Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Plangenehmigung für den Neubau Egli Paint

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Verfügung vom 21. März 2016 das von der Airport Altenrhein AG eingereichte Gesuch vom 12. Januar 2015 für den Neubau Egli Paint mit Auflagen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt können während 30 Tagen ab dieser Publikation nach Voranmeldung unter Tel. Nr.

058 229 31 47, Sekretariat Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 51, 9001 St. Gallen, eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Tel. +41 (0)58 463 37 14, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Regionalflugplätze > St. Gallen-Altenrhein.

5. April 2016

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2016-0802