744
Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung.
Gestützt auf den Art. 4 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 und die Verordnung II vom 11. September 1936 hat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 13. April 1939 verfügt, die Verordnung II sei vom 1. Juni 1939 an auf folgende weitere Berufe anzuwenden: 1. Herrenschneider; 2. Tapezierer-Dekorateur.
Demnach darf vom 1. Juni 1939 an in diesen Berufen ein Betrieb nur dann Lehrlinge zur Ausbildung annehmen, wenn der Betriebsinhaber oder ein mit der Ausbildung beauftragter Vertreter des Betriebes die Meisterprüfung bestanden hat. Betriebe, deren Inhaber oder Beauftragte bereits Lehrlinge mit Erfolg ausgebildet haben und weiterhin Gewähr für die fachgemässe Ausbildung der Lehrlinge bieten, werden von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Verordnung II verwiesen.
Bern, den 20. April 1939.
1260
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.
Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat
Januar bis Ende Februar März
. . . .
Januar bis Ende März
1939
1938
Zu-oder Abnahme
412 275
224 139
4-136 t
687
363
+ 324
4- 188
B e r n , den 21. April 1939.
mo
Eidgenössisches Auswanderungsamt.
# S T #
Wettbewerb- und Stellenansschreibungen sowie Anzeigen.
Eidgenössischer Staatskalender 1939.
Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1939, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz
745 im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, derhöheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.
Postcheckkonto III 233 360
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.
Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.
Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2.50 {zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).
Porto für ein Exemplar: 15 Rp.
Postcheckkonto III 233 40
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
746
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine
Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum
Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1937 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Aussehuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchftthrungserlasse zum Automobilgesetz.
Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1.50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich 10 Rp. Porto, bezogen werden.
Postcheckkonto III 233.
766
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Ausschreibungen von Bauarbeiten.
Neubau Landestopographie in Wabern.
Über die Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Neubau der Landestopographie in Wabern wird Konkurrenz eröffnet.
. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen ab 20. April 1939 im Zimmer Nr. 179, Bundeshaus-Westbau, in Bern, 2. Stock, zur Einsicht auf.
Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographie" bis und mit dem 7. Mai 1939 franko einzureichen an die 1259 B e r n , den 15. April 1939.
Direktion der eidg. Bauten.
(2..)
Eidgenössische Versuchsanstalten für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.
Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Natur- und Kunststein-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Neubau fllr Getränkechemie in Wädenswil wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare vom 21. April an bei der Direktion der Versuchsanstalten in Wädenswil.
Ein Beamter der eidgenössischen Bauinspektion in Zürich wird in Wädenswil am 26. April und am 3. Mai 1939 von 9 bis 17 Uhr zur Auakunfterteilung anwesend sein.
747
Übernahmsofferten sind verschlossen mit · der Aufschrift : ,,Angebot für Getränkechemie Wädenswil- bis und mit dem 5. Mai 1939 franko einzureichen an die 1269
.
B e r n , den 15. April 1939.
Direktion der eidg. Bauten.
(2..)
Teiephonkabel Lausanne--Cossonay--Annex.
Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der Erd- und Maurerarbeiten für die Bezirkskabelanlage Lausanne (Prilly)--Cossonay, Cossonay--Vullierens und Cossonay--La Sarra--Arnex.
Die Kabel werden normalerweise in einem Kanal aus Zoreseisen 60 bis 70 cm tief verlegt.
Die Arbeiten werden in drei Baulose eingeteilt. Die separate Vergebung von Abzweigstrecken bleibt vorbehalten.
Baulos I. Von Prilly (Spleissung Nr. 16) bis Pupinschacht P 8/E. 52 bei Moulinet, inklusive die Abzweigungen nach Prilly, Sur la Croix, Bussigny, Mex und Vufflens-la-Ville.
Länge ca. 12 km.
Grabaushub ca. 3300 m3.
8 Baulos II. Von der automatischen Zentrale Cossonay-Ville bis Vullierens, und von der Abzweigung nach Lausanne, Schacht E. 62, bis Schacht P 8/E. 52 bei Moulinet, inklusive die Abzweigungen nach Allens, Gollion und La Jonchère.
Länge ca. 12 km.
Grabaushub ca. 3000 m3.
Baulos III. Von Cossonay-Ville bis zur automatischen Zentrale La Sarraz, und von hier bis zum Spleißschacht Nr. 26 in Arnex, inklusive die Abzweigungen nach Cossonay-Ville, Dizy, Lussery, La Sarraz, Orny und Orbe.
Länge ca. 13 km.
Grabaushub ca. 3100 m3.
Ausser den vorgenannten Arbeiten werden die Unternehmer ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für den Kabelzug zu stellen haben, gegen regiemässige Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.
Die Grabarbeiten sollen Mitte Juni begonnen werden und innert sieben Wochen beendigt sein.
Die Pläne und Baubestimmungen liegen im Baubureau, Zimmer Nr. 53, II. Stock, der Telephondirektion Lausanne zur Einsicht auf.
Eingabeformulare können bei dieser Amtsstelle zum Preise von 50 Rappen pro Stück bezogen werden.
Die Offerten sind verschlossen und frankiert mit der Aufschrift «Angebot für Grabarbeiten für Telephonkabel Lausanne--Cossonay--Arnex>> bis zum 15. Mai an die Telephondirektion, in Lausanne, einzusenden.
1260
Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.
748
Stellenausschreibungen!
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 1260 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle Präsident des schweizerischen Schulrates E. T. H. ZUrich
Vakante Stelle
Erfordernisse
Spezialhandwerker Mechaniker mit Kenntnissen in sämtlichen Werkstattarbeiten, im Apparatebau und in elektrischen Installationen; Erfahrungen in der Montage und auf dem Probierstand
Abteilung fUr Artillerie
Besoldung Fr.
Anmeldungstermln
3200
6. Mai 1939
bis 5400
(2..)
10. Mai Kanzleigehilfe I. El. Gute allgemeine Bildung.
3500 bei der Abteilung für Gewandter Maschinenbis 1939 Artillerie schreiber und Stenograph. 6500 Muttersprache deutsch.
Kenntnis des Französischen (1-) Die Stelle ist provisorisch besetzt; sie wird nur im Angestelltenverhältnis besetzt.
^S?Cä>^S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1939
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.04.1939
Date Data Seite
744-748
Page Pagina Ref. No
10 033 949
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.