung der Tätigkeiten der Sektion OSI und Tätigkeiten ISBO, Follow-up Swisscom Verträge
Prüfung im Bereich Personalrechnungswesen BV PLUS und des Jahresabschlusses 2003
Eidgenössische Bankenkommission
Dienststellenrevision
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat
Abstimmung Dienststellenbuchhaltung mit Zentralbuch, Ordnungsmässigkeit der Verpflichtungskreditkontrolle und Beurteilung des Internen Kontrollsystems
Prüfung der provisorischen Schlussabrechnung der Expo.02 in Liquidation
Staatssekretariat für Wirtschaft
Abstimmung Dienststellenbuchhaltung mit Zentralbuch sowie Ordnungsmässigkeit der Verpflichtungskreditkontrolle
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Prüfung der Bausubventionen
Follow-up der Empfehlungen der Prüfung 1999 beim Schweizerischen Institut für Berufspädagogik
Bundesamt für Landwirtschaft
Schnittstelle «Gesamtlösung EDV Landwirtschaft» in Zusammenarbeit mit der kantonalen Finanzkontrolle Solothurn
Prüfung der Subventionen an die Organisation Proviande
Evaluation der Tierverkehrskontrolle; Vollzug, Nutzen, Koordination, Risiken 2997
Bundesamt für Wohnungswesen
Revision zum Thema «Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz WEG Beurteilung der Verlustsituation»
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr
Revision des Internen Kontrollsystems im Bereich der Zahlungsabläufe
Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS
Auswertung des FISP-Tätigkeitsberichts 2003 sowie der Zusammenarbeit mit der Abteilung Aufsicht
Fonds für Eisenbahngrossprojekte
Revision der Jahresrechnung 2003
Neue Eisenbahn Alpentransversale
Auswertung Standberichte
AlpTransit Gotthard AG: Prüfung des Projektes Ceneri
BLS AlpTransit AG: Prüfung Los Ferden
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Prüfung der Gebührenordnung und des Kostendeckungsgrades
Bundesamt für Wasser und Geologie
Auftragsvergaben und Controlling
Prüfung im Bereich Hochwasserschutz
Finanzmanagement im Bereich der Investitionsbeiträge
Bundesamt für Strassen
Wirksamkeit der Aufsicht über die Nationalstrassen durch die kantonale Finanzkontrolle Freiburg
Aufsicht im Bereich Berichtswesen und Koordination betreffend Nationalstrassen
Auswertung Prüfberichte und Tätigkeitsbericht 2003/2004 des Revisorates ASTRA
Prüfung der Abwicklung von Einzelgeschäften für werkgebundene Bundesbeiträge
Bundesamt für Kommunikation
Beschaffungen und Personalwesen BV PLUS
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
2998
Aufsichtskonzept des Natur- und Landschaftsschutzes
Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen Fondation en faveur de citoyens suisses victimes de sinistres à l'étranger
Revision der Jahresrechnung 2003
Immobilienstiftung internationaler Organisationen (FIPOI)
Revision der Jahresrechnung 2003
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
Revision der Jahresrechnung 2003
Stiftung PRO ARTE
Revision der Jahresrechnung 2003
Carnegie-Stiftung für LebensretterInnen
Revision der Jahresrechnung 2003
Marcel Benoist-Stiftung
Revision der Jahresrechnung 2003
Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten
Revision der Jahresrechnungen 2002 und 2003
Fondation Gottfried Keller
Revision der Jahresrechnung 2003
Fondation Pro Helvetia
Revision der Jahresrechnung 2003
Revision der konsolidierten Projektabrechnung für das erste Semester 2003 des Kulturprogramms Südosteuropa und Ukraine
Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
Revision der Jahresrechnung 2003
Swissmedic
Revision der Jahresrechnung 2003
Schweizerischer Nationalfonds
Revision der Jahresrechnung 2003
Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau
Revision der Jahresrechnung 2003
Stiftung für die Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium, Freiburg
Revision der Jahresrechnung 2003
Schweizerische Universitätskonferenz, Bern
Revision der Jahresrechnung 2003
2999
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten
Revision der Jahresrechnung 2003
Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
Revision des Jahresrechnung 2003
ETH Bereich
Revision Konzernrechnung 2003
ETH Rat
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Revision der Jahresrechnung 2003
Querschnittsprüfung über die Beschaffung von Bau- und Dienstleistungen
Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz
Revision der Jahresrechnung 2003
Paul Scherrer Institut
Revision der Jahresrechnung 2003
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Revision Jahresrechnung 2003/04
Revision Jahresrechnung 2003/04 der Personalkasse
Revision der Projektabrechung 2003 SPC Vietnam
Schindler Fonds
Revision der Jahresrechnung 2003
Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz
Revision der Jahresrechnung 2003
St. Jakob Fonds Stiftung
3000
Revision der Jahresrechnung 2003
AHV-Ausgleichsfonds
Revision der Jahresrechnung 2003
Zwischenrevision 2004
Eidgenössische Alkoholverwaltung
Revision der Jahresrechnung 2003
Arbeitslosenversicherung
Revision der Jahresrechnung 2003 des ALV-Fonds
AHV-Arbeitgeberkontrolle 2003
Fonds für die Exportrisikogarantie
Revision der Jahresrechnung 2003
Schweizerischer Verband gewerblicher Bürgschaftsgenossenschaft
Revision der Jahresrechnung 2003
Stiftung Schweizerischer Nationalpark
Revision der Jahresrechnung 2003 und Prüfung des neuen Bauprojektes
Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung
Revision der Jahresrechnung 2003
Fonds Landschaft Schweiz
Revision der Jahresrechnung 2003
Internationale Organisationen Organisation Intergouvernementale pour les Transports Internationaux Ferroviaires
Revision der Jahresrechnung 2003
Bureau international de l'Union Postale Universelle (UPU)
Revision der Jahresrechnung 2003 Programme des Nations Unies pour le développement (PNUD), Coopération technique
Abschlussprüfungen verschiedener Sonderbuchhaltungen
Union Internationale des Télécommunications (UIT)
Revision der Jahresrechnungen 2003 und verschiedener Sonderbuchhaltungen
Abschlussprüfung ITU TELECOM World
Revision der Jahresrechnung 2003 PNUD
Behandlung der Angaben zu den Satellitennetzwerken Geschäftsjahr 2003
Follow-up der Informatikprüfung Jahresrechnung 2000/01
Prüfung des Kostenrechnungssystems und Fakturierung TELECOM 3001
Prüfung PNUD Projekte «Food for oil» gemäss Resolution des UnoSicherheitsrates
Prüfung der Projektabrechnung der Cafeteria
Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle (OMPI)
Revision der Jahresrechnung 2003 der Pensionskasse
Revision der Jahresrechnung 2003 PNUD
Contrôle du compte de construction relatif à la rénovation, la modernisation et l'agrandissement de l'ancien bâtiment de l'Organisation météorologique mondiale
Nachprüfung des neuen Verwaltungsgebäudes
Revision der Jahresrechnung 2002/03
Internationale Rheinregulierung
Revision Jahresrechnung 2002/2003
Council of Europe Development Bank
Prüfung der Jahresrechnung 2003
European Free Trade Association (EFTA)
Prüfung der Jahresrechnung 2003
Europäische Weltraumagentur (ESA)
Prüfung der Jahresrechnung 2003
Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI)
Revision der Jahresrechnung 2003
Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales
Revision der Jahresrechnung 2002/03
Agence intergouvernementale de la Francophonie
Revision der Jahresrechnung 2003 Agence Intergouvernementale de la Francophonie
Revision der Jahresrechnung 2003 Institut de l'énergie et de l'environnement de la Francophonie (IEPF)
Prüfung Neues Buchführungssystem SAGE
3002
Anhang 2
Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz
Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Inspektorat Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
Finanzinspektorat Bundesamt für Militärversicherung
Finanzinspektorat Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Finanzinspektorat ETH-Rat
Finanzinspektorat Bundesamt für Flüchtlinge
Interne Revision der Gruppe Verteidigung
Finanzinspektorat Armasuisse
Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle
Finanzinspektorat Eidgenössische Steuerverwaltung
Inspektorat Oberzolldirektion
Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik
Interne Revision Direktion für Arbeit
Finanzinspektorat Bundesamt für Landwirtschaft
Finanzinspektorat Bundesamt für Verkehr
3003
Anhang 3
Mandate bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen Mandate im Bereich des EDA
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
Stiftung zugunsten katastrophengeschädigter Schweizer im Ausland
Immobilienstiftung internationale Organisationen, FIPOI
Mandate im Bereich des EDI
ETH-Bereich
Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Schweiz. Universitätskonferenz, Bern
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten
Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung
Stiftung für die Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz
Stiftung PRO ARTE
Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten
Marcel Benoist-Stiftung
Carnegie-Stiftung für LebensretterInnen
Pro Helvetia
Gottfried-Keller-Stiftung
Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
Swissmedic
Organ für die Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
Mandate im Bereich des EJPD
Institut für Geistiges Eigentum
Schindler-Fonds
Mandate im Bereich des VBS
St. Jakobs-Fonds-Stiftung bei der Schweizerischen Nationalspende
Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz
Mandate im Bereich des EFD
Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO
Eidgenössische Alkoholverwaltung
3004
Mandate im Bereich des EVD
Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich
Proviande
Schweiz. Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften
Arbeitslosenversicherung
Mandate im Bereich des UVEK
Fonds Landschaft Schweiz
Stiftung Schweizerischer Nationalpark
Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung
Internationale Mandate
European Free Trade Association (EFTA)
Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle (OMPI)
Organisation Intergouvernementale pour les Transports Internationaux Ferroviaires (OTIF)
Union Internationale des Télécommunications (UIT)
Union Postale Universelle (UPU)
Fonds pour l'Amélioration de la Qualité des Services (FAQS)
European Space Agency (ESA)
Agence Intergouvernementale de la Francophonie (AIF)
Institut de l'Energie et de l'Environnement de la Francophonie
Internationale Rheinregulierung (IRR)
International Organization of Supreme Audit Institutions (INTOSAI)
Banque de développement du Conseil de l'Europe (BCE)
International Union for the Protection of new varieties of plants
3005
Anhang 4
Wichtige Feststellungen und Empfehlungen aus dem Jahr 2004 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Direktion für Ressourcen und Aussennetz
Verschlüsselung der Satelittenstrecken
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
Überwachung der Zahlungsfähigkeit der Banken
Eidgenössisches Departement des Innern Generalsekretariat
Rückzahlungsvereinbarungen bei Ausbildungskursen
Bundesamt für Kultur
Verbesserung des Internen Kontrollsystems bei der Filmförderung
Regelung des fehlenden Publica-Betrages der Auslandschweizerschulen
Bundesamt für Gesundheit
Einrichtung eines Risikomanagementsystems für alle Amtstätigkeiten
Anpassung der Tarife
Bundesamt für Sozialversicherung
Fehlende Revisionsberichte Ergänzungsleistungen des Kanton Genf
Abstimmung Zentral- und Diensstellenbuchhaltung
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Aufsicht über Spesenverhalten
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz
Unterschriften- und Visaregelung
Vier-Augen-Prinzip im Lohnverarbeitungsprozess
Bundesamt für Polizei
Zentralisierung der Beschaffungen EffVor
Bundesamt für Flüchtlinge
Bereinigung der Abrechnungskonten BV PLUS
Ungenügendes Kontrollsystem
3006
Fehlende Kontenabstimmung
Regelung von Verantwortlichkeiten und Schnittstellen
Einhaltung der Grundsätze der Hausführung und des Kreditbewilligungsverfahren
Verbesserung der Verpflichtungskreditkontrolle
Organisatorische Eingliederung der Finanzbelange im Amt
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Chef der Armee
Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen Experten und Mitarbeitenden
Risikominimierung durch informatikgestützte Massnahmen im PISA
armasuisse
Dokumentation der Ausschreibungsunterlagen, Verbesserung des Beurteilungsprozesses und Begründung der Vergabeanträge im Bereich der Beschaffung von Bau- und Dienstleistungen
Abschluss von Aerospace-Vertragsnachträgen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Vollständigkeit und Richtigkeit der Beträge
Ordnungsmässigkeit der Buchführung
Verpflichtungkreditkontrolle
Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat
Aufbau eines zentralen Applikations- und Projektinventars
Verbesserung des Internen Kontrollsystems
Eidgenössische Finanzverwaltung
Vorgaben für die Erfassung von Eventualverbindlichkeiten
Richtlinien für die Bildung von Rückstellungen
Notfallkonzept Zentralbuchhaltungssystem
Swissmint
Anpassung Prägewinnverordnung bezüglich Kulturförderung
Zentrale Ausgleichstelle
Unvollständige und fehlerhafte Programme
Professionalisierung von Projektorganisation und -management
Verbesserung des Internen Kontrollsystems 3007
Eidgenössisches Personalamt
Regelung der Mutationsberechtigungen im BV PLUS
Einschränkung der Zugriffsrechte
Zurückhaltendere Abweichung vom Standard
Eidgenössische Steuerverwaltung
Verbesserung der statistischen Informationen
Zusammenzählung von gestaffelten Bezügen bei der Steuerberechung
Informatisierung der Meldeverfahren
Verbesserung der Besteuerung im Verhältnis mit dem Ausland
Auszahlung von Mindestleistungen in Rentenform
Förderung von gemischten Leistungsformen anstelle des Kapitalbezugs
Eidgenössische Zollverwaltung
Inkasso der ausstehenden LSVA-Gebühren und Verbesserung der Sicherheit im Informatikumfeld
Bundesamt für Bauten und Logistik
Abschluss von Standardverträgen und vertragliche Absicherung des Einsichtsrechts
Aspekte des Internen Kontrollsystems beim Projekt «Prozesse Bau und Neues Rechnungsmodell»
Vollständigkeit und Richtigkeit der Beträge, Ordnungsmässigkeit bei der Buchführung und Zugriffsberechtigungen SAP
Reduktion der Reprozentralen in der Bundesverwaltung
Zentralisierung der Logistik für den Vertrieb im Media Center Bund
Verbesserung der Kostenkontrolle und des Kreditmanagements von Projekten im Ausland
Einhaltung des Spezifikations- und Bruttoprinzips
Einhaltung der Vorschriften des Beschaffungswesen
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Stärkung der Informatiksicherheit, Regelung der Verantwortlichkeiten zwischen Leistungserbringer und -bezüger, Erstellung eines Kommunikationskonzeptes
Zugriffsrechte beim Kompetenzzentrum SAP: Verbesserung des IKS, keine Testbenutzer und -programme auf Produktionssystemen und restriktivere Vergabe von Berechtigungen
Personelles Rechnungswesen: Verbesserung des IKS und Abbau externer Aufträge zugunsten Festanstellungen
3008
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesamt für Landwirtschaft
Anpassung der Vereinbarung betreffend Subventionen an Proviande
Abklärung betreffend einer Erfassung der übrigen Klauentiere und amtstierärztliche Kontrollen im Kanton Bern
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr
Einführung von Verzugszinsen
Abstimmung Zentral- und Dienststellenbuchhaltung
Bundesamt für Strassen
Anpasung der Unterschriftenregelung bei werkgebundenen Bundesbeiträgen
Bundesamt für Wasser und Geologie
Restriktivere Handhabung der freihändigen Vergaben
Abrechnung, Verwaltung und Kontrolle von Gemeinschaftsprojekten sicherstellen
Rückforderung von Bundesbeiträgen
Betriebe, Anstalten und angeschlossene Organisationen ETH Bereich
Differenzen in der Abstimmung der Kontenverbindungen
Behandlung der Sachversicherungsrisiken
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Dokumentation der Ausschreibungsunterlagen
Verbesserung des Beurteilungsprozesses
Begründung der Vergabeanträge
Swissmedic
Erstellen einer umfassenden Risiko-Analyse
Errichtung einer einheitlichen Informatik-Plattform
Inventarisierung der zu prüfenden Objekte
AHV-Ausgleichsfonds
Üngenügender Deckungsgrad von 83,5 %, mit IV-Verlustvortrag 68,7 %
Einführung von Plausibilitätstests zur Vermeidung von Doppelzahlungen
3009
3010
Organigramm
Inform atikprüfungen
Huissoud
E. Sangra
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluation
Bau- und Beschaffungsprüfungen P. Zumb ühl
M. Magnini
R. Durrer
Finanzaufsicht und -revision 3
Finanzaufsicht und -revision 2 H.-R. Wagner
Vizedirektor: M.
Fachbereich
Finanzaufsicht und -revision 1 D. Monnot
Vizedirektor: M. Huissoud
Stellvertr. Direktor: A. Vuillem in
Direktor: K. Grüter
Direktion
EDI / Internat.
Organisationen D. Neier
EDA / VBS J.-M. Blanchard
A. Taugwalder
Direktionsstab / Internationales
Recht
Prüfbereiche
UVEK B. Hächler
BK / PD / EFD
C. Mücher
GWF / EVD
E.-S. Jeannet
M. Kessler
Sozialversich. / EJPD / EPA / BFF
Support C. Reinhardt
Personal I. Strob el
Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin
M. Wasem
Anhang 5