Bundesbeschluss

Entwurf

über Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 20022 über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 20163, beschliesst:

Art. 1 Für Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern (2a. Abschnitt KBFHG) wird vom ... bis zum ... (fünf Jahre) ein Verpflichtungskredit von höchstens 96,8 Millionen Franken bewilligt.

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Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 861 BBl 2016 6377

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Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern. BB

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BBl 2016