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Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,750,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1907 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

(Vom

20. Dezember 1907.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Eingabe des Verbands eidgenössischer Telephonund Telegraphenarbeiter vom 28. Oktober 1907 und einer Eingabe des Zentralvorstandes des Verbandes eidg. Post-, Telegraphen- und Zollangestellter vom 31. des nämlichen Monats, durch welche um Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 1907 nachgesucht wird; einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 1907, beschliesst: Art. 1. Den Beamten und Angestellten des Bundes, sowie den ständig in dessen Anstalten und Werkstätten beschäftigten Arbeitern wird für das Jahr 1907 eine Teuerungszulage gewährt, die für jeden verheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 100 Franken und für jeden unverheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 50 Franken beträgt.

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Der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, wird dem Verheirateten gleichgestellt.

Art. 2. Die Wohltat dieser Zulage wird jedoch auf die Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis und mit 4000 Franken beschränkt.

Art. 3. Für die während des Jahres 1907 in den Dienst des Bundes getretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, und nur unter der Bedingung verabfolgt, dass die Dienstzeit im Jahre 1907 mindestens drei Monate betragen habe.

Art. 4. Zur Auszahlung dieser Teuerungszulagen wird dem Bundesrate unter Abschnitt IV. Unvorhergesehenes des Voranschlags für das Jahr 1907 ein Kredit von Fr. 1,750,000 eröffnet.

Art. 5. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 19. Dezember 1907.

Der Präsident: P. Scherrer.

Der Protokollführer : Schatzmaun.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 20. Dezember 1907.

Der Präsident: Paul Speiser.

Der Protokollführer: Ringier.

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Der s c h w e i z e r i s c h e Bundesrat b e s c h l i e s s t : Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 24. Dezember 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bundesbeschluss betreffend Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,750,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1907 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000. (Vom 20. Dezember 1907.)

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Jahr

1908

Année Anno Band

1

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.01.1908

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37-39

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