Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM): Neubeurteilung (Reevaluation) der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich «Hochspezialisierte pädiatrische Onkologie»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (HSM Fachorgan) 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert.

Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt. Die HSMLeistungszuteilungen sind zeitlich befristet (Art. 3 Abs. 4 IVHSM) und müssen vor Ablauf der Zuteilungsfrist einer Neubeurteilung (Reevaluation) unterzogen werden.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der hochspezialisierten pädiatrischen Onkologie zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten. Dieser Bereich umfasst die folgenden sechs Behandlungen: 1. Stationäre Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit bösartigen Krebserkrankungen 2. Behandlung von Neuroblastomen 3. Behandlung von Weichteilsarkomen und malignen Knochentumoren 4. Behandlung von Tumoren des zentralen Nervensystems 5. Allogene und autologe hämatopoietische Stammzelltransplantationen 6. Behandlung von Retinoblastomen

2.

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Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung zum HSM-Bereich «Hochspezialisierte pädiatrische Onkologie», die im Bericht vom 27. Oktober 2016 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 13. Dezember 2016 (nicht erstreckbar) dem HSM-Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM-Projektsekretariats zuzustellen.

Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10

2016-2726

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BBl 2016

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder können beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

1. November 2016

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Daniel Scheidegger

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