Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) Die Revision des Sprachengesetzes verfolgt das Ziel, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht der obligatorischen Schule zu stärken. Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes soll die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule unterstützt werden. Die Revision steht im Einklang mit dem Auftrag von Bund und Kantonen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie unterstreicht die Rolle der Landessprachen für den Zusammenhalt unseres Landes, zu dessen Wesensmerkmalen die Mehrsprachigkeit gehört.

Datum der Eröffnung: 6. Juli 2016 Vernehmlassungsfrist: 14. Oktober 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Juli 2016

2016-1852

Bundeskanzlei

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