Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Linden, Waffenplatz Jassbach, Ausbau Waffenplatz Mitwirkung und Anhörung vom 26. Juli 2016 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Linden schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Linden vom 26. Juli bis 14. September 2016 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 14. September 2016, bei der Gemeinde Linden zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

26. Juli 2016

2016-1875

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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