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Bekanntmachungen von
Departementen undandernnVerwaltungsstellenndess Eides, Verpfändung einer Eisenbahn.
Der Verwaltungsrat der elektrischen Strassenbahn UsterÖtwil wünscht, die im Bau befindliche elektrische Eisenbahnlinie Uster-Ötwil-Langholz im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im I. Rang zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 150,000, das zum Bau der Bahn verwendet werden soll.
Das Pfandrecht soll umfassen: a. das ganze Bahngeleise von 10,6 km. Länge vom Stationsplatze der S. B. B. in Uster aus bis zur Station Langholz in der Gemeinde Ötwil am See, allwo die Bahn in die elektrische Strassenbahn Wetzikon-Meilen einmündet, sodann die mit der verpfändeten Bahnlinie zusammenhängenden der Schuldnerin gehörenden Landparzellen, Wagenremise und Reparaturwerkstätte in Uster, Güterschuppen in Mönchaltorf, in Ötwil und Wagenremise in Ötwil, sowie die dem Bahnbetriebe dienenden elektrischen Maschinen und Einrichtungen ; b. das gesamte für den Betrieb und den Unterhalt der Bahnlinie zugehörige Material (eingeschlossen Personen- und Guterwagen).
Soweit die Bahn auf der Strasse angelegt ist, ergreift das Pfandrecht ausser Oberbau, Betriebsmaterial und Zubehörden lediglich das Recht zur Benützung der Strasse für die Bahnanlage nach Massgabe der kantonalen Pflichtenhefte, nicht aber auch den Strassengrund.
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Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 17. Juni 1908 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfâllige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.
Bern, den 22. Mai 1908.
(2.).
Im Auftrage des Bundesrates: Bundeskanzlei.
Schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1906.
Der Band. XXXIV mit den statistischen Mitteilungen über die pro 1906 im Betriebe gestandenen schweizerischen Eisenbahnen ist erschienen und kann zum Preise von Fr. 5 bezogen werden beim (3.)..
Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.
B e r n , Mai 1908.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1908
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.05.1908
Date Data Seite
492-493
Page Pagina Ref. No
10 022 906
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