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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Louis Tremollet, Quai du Rhône 43bis, in Genf.
(Vom 22. Mai 1908.)
Tit.
Louis Tremollet wurde von der Militärbehörde wegen Nichtbezahlung von Militärsteuer dem Strafrichter überwiesen, verständigte sich aber nachher noch mit dem Kreiskommando über ratenweise Tilgung der Schuld. Diese Verpflichtung wurde von ihm inné gehalten, so zwar, dass er eine spätestens am 23. Januar 1908 fällige Rate am 18. gleichen Monats abzahlte. Dennoch wurde er auf den 23. Januar vor den Richter geladen, erschien aber nicht und wurde mit einem Tage Gefängnis bestraft.
Tremollet ersucht um Erlass dieser Strafe durch Begnadigung, und es rechtfertigt sich, dem Begehren zu entsprechen, da das Urteil nach dem Berichte des Beamten, der es ausgefällt hat, auf einer falschen Voraussetzung beruhte.
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Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Louis Tremollet die Strafe von einem Tage Gefängnis zu erlassen.
B e r n , den 22. Mai 1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Brenner.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Jagdgesetzes bestraften Friedrich Waber, Grenzaufseher, in Schwaderloch, Kanton Aargau.
(Vom 22. Mai 1908.)
Tit..
Friedrich Waber fand im Mai 1.907 im freien Felde einen jungen kranken Hasen, den er aufnahm und in ein benachbartes Haus verbrachte, wo das Tierchen während einigen Tagen in einem Brutnest zahmer Hasen verblieb, bis es umstand.
Diese Vorgänge wurden der Polizei und dem Strafrichter bekannt, und führten zu einer langwierigen Untersuchung gegen "Waber, der vom Bezirksgerichte Laufenburg von der Anklage auf Jagdfrevel freigesprochen, vom aargauischen Obergericht aber wegen Übertretung des Art. 6, lit. à, des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1904 mit der in Art. 21 5 a daselbst angedrohten Busse von Fr. 40 bestraft wurde.
Nunmehr ersucht Waber um Erlass der Strafe durch Begnadigung, indem er wie vor dem Richter zu seiner Entlastung geltend macht, dass er dag kranke Häslein nicht habe erlegen, sondern vor dem Zugrundegehen retten wollen. Das aargauische Obergericht hat das Gesetz zur Anwendung gebracht, das nicht
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Louis Tremollet, Quai du Rhône 43bis, in Genf. (Vom 22. Mai 1908.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1908
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.05.1908
Date Data Seite
482-484
Page Pagina Ref. No
10 022 903
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