Bundesbeschluss über die Finanzierung der Realisierung und der Einführung eines standardisierten GEVERProdukts in der zentralen Bundesverwaltung vom 17. März 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20152, beschliesst:

Art. 1 Für die Realisierung eines standardisierten GEVER-Produkts einschliesslich des Aufbaus einer zentralen Plattform sowie für die Einführung des GEVER-Produkts in der zentralen Bundesverwaltung wird ein Gesamtkredit von 67 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Der Gesamtkredit nach Artikel 1 gliedert sich in einzelne Verpflichtungskredite gemäss dem Anhang, verteilt auf die folgenden zwei Etappen: 1

a.

Etappe «Realisierung» im Umfang von 25 Millionen Franken;

b.

Etappe «Einführung» im Umfang von 42 Millionen Franken.

Die Mittel für die erste Etappe werden mit diesem Bundesbeschluss freigegeben, diejenigen für die zweite Etappe durch den Bundesrat.

2

Kreditverschiebungen von Verpflichtungskredit A auf die Verpflichtungskredite B bis I sowie unter den Verpflichtungskrediten B bis I gemäss dem Anhang sind zulässig. Dabei darf kein Kredit um mehr als 10 Prozent erhöht werden.

3

1 2

SR 101 BBl 2015 6963

2015-0734

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Finanzierung der Realisierung und der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts in der zentralen Bundesverwaltung. BB

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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 8. Dezember 2015

Nationalrat, 17. März 2016

Der Präsident: Raphaël Comte Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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Finanzierung der Realisierung und der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts in der zentralen Bundesverwaltung. BB

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Anhang (Art. 2)

Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Mio. Fr.

Erste Etappe: «Realisierung» Realisierung eines standardisierten GEVER-Produkts einschliesslich des Aufbaus der entsprechenden zentralen Plattform

25

Zweite Etappe: «Einführung» A. Zentrale Führung und Steuerung der Einführung/Migration in der BVerw

12

B. Einführung in der BK

1

C. Einführung im EDA

4

D. Einführung im EDI

2

E. Einführung im EJPD

1

F. Einführung im VBS

12

G. Einführung im EFD

2

H. Einführung im WBF

3

I. Einführung im UVEK

5

Total zweite Etappe

42

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