Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Japan, die für 2017 mit einem ersten Austausch 2018 vorgesehen ist.

Datum der Eröffnung: 29. Januar 2016 Vernehmlassungsfrist: 29. April 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 63 03, Fax 058 463 08 33, www.sif.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Februar 2016

2016-0264

Bundeskanzlei

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