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# S T #

3901

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940.

(Vom 6. April 1939.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Hierdurch beehren wir uns, Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940 vorzulegen.

Wie in früheren Jahren müssen wir auf die Schwierigkeit hinweisen, im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages der Alkoholverwaltung die Entwicklung seiner massgebenden Bestandteile (Einnahmen aus dem Verkauf von Trinkware, Ausgaben für die Übernahme von Kernobstbranntwein, Aufwendungen für die brennlose Obst- und Kartoffelverwertung) zu überblicken.

Die Gestaltung dieser ausschlaggebenden Posten hängt vom Umfange des Verbrauches an gebrannten Wassern, vom Ausfall der Obst- und Kartoffelernte und von der Ausfuhrmöglichkeit von Mostobst ab. Hierüber sind zuverlässige Schätzungen im heutigen Zeitpunkte nicht möglich. Einzelne Posten lassen indessen Schätzungen zu. Hier stützen sich die veranschlagten Zahlen auf die Erfahrungen der letzten Jahre.

Im Voranschlage kommt zum Ausdruck, dass die Obst- und Kartoffelernte wiederum eine möglichst weitgehende, im Sinne unserer Beschlüsse vom Herbst 1938 liegende Verwendung ohne Brennen finden soll.

Wie bereits letztes Jahr erwähnt, werden die für die kriegswirtschaftliche Vorsorge in Aussicht genommenen Massnahmen, sowie die Bestrebungen zur vermehrten Umstellung unserer Landwirtschaft auf Hackfruchtbau gegebenenfalls in ihren Auswirkungen das Geschäftsergebnis der Alkoholverwaltung berühren. Die genannten Massnahmen können der Verwaltung zusätzliche Aufwendungen bringen, deren Ausmass freilich heute nicht zu überblicken ist.

644

I. Einnahmen.

-- a.

b.

c.

d.

e.

ee.

/.

g.

Vortrag aus dem Vorjahre Fr. Zur Vormerkung Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch » 4 355 000 Verkauf von Kernohstbranntwein » 820000 Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten » 2192000 Verkauf von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit » 4 040 000 Verkauf von Gebinden » Zur Vormerkung Verkauf von Altmetall » » » Steuer auf Spezialitätenbranntweine » l 000 000 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 2 000 000

-- Steuer auf Vorräte

» Zur Vormerkung

h. Monopolgebühren an der Grenze i. Monopolgebühren im Inland fc. Bewilligungen für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

» 2 000 000 » 25 000 » 80 000 » Zur Vormerkung Fr. 15 962^00

Bemerkungen: Zu a. «Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.» In den zwölf Monaten März 1938 bis Februar 1939 betrug der Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 583 hl 100 % '= 449 q Extrafeinsprit, 9351 hl 100 % = 7884 q Feinsprit und 75 hl 100 % = 66 q Kartoffelrohspiritus.

Gestützt auf diese Verkaufszahlen, in Anbetracht aber, dass der Verkauf in den letzten Monaten wieder zurückgegangen ist, stellen wir folgende Absatzmengen zu den in unserem Beschluss vom 21. September 1932 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Extrafeinsprit 400 q zu Fr. 600 = Fr. 240 000 Feinsprit 7000 q » » 580 = » 4060000 Kartoffelrohspiritus 100 q » » 555 = » 55 500 Fr. 4 855 500 Abrundung » 500 Fr. 4 355 000 Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein. » In den zwölf Monaten März 1938 bis Februar 1939 betrug der Verkauf von Kernobstbranntwein 668 hl 100% = 815 q zu 65 Gew. %.

Gestützt auf unsern Beschluss vom 26. August 1938 über Massnahmen zur

645 Verwertung der Kernobsternte 1938 hat die Alkoholverwaltung im letzten Herbst das Brennen und Brennenlassen von Eohstoffen aus Kernobst durch konzessionspflichtige Brenner oder Brennauftraggeber nur unter der Bedingung gestattet, dass der Branntwein durch den Produzenten selber gegen Entrichtung der Verkaufsabgabe von Fr. 3.30 je Liter 100 % verwertet werde.

Der Selbstverkauf der unter dieser Bedingung von den Obstverwertungsbetrieben hergestellten Mengen Kernobstbranntwein tritt somit an Stelle des Verkaufes durch die Alkoholverwaltung. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes rechnen wir für das nächste Bechnungsjahr mit einem Verkauf von nur 800 q zu 65 Gew. % (= rund 600 hl 100 %) zu dem in unserem Beschluss vom 21. September 1932 festgesetzten Verkaufspreis von Fr. 400 je q = Fr. 320 000.

Zu c. «Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für die Krankenanstalten.» Der Verkauf dieses verbilligten Sprites in den zwölf Monaten März 1938 bis Februar 1939 betrug 516 hl 100 % = 435 q Extrafeinsprit, 6739 hl 100 % = 5682 q Feinsprit und 72 hl 100 % = 57 q Alcohol absolutus ; ferner wurden 355 hl 100 % = 299 q an die Spitäler und Krankenanstalten geliefert. Gestützt auf diese Zahlen setzen wir zu den in unserem Beschluss vom 28. Dezember 1938 festgesetzten Preisen ein: Extrafeinsprit 500 q zu Fr. 370 = Fr. 185 000 Feinsprit 5500 q » » 350 = » 1925000 Alcohol absolutus 50 q » » 380 = » 19 000 Für die Spitäler und Krankenanstalten 250 q » » 250 = » 62 500 Aufrundung ".

» 500

Fr. 2 192 000 Zu d. «Verkauf von Brenn- und Industriesprit, sowie von für Industriesprit.»

Vergällungsstoffen

In den zwölf Monaten März 1938 bis Februar 1939 wurden abgesetzt: Brennspiritus Industriesprit : Feinsprit Sekundasprit Alcohol absolutus Vergällungsstoffe

hl 100%

Meterzentner

42 424

37 860

36702 5089 2 385 362

30946 4360 1890 302

86962

74858

646 Gestützt auf diese Zahlen stellen wir zu den in unseren 21. September 1982 festgesetzten Preisen ein: Brennspiritus 87 500 q zu Fr. 55 Industriesprit : Feinsprit . . . 81 000 q » » 52 Sekundasprit . . .

4000 q » » 50 Alcohol absolutus . . . . . . .

1 800 q » » 62 . . .

800 q » » 180 Vergällungsstoffe 74 600 q Abrundung

Beschlüssen vom =

Fr. 2 062 500

= = = =

» 1612000 » 200 000 » 111 600 » 54 000 Fr. 4 040 100 » 100 Fr. 4 040 000

Zu f. «Steuer auf Spezialitätenbranntweine.» Vom 1. März 1938 bis Ende Februar 1939 sind Fr. 894,879 eingegangen gegenüber Fr. l 088 242 im letzten Bechnungsjahr 1937/38. Wir rechnen mit einer Einnahme von Fr. l 000 000.

Zu g. «Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.» Vom 1. März 1938 bis Ende Februar 1939 sind Fr. 2 305 483 eingegangen gegenüber Fr. l 971 577 im letzten Bechnungsjahr 1937/38. Wir verweisen auf die Bemerkung über den Verkauf von Kernobstbranntwein. Gestützt auf die Tatsache, dass der Selbstverkauf zum grossen Teil an Stelle des Verkaufs durch die Verwaltung tritt, setzen wir eine Einnahme ein von . . Fr. 2 000 000.

Zu «Steuer auf Vorräte».

Da die ausstehenden Beträge an Vorrätesteuern unbedeutend sind und Aussicht besteht, dass sie im laufenden Betriebsjahr eingebracht werden, führen wir diese Bubrik nur noch zur Vormerkung.

Zu h. «Monopolgebühren an der Grenze.» Vom 1. März 1938 bis Ende Februar 1939 sind an der Grenze Fr. 2178428 gegenüber Fr. l 518 000 im letzten Bechnungsjahr 1937/38 erhoben worden.

Wir rechnen mit einem Ertrag, einschliesslich die Entschädigung für die Drusen eingeführter Weine, von Fr. 2 000 000.

Zu i. «Monopolgebühren im Inland.» Vom 1. März 1938 bis Ende Februar 1939 sind an Monopolgebühren im Inland Fr. 81 075 gegenüber Fr. 22 039 im letzten Bechnungsjahr 1987/38 erhoben worden. Wir stellen eine Einnahme ein von . . . . Fr. 25 000.

Zu k. «Bewilligungen für den Grosshandel.» Für das Jahr 1939 sind bis Ende Februar von der Alkoholverwaltung 298 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden.

Die Jahresgebühr beträgt Fr. 100, so dass im Bechnungsjahr 1939/40 mit einer Einnahme gerechnet werden kann von rund Fr. 80 000.

647

II. Ausgaben.

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 6. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällongsstoffen e. Beschaffung von Gebinden /. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues h. Ankauf von Brennapparaten i. Brennereiaufsichtstellen k. Verkehrsfrachten l. Verwaltung m. Eückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Fr.

500 000

»

2624000

»

852 000

» 3488000 » Zur Vormerkung » 600 000 » » » » »

3 000 000 200 000 500 000 850 000 1358000

» » »

80 000 280 000 60 000

Fr. 13 387 000 Bemerkungen: Zu a. «Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Tririkverbrauch.» Die Menge des zu beschaffenden Sprites und Spiritus richtet sich nach der bei den Einnahmen für den Verkauf veranschlagten Menge. Wir stellen somit, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem In- und Auslande zuzüglich Zoll*)

7500 q zu Fr. 40 = Fr. 300 000 -- -- = » 200 000 7500 q

Fr. 500 000

*) Gemäss Art. 35, Abs. 2, des Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung für die von ihr eingeführten gehrannten Wasser der Zollverwaltung an Stelle der tarifgemässen Zollabgaben eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 600 000 zu bezahlen.

Diese Summe ist im Verhältnis der im Auslande bezogenen Mengen auf die verschiedenen Spritsorten verteilt.

648 Zu b. «Beschaffung

von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.»

Wir stellen die Ausgaben dieser Eubrik auf der Grundlage einer guten mittleren Obsternte ein. Um die zu übernehmende Menge Kernobstalkohol möglichst zu vermindern, sehen wir die.gleichen Massnahmen zur brennlosen Verwertung vor, wie sie letztes Jahr zur Anwendung gekommen sind. Diese Massnahmen stützen sich auf unsere Beschlüsse vom 26. August 1938 über die Verwertung der Kernobsternte. Darnach ist die Alkoholverwaltung ermächtigt : 1. Fracht- und Verbilligungsbeiträge zu gewähren für die Förderung des Exportes von Tafel-, Wirtschafts- und Mostobst sowie von Erzeugnissen und Eückständen hievon, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkskreise mit Frischobst und Obsterzeugnissen, für die Förderung der Verarbeitung von Obstüberschüssen auf haltbare Erzeugnisse, für die Förderung des Absatzes von Obst und Obsterzeugnissen und für die Förderung von neu eingeführten Verfahren für die Verwertung von Obst und Obstabfällen ohne Brennen ; 2. Beiträge auszurichten für die brennlose Verwertung der in den Landwirtschafts- und Obstverwertungsbetrieben anfallenden Brennereirohstoffe aus Kernobst (Obstüberschüsse, Trester und andere Abfälle und Eückstände).

Wir rechnen durch die Gewährung dieser Beiträge mit einer spürbaren Mindererzeugung an Branntwein. Für die noch zu übernehmende Menge, die wir mit 20 000 hl einsetzen, sehen wir den gleichen Übernahmepreis von Fr. 160 je hl 100 % vor, wie er für das laufende Brennjahr bezahlt worden ist. Es geschieht dies unter dem Vorbehalt, dass nach Anhörung der Beteiligten und der Fachkommission die endgültigen Übernahmepreise festgesetzt werden.

Wie letztes Jahr sehen wir auch Preisabzüge für Produzenten mit grösseren Ablieferungsmengen vor. Eine Übernahmemenge von 20 000 hl 100 % zu Fr. 160 je hl bedeutet eine Ausgabe von Fr. 8 200 000 Da für den Absatz als Trinkbranntwein nur 600 hl vorgesehen sind, verbleiben 19 400 hl, die auf Feinsprit oder Brennspiritus verarbeitet werden müssen. Die Kosten der Aufarbeitung usw. rechnen wir mit rund » 200 000 Fr. 8400000 Die Menge von 19 400 hl übertragen wir zum Weltmarktpreis zuzüglich Zoll auf die Eubrik d. «Beschaffung von Brennund Industriesprit» mit Fr. 40 je hl = » 776 000 so dass als Ausgabe für die Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus Fr. 2 624 000 verbleiben.

Die Kosten der Massnahmen
für die brennlose Obst- und Tresterverwertung gehören unter die Eubrik g. «Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues» und werden dort verbucht.

649 Zu c. «Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten.» Für die Menge des zu beschaffenden verbilligten Sprites ist die im Verkauf hiefür veranschlagte Menge massgebend. Wir stellen, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem In- und Auslande 6300 q zu Fr. 40 = Fr. 252 000 zuzüglich Zoll *) -- » 100 000 6300 q

Fr. 852 000

Zu d. «Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen.» Zum Ersatz der verkauften Mengen Brenn- und Industriesprit stellen wir bei der Beschaffung, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Brennspiritus Bezüge im Inland, einschliesslich Bezüge aus den Vorräten . . . : 37 000 q zu Fr. 45 = Fr. l 665 000 Vergällungsstoffe 500 q » » 50 = » 25 000

37 500 q

Fr. l 690 000

Industriesprit Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem Inund Auslande 36 800 q zu Fr. 40 = Fr. l 472 000 zuzüglich Zoll *) -- » 300 000 Vergällungsstoffe 300 q zu Fr. 70 = » 21000

37 100 q Zusammen 74 600 q Zu f. «Förderung der

Fr. l 793 000 Fr. 3 483 000

Kartoffelverwertung.»

Gestützt auf Art. 8, Abs. 4, und Art. 24 des Alkoholgesetzes und auf die von der Alkoholverwaltung gemachten Erfahrungen stellen wir ein: Frachtzuschüsse für Kartoffeln, Preisstützungen usw Fr. 500 000 Stillstandentschädigung und Liquidationsbeiträge für Kartoff elbrennereien » 100 000

Fr. 600 000

*i *) Siehe Pussnote auf S. 647.

Bunde3blatt. 91. Jahrg. Bd. I.

49

650 Zu g. «Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues.» Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes und auf die bisherigen Erfahrungen stellen wir ein als Fracht- und Verbilligungsbeiträge für die Förderung des Exportes von Tafel-, Wirtschafts- und Mostobst, sowie von Erzeugnissen und Eückständen hievon, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkskreise mit Frischobst und Obsterzeugnissen, für die Förderung der Verarbeitung von Obstüberschüssen auf haltbare Erzeugnisse und deren Absatz sowie für die Förderung von neu eingeführten Verfahren für die Verwertung von Obst und Obstabfällen ohne Brennen; Beiträge für die brennlose Verwertung der in den Landwirtschafts- und Obstverwertungsbetrieben anfallenden Brennereirohstoffe aus Kernobst (Obstüberschüsse, Trester und andere Abfälle und Eückstände) ; ferner Beiträge für die Verminderung der Mostbirnbaumbestände, insbesondere in den Überschussgebieten, und für die Umstellung von Mostobst auf Wirtschafts- und Tafelobst Fr. 3 000 000.

Zu h. «Ankauf von Brennapparaten.i> Im Eechnungsjahr 1937/38 sind für diesen Zweck Fr. 287 913, vom 1. Juli 1938 bis Ende Februar 1939 Fr. 111 036 verausgabt worden. Wir rechnen mit einem Aufwand von Fr. 200000.

Zu i. «Brennereiaufsichtstellen.» Die Kosten der im Eeglement für die Brennereiaufsichtstellen vom 19. Dezember 1932 vorgesehenen Entschädigungen, die im letzten Eechnungsjahr 1937/38 Fr. 427 791 betrugen, stellen wir, gestützt auf die Entwicklung dieser Auslagen im laufenden Eechnungsjahr, ein mit Fr. 500 000.

Zu k. «Verkehrsfrachten.» Die Frachten für den Versand der bestellten Ware von den Lagerhäusern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer für eine Menge von insgesamt 89 200 q zu rund Fr. 4 setzen wir ein Fr. 350 000.

Zu l. «Verwaltung.» Wie aus der Aufstellung am Schluss dieser Botschaft ersichtlich ist, stehen die für den Zeitraum vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940 veranschlagten Aufwendungen zu den wirklichen Ausgaben im Jahre 1937/38 und zu den für 1938/39 veranschlagten Ausgaben in folgendem Verhältnisse: Voranschlag 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940

Fr.

Allgemeine Verwaltung Lagerverwaltung . . .

966 000 275 000 1 241 000

Voranschlag 1938/39

Fr.

Rechnung 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938

Fr.

921 000 240 000

876 126 243100

1 161 000

1 119 226

651 Die Besoldungen, Gehälter und Löhne des Personals sind nach Massgabe unserer Verordnung vom 27. Dezember 1988 aufgenommen. Die Ansätze sind für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940 berechnet und eingesetzt.

Bei der Zentralverwaltung muss ferner zur Durchführung kriegsvorsorglicher Massnahmen und für Militärdienstersatz mit der vorübergehenden Einstellung einiger Arbeitskräfte gerechnet werden. Wir haben hiefür Fr. 15 000 eingestellt.

Beim Lagerhaus Burgdorf muss wegen vermehrter Inanspruchnahme des Lagerhauses für die Einlagerung und den Verkauf von, Sprit der Personalbestand um einen Arbeiter erhöht werden.

Bei den Sachausgaben haben wir uns im Bahmen des letztjährigen Voranschlages gehalten. Nur unter «Verschiedenes» haben wir Fr. 15 000, gegenüber Fr. 8000 im Vorjahr, eingesetzt, zur Hauptsache für die statistische Verarbeitung der Brennkarten durch das Eidgenössische Statistische Amt und für Vertretung der Verwaltung in der Erledigung grösserer Sträffälle.

In der Westschweiz wurde auf Anfang Oktober 1938, als kriegsvorsorgliche Massnahme, zur Lagerung von Feinsprit, vorübergehend ein Mietlager in Betrieb genommen. Die Aufwendungen hierfür für Miete, Verwaltung usw.

werden sich für das Rechnungsjahr 1939/40 auf Fr. 24 700 belaufen.

1. Allgemeine Verwaltung.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 95 Beamte und Angestellte Aushilfspersonal

Fr.

640 419 15 000

Fr.

655 419

Ab: Für 2 Leiter von Brennereiaufsichtsstellen im Angestelltenverhältnis Hausdienst, Löhne für 4 Aufräumerinnen nebst Aushilfe Beiträge an die Versicherungskasse : nach Art. 45 a der "Statuten nach Art. 45 b der Statuten nach Art. 45 c der Statuten

11820

643 599 11 000 41 793 6 617 35 516

83 926 800 90000 4 000 2 675

Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt Reisekosten Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes Übertrag

836000

652 Fr.

Übertrag

b. Sachausgaben:

Beleuchtung, Heizung und Eeinigung Druck von Berichten Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten Bureauausrüstung, Schreibmaterial und Chemikalien . .

Post-, Telephon- und Telegraphenkosten Versicherung der Gebäude usw Verschiedenes Ab : Mietzinse und Eückerstattungen

Fr.

886 000

12 000 15 000 86 000 20 000 85 000 2 000 15000 135 000 5 000

130 000 966 000 2. Lagerverwaltung.

Eigene Lager.

Bnrgdorf.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 2 Beamte Lohn für 2 Arbeiter

Fr.

12 725 7 500

Fr.

20 225 Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45 a der Statuten.

nach Art. 45 b der Statuten nach Art. 45 c der Statuten

865 160 758

Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Eeisekosten Unvorhergesehenes b. Sachausgaben: Versicherung : Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Übertrag

Fr.

l 000 2 300 3800

1778 800 200 597 23 100

28100

*) Als Einlage in den Fonds für Warenversicherung werden im gesamten Fr. 10 000 auf die Lagerhäuser nach Massgabe der in Betracht fallenden Warenvorräte verteilt.

Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Unterschied zwischen der bezahlten Versicherungsprämie und dem Betrag, der für die Versicherung sämtlicher Vorräte und Einrichtungen bezahlt werden müsste.

653 Übertrag Bureaukosten Lagerkosten Uberfuhrgebühren Heizung

·

Ab: Pachtzinse und Bückerstattungen

Fr.

Fr.

8800 600 l 500 l 500 400

28100

7800 400 6900 80000

Delsberg.

a, PersonaLausgaben: Besoldungen und Zulagen für 7 Beamte und Angestellte .

Löbne für l Arbeiter und Aushilfen. ..

86 466 24-121 60 587

Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45 a der Statuten nach Art. 456 der Statuten nach Art. 45 c der Statuten

2 856 211 l 881

Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Eeisekosten Unvorhergesehenes

4948 700 600 265 67100

6. SachoMsgdben: Versicherung : Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Lagerkosten Überfuhrgebühren Heizung Ab : Mietzinse und Bückerstattungen

Fr.

8 800 2 000 2 000 7000 5 500 700 20500 2 000 18 500

85600 *) Siehe Fussnote auf S. 652.

654 Romanshorn.

a. Personalausgaben: Besoldungen und Zulagen für 4 Beamte Löhne für 2 Arbeiter und Aushilfen

Fr.

25 559 11 847

Fr.

87 406

Beiträge an die Versicherungskasse: nach Art. 45 a der Statuten nach Art. 45 b der Statuten nach Art. 45 c der Statuten

2 421 75 2 194

Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Eeisekosten Unvorhergesehenes b. SachoMsgaben: Versicherung: Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Lagerkosten Überfuhrgebühren Heizung Ab: Miete, Pachtzinse .und Eückerstattungen

4690 400 500 804 48800

2 100 8 500 l 100 4 000 6 100 500 17800 8700 18 600 57400

Mieflager.

Aaran.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *) Basel.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *) Ab: Eückerstattungen *') Siehe Pussnote auf S. 652.

11 250 450 500 800 13000 22 500 2 000 l 500 l 400 27400 400 27000

655 Freibnrg.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte für l Jahr

24 000 700 24700

Goldan.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte für l Jahr

26 000 2 800 27300

Verschiedene.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten

10 000

Zusammenstellung der unter ,,Lagerverwaltung" gehörenden Ausgaben.

PersonalSachZuausgaben ausgaben sammeu Fr.

Fr.

Fr.

Eigene Lager: Burgdorf 28100 6900 80000 Delsberg 67100 18500 85600 Eomanshorn 48800 18600 57400 134 000 Mietlager: Aarau Basel Freiburg Goldau Verschiedene

39000

173000

18000 27 000 24700 27800 10000 Gesamtsumme

3. Beratungen und Gutachten

102 000 275 000 Fr. 27 000

Der vorgesehene Betrag von Fr. 27 000 soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Expertenkommission, Fachkommission, Alkoholrekurskommission, Schätzungskommission) erwachsenen Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

4. Vergütung an die Zollverwaltung.

Besorgung des Grenzdienstes : 5 % von rund Fr. l 800 000

Fr. 90000

656

Aus dem Vorausgegangenen ergibt sich für die Verwaltungskosten folgende Summe : Fr.

1. Allgemeine Verwaltung 966 000 2. Lagerverwaltung 275 000 8. Beratungen, Gutachten usw 27 000 4. Vergütung an die Zollverwaltung . .

90 000 1858000 Zu m. «Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen.» Im Betriebsjahr 1937/38 wurden Fr. 64 884 rückvergütet. Wir rechnen mit einer mutmasslichen Eückvergütungssumme von Fr. 80 000.

Zu n. «Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.» Wir schätzen die Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen wie folgt ein: 1. Zentralverwaltung in Bern Fr. 25.000 -2. Lagerhaus Burgdorf » 24 000 8. Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg . . . . » 70 000 4. Lagerhaus Eomanshorn » 9 000 5. Lagerhäuser Aarau und Basel und andere Mietlager .

» 7 000 6. Errichtung von Alkohollagern » 100000 7. Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern . » 15 000 8. Einrichtungen in Brennereien » 15 000 9. Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes . . . . » 15 000 weniger: Eückerstattung von Spritbezügern usw

Fr. 280 000 zur Vormerkung Fr. 280 000

Der für die Zentralverwaltung vorgesehene Kredit ist hauptsächlich für die Instandhaltung der Verwaltungsgebäude und Luftschutzeinrichtungen bestimmt.

Für die Lagerhäuser müssen neben den ordentlichen Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden, Betriebseinrichtungen und der Beschaffung von Werkzeugen und Schläuchen an aussergewöhnlichen Arbeiten und Anschaffungen vorgesehen werden: Im Lagerhaus Burgdorf die Erneuerung des Daches eines Gebäudes und Änderungen an den Geleiseanlagen; im Lagerhaus Delsberg grössere Dachreparaturen an drei Gebäuden, Änderungen am Eektifikationsgebäude, an

657 der Apparatur und an den Spritbehältern; in den Mietlagern die Vervollständigung der Einrichtungen und der Anstrich von Spritbehältern.

Für die Errichtung von Alkohollagern im Landesinnern haben wir einen Kredit von Fr. 100 000 eingestellt. Ferner ist für die Ergänzung der bestehenden Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern ein Betrag von Fr. 15 000 aufgenommen. Für Unterhalt der Kesselwagen und für Verschiedenes stellen wir Fr. 15 000 ein.

Zu o. «Zinsausgdben weniger Zinseinnahmen.» Die Übernahme bedeutender Mengen Kernobstbranntwein erforderte in den Jahren 1933--1936 entsprechende Betriebsmittel. Nach Art. 71, Abs. 3, des Alkoholgesetzes haben Bund und Kantone der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Einfachheit halber wurden die Betriebsmittel der Alkoholverwaltung vom Bund vorgeschossen und die Kantone für ihren Anteil mit einem Zins von 2% % belastet. Der Betrag wird bis auf weiteres mit den Einnahmen aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligungen im Kleinhandel, die laut Art. 46 des Alkoholgesetzes den Kantonen gehören, verrechnet. Keichen diese Einnahmen zur Deckung des Zinsanteiles der Kantone nicht aus, so bleibt der Überschuss den Kantonen belastet. Im Voranschlag setzen wir zur Verzinsung des Versicherungsfonds usw. einen Betrag ein von . . . . Fr. 60 000 m. Abschluss.

Die Gesamteinnahmen betragen Die Gesamtausgaben

Fr. 15 962 000 » 13 887 000

Daraus ergibt sich ein Überschuss der Einnahmen von . .

Fr.

2 575 000

Die tatsächliche Gestaltung des Betriebsergebnisses hängt, wie bereits eingangs ausgeführt, stark vom Ausfall der Obst- und Kartoffelernte ab, ferner davon, in welchem Masse das Obst und die Obsterzeugnisse ausgeführt werden können, und vom Umfang, den die brennlose Verwertung der.Eohstoffe annimmt. Das Erträgnis des nächsten Geschäftsjahres wird auch davon abhangen, inwieweit es gelingt, die Vorräte an Obstsaft, Obstsaftkonzentraten und Obstfuttermitteln, welche in den Verwertungsbetrieben liegen, rechtzeitig abzustossen.

Gemäss unserem Beschluss vom 4. Januar 1936 ist der Betriebsausfall der ersten Eechnungsjahre unter der neuen Alkoholgesetzgebung auf ein separates Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» übertragen worden, der nach den Zuweisungen von Fr. 7 760 759.05 aus dem Beingewinn der Betriebsjahre 1936/37 und 1937/38 noch einen Betrag von Fr. 22 237 043.64 aufweist. Die Frage wird sich nach Eechnungsabschluss stellen, ob ein allfälliger Gewinn an die weitere Tilgung dieses Betrages verwendet werden soll oder ob ein Teil zwischen Bund und Kantone zu verteilen

658 ist. Wir halten es wie letztes Jahr für richtig, Ihnen darüber keine Anträge zu stellen und den Entscheid erst nach vorliegendem Eechnungsabschluss zu treffen.

Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschlag für 1989/40 (Seiten 659--661 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 6. April 1939.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Etter.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1939 bis 30. Juni 1940.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. April 1939, beschliesst : Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1989 bis 30. Juni 1940 wird genehmigt.

1248

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1939 bis 30. Juni 1940.

Rechnung

Voranschlag

I.Juli 1937-30.Juni 1938

1938/39

Fr.

--

4 858 514. 20 806 836. -- 2147981.90

Voranschlag L Einnahmen.

Fr.

zurVormerkung -- Vortrag aus dem Vorjahre

I.Juli 1939-30.Juni 1940

Fr.

zur Vormerkung

4 355 000 200 000 2192000

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch .

4 355 000 ö. Verkauf von Kernobstbranntwein 320 000 c. Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten 2 192 000 3 991 178. 45 3 908 000 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 4 040 000 2748.-- zurVormerkung e. Verkauf von Gebinden . zurVormerkung 4 966.10 ,, ,, ee. Verkauf von Altmetall ,, ,, l 033 242. 48 l 000 000 f. Steuer auf Spezialitätenbranntweine l 000 000 l 971 576. 62 l 500 000 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein 2 000 000 89 005.60 zurVormerkung -- Steuer auf Vorräte . , zur Vormerkung l 752 999. 79 l 600 000 h. Monopolgebühren an der Grenze 2 000 000 22 038. 95 25 000 i. Monopolgebühren im Inland 25 000 34 525. -- 30 000 Je. Bewilligungen für den Grosshandel 30 000 -- zurVormerkung l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben zurVormerkung

16715613.09 14810000

15962000 659

Voranschlag

Fr.

480 371. 94 1 644 543 -- 363 648. 30

2 715 686. 60 l 320. -- 509 673. -- 3 416 848.10 237 913. -- . 427 791. -- 325 522. 63 876126.48 243 099.74 '·"."' 23671.40 59 314.90 1202 212.47 .64 884.15 11390414.19

Voranschlag

1938/39

II.

Ausgaben.

1 Juli 1939-30.Juni 1940

Fr.

· Fr.

400 000 a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 500 000 3 971 000 b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 2 624 000 332 000 c. Beschaffung von Sprit zar Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln und für Krankenanstalten . . . ,, 352 000 3 560 000 d Beschaffung von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen 3 483 000 zur Vormerkung e. Beschaffung von Gebinden ., zur Vormerkung 650 000 f. Förderung der Kartoffelverwertung 600 000 3 000 000 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues 3 000 000 200 000 In. Ankauf von Brennapparaten ' . . ' . . .

200 000 500 000 i. Brennereiaufsichtstellen 500 000 350 000 Ä, Verkehrsfrachten 350 000 l. Verwaltung: 921000 1. Allgemeine Verwaltung Fr. 966000 240 000 2. Lagerverwaltung ^ 275 000 27000 3. Beratungen und Gutachten ^ ' 27000 70000 4. Vergütung an Zollverwaltung . . . .

90 000 l 258 000 ~ 1358000 100 000 m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 80 000 14321000

Übertrag

Übertrag

13 047 000

660

Rechnung 1, Juli ,1937-30. Juni 1938

Rechnung 1.Juli 1937-30. Juni 1938

Voranschlag 1938/39

Fr.

Fr.

11390414.19 99 405. 75 46 763.15 11 536 583. 09

14321000 254 000 50 000 14 625 000

·

Voranschlag I.Juli 1939-30.Juni 1940

Fr.

Übertrag n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Übertrag

13047000 280 000 60 000 13 387 000

III. Abschlags.

16715613.09 14810000 Summe der Einnahmen 11 536 583.09 14625000 Summe der Ausgaben 5179 030. -- 185 000 Einnahmenüberschuss

15962000 13 387 000 2 575 000

1248

661

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Juni 1940. (Vom 6.

April 1939.)

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Bundesblatt

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Jahr

1939

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

3901

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.04.1939

Date Data Seite

643-661

Page Pagina Ref. No

10 033 937

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