Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 10.519 Pa.Iv. Modifizierung von Artikel 53 StGB Artikel 53 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im Jahr 2007 mit der Revision des Allgemeinen Teils eingeführt worden und sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt einen engeren Anwendungsbereich der Bestimmung vor, indem die geltende Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe gesenkt werden soll. Die Kommission stellt zwei Varianten zur Diskussion.

Datum der Eröffnung: 20. Oktober 2016 Vernehmlassungsfrist: 3. Februar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK), Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, CH-3003 Bern, Telefon +41 58 322 97 47, Fax +41 58 322 96 54, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. November 2016

2016-2777

Bundeskanzlei

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