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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Jagdgesetzes bestraften Friedrich Waber, Grenzaufseher, in Schwaderloch, Kanton Aargau.
(Vom 22. Mai 1908.)
Tit..
Friedrich Waber fand im Mai 1.907 im freien Felde einen jungen kranken Hasen, den er aufnahm und in ein benachbartes Haus verbrachte, wo das Tierchen während einigen Tagen in einem Brutnest zahmer Hasen verblieb, bis es umstand.
Diese Vorgänge wurden der Polizei und dem Strafrichter bekannt, und führten zu einer langwierigen Untersuchung gegen "Waber, der vom Bezirksgerichte Laufenburg von der Anklage auf Jagdfrevel freigesprochen, vom aargauischen Obergericht aber wegen Übertretung des Art. 6, lit. à, des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1904 mit der in Art. 21 5 a daselbst angedrohten Busse von Fr. 40 bestraft wurde.
Nunmehr ersucht Waber um Erlass der Strafe durch Begnadigung, indem er wie vor dem Richter zu seiner Entlastung geltend macht, dass er dag kranke Häslein nicht habe erlegen, sondern vor dem Zugrundegehen retten wollen. Das aargauische Obergericht hat das Gesetz zur Anwendung gebracht, das nicht
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allein das Jagen von Hasen bei geschlossener Jagdzeit, sondern ganz allgemein das Einfangen solcher Tiere unter Strafandrohung verbietet. Die Bundesversammlung aber als Begnadigungsinstanz darf auch die Frage in ihre Erwägungen einbeziehen, ob im speziellen Falle eine Gesetzesverletzung vom Täter beabsichtigt gewesen sei, oder ob er andere, achtungswerte Absichten hatte.
Solche scheinen vorhanden gewesen zu sein in Gestalt des Mitleides mit dem hülflosen kranken Tiere, und sie rechtfertigen den Erlass der Strafe.
Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Friedrich Waber die Strafe zu erlassen.
B e r n , den 22. Mai 1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Jagdgesetzes bestraften Friedrich Waber, Grenzaufseher, in Schwaderloch, Kanton Aargau. (Vom 22. Mai 1908.)
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1908
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.05.1908
Date Data Seite
484-485
Page Pagina Ref. No
10 022 904
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