Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2015 vom 9. Juni 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 12 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. März 20162, beschliesst:
Art. 1 Die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2015 wird wie folgt genehmigt: a.
Die Erfolgsrechnung verzeichnet Entnahmen von 805 595 574 Franken und schliesst mit einem positiven Saldo von 193 429 926 Franken ab. Dieser wird auf das Eigenkapital vorgetragen.
b.
Die Bilanzsumme erreicht 1 881 436 070 Franken bei einem Eigenkapital von 1 872 625 537 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 31. Mai 2016
Ständerat, 9. Juni 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.
2016-1635
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Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2015. BB III
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BBl 2016