Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs).

Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 Die Errichtung von Zentren des Bundes bildet eine wichtige Voraussetzung zur Beschleunigung der Asylverfahren. Um solche Zentren künftig schneller errichten zu können, wird neu ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren eingeführt (Änderung des Asylgesetzes vom 25. September 2015, die am 5. Juni 2016 vom Volk gutgeheissen wurde). Der Entwurf der neue Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA) regelt u.a. die Möglichkeit der betroffenen Bevölkerung, Gemeinden und Kantone beim Entscheid der Genehmigungsbehörde (EJPD) über ein Plangenehmigungsgesuch im Zusammenhang mit der Errichtung von Zentren des Bundes mitzuwirken.

Weitere Änderungen des Asylgesetzes, insbesondere bezüglich der Weitergabe medizinischer Daten zur Transportfähigkeit, der Streichung des Anspruchs von Staatenlosen auf eine Niederlassungsbewilligung und der Möglichkeit des Bundes, den Kantonen die Kosten für Resettlement-Flüchtlinge länger als fünf Jahre zu vergüten, sollen ebenfalls bereits vorzeitig in Kraft treten. Diese Änderungen erfordern Anpassungen der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) und der Asylverordnung über Finanzierungsfragen (AsylV 2).

Datum der Eröffnung: 12. Oktober 2016 Vernehmlassungsfrist: 26. Januar 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 465 48 12, Fax 058 465 93 79, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Oktober 2016

2016-2695

Bundeskanzlei

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