Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung von Artikel 69 der Spielbankenverordnung Den Spielbanken, deren Standortregion wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die mit Rentabilitätsproblemen konfrontiert sind, soll erlaubt werden, die Tischspiele neu während höchstens 270 Tagen anstatt 60 Tagen im Jahr zu schliessen.
Datum der Eröffnung: 25. Mai 2016 Vernehmlassungsfrist: 15. September 2016 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 47 44, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
7. Juni 2016
2016-1403
Bundeskanzlei
4285