Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft, die Teil der Gruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank ist vom 27. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19762 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 20163, beschliesst:
Art. 1
Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft
Es wird ein Rahmenkredit von 21,7 Millionen Franken für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft genehmigt.
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Es ist eine Reserve von 2 Millionen Franken zur Absicherung gegen Wechselkursschwankungen eingeschlossen.
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Diese Verpflichtungen können bis am 31. Dezember 2017 geleistet werden.
Art. 2
Verwendung der Mittel
Die Mittel können für Kapitalbeteiligungen an der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft verwendet werden.
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SR 101 SR 974.0 BBl 2016 1641
2015-3255
7909
Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft. BB
BBl 2016
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 8. Juni 2016
Ständerat, 27. September 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol
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