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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladung
um 10.30 Uhr, in HOOFribourg, Tribunal cantonal, Rathaus, Place de l'Hotelde-Ville, zur Hauptverhandlung des Militärappellationsgerichts 2B zu erscheinen.
Falls der Appellai dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
12. August 1997
1450
Militärappellationsgericht 2B Der Präsident: Oberst Riklin
Vorladungen
wegen mehrfachen Militärdienstversäumnisses zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 4. September 1997, 9.45 Uhr, im Bezirksgericht Andelfingen, Gerichtssaal, Thurtalstrasse l, 8450 Andelfingen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das--Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
lich in Bolivien, wird hiermit aufgefordert, sich wegen mehrfachen Militärdienstversäumnisses, der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 4. September 1997, 11.15 Uhr, im Bezirksgericht Andelfingen, Gerichtssaal, Thurtalstrasse l, 8450 Andelfingen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
30. Juli 1997
Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberst Schaad
1451
Vorladungen
unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert, sich wegen Militärdienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Widerrufsantrag zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 11.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock), Hirschengraben 16, 6000Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
dert, sich wegen Militärdienstverweigerung evtl. Militärdienstversäumnisses sowie Widerrufsantrag zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 15.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock), Hirschengraben 16, 6000 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren, gegen Abwesende durchgeführt.
sowie Missbrauch und Verschleuderung von Material im Wiederaufnahmeverfahren K-Urteil Divisionsgericht 8 vom 12. Dezember 1996 zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 10. September 1997, 14 Uhr, im Obergericht Luzern, Gerichtssaal I (2. Stock) Hirschengraben 16, 6000 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 157 Militärstrafprozess Verzicht auf Aufhebung des Abwesenheitsurteils angenommen und das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
31. Juli 1997
1452
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Kreienbühl
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Jahr
1997
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
31
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
12.08.1997
Date Data Seite
1450-1452
Page Pagina Ref. No
10 054 361
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