# S T #

N o

4 9

TM

Bundesblatt 9l. Jahrgang.

Bern, den 6. Dezember 1989.

Band II.

Erseheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

3976

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

Fünfundvierzigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung.

(Vom 1. Dezember 1939.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gemäss den Bestimmungen des Art. 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 und des Art. 131 der dazugehörigen Vollziehungsverordnung unterbreiten wir Ihnen: I. die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1937/38; II. eine Übersicht der Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I bis V); III. eine Übersicht der Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VTI bis XIII) ; IV. eine Übersicht der Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich (Unterrubrik VI), mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

Der Rechnungsabschluss der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 zeigte einen Einnahmenüberschuss von Fr. 5 179 030. Anlässlich der Berichterstattung über die Geschäftsführung Bundesblatt.

91. Jahrg. Band II.

.

55

746

der Alkoholverwaltung im Geschäftsjahr 1937/38 wiesen wir darauf hin, dass angesichts des noch bestehenden Passivsaldos der Alkoholverwaltung der Einnahmenüberschuss in erster Linie zur Tilgung dieser Schuld verwendet werden sollte. Einzig um den Kantonen die Auszahlung der nötigen Beiträge an die Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus zu erleichtern, wurde ihnen wie im Vorjahr ein. Betreffnis von 30 Rappen je Kopf der Wohnbevölkerung ausgerichtet. Dies geschah aber in der ausdrücklichen Erwartung, dass die Kantone diesen Betrag möglichst weitgehend, also über die unter normalen Umständen geltenden 10 Prozent hinaus zur Bekämpfung des Alkoholismus verwenden. Nur unter dieser Voraussetzung hat auch der Bund wiederum auf die Auszahlung seines Anteils vorläufig verzichtet.

Die Berichte der Kantone liegen nunmehr vor. Es ergibt sich daraus, dass die Mehrheit der Kantone, wenn auch in ungleicher Weise, der Aufforderung des Bundesrates gefolgt sind und mehr als nur den zehnten Teil ihres Betreffnisses zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet haben. Der Kanton Waadt hat wiederum wie im Vorjahr den Vollen zugewiesenen Betrag zu solchen Zwecken verwendet, wobei allerdings auch Unterstützungen eingerechnet sind, die der Kanton ohne Alkoholzehntel hätte tragen müssen. Genau den Zehntel haben die Kantone Schwyz, Zug, Aargau und Genf verausgabt. Die Kantone Neuenburg und Tessin haben ihren ganzen Anteil zur Tilgung des Passivsaldos, herrührend aus den Ausgaben früherer Jahre, verwendet. Der Kanton Graubünden glaubte angesichts des kleinen Betreffnisses auf die Verteilung eines Alkoholzehntels in diesem Geschäftsjahr verzichten und den zur Verfügung stehenden Betrag zurücklegen zu dürfen, um ihn im nächsten Jahre zusammen mit dem nächstjährigen Betreffnis von 1938/39 zu verteilen. Es ist indessen fraglich, ob dieses Vorgehen mit den Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Alkoholgesetzes im Einklang steht.

Was die Verteilung nach den einzelnen Verwendungszwecken anbelangt, so ist zu bemerken, dass verschiedene Kantone für die unmittelbaren Zwecke der Bekämpfung des Alkoholismus, d. h. für Trinkerheilanstalten (Rubrik I), sowie für die Förderung der Massigkeit und der Bekämpfung des Alkoholismus (Rubrik XIII) verhältnismässig wenig verausgaben, während die mehr allgemeinen Charakter tragenden
Rubriken IV, V, VI und VIII, die auch ohne Alkoholerträgnis und Alkoholzehntel zu ihren Lasten fallen würden, bedeutend stärker dotiert wurden.

Dem Kampf gegen die Ursachen des Alkoholismus (Rubriken VII bis XIII) galten Fr. 126 668 = 33,12% gegenüber Fr. 121 492 = 30,83% im Jahre 1936/37. Für die Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich, d. h. für die Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher (Rubrik VI) wurden Fr. 98 527 = 25,77% gegenüber Fr. 116 013 = 29,43% im Jahre 1936/37 ausgerichtet. Für die

747

Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus (Rubriken I bis V) fanden Fr. 157 178 = 41,11% Verwendung, gegenüber Fr. 156 608 = 39,74% im Vorjahr.

Ueber die Aufwendungen der Kantone für die einzelnen Zehntelzwecke geben die Tabellen im Anhang Aufschluss.

Die Aufwendungen im Berichtsjahre verteilen sich auf die dreizehn Rubriken wie folgt: I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen Fr. 114954 II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen » 8156 III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung » 14 433 IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen » 16 635 V. Für Krankenversorgung im allgemeinen » 3 000 VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher . . . .

» 98 527 VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien » 4 808 VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . . » 10 536 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . .

» 200 X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Strafünge oder Arbeitsloser » 15200 XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung » 5 240 XII. Für Armenwesen im allgemeinen » 12 525 XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen » 78 159 Zusammen Fr. 382 373 Wir schliessen diesen Bericht init dem Antrag, es sei von der Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels für die Zeit vom 1. Januar 1937 bis 30. Juni 1938 Vormerkung zu nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 1. Dezember 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Etter.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

748

Anhang I.

Berichte der Käntonsregierungen an das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1937/38.

1. ZüricK.

Sehreiben der Direktion der Justiz vom 24. Juli 1939.

In Beantwortung Ihrer Zuschrift an den Regierungsrat des Kantons Zürich vom 20. Juli 1939 betreffend Berichterstattung über die Verwendung des sog. Alkoholzehntels teilen wir Ihnen folgendes mit: Tm Kanton Zürich geschieht die Verwendung von mindestens 10% des Anteils am Reinerträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung jeweils durch Einlagen in den Reservefonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, aus welchem alljährlich Beiträge an Vereine, Anstalten und Institutionen, welche sich mit der Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus befassen, ausgerichtet werden. Nachdem im Jahr 1937 der ganze Anteil des Kantons Zürich von Fr. 185 311.80 am Reinerträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung im Rechnungsjahr 1936/37, also 100% statt nur 10%, in den Reservefonds zur Bekämpfung des Alkoholismus eingelegt worden waren, wurde im Jahr 1938 wiederum die Hälfte des zürcherischen Anteils von Fr. 185311.80 am Reinerträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung im Rechnungsjahr 1937/38, also Fr. 92 655.90 oder 50% statt nur 10% in den Reservefonds zur Bekämpfung des Alkoholismus eingelegt. Wir verweisen auf die hier mitfolgende Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 1938, Seite 21, Kto.-No. 35a und Seite 62, Kto. 64a, ferner auf Seite 219 ff., wo in der besonderen Rechnung des Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus der Betrag von Fr. 92 655.80 vereinnahmt und gleichzeitig über die im Jahr 1938 erfolgten Auszahlungen aus diesem Fonds Bericht erstattet ist.

Die gesamten Ausgaben für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten, für die Unterbringung in solchen Anstalten, für die Unterstützung der Entlassenen, für Irrenanstalten und Irrenversorgung, für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten und für die Unterbringung in solchen Anstalten, für Krankenversorgung im allgemeinen, für Naturalverpflegung armer Durchreisender und für das Armenwesen im allgemeinen, welche nach dem Schema des Bundes für die Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels aus Zehntelsmitteln bestritten werden können, werden im Kanton Zürich nicht aus dem Alkoholzehntel, sondern aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten. Ueberdies hat der Kanton Zürich von 1925--1935 insgesamt Fr. 508 360 mehr Beiträge an Vereine, Anstalten und Institutionen
zur Bekämpfung des Alkoholismus ausgerichtet, als dem zehnten Teil seiner Anteile am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols entsprochen hätte.

In Ergänzung zu diesem Schreiben teilt die Direktion der Justiz des Kantons Zürich mit Sehreiben vom 22. September 1939 zur Sache noch folgendes mit: Mit Zuschrift Nr. 6249 V 51 vom 18. September 1939 wünschen Sie nochmals detaillierten Aufschluss über die Verwendung der dem Kanton Zürich aus dem Geschäftsergebnis der Alkoholverwaltung pro 1937/38 zugekommenen Fr. 185 311.80, wovon Fr. 92 655.50 zur Bekämpfung des Alkoholismus aufgewendet worden sind.

749 Wir haben unserer Zuschrift an das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement vom 24. Juli 1939 die Staatsrechnung des Kantons Zürich für das Jahr 1938 beigelegt. Diese Staatsrechnung enthält auf Seite 219 ff. die Separatrechnung über den in unserem Schreiben vom 24. Juli 1939 erwähnten zürcherischen Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus. Aus jener Fondsrechnung auf Seite 219 der zürcherischen Staatsrechnung ersehen Sie, dass die Hälfte des dem Kanton Zürich aus dem Geschäftsergebnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung pro 1937/38 zugekommeneu Betrages von Fr. 185 311.80, also Fr. 92 655.90 in den erwähnten Fonds eingelegt und dass aus diesem Fonds im Jahr 1938 Fr. 60 909.75 ausbezahlt wurden. Detaillierte Angaben über die Empfänger dieses Gesamtbetrages von Fr. 60909.75 sind enthalten auf Seite 219 bis 221 der erwähnten zürcherischen Staatsrechnung für das Jahr 1938 und können für Ihren Bericht verwendet werden.

I. FUr Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in 1. Beiträge an Trinkerheilstätten: Heilstätte Ellikon a. d. Thur Heilstätte Aeugstertal Heilstätte Holderbank Heilstätte Herzogenbuchsee 2. Für Unterbringung almosengenössiger oder sonst bedürftiger Kantonsangehöriger in Trinkerheilanstalten 3. An Fürsorgestellen für Alkoholkranke: An Zürcherisehe Fürsorgestelle für Alkoholkranke . . . .

An 11 Fürsorgestellen für Alkoholkranke

solchen.

Fr.

6 417.10 6484.35 64.50 343.20

Fr-

6 485.35 7 500.-- 3 200.-- 30 494.50

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

1. Anstalten und Heime: Arbeitsheim Pfäffikon l 000.-- Kaspar Appenzeller-Stiftung 5 000.-- An Versorgungskosten in Familienheimen 3 000.-- 2. Kinderkrippen: Schweiz, gemeinnütziger Frauenverein, Sektion Zürich . . l 200.-- An Kinderkrippen 400.-- An das Jugendamt des Kantons Zürich und Bezirksjugendkommission · . . 5 400.-- 16000.-- VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien . . .

500.--

VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung An Pestalozzigesellschaft der Stadt Zürich Verein zur Verbreitung guter Schriften in Zürich . . . .

An die öffentlichen Lesesäle

400.--

Fr.

3 700.-- 200.-- 400.-- 4 300.-- Übertrag 51 694.50

750 Fr.

0

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An Zürcher Kantonalverband des Blauen Kreuzes . . . .

An den Bezirksverband des Blauen Kreuzes, Zürich . . .

An den Verband der Abstinentenvereine im Kantons Zürich An die Schweizer. Zentralstelle für Bekämpfung des Alkoholismus An den Nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr. . .

An den Verband zürcherischer Süssmoster Verschiedenes

Übertrag

51694.50

Fr.

3 000.-- l 300.-- 2 000.-- l 000.-- l 000.-- 800.-- 115.25 9 215.25 60 909.75

2. Bern.

Schreiben des Regierungsrates vom 12. September 1939.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels für das Geschäftsjahr 1937/38 Bericht zu erstatten.

Aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols wurde dem Kanton Bern die Summe von Fr. 206 632.20 zugewiesen. Der zur Bekämpfung des Alkoholismus aufgewendete Zehntel beziffert sich auf Fr. 20 663.20. Davon wurden den Direktionen der Erziehung und der Polizei für ihre Leistungen .gemäss Rubriken VIII Fr.

und X zusammen ausgerichtet 8 000.-- Der Rest wurde von der Staatskasse behändigt als Rückerstattung an Aufwendungen für die Bekämpfung des Alkoholismus während der Jahre, wo der Alkoholzehntel ausblieb.

Aus Mitteln, die unserer Direktion des Armenwesens zur Verfügung standen, wurden im Jahr 1938 zur Bekämpfung des Alkoholismus bereitgestellt 43 400.-- BÖ dass für diesen Zweck aufgewendet wurden zusammen 51 400.-- Diese Summe wurde verteilt wie folgt: I. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Fr.

1. Heilstätte Nüchtern, Kirchlindach 4000.-- 2. Heilstätte Wysshölzli, Herzogenbuchsee l 000.-- 3. Trinkerfürsorgestellen: Aarwangen, Bern, Biel, Burgdorf, Signau, Thun, Trachselwald, und Verband schweizerischer Trinkerfürsorger 15 000.-- IV. FUr Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Taubstummenheim Uetendorf 150.-- Blindenfürsorgeverein Bern 800.--

20 000.--

950.-- Übertrag 20 950.-

751 Fr.

Übertrag 20 950.-

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

1. Anstalt für schwachsinnige Kinder .im Weissenheim, in Bern 2. Erziehungsheim Steinhölzli, Bern 3. Erziehungsanstalt Grube, Niederwangen bei Bern . . .

4. Orphelinat Morija, Klein-Wabern 6. Kinderheim Häutligen 6. Mütter- und Kinderheim Hohmaad, Thun 7. Rettungsanstalt Brunnadern bei Bern 8. Schweiz. Verein der Freunde des jungen Mannes, Kantonalsektion Bern . ' . ' . . ' 9. Knabenerziehungsanstalt ,,Neue Grube", Brünnen bei Bümpliz ,· .· 10. Kinderheim Tabor in Aeschi bei Spiez 11. Orphelinat Beifond bei Goumois 12. Anstalt für krüppelhafte Kinder ,,Balgrist", Zürich. .

13. Arbeitsheim für schwachsinnige Mädchen, Köniz. . . .

14. Aeschbacherheim (Kinderheim), Münsingen 15. Petites Familles, Tramelan 16. Schweiz. Erziehungsheim für katholische Mädchen, Richterswil 17. Erziehungsanstalt Viktoria, Wabern 18. Waisenhaus ,,Mariahilf", Laufen 19. Kinderheim Liebefeld 20. St. Katharinenheim, Basel 21. Arbeitsheim Bächtelen 22. Kinderheim Sonnenblick in Bern 23. Stipendienfonds des, kantonalbernischen Jugendtages .

Fr350.-- 650.-- 350.-- 350.-- 350.-- l 000.-- 150.-- 150.-- 350.-- 350.-- 350.-- 350.-- 800.-- 300.-- l 500.-- 250.-- 350.-- 200.-- 200.-- 250.-- l 000.-- 800.-- 800.--

11 200.-

VIII. Für Hebung der Volksernährung und der Volksgesundheit im allgemeinen.

Ausserordentliche Beiträge an hauswirtschaftliche Bildungsanstalten, durch Vermittlung der Erziehungsdirektion

6 000.-

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beiträge an Schutzaufsichtsbeamte, Patronatskommissionen der Anstalt Hindelbank, sowie an den Verein der Freundinnen junger Mädchen, durch Vermittlung der Polizeidirektion ,

2 000.-

Übertrag 40 150.--

752 Fr.

Übertrag 40 150.--

XIII. FUr Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

1. Blaues Kreuz, alter Kantonsteil, mit Fürsorgestelle, Fr.

Agenturen und Kinderheimen 8 000.-- 2. Blaues Kreuz, Jura 700.-- 3. Guttempler, Distrikt III 250.-- 4. Guttempler, Distrikt II 150.-- 5. Ligue catholique suisse d'abstinence 150.-- 6. Kantonalverband abstinenter Eisenbahner 100.-- 7. Kantonalverband abstinenter Lehrer, alter Kanton . .

150.-- 8. Sozialistischer Abstinentenbund, Kantonalverband . .

650.-- 9. Alkoholgegnerbund Kantonalverband 100.-- 10. Bund abstinenter Frauen, Kantonalverband 200.-- 11. Bund abstinenter Frauen, Jura 100.-- 12. Kantonalverband des Blausternbundes . . . . . . .

150.-- 13. Personal öffentlicher Dienste, Kantonalverband Bern .

100.-- 14. Espoir du Jura bernois, Tavannes 150.-- 15. Verband abstinenter Schweizerbauern 300.-- 11250-- Insgesamt 51 400.-- 3. Luzern.

Schreiben des Regierangsrates vom 19. Januar 1939.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die Verwendung des Alkoholzehntels 1937/1938 Bericht zu erstatten.

Von dem uns zugewiesenen Anteil am Alkoholertrag von Fr. 56 817.30 wurde zur Bekämpfung des Alkoholismus ein Betrag von Fr. 6300.-- verwendet. Die Verteilung gestaltet sich nach Massgabe des bundesrätlichen Schemas wie folgt: Fr.

I. FUr Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in Solchen (Vonderflüh in Samen, Einlage in den Fonds für Versorgung armer Alkoholiker)

2 000.--

III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung (Hilfsverein für arme Geisteskranke)

100.--

IV. FUr Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen (Anstalt für Epileptische in Zürich, Asyl in Steinen, Luzerner Blindenfürsorgeverein, Pro Infirmis)

250.--

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher: Erziehungsanstalten Rathausen, Sonnenberg, Kriens, St. Georg, Knutwil und Richterswil, Kinderasyl Maria-Zeli, Sursee und Schüpfheim, Anstalt Balgrist, Gemeinnütziger Frauenverein der Stadt Luzern, Kinderheim Alpenblick, Hergiswil a. See, Seraphisches Liebeswerk, Luzern . Übertrag

l 600.-- 3 950.--

753 Übertrag VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien (Arbeiterkinderhilfe der Schweiz)

Fr.

3 950.--

50.--

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender (Einlage in den Fonds)

200--

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung (Schweiz. Verein zur Hebung der Volksgesundheit, Sektion Luzern, Hauswirtschaftliche Kommission der Stadt Luzern) . .

100.--

XII. Für Armenwesen im Allgemeinen (Elisabethenverein Luzern, Vinzentiusverein, Pro Juventute, Abteilung Schulkind, Katholischer Frauenbund der Stadt Luzern, Familienfürsorge) . . . .

250.--

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im Allgemeinen (An verschiedene gemeinnützige Institutionen)

l 750.--

Total

6 300.--

4. Uri.

Schreiben des Landammanns und des Begierungsrates vom 13. September 1939.

In Nachachtung von Artikel 131 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz erstatten wir Ihnen hiemit zuhanden des h. Bundesrates Bericht über die Verwendung der 10% am Anteil unseres Kantons aus dem Reinerträgnis der Alkoholverwaltung in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

Der Alkoholzehntel betrug Fr. 689.--. Im ganzen wurden auf Konto Alkoholzehntel mit einem Zuschuss des Kantons von Fr. 4504.50 verausgabt Fr. 5193.50.

Die ausgerichteten Beiträge verteilen sich: IV. Für Epileptische, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Fr.

FI.

Anstalt Balgrist 90.-- Raphaelsheim für Epileptiker in Steinen 20.-- 110.-- VI. Für Versorgung armer verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Erziehungsheim für Mädchen in Richterswil 30.-- Katharinenheim in Basel 40.-- Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder, kantonale, in Altdorf l 500.-- l 570.-- VII. Für Speisung von Schulkindern und Ferienkolonien.

An 16 Schulsuppenanstalten im Kanton . . : 3318.50 X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitshäusler oder Arbeitsloser.

Arbeiterkolonie Herdern Übertrag

20.-- 5 018.50

754 Übertrag

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Zentralstelle für die Schnapsbekämpfung in Lausanne . .

Nationaler. Verband gegen die Schnapsgefahr . . . . . . .

Verband schweizer. Fürsorge für Alkoholgefährdete, in Zürich Verein abstinenter Eisenbahner in Luzern Abstinentenliga in Samen Abstinentenverein .,Familienheim" in Altdorf Abstinentenliga am Kollegium in Altdorf Abstinentensektion der Marianhiller in Altdorf

Fr.

5 018.50

Fr.

20.-- 20.-- 20.-- 20.-- 25.-- 20.-- 30.-- 20.-- 175.-- 5 193.60

5. Schwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates

vom 11. August 1939.

In Erledigung Ihres Kreisschreibens vom 20. Juli 1939 beehren wir uns, Ihnen nachstehend den Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1937/38 zu erstatten, wobei wir bemerken, dass der entsprechende Ausweis auf Seite 110/111 der beiliegenden Rechnung enthalten ist.

Der dem Kanton zu den Zehntelszwecken zur Verfügung stehende Betrag machte Fr. 1870.10 aus. Er wurde wie folgt verteilt: Fr.

1. Für den Betrieb der Zwangsarbeitsanstalt 935.10 2. An die Abstinentenvereine und Trinkerfürsorgestelle 935.Total l 870.10

6. Unterwalden ob dem Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 10. August 1939.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verteilung des Alkoholzehntels pro 1938 folgenden Bericht einzureichen: Fr Es standen uns zur Verfügung: Alkoholzehntel für 1938 , . .

682.-- Zuschuss aus der Staatskasse 678.-- Gesamthaft l 260.-- Die Verteilung ist nach Hassgabe des bundesrätlichen Schemas wie folgt vorenommen worden: A. Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus.

I. Für Trinkerversorgung.

Fr.

Pension Von der Fluh, Samen 350.-- IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenversorgung.

Anstalt für Epileptische in Steinen

50.-- Übertrag

400.--

400.--

755 Übertrag

Fr.

400.--

B. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jagendlicher Verbrecher.

Erziehungsheim Richterswil

30.--

C. Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Abstinentenverein Obwalden Abstinentenverein Engelberg Abstinenter Studentenverein Samen.

Abstinenter Studentenverein Engelberg Schweiz. Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus Nationaler Verband zur Bekämpfung der Schnapsgefahr Schweiz. Verein abstinenter Eisenbahner Volkswirtschaftliche Beratungs-, Fürsorge- und Propagandastelle für die Innerschweiz, Brunnen

y,.

600.-- 30.-- 20.-- 20.-- 50.-- 30.-- 30.-- 50.-- Total

830.-- l 260.--

7. Unterwalden nid dem Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 9. Januar 1939.

Nach Art. 45, Abs. 2, des Alkoholgesetzes, erstatten wir Ihnen anmit Bericht über die Verwendung des uns übermittelten Betrages aus dem eidg. Alkoholmonopol im Betrage von Fr. 4 516.50.

Von diesem Betrage haben wir zur Bekämpfung des Alkoholismus an Verbände und Anstalten Fr. l 150.-- und an Suppenanstalten Fr. 570.-- oder total Fr. l 720.-- ausgerichtet. Den Best haben wir an den kantonalen Alkoholzehntel überwiesen.

Den Ausweis hiefür werden Sie im Anhang der Staatsrechnung unter dem Titel « Alkoholzehntel» finden.

Dieser ergibt folgende Einzelheiten der Verteilung:

I. FUr Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Anstalt von der Fluh, Samen Fürsorgeverein Stans

.

.,

Fr.

Fr.

100.-- 100.-- 200.--

IV. FUr Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

St. Raphaelshein, Sternen Schweizerischer Zentralverein für Blinde

100.-- 20.-- Übertrag

120 --- 320.--

756 Übertrag VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fürsorgeheim Hergiswil ' St. Katharinaheim, Basel Anstalt Balgrist Anstalt Turbenthal . . ' . . . .

Erziehungsheim Richterswil Seraphisches Liebeswerk, Luzern

Fr.

320.-

Fr.

200.-- 50.-- 50.-- 50.-- 50.-- 30.--·

430.VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Schulsuppe Stans-Oberdorf Schulsuppe Wolfenschiéssen . . . : Schulsuppe Hergiswil Schulsuppe Buochs Schulsuppe Beckenried Schulsuppe Emmetten Schulsuppe Ennetbürgen Schulsuppe Dallenwil Schulsuppe Stansstad Schulsuppe Obbürgen Schulsuppe Kehrsiten Schulsuppe Ennetmoos ., Schulsuppe Buren Schulsuppe Oberrickenbach Schulsuppe Altzellen Schulsuppe Wiesenberg Schulsuppe Niederrickenbach

100.-- 50.-- 50.-- 50.-- 50.-- 30.-- 30.-- 30.-- 30.-- 20.-- 20.-- 20.-- 20.-- 20.-- 20.-- 15.-- 15.-- '--

570.-

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Abstinentenverband Nidwalden, mit Obstabgabe Verband gegen die Schnapsgefahr .

Abstinentenliga, Jugendbund Stans Abstinentenliga Beckenried Zentralstelle für Alkoholbekämpfung Verband für schweizerische Trinkerfürsorge Pro Juventute

. .

200.-- 50.-- 50.-- 30.-- 30.-- 20.-- 20.-- Total

400.l 720.-

8. Glarus.

Sehreiben der Armen- und Vormundschaftsdirektion des Kantons Glarus vom 15. September 1939.

Zurückkommend auf Ihr Schreiben vom 11. September letzthin, Nr. 5477. V. 50 an unsere Direktion des Innern geben wir Ihnen nachstehend bekannt, wie der Anteil des Kantons Glarus am Alkoholzehntel 1937/38 verwendet worden ist:

757 Fr.

Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr Kantonale Trinkerfürsorge Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus Abstinentenvereine Besuch eines Kurses für die Trinkerfürsorger Zusammen

60.--> 4 000.-- 150.-- l 800.-- 170.-- 6 180.--

9. ZugSchreiben des Begierungsrates vom 14./19. Januar 1939.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1938 folgenden Bericht zu erstatten: Das dem Kanton Zug aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols zukommende Treffnis beträgt Fr. 10 318.50. Hievon wurden 10% = Fr. l 031.-- (gemäss Kantonsratsbeschluss vom 17. März 1921) zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen verwendet.

Es sind folgende Beiträge ausgerichtet worden: .

I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen (Trinkerfürsorgevereinigung) · II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten, oder Unterbringung in solchen III. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten, oder Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher VII. Für Speisung von Schulkindern VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . . . . . . . .

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender ; .

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Straf Unge . . .

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung (öffentliche Lese- und Unterhaltungslokale) XII. Für Armenversorgung im allgemeinen XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen

Fr.

70.-- --.-- 511.-- --.-- --.-- --.-- 20.-- 50.-- --.-- --.-- --.-- --.-- 380.-- l 031.--

10. Fribourg.

Lettre du Conseil d'Etat du 24 décembre 1938.

Nous avons l'honneur de vous communiquer ci-après, en suivant l'ordre des rubriques établies par le Conseil fédéral, la répartition que nous avons faite, pour l'année 1938, du dixième des recettes provenant du monopole de l'alcool de 1938, montant qui doit être affecté à la lutte contre l'alcoolisme.

758 Asiles de buveurs et placements dans ces asiles.

La Sapinière, asile pour buveurs, à Bellechasse

Fr.

800.-

Asiles d'épileptiques, de sourds-muets et d'aveugles.

Association St-Joseph, pour sourds-muets, à Villars-s.-Glâne Union fribourgeoise pour le bien des aveugles

100.50.-

Assistance des enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés, ainsi que des jeunes délinquants.

Institut St-Nicolas, a Drognens ' Institut de la Ste-Famille, à Sonnenwil Institut Bon-Pasteur, à Villars-les-Joncs '

600.60.60.-

Amélioration de l'alimentation populaire.

Ecole ménagère instituée par la société d'utilité publique des femmes, à Fribourg

300.-

Secours à des détenus libérés ou à des individus sans travail.

Société de patronage des détenus libérés, à Fribourg

' 100.-

Oeuvres destinées à combattre l'alcoolisme par l'association, les publications et autres moyens d'enseignement

2 960.-

Total

5 000.-

11. Solothurn.

Schreiben des Regierungsrates vom 25. Juli 1939.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Anteils am Ertrag des dem Kanton Solothurn pro 1938 zugewiesenen Betrages aus dem Ertrag des Alkoholmonopols Bericht zu erstatten.

Von den ausbezahlten Fr. 43 259.40 hätten Fr. 4325.94 für den genannten Zweck verwendet werden sollen. Im Voranschlag pro 1938 waren aber hiefür vorgesehen Fr. 10 400.--,welcher Betrag auch zur Auszahlung gelangte.

Derselbe wurde nach den Rubriken des eidgenössischen Formulars ausgeschieden wie folgt: A. Zur. Bekämpfung vorwiegend der Wirkung des Alkoholismus (Rubriken l--7).

I. Zur Unterstützung von Trinkerheilanstalten: a. Beiträge an die Trinkerheilanstalten ,,Pension Vonderflüh" in Samen, ,,Nüchtern" in Kirchlindach, ,,Rosenheim" in Altstätten, ,,Wysshölzli" in Herzogenbuchsee und Stiftung ,,Pro Juventute" für Kinder der Landstrasse 6. Zur Unterstützung von in diesen Anstalten untergebrachten Personen 0

Fr.

Fr.

450.-- 198.-- Übertrag

648.-- 648.--

759 Übertrag

648.--

B. Zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus.

VI. a. An die Armenerziehungsvereine -zur Versorgung verwahrloster Kinder 6. Für Erziehung schwachsinniger Kinder in der Anstalt Kriegstetten

4500.-- 2000.-- 6 500.--

C. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII--XIII).

XIII. Für die Förderung der Massigkeit bzw. der Enthaltsamkeit : Beiträge an die Organisationen und Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus : Solothurnischer kantonaler Abstinentenverband für allgemeine Zwecke, Alkoholgegnerbund, Guttempler, Blaukreuzvereine, katholische Abstinentenliga, Blausternvereine und vereinzelte Abstinentenvereine 3 252.-- Total 10 400.-- Im übrigen verweisen wir auf den mitfolgenden Beschluss Nr. 31 vom 4. Januar 1939 betreffend die Verteilung des Alkoholzehntels sowie auf die Staatsrechnung pro 1938, die auf Seite 21 die korrespondierenden Angaben enthält.

Die weitern Subventionen aus allgemeinen Staatsmitteln zur Bekämpfung des Alkoholismus sind in dieser Berichterstattung nicht einbezogen (weitere Fr. 3000.-- für Trinkerfürsorgestellen und Antialkoholvereine).

·

12. Basel-Stadt..

Schreiben des Finanzdepartements vom 2, August 1939.

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 20. Juli a. c. beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1938 in unserm Kanton wie folgt zu berichten, wobei wir bemerken, dass die Rechnungsablage in der Staatsrechnung pro 1939 erfolgen wird.

Einnahmen: Zehntel des Kantonsanteils am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols 4 650.90 Zuschuss aus kantonalen Mitteln 16409.10 21 060.-- Ausgaben: .

I. Versorgung von Trinkern (Budgetbetrag) .

8 000.-- IV. Beitrag an Taubstummenanstalt Bettingeu 900.-- VI. Beitrag an St. Katharinaheim .

· 360.-- VII. Speisung von Schulkindern (Milchverteilung). .

450.-- VIII. Hebung der Volksernährung (Koch- und Haushaltungsschulen G. G. G.)

2 250-- XIII. Beiträge an Abstinentenvereine : Fr.

an Basler Trinkerfürsorgestelle 5 300.-- an übrige Vereine 3 800.-- 9100.-- Total 21 060.-- Bei der Position "Versorgung von Trinkern" haben wir vorläufig den Budget' betrag eingesetzt. Den endgültigen Ausgabenbetrag können wir Ihnen erst nach . Ablauf des Rechnungsjahres aufgeben.

760

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates vom 25. Juli 1939.

Wir beehren uns, Ihnen nachfolgend über die Verwendung des uns aus dem Reinerträgnis des Geschäftsjahres 1937/38 der Alkoholverwaltung zugewiesenen Anteils Bericht zu erstatten.

Dem Kanton Basel-Landschaft kam ein Betrag von Fr. 27 762.30 zu. Hievon sind gemäss Staatsrechnung 1938 zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus ausgerichtet worden: I. Für Trinkerbeilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Trinkerheilanstalt ,,Nüchtern"

Fr100.--

II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstaltcn oder dir Unterbringung in solchen.

Beiträge an die Kosten der Versorgung in Besserungs-, Zwangsarbeitsund Trinkerheilanstalten

7 221.10

III. Für Irrenanstalten und Irrenvcrsorgung.

Beitrag an den Kantonalen Verein für Irrenversorgung

400.--

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Schweiz. Anstalt für Epileptische in Zürich

200.--

V. Krankenversorgung im allgemeinen.

IT.

Beitrag an den Verband basellandschaftlicher Krankenkassen 2 500.-- Beitrag an die Krankenkasse ,,Konkordia" 500.-- 3 000.--

X. Für die Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beitrag an die Schutzaufsicht entlassener Sträflinge . . . . 2 000.-- Beitrag an das Arbeiterheim ,,Dietisberg" 6 000.-- Beitrag an die Arbeiterkolonie ,,Herdern" 100.-- Beitrag an das Frauenheim ,,Wolfbrunnen", Lausen . . . . l 000.--

9 100.--

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung · des Alkoholismus im allgemeinen.

Beitrag an die Mässigkeits- und Abstinenzvereine und an das Sekretariat der Blaukreuzvereine 3 600.-- Beitrag an den nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr 100.-- Beitrag an die Kommission für die Errichtung von Gemeindestuben .

200.-- Beitrag an die Schweiz. Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus in Lausanne 100.-- Beitrag an die basellandschaftliche Beratungsstelle für Alkoholgefährdete 1000.-- 4 900.--

o

Total 24921.10

761 14. Schaffhausen.

Sehreiben des Begierungsrates vom 26. Juli 1939.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 1938 Bericht zu erstatten.

Aus dem Ertrag der Alkoholverwaltung sind unserm Kanton im vergangenen Jahr Fr. 15 356.10 zugewiesen worden. Zu Alkoholzehntelszweeken wurden folgende Beträge verwendet:

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beiträge an die Trinkerfürsorgestellen

2 400.--

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beitrag an den kantonalen Abstinentenverband Beitrag an die Zentralstelle für Bekämpfung des Alkoholismus, Lausanne Beitrag an den nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr Beitrag an den Verband Schweiz. Fürsorger . . . . . . .

Beitrag an den Gemeindestubenverein Beringen und Volkshaus Stein a. Bh

7 000.-- 100.-- 50.-- 50.-- 400.-- Total

7 600.-- 10 000.--

Die genannten Beiträge sind in der Staatsrechnung 1938 (S. 29/30), von der wir Ihnen ein Exemplar beilegen, ausgewiesen.

15. Appenzell Ausser-Rhoden.

Schreiben des Landammanns und des Begierungsrates vom 16. September 1939.

Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass der Regierungsrat au seiner Sitzung vom 15. September 1939 der Ausrichtung folgender Beiträge aus dem Alkoholzehntel pro 1937/38 zugestimmt hat: Fr.

Trinkerheilanstalt Ellikon 50.-- Anstalt für Epileptische, Zürich 100.-- Anstalt Balgrist, Zürich 250.-- Anstalt für taubstumme und schwachsinnige Kinder in T u r b e n t h a l . . . .

300.-- Anstalt für schwachsinnige Kinder, Marbach 250.-- Anstalt ,,Gott hilft", Wiesen, Herisau 100.-- Kantonaler Verein für Unterstützung armer Geisteskranker, Trinker und Epileptiker 250.-- Gebrechlichenheim Kronbühl 170.--· Zürcherische Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder, Uster . . . . . .

100.-- Ostschweizerischer Blindenfürsorgeverein, St. Gallen 200.-- Kinderheim ,,Alte Bleiche", Herisau 50.-- Arbeiterkolonie Herdern 50.-- Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge 250.-- Übertrag 2 120.-- Bundesblatt. 91. Jahrg. Bd. II.

66

762 Übertrag

Appenzell A Rh Fürsorgestelle für Alkoholkranke Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus, Lausanne .

Nationaler Verband gegen den Schnaps Total

Fr.

2 120.-- 50. -- 20.-- 20. -- 600.

30. -- 270. -- 1 350. -- 10. -- 20. -- 10.-- 4,500.--

16. Appenzell Inner-Rhoden.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission . vom 11. August 1939.

Auf Ihr Schreiben vom 20. Juli beehren wir uns, Ihnen Bericht zu geben über die aus dem Erträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung für 1937/38 gemachten Aufwendungen zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen. Der unserem Kanton zugekommene Gewinnanteil betrug Fr. 419 6.40.

Davon sind im Jahre 1939 -- entsprechend dem beiliegenden Budget -- für die Zwecke des Alkoholzehntels Fr. 3 380.-- verwendet worden, mit folgender Verteilung: Fr Fr I. Pension von der Fluh, Samen 50.-- XV. Ostschweiz. Blindenfürsorge Verein 150.-- Anstalt für Epileptische, Steinen 100.-- 250.-- VT. Versorgung von Kindern aus Trinkerfamilien (Zuwendung an die Armenkassen) · 2 800.-- Schweiz. Erziehungsanstalt Sonnenberg 30.-- Erziehungsanstalt für katholische Mädchen, Richterswil 30.-- Schweiz. Verein für krüppelhafte Kinder 50.-- 2 910.-- X. Arbeiterkolonie Herdern 30.-- XIII. Jugendbund Appenzell 50.-- Abstinentensektion am Kollegium St. Anton . . . . ' .

50.-- Schweiz. Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus 20.-- Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr . . . .

20.-- 140.--

Total

3 380.--

17. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Begierungsrates vom 21. August 1939.

In Nachachtung Ihres Kreisschreibens vom 20. Juli 1939 beehren wir uns, Ihnen -über die Verwendung des Alkoholzehntels für das Jahr 1937/38 Bericht zu erstatten.

Der Anteil des Kantons St. Gallen betrug Fr. 85 908.60, der Zehntelsbetrag somit

763 Fr. 8 590.85. Der Grosse Rat unseres Kantons hat für die Zwecke des Alkoholzehntels einen Betrag von Fr. 8 600.-- in das Budget eingesetzt, der wie folgt verwendet wurde : I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

An die sanktgallische Trinkerheilanstalt Mühlhof in Fr.

Fr.

Tübach l 500.-- An die Trinkerfürsorge der Stadt St. Gallen l 500.-- An die übrigen Trinkerfürsorgestellen im Kanton St. Gallen, nämlich: Henau-Oberuzwil 200.-- Flawil 150.-- Katholisch Gossau 120.-- Evangelisch Gossau 60.-- Wil 170.-- Borschach, Goldau, Rorschacherberg 280.-- Rapperswil-Jona 180.-- Lichtensteig 30.-- Beiträge an die Unterbringung von Trinkern in Trinkerheilanstalten 410.-- Beiträge ah die Gemeinden für die Kosten der Trinkerversorgung mittelloser Versorgungsbedürftiger ·. . . 3814.-- 8 414.-- XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An den Verband sanktgallischer Abstinentenverbände 4 000.-- Total 12 414.--

18. Graublinden.

Schreiben des Erziehungsdepartements vom 11. August 1939.

Mit Schreiben vom 20. Juli 1939 laden Sie uns ein, über die Verwendung der zehn Prozent unseres Anteils aus dem Reinerträgnis der Alkoholverwaltung in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938 für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Bericht zu erstatten. Unser Anteil aus der Alkoholverwaltung in der angegebenen Zeit betrug Fr. 37 902.--, der Zehntel, der für die Bekämpfung des Alkoholismus bestimmt ist, somit Fr. 3 790.20.

Angesichts dieses kleinen Betrages hat der Kleine Rat beschlossen, auf die Verteilung des Alkoholzehntels in diesem Jahre zu verzichten und den zur Verfügung stehenden Betrag zurückzulegen, um ihn nächstes Jahr zusammen mit dem Alkoholzehntel von 1938/39 zu verteilen. Es hätte bestimmt keinen Sinn, die Fr. 3 790.20 gemäss unserer Verordnung von 1910 und des Grossratsbesehlusses von 1914 zu verteilen. Den einzelnen Gesuchstellern könnten nur ganz minimale Beiträge ausgerichtet werden, mit welchen ihnen im Grunde doch nicht geholfen wäre, sodass die Verteilung eine Zersplitterung der Mittel bedeuten würde und ihrem eigentlichen Zwecke doch nicht gerecht werden könnte. Wir hoffen, dafür bei der nächstjährigen Verteilung in der Lage zu sein, grössere Beiträge abgeben zu können und sind überzeugt, damit der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen. Ursachen und Wirkungen besser zu dienen.

764

19. Aargau.

Schreiben der Direktion des Innern vom 31. Juli 1939.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 1937/38 Bericht zu erstatten. Der zur Verteilung gelangende Anteil unseres Kantons betrug Fr. 7 789.--.

Die Verteilung erfolgte gestützt auf das grossrätliche Dekret vom 30. Mai 1905 und die bezügliche regierungsrätliche Verordnung vom 14. Februar 1906. Sie gestaltet sich nach Massgabe des bundesrätlichen- Schemas wie folgt: Fr.

I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen 100.-- III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung .

135.-- IV. Für Epileptische, Taubstummenanstalten und für Unterbringung in solchen ' 257.-- VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher 5 773.-- VIII. Für die Hebung der Volksernährung 916.-- XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus 608.-- Total 7 789.--

2O. Thurgau.

Sehreiben des Finanzdepartementes vom 26. August 1939.

Wir beehren uns, Ihnen Bericht über die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 1937/38 zu erstatten.

Der zur Verteilung gelangende Anteil unseres Kantons betrug Fr. 4 081.90.

I. FUr Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung In solchen.

Fr.

Beitrag an die Trinkerheilanstalt in Ellikon Beitrag an die Trinkerheilanstalt ,,Pension Vonderflüh", Samen Beiträge an die Versorgung von Alkoholikern in Trinkerheilanstalten

Fr.

375.-- 75.-- 400.--

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach . . . .

375.-- Beitrag an das katholische Asyl für Epileptische zum ,,Weidli", Steinen (Schwyz) . .

187.-- Beitrag an die schweizerische Anstalt für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Turbenthal 225.-- Beitrag an die Anstalt "St. Joseph" für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Bremgarten 75.-- Beitrag an die Versorgung von Epileptischen und Taubstummen . .

142.50 Übertrag

850.--

1004.50 l 854.50

765 Übertrag

Fr.

1864.50

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

Beitrag an die Anstalt Bernrain l 600.-- Beitrag an das freie Armenerziehungswesen l 600.-- Beitrag an die Waisenanstalt Iddazell in Fischingen . . . . l 600.-- Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg (Luzern . . . .

75.-- Beitrag an das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St.Gallen 75.-- Beitrag an die Versorgung verwahrloster und verwaister Kinder 991.90 Beitrag an die Erziehungsanstalt Bächtelen (Bern) 75.-- Beitrag an die Sektion Thurgau des Verbandes deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit 800.-- Beitrag an das Kinderheim Romanshorn . . -. . . . . . .

400.-- 7 216.90 VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

Beitrag an die Betriebskosten alkoholfreier Volkshäuser . .

100.-- Beiträge an Volkssuppenanstalten 420.-- 520.-- X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern

800.--

XI. FUr Hebung allgemeiner Volksbildung oder der · Berufsbildung.

Beiträge an Lesezimmer und Lehrlingsstuben

800.--

XIII. FUr Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beiträge an Abstinentenvereine 6383.30 Beitrag an das schweizerische Abstinentensekretariat . . .

300.-- 6 683.30 Total l? 874.70 21. Ticino.

Lettera del Consiglio di Stato del 13 settembre 1939.

. ...

A stimata vostra dell' 11 corr. Dobbiamo anzitutto avvertire che la comunicazione 20 luglio p. p. del lod. Dipartimento federale delle Finanze e Dogane non è stata recapitata al nostro ufficio. Le informazioni dateci stamattina dal Dipartimento Finanze del nostro Cantone ci confermano che la richiesta in parola venne trasmessa allo stesso Dipartimento e che è rimasta senza risposta per il congedo del personale, ora in buona parte mobilitato: per cui non pùo essere rintracciata da noi.

766

II rendiconto del Fondo Alcool per il 19 3 8 può essere così riassunto : Fr.

Dotazione (10% del provento del monopolio e quota cantonale) . . . . 4 776.69 Versamento alla cassa cantonale per interessi sul conto corr. passivo . .

250.05 Estinzione parziale mutuo verso Cassa Cantonale 4 526.64 4 776.69 Al 31 dicembre 1938 il passivo verso la Cassa cantonale ammonta ancora alla somma di fr. 2 763.46 (invece di fr. 7 290.10 al 31 dicembre 1937).

In queste condizioni ci è stato impossibile alcun assegno a favore delle istituzioni di lotta contro 1" abuso dell' alcool.. Speriamo di poter ripristinare i contributi versati nel passato se la dotazione 1939 sarà superiore alla cifra del debito del conto corrente verso la cassa cantonale.

22. Vaud.

Lettre du Conseil d'Etat du 26 juin 1939.

Conformément aux dispositions de l'article 45 de la loi fédérale du 21 juin 1932 sur l'alcool, nous avons l'honneur de vous donner connaissance de la répartition de la part attribuée à l'Etat de Vaud, en 1938, sur le produit du monopole fédéral des alcools.

Le montant bonifié à notre canton, se montant à 99 555 fr. 90 a été entièrement réparti de la manière suivante à la lutte contre l'alcoolisme: I. Asiles de buveurs et internement dans ces asiles. Fr.

Asile de Béthesda 1 892.-- Asile des alcooliques des « Prés Neufs », à Orbe 26 543.-- Internement de femmes alcooliques à la colonie pour femmes, à Rolle 3 553.--

Fr.

31 988.-- III. Asile d'aliénés et placement dans ces asiles.

Allocation à l'asile cantonal des aliénés et maison de santé du Boisde-Cery pour internement préventif de buveurs IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets ou d'aveugles et placement dans ces asiles.

Institut des sourds-muets, à Moudon

13 287.--

3 924.--

VI. Assistance d'enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés, et de jeunes malfaiteurs.

Fr.

Enfance malheureuse et abandonnée 33 729.90 Ecole de réforme des garçons, aux Croisettes 9 857.-- 43 686.90 X. Secours à des détenus libérés ou à des individus sans travail.

Société vaudoise de patronage des détenus libérés 2 700.-- A reporter 95 485.90

76.7

Ft.

Reporb 95 485.90

XIII. Encouragement ä la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

Fr.

Ordre neutre des Bons-Templiers 125.-- Ligue suisse des femmes abstinentes, section vaudoise . . .

130.-- Secrétariat antialcoolique, Lausanne 300.-- Armée du salut, Lausanne 600.-- Commission romande du cidre doux 75.-- Ligue vaudoise de patronage antialcoolique 1 100.-- Cartel romand d'hygiène sociale et morale 150.-- Société suisse de la Croix-Bleue, section vaudoise 500.-- « La Violette », à Bière, café de tempérance pour les soldats 100.-- La Maison vaudoise. Les Mûriers 50.-- Département social romand des unions chrétiennes et de la Croix-Bleue 200.-- Société indépendante de secours mutuels de la Croix-Bleue .

50.-- Ligue nationale contre le danger de l'eau-de-vie 100.-- Groupe abstinent Jean Jaurès 35.-- Association féminine pour la pasteurisation du jus de fruits 75.-- Ligue catholique d'abstinence 130.-- Société suisse des maîtres abstinents, section vaudoise . . .

200.-- Société des employés CFF abstinents 100.-- Salle de lecture publique, à Ste-Croix 60.-- 4 070.-- Somme égale 99555.90 23. Valais.

Lettre da Département dea finances du 31 juillet 1939.

Faisant suite à la circulaire que vous avez adressée au conseil d'Etat du canton du Valais, le 20 juillet écoulé, nous vous informons que conformément aux dispositions de l'article 45 de la loi fédérale sur l'alcool du 21 juin 1932, le Valais a réparti pour la lutte contre l'alcoolisme, le montant de 24 475 fr. 45, sur sa participation de 1937/38.

Cette répartition s'est faite de la manière suivante: I. Asiles de buveurs et internement dans ces asiles.

Asile de buveurs

Fr.

4 000.-

IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets ou d'aveugles et placement dans ces asiles.

Institut des sourds-muets de Bouveret

6 000.--

X. Secours ä des détenus libérés ou des individus sans travail XII. Assistance des pauvres en général.

Fonds cantonal de l'assistance publique

100.-- 12 275.45

XIII. Encouragement à la tempérance et lutte contre l'alcoolisme.

Encouragement à la tempérance 2 100.-- Total 24 475.45

768

24. Neuchôfel.

Lettre du Conseil d'Etat du 28 juillet 1939.

En réponse à votre lettre du 20 juillet 1939, nous avons l'honneur de vous informer que le dixième de la somme de 37 297 fr. 20 attribuée au canton de Neuchâtel dans la répartition du produit du monopole fédéral de l'alcool en 1938, soit 3729 fr. 72, a été versé à notre fonds cantonal de la dîme de l'alcool.

Lorsque le capital de ce fonds sera suffisant, nous y prélèverons les sommes nécessaires pour venir en aide aux institutions qui combattent l'alcoolisme dans ses causes et dans ses effets.

25. Genève.

Lettre du Conseil d'Etat du 16 août 1939.

Conformément aux dispositions de l'article 45 de la loi fédérale sur l'alcool, et à votre lettre du 20 juillet 1939, nous avons l'honneur de vous donner ci-dessous la justification de l'emploi du 10 pour cent de la part du canton de Genève à la recette provenant du monopole de l'alcool pour la période 1937/38, dixième qui, d'après les prescriptions de cette loi, doit être employé à la lutte contre l'alcoolisme.

Fr.

Nous avons reçu la somme de 51 409.80 Le 10 pour cent s'élève à 5 141.-- II a été prélevé le 5 pour cent en faveur du département de justice et police pour l'internement des alcooliques 2 570.50 Reste 2 570.50 Réserve ancienne 277.30 Disponible 2 847.80 sur lequel il est prélevé une somme de 5 pour cent versée à la fédération anti-alcoolique genevoise 2 570.50 Solde disponible 277.30

Anhang II.

Die Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

II

Kantone

Zürich Bern Luzem . . : . . .

Uri . .

Schwyz.

Obwalden Nidwaiden Glarus ' .

Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land . . . . '. . . . .

Schaffhauseu . . . . . . . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin .

Waadt . . . . . ' Wallis Neuenburg Genf Zusammen

Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen

Für Zwangsarbeitsund Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen

Fr.

Fr.

30494 20 000 2 000

IV

V

Für Irrenanstalten und Irrenversorgung

Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen

Für Krankenversorgung im allgemeinen

Fr.

Fr.

Fr.

III

100

950 250 110

935

350 200 4170 70 800 648 8 000 100 2400 320 50 8 414

50 120 511 150

7221

400

900 200

3000

2470 250

(I-V) [Zusammen]

Fr.

30494 20950 2350 110 935 400 320 4170 581 950 648 8900 10921 2400 2790 300 8414

100 850

135

257 1004

492 1854

31988 4000

13287

3924 6000

49199 10000

14433

16 635

114954

8156

3000

157 178

Die Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

VIII

VII

Für Speisung von Für Hebung der Schulkindern Volksernährung und für Ferienkolonien im allgemeinen

Kantone

Fr.

400

Bern

Obwalden Nidwaiden

Fr.

.

.

.

.

.

.

.

Waadt . . .

Wallis Neuenburg Genf Zusammen

450

100

--

50 300

2250

--

4808

1524 8803

12275

4070 2 100

6770 14475

12525

5 141 78159

5141 126 668

100 --

--

9100

--

916 520

-- 800

40 --

~ 10536

--

-- 200

--

800

2700 100 --

608 6683

250

--

--

350 30 --

380 2950 3252 9100 4900 7600 670 140 4000

Fr.

14415 19 250 2350 3513 935 830 970 2010 450 3350 3252 11800 14000 7600 1060 170 4000

Fr.

2000

-- 20

Fr.

4300

Fr.

XIII Für Förderung der Massigkeit VII-- X I I I Für Armenund für Beversorgung kämpfung des Al- (Zusammen] im allgemeinen koholismus im allgemeinen XII

XI

Für Hebung Unterstützung Für Natural- Fürentlassener allgemeiner verpflegung Arbeitshäusler und Volksbildung armer Durch- Sträflinge oder oder der reisender Arbeitsloser Berufsbildung

20

570

Zug

X

200

50 3318

Uri

Solothurn Basel-Stadt . . .

Basel-Land . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St Gallen . .

.

Graubünden . . .

Fr.

500 6000

IX

15200

5240

Fr.

9215 11250 1 750 175 935 830 400 2010

770

Anhang III.

Die Verwendungen für 1937/38 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus, mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

Anhang IV.

1-- V

Kantone

Uri Schwyz

Nidwaiden Glarus Zug Freiburg

. . . .

Basel- Stadt Basel-Land Appenzell A. -Rh. .

Appenzell I.-Rh St. Gallen Thurgau Waadt . .'

Wallis .

. . .

Neuenburg Genf Zusammen

VII-- X I I I Gesamtsumme Betrag der VI der zu Zehntel- Ausschaltung zur Bezwecken Im an die Kantone zur Bezur Bekämpfung der kämpfung der Wirkungen kämpfung der Jahre 1937/38 pro 1937/38 Wirkungen und Ursachen Ursachen gemachten Auf- (30 Rp. Je zugleich.

wendungen Kopf) Fr.

30494 20950 2350 110 935 400 320 4170 581 950 648 8900 10921 2400 2790 300 8414

Fr.

16000 11200 1600 1570

Fr.

14415 19250 2350 3513 935 830 970 2010 450 3350 3252 11800 14000 7600 1060 170 4000

Fr.

60909 51400 6300 5193 1870 1260 1720 6180 1 031 5000 10400 21060 24921 10000 4500 3380 12414

492 1854

5773 7217

1524 8803

7789 17874

49199 10 000

43587

6770 14475

99556 24475

5141

5141

157 178

98527

126 668

382 373

30 430 700 6500 360 650 2910

Verteilung der zu Zehntelzwecken gemachten Aufwendungen in Prozenten 1-- V

VI

VII-XIII

Fr.

185312 206 632 56 817 6891 18701 5820 4517 10696 10319 42969 43259 46509 27762 15356 14693 4196 85909 37902 77893 40819 47767 99556 40918 37297 51410

% 50,06 40,76 37,30 2,12 50,00 31,75 18,60 67,48 56,36 19,00 6,23 42,26 43,82 24,00 62,00 8,88 67,78

% 26,27 21,79 25,40 30,23

% 23,67 37,45 37,30 67,65 50,00 . 65,87 56,40 32,52 43,64 67,00 31,27 56,03 56,18 76,00 23,56 5,03 32,22

1 219 920

2,38 25,00 14,00 62,50 1,71 14,44 86,09

6,32 10,37

74,12 40,38

19,56 49,25

49,42 40,86

43,78

6,80 59,14

41,11

25,77

100,00

33,12

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1939

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

3976

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.12.1939

Date Data Seite

745-771

Page Pagina Ref. No

10 034 144

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.