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Schweijerisifeâ

B u u 11 s b l û 11.

Jahrgang VI. Band II.

Wro. 15»

S am fi a g, den 1. April 1854.

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Bericht des

schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über feine Geschäftsführung im Jahr 1853.

Tit.

Nach Maßgabe des Art, 90, Ziffer 16 der Bundes.* Verfassung, gibt fich der fchweizerische Bundesrath die ·2hre, Jhnen hiermit Den --Bericht über seine Geschäfts* sührung im Jahre 1853 zu erstatten.

Bundesblat.. Jahra. VI. Bd. II.

i

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I. Abtheilung.

Geschäftskreis des politischen ®epartement0.,

A. Auswärtige Angelegenheiten.

Sm SJHgemeS» Die Verhältnisse der Schweiz mit dem Auslande,.·ätec.die im Slffgemeineu auch im Iahr 1853 auf freundschaft-

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lich« $n$t fortbestanden haben, wurden bloß in Beziehung auf .Oesterreich durch einige Ereignisse getrübt, die iit der Lombardie vorgefallen waren. Da über diese Kon« flikte am 8. Juli 1853 und 16, Iänner 1854 ausführliche .Spesiûlberichte an die Bunbeeöesfacrntog «stauet würben, so erlauben »ir ime hi.?...1 im Sisozitgî da.âjentge in Erinnerung §u brlngeiî, was auf das ...that-8 sächliche de? Vorgänge Bezug tjat.

©choiì era 19, lïoegwp des «rfloffrara Iahreê hat die t, Ï. öjisrreid)i[ec RegkïJiîtg ii.jcï bis Maßnahmen de.,1 Großen Siathes feî.3 KûRtons £ef[in, die Verrcatang der STOtnc.rieB »on Noleggio uno Sïêcona betrîffenb, BAfchWî"..:" g;f:H/ït um o..rlfl...gt, daß dem rechte- rate vertragswidrigen ·.Fîtîagîs, o.:r ...Cesfìner Bchërijen schîranigjii ?fa ,8iïl fiefejt, daß 5er Erzbischof von SMfanfe Mnì5 ber Bischof von (iorao in aüt ihnre ruïfichtlich det Seoeinaïioe von Peleggis ur.d Sïôcoîîû juftehenden Rechte wiedM dr.gefîf.î., jedenfatts &i)n ihnra der orbentlfche Rechts»:;, fv!'-;';:,.» »erbe, iscn;!,; sie ihre Ansprüche auf ReftitMo«;., iîiï äussersten gali boti) aus vollkommene Entschadigung geltend ju machen In ber Lage seien. fWach* dem de? von der St-egiersing von .CefsÜ! eingeholte Bericht ober öifss 5:ïïf;i?gïnl)i:it eingegangen war, hat def ...Bundesrath t,sU?ïsJ8 4. ....O.îûi Ì853 «n die f. k. ©fìct-« reichische ©esoadiìschaft eine Antroortsnote erlapn, ic welcher -äwo..1 tw l. l. Regierung bas Stecht rim S«-3

tervention in Streitigkeiten über prätentirte kirchliche Rechte in einem fremden Staate beilritten, gleichwol aber aus Rükfichien des Anstandes Aufschlüsse über das Verfahren ..Eesfins trtheilt wurden. Es ging nämlich aus »em Berichte der Regierung des Kantons ..Eesfins hervor, daß die Seminane« von Poleggio und Aseona grösstentheils aus Gütern von Angehörigen ïesfins und ju EizishURgsjweken für den Kanton Teffin gegründet TOrden find, daß demnach die Behörden ...tesfins fich befttgt erachteten, ihre Hoheitsrechte über Verrnaltung und .Leitung dieser Serninarien, gleich wie über andere Er* zeichungsinstitute geltend zu möchen«, wogegen ..ocr der @,rz4Hschi..f von Mailcnb une ber Sischof von EoRto einen folchen beharrlichen Widerjicrnd entgegen sezten, daß der ©Top'e Siati) des Aftnîons Teffin sich veranlaßt- sah, die IBerwaUung dieser Jnßifute dea Bischöfen von Mai« îand und Conto p entziehen und mit .-Beachtung de$ ©îiftangs'ioe.-fes untn die unmittelbare Scitung der @t(.!.ä..:sb?hßrden p steßen. Die Begehren Oeiterreichs gingen wnr nicht aw.?[.i)lisflic't) anf Wiebereinsejung der fe in iîjre prötentirtm Rechte, senn alternativ dieselben fea-atts gerichtf3t, dafj den Bischöfen der S-Mjteweg eröffnet »erde, um ihre Rechtsansprüche »or den £,i<öil$m$)tm fees Kantons Tesfin gellend zw machen.

Awe bern Berichte fest ÜRegicrung des Kantsns Tesfin Itelïîe es n$ e&a als ungçgïfindet heraus, daß der ©refe Rath osa ®tfchöfen öen ÜKchtsweg »erschlossen habe, feernî bfe Sîfeete bes ©rofen Rathes vorn 18. Juni und l«. JutH, die dies» Jwihum veranlagten, beschlagen nur dag Rechtsvwltiltiiif &es Leventinerthaïes. ®k Regierong des Kantens .£esfin anerkannte vielmehr unran»wnben gegenüber den ...Bischöfen von Mfiiianb tanb Somç das ungeschmälerte Recht,- vermdntliche ©gentlttrosa«-5

sprüche oder Entfchädigungsforderungen, die in den Bc-* reich der Zivilgerichte gehören, vor den Gerichten des Kantons geltend z« machen. Nach diefer Erklärung, die dem einen der gestellten Alternativbegehren vollstän# dig entspricht, dürfen wir diefen Punkt wol als erledigt erachten.

Die zweite Beschwerde der österreichifchen Regierung betraf d i e A u s w e i f u n g d e r f r e m d e n K a p u z i n e r aus dem Kanton Tcsfin, worüber die Noten der k. f.

fc'sterr. Gesandtschaft vom 21. Dezember 1852 und 22.

Januar 1853, so wie die Antwortsnoten des schweizerischen Bundesrathes vom 3. Ianuar und 7. Februar 1853 den nähern Sachverhalt enthalten. Ohne über das Zeitgemäße unto das Billige in dem Verfahren der tesfinischen Behörden einzutrete«, konnte der schwei.« zerifche Bundesrath aus dem Stanbpunlte des Rechts die Befugniß der Regierung des Kantons Tesfin nicht unbegründet finden, eine Wegweisung von fremden Or* densgliedern zu erkennen, deren Wirken die Staats* regierung der freien Entwiflung der Staatsinstitutionen gefährlich erachtete, und deren Aufenthalt im Kanton weder durch unauflösliche Privatverträge, noch durch Staatsverträge mit dem benachbarten Staate garantirt war. Nach den Berichten der Regierung des Kanton...

..Tessi« haben mehrere Klostergeistliche sich unsittliche Hand* lungen zu Schulden kommen lassen. Innere Streitig.« ketten in den Klöstern störten die sonst nüzliche Wirksam* keit des Ordens, und insbesondere soll ihr Treiben && gen die Anssührnng der Kantonalgeseze gerichtet gewesen sein. Unter ähnlichen Verhältnissen haben auch die kaiferl.

Behörden in der Lombardie feinen Anstand genommen,

schweizerifche Angehörige, die für die Sicherheit des Staaies gefährlich erschienen, aus der Lombardie wegzuweise»-

ohne über die Motive Rechenschaft z« geben. Mit um fo mehr Grund konnten sich die Behörden Xesfins zu dem eingefchlagenen Verfahren berechtiget erachten, als der Orden der Kapuziner, dem öffentliche Funktionen anvertraut find, unter fpezieller Aufficht des Staates fleht, nur bedingungsweife geschüzt werden kann und demnach nach Grundsäzen, die auch in andern Staaten befolgt werden, nicht nur ganz aufgehoben, sondern auch in der Zahl der Glieder beschränkt werden kann.

Die kaiserliche Regierung scheint das Gewicht dieser Gründe in so fern wenigstens gewürdigt zu haben, als fie in der zweiten Note vom 22. Januar 1853 neben dem Begehren der Wiederaufnahme alternativ das Verlangen einer lebenslänglichen Penfion stellte. Wenn nun aber überhaupt das Recht zur Ausweisung dem Kanton Sesfin nicht bestritten werden konnte, so erschien auch die Forderung einer lebenslänglichen Penfion rechtlich .nicht begründet. Durch die Anerkennung des Ordens $at die Staatsregierung gegenüber den einzelnen Ordensgliedern keine Verpflichtung für das Fortbestehenlassen des Institutes in ungefchmälertem Bestände eingegangen.

Der galt der Aufhebung der Klöster war felbst in frühern kantonalen Gesezen vorgesehen, und wenn auch für Ordensglieder anderer Klöster durch das Gesez felbst Pen·jtonen zugcfichert erschienen, fo zeigt sich eine folche Zuficherung nirgends für die Fremden, die dem Orden der 'Kapuziner angehören, am allerwenigsten für folche, die ohne die vorgeschriebene Autorifation der Staatsbehör'den in die Klöster getreten waren. Die Zumuthung, den ausgewiefenen Kapuzinern gleichwol eine lebenslängliche Pension verabfolgen zu lassen, erfchien daher ftuch um fo härter, als die Klöster keine Stiftungsgüter besaßen, die der Staat an sich gezogen hatte und

die Regierung sich .bereit erklärte, die geringe Aussteuer, die von Einzelnen bei dem Eintritt ins Kloster entrichtet worden war, uriverweigerlich wieder herauszugeben; deßgleichen ist auch das in analogen Gesezen vorgeschriebene Viatikum keinem derselben verweigert worden. Aller diefer Rükfichten ungeachtet hat die Regierung des Kau* tons Teffin sich gleichwol aus Billigkeitsrükfichten herbeigelassen, sämmtlichen ausgewiesenen Kapuzinern für die Dauer von drei Iahren eine angemessene Pension zuzusichern. Die kaiserliche Regierung glaubte diesem Schritte des Entgegenkommens keine Rechnung tragen zu sollen und ließ fich zu der Repressalie der Ausweisung sämmtl.cher Angehöriger des Kantons 2.effin aus der Lombardie verleiten, zu einer Maßregel, die in neuerer Zeit kein ähnliches Beispiel findet, und um so härter und ungerechter erschien, als fie durchweg nur Unschuldige betraf, die in ein Sand jurükgeroicsen wurden, dem zu gleicher Zeit aus andern Gründen der allgemeine Verkehr mit dem Nachbarstaate und die Zufuhr von Lebensmitteln abgefchnitten worden war. Die schweizerische Bevölkerung in der Eidgenossenschaft und nicht weniger diejenige, die im Auelande ihren Lebensunterhalt sucht, hat bei diesem Anlasse ein schönes Zeugniß werkthätiger Xheilnahme bei dem unverschuldeten Unglüke ihrer Mitbrüder an den Tag gelegt. Der Bundesrath, von den gleichen ©..fühlen des Mitleids und von der Pflicht durchdrungen, den bedrängten Miteidgenossen mit Unterstüzung entgegen zu ïommen, hat es nicht außer seiner Befugniß erachtet, durch einen mäßigen Beitrag von Fr. 10,000 aus der Bundeskasse die Bestrebungen der Miteidgenossen zu ..unterfiüzen. Später, als aus den Berichten des eidg.

Kommissärs fich herausstellte, daß nicht nur die Ange* Vorigen ïesfins aus der Lombardie ausgewiesen worden,

fondern auch diejenigen, welche die angeordnete Gränj-» sperre am meisten betroffen hat, in Nothstand versezt wurden, hat der eidg. Kommissär Vollmacht erhalten, nach seinem Ermessen der Noth da zu begegnen, wo sie am drüfendsten schien; zugleich wurde auch der Beitrag aus weitere Fr. 10,000 vermehrt.

Zu gleicher Zeit, als diefer Zwiespalt eine bedaueriiche Spannung zwischen der kaiserlichen Regierung und der Schweiz hervorgerufen hatte, ereignete sich in Mailand in Folge eines tollkühnen Unternehmens der dortigen Revolutionspartei ein Vorfall, der der kaiser!. Regie* ïung einen neuen Anlaß gab, gegen den Kanton Tesfin die bittersten Beschwerden über Verlezung volkerrechtJicher Pflichten zu führen, und eine Gränzsperre gegen denselben anzuordnen, durch welche selbst mit Verlqung .bestehender Verträge über Salz- und Getreidelieferungen jede Zufuhr von Lebensmitteln abgeschnitten und jeder -Verkehr zwischen dem Kanton und der Lombardie verBindert wurde. Nach der vorgefaßten üblen Meinung, die fich in dìm kaiser!. Kabinete über die Gesinnungen und die .-pandlnngsweise der Regierung und des Volkes im Kanton Tesfin vorbereitet hatte, schienen die gegen den Kanton gerichteten leidenschaftlichen Berichte, bloße Gerfichte und Zeitungsnachrichten einen sehr empfang* lichen Boden gefunden zu haben. Es schien demselben als ganz unjweifelhaft, daß in Mailand die freche Schilderhebung der unverbesserlichen Feinde der offent* lichen Ordnung vom Auslande her angezettelt und ge* leitet worden sei, und daß fich hiebei namentlich die im .Kanton Tessin zahlreich herbei geströmten politischen glücht* linge wesentlich betheiligt haben, daß das schmachvolle Attentat daselbst zum größten Theil von den im Kanton Tesfin sich aufhaltenden Koryphäen der llmsturzparttt

8 vorbereitet und geleitet worden fei. Von diefer Ueber.-* ieugung ausgehen!.), glaubte die kaiserliche Regierung, die Abfperrung dei; Gränze gegen die Schweiz als eine

durch die Umstände des Augenbliks zur Abwehr wiederholter Störungen der öffentlichen Sicherheit in Aussührung bringen zu sollen. -..Bei der Anzeige dieser verhängten Maßregel verlangte Hochdieselbe mittels Note der ï. k. österreichischen Gesandtschaft vom 18. Februcir 1853: 1) Daß alle politischen Flüchtlinge auf der Stelle aus dem Kanton SCesini entfernt, und in so fern ihnen eine direkte oder indirekte Betheiligung an dem Mailänderattentate zur Last fallen follte, von dem Gebiete der Eidgenossenfchaft ausgeschlossen werden.

2) Daß die bedeutenden, im Kanton ...teffin seit Kurzem angehäuften Waffenvorräthe, über deren Bestimmung nach dem Aufstandsverfuche in Mailand und in Anbetracht der unverholenen Sympathien, die sich für denselben im Kanton Tesfin kund gegeben haben, wol keinem Zweifel Raum gegeben werden kann, unverzüglich mit Befchlag belegt werden.

3) Daß gegen alle Angehörigen des Kantons Tesfin, gegen, welche Anzeigen der Bethdligung an dem Mailänderattentate vorliegen, eine strenge Unterfuchung und beziehungsweise Bestrafung verhängt werde.

Der schweizerische Bundesrath hatte bald nach dem ©teignisse in Mailand, als ihm die gegen den Kanton ïesfin »erhängte Gränzsperre zur Kunde gekommen .war, einen eidg. Kommissär, in der,Person des eidg.

Obersten, Herrn Bourgeois--Doxat, nach dem Kanton .îesfin abgeordnet, mit dem Auftrage, genaue Erkundi* ßung einzuziehen über die Gründe, welche die kaiserliche Behörde in den, den Verkehr unterbrechenden Maßregeln

gegen die Schweiz veranlaßt haben dürften, um zu unlersuchen, ob aus Anlaß der jüngsten aufständischen Bewegungen der Lombardie irgend eine fchweizerifche Be# Corde der Vorwurf nicht forgfältig und gewissenhaft gewährter Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen mit Grund gemacht werden könne, um zu prüfen, ob ins Befondere den Behörden des Kantons Tesfin wegen der Flüchtlingspolizei oder wegen nicht gehinderter Verbreitung von revolutionären Schriften oder Pamphleten ein gerechter Vorwurf zur Last falle. Der Beschluß der schweizerischen Bundesversammlung vom 27. Wintermonat 1848 hatte die Angelegenheit der italienischen

Flüchtlinge im Kanton Tessin bereits regulirt. Bis auf weitere Verfügung der Bundesverfammlung oder des Bundesrathes wurde durch diefen Befchluß dem Kanton Teffin ins Befondere unterlagt, italienifchen Flüchtlingen den Aufenthalt auf feinem Gebiete zu gestatten, vorbehalten die Fälle, in denen dringende Rüksichten der ..pumanität ein entgegengefeztes Verfahren rechtfertigen würden. Aufgabe des eidg. Kommissärs war es, sich zu überzeugen, ob die Bundesbefchlüsse und die Schluß» nahmen des Bundesrathes in der Angelegenheit der Flüchtlinge wirklich vollzogen und die internationalen ·Beziehungen nach dieser Richtung hin gehörig gewahrt worden seien; derselbe wurde ermächtigt, alle Verfügungen zu treffen, die er zu diefem Zweke nöthig erachten follte. Ueberhaupt lag es in feiner Obliegenheit, dafür zu sorgen, daß fofort alle diejenigen Schritte ge* than werden, welche nach dem Völkerrechte im Interesse eines internationalen'WohlvernehmMs von den kaiserlichen Behörden in der Lombardie, gegenüber der Schweiz beonsprucht werden können. Ohne einläßlichen Bericht über das Ergebnif dieser Misfion mußte der Bundesrath in

10 seiner Antwortsnote »om 22. Febr. 1853 sich daraus beschränken, der kaiser!. Regierung vorläufig von dem Verfügten Kenntniß zu geben; zugleich wurde aber be* merkt, daß das Verlangen der Entfernung aller politischen Flüchtlinge aus dem Kanton Xesfin mit den Maß* regeln übereinstimme, die schon im Iahr 1848 »on der Bundesversammlung gut geheißen worden seien, immer-.hin mit Vorbehalt der durch die Humanität gebotenen Ausnahmen, und daß es Aufgabe des eidg. Kommissärs sei, dafür zu sorgen, daß der erwähnte Beschluß pünkt* lichen Vollzug erhalte; deßgleichen wurde darauf hin# gewiesen, daß das Verlangen der Ausweisung aller der?

jenigen, die sich an dem Mailänderattentate betheiligt ·haben sollten , mit den Grundsäzen übereinstimme, die der Bundesrath jederzeit befolgt habe und die auch im .Kanton Tesfin ihre rükfichtslose Anwendung finden werden.

Die damals bekannt gewordene Sequestration des Waffendepots in Poschiavo, die Verhaftung der dabei Betheiligten und die Einleitung des eidg. Strafverfahrens gegen die Mitschuldigen gaben dem Bundesrathe den erwünschten Anlaß ,, darzuthun , daß die eidgenosfischen Behörden auch ohne Mahnung ihre völkerrechtlichen ·.Pflichten zu erfüllen wissen und die Beruhißung zu .geben, daß, was im Kanton Graubünden geschehen ist, unzweifelhaft auch im Kanton Teffin stattfinden werde.

Im Weitern nahm auch der Bundesrath keinen Anstand, zu erklären, daß er nicht unterlassen werde, gegen schweb îerifche Angehörige oder fremde Niedergelassene,, die an dem verbrecherischen Attentate in Mailand Theil genommen ·hätten, je nach dem Ergebniß der Untersuchung und t.ach Maßgabe der Geseze einzuschreiten. Nach dem damals .bekannten Stande der Sache konnte schließlich der Vun* tesrath das Gefühl erlittener Unbill nicht unterdrüken.

11 und er glaubte fich berechtigt, die Erwartung auszu* sprechen, daß die angeordnete Gränzfperre beförderlich wieder aufgehoben werde.

In einer andern Note vom gleichen Datum (18. ge* bruar) hatte die E. k. österreichische Gesandtschaft die schweren Anklagen gegen den Kanton Tesfin wiederholt und eine aufrührerische Proklamation mitgetheilt, die angeblich vom Kanton ïesfin ausgegangen und an der lombardischen Gränze vertheilt worden sein soll, was den Bundesrath veranlaßte, nähere Daten und bestimmte ...Chatsachen zu verlangen, die geeignet sein könnten, die gemachten Anschuldigungen zìi begründen.

Auf diese beiden Antwortsnoten vom 22. Hornung ·erwiderte die k. k. österreichische Gcfandtschaft am 15.

März 1853 : Um das gegen den Kanton Tesfin eingeCaltene Verfahren zu rechtfertigen, fand fich die kaiserl.

...Regierung »eranlaßt, frühere Vorgänge vom Iahr 1848 an zu berühren, um die vorgefaßte Meinung gegen den Kanton Tesfin zu begründen. Der kaiserlichen Regierung, heißt es weiter, könne es nicht verargt werden, wenn ihr bei jedem Aufstandsverfuche in der Lombardie der Kanton Tesfin von vorn herein als der direkten -..Betheiligung oder wenigstens der moralischen Mitschuld verdächtig er* scheine. Sie zitirt öftere Aufnahme flüchtiger Hochöer* räther, die Einfchwärznng schändlicher Brandschriften, die Unterjtüzung der lombardischen Revolution durch greifchaaren, durch Waffen und Munition aus den Re* gierungszeughäusern, durch Eondottierie in Venedig, so wie die Verweigerung der vertragsmäßigen Auslieferung der politischen Flüchtlinge. Speziell auf das neueste Attentat in Mailand bezüglich, beschwerte sie fich, daß die Regierung von ...ti-sfin den lombardischen Behörden »om Gerüchte des bevorstehenden Aufstandes keine Kennt*

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niß gegeben habe. Statt der verlangten nähern Daten und bestimmten Thatfachen, welche die schwerern Anklagen gegen ïesfin begründen sollen, begnügte fie fich , anzusühren, daß am 4. Februar eine Versammlung politischer glüchtlinge im Kantone stattgesunden habe, daß Sasfi, Pistrueei und andere Flüchtlinge der gefährlichsten Art sich vor und während des Attentates in Maitand im Kanton Tesfin aufgehalten und die Ausrufe zur Em* .pörung an der lombardifchen Gränze verbreitet haben; daß am 6. Februar und den darauf folgenden Tßgen bedeutende Pulversendungen aus dem Innern der Schweiz mit großer Heimlichkeit und Eilfertigkeit abgegangen seien. Inzwifchen war der Generalbericht des eidg.

Kommissärs in Bern eingegangen und der Bundesrath war in den Stand gefezt, gestüzt auf diesen Bericht, gründlich und einläßlich auf die gemachten Beschwerden zu antworten (S. die Note v. 21. März 1853). Die Erwiederungen, auf die Vorwürfe aus früheren Iahren herrührend, können wir hier, als zur Sache nicht gehörend, füglich übergehen. Bemerkenswerth ist es immerhin, diese Vorwürfe mit 'Den Erklärungen zusammen zu stellen, weil fie der Freiherr von Kaiserfeld, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Seiner k. Ï.

apostolischen Majestät bei der schweizerischen Eidgenossenfchaft unterm 16. September 1848 dem eidg. Vororte gemacht hatte. ..pochderselbe schrieb damals wörtlich : ,,Der Unterzeichnete hat es fich zur angenehmen //.Pflicht gerechnet, feine Regierung »on allen Maßregeln ,,zu unterrichten, welche der h. eidgcn. Vorort zur Wah>« ,,rung der neutralen Stellung der Schweiz getroffen .,,und ihr ebensalls die vorörtliche Note vom 25. August., ,,so wie die Antwort des Unterzeichneten vom 29. des.,,selben Monats vorjulegen. In golge dieser Mitthei-5

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,,lungen erhält er so eben eine Depefche des kaiserlichen: ,,Ministeriums, welche den Aeußerungen des Unterzeich...

,,neten in Anerkennung der loyalen und rechtlichen Hand* ,,lungsweise des eidg. Vorortes gegenüber von Oester-* ,,reich vollkommene Billigung und Bestätigung gewährt.

,,Der Unterzeichnete ist erfreut, den h. eidgen. Vor* ,,ort hievon mit dem Beifügen benachrichtigen z« können, ,,daß Oesterreich das erwähnte ehrenwerthe Benehmen ,,der fchweizerifchen Eidgenossenschaft in ihrer Gefammt,,heit in treuem Gedächtniß bewahren wird."

Bezüglich auf die Behandlungsweise des Kantons Tessin in neuerer Zeit und des Vorwurfes der Vernachläfsigung internationaler Pflichten erklärte der eidg.

Kommissär wörtlich: "So weit ich mit meiner Unter* suchung gediehen bin, habe ich bis zur Stunde noch îîichts entdeken können, was einen solchen Vorwurf auch nur von gerne rechtfertigen könnte. Vielmehr fcheint die tcffinifche Regierung im vorliegenden Fctlle alles, was unter Umständen möglich war, gethnn zu haben, um.

ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen."

Wirklich geht auch aus dem Untersuche als Gewißheit hervor, daß, wenn auch vor dem Attentate in Mai·land mehrere Flüchtlinge sich unbefugter Weife im Kanton aufgehalten und Verfuche zur Unterstüzung des Attentat..* gemacht haben, die Regierung in allen Fällen sogleich auf polizeilichem Wege mit Erfolg emgeschritten ist, und daß diese vereinzelten Versuche ohne irgend einen Ein* fluß auf das Zustandekommen des Attentates geblieben sind. Auf gleiche Weife war fchon die Regierung des Kantons Graubünden durch Sequestrirung eines Wasfendepot in Poschiaöo und durch Verhaftung zweier politischer Flüchtlinge pflichtgemäß eingeschritten. Die Anzeige hievon war ihr durch das Polizeidepartement des

l-

....îantons ...teffin erwiesener Maß», »or dem Bekanntwerden des Ausjlandes in Mailand gemacht worden. Aber au....} im Kanton ..tesfin selbil war die Polizei schon lange vor dem Attentate zur Verhinderung jeder Xheilnahme dure!)

die Flüchtlinge thätig. Ein gewisser Erippa, der schon im Dezember Anwerbungen politischer Flüchtlinge »er* suchte, entzog fich durch die Flucht der angehobenen Un# iersuchung. Saffi und Pistrucei wurden nach kurzem Aufenthalt schon am 10. Jänner auf bloßen Verdacht hin aus dem Kanton weggewiesen. Die Wachsamkeit gegen dieselben wurde am 20. den Statthalter« neuer.« dings eingeschärft. Am 3. Februar erhielten die Statthalter der Gränzbezirke zwefmäßige Weisung zur Ver* Minderung jeder Zusammenrottung und Wassensammluiiigen an der Gränze. Am 4. wurden die eidgenosfischeit Zottoächter zur Unterstüzung der Polizei eventuell te Anspruch genommen, und nach erhaltener Anzeige vo« dem Aufìtande in Mailand suchte die Regierung durd} ein 3..ruppenaufgebot die Gränzen zu sichern. Erst nach dem A t t e n t a t e gelangte an die Regierung die Anzeige eine.? beabsichtigten Angriffes auf das Dampfschiff Radetzky. Unverzüglich wurden die Sandungspläze mit Truppen befezt, drei verdächtige Individuen verhaftet, denen jedoch, wie aus späterem eidgenosfischen Untersuche hervorging, nichts Strafbares zur Last gelegt werde« konnte« Ebenfalle erst nach dem A t t e n t a t e hatte te Lugano die Verkeilung einiger Mazzinischer Proklaraationen fiattgefunde!.. Auch in diesem galle fanfi sogleich die Verhaftung der Urheber und fpätej. die Einleitung zum eidgenosfifchen Strafverfahren statt. Andere galle, in welchen die Regierung nicht eingeschritten wäre, {ine bis pr Stunde nicht bekannt geworden, und die speziellen ..thatsachen, die in der österreichischen Note zur Begrün--

15 dung der Anklagen gegen den Kanton Teffin angeführt nwrden, erwiefen fich als unwahr, auf Gerüchten, auf falschen Angaben von Agenten oder auf Zeitungsnach* richten beruhend. Ungegründet erfcheint die Behaup* tung, .daß der Koryphäe der Umsturzpartei (Majzini) im Kanton ..tesfin fich aufgehalten habe, ungegründet die Angabe, daß Saffi und Pistrueei während des At# tentâtes im Tesfin gewesen seien, denn dieselben waren schon im Iänner aus dem Kanton weggewiesen worden; ungegründet erzeigte fich die Nachricht, daß am 4. eine Versammlung von Flüchtlingen im Tesfin stattgefunden labe ; unerwiesen ist, daß die aufrührerifchen Proklamationen aus Drukereien im Kanton Tesfin hervorgegan* gen und über die lombcrdische Gränze eingeschwärzt worden seien; jedes Grundes entbehrt die Angabe eines Versuches der Organisation von greischaaren. Als durch* aus ungefährlich und ohng alle Verbindung mit d?m Mai* länder Attentate erwies sich auch der Pulvertransport als golge einer Bestellung in den eidgenössischen Magazinen, die zu Ergänzung des reglementarifchen Bestandes längst vorher gemacht wurde, ehe man Spuren einer Bewegung in der Lombardie hatte, und auch ohne Eile und Heimlichkeit bewerkstelligt wart. Alle diese Berichtigun* gen wurden in der dießseitigen Note vom 21. März an* geführt unb an dieselben die Aufzählung der Maßregeln angereiht, die vom eidgenosfischen Kommissär zur Wah# rung der internationalen Beziehungen getroffen worden waren. Wenn diefe Maßregeln auch nicht ganz den österreichischen Forderungen entsprachen, so find hinwieder in Handhabung unserer Grundsäze manche andere nicht verlangte Verfügungen getroffen worden, die dem Nachbarftaate volle Beruhigung hätten gewähren sollen, -.îleilnehmer am Attentate, obfchon nicht Schweizer, wur*-

16 den gleichwol zum eidgenoffischen Strafverfahren einge.» leitet; Flüchtlinge, die in Folge des Attentates in den Kanton Xeffin sich flüchteten, wurden nicht nur inter* nirt, sondern zur Ueberschiffung nach Amerika und Havre befordert. Einige, wenn auch bloß Verdächtige, wurden aus der Schweiz ausgewiesen und alle Uebrigen, obschon sie sich ganz ruhig verhalten hatten, find gleichwol über den Gotthard transportirt worden, mit einziger Ausnahme von 11 Individuen, die ganz ungefährlich und allen, politischen Umtrieben fremd fchon längere Zeit im Kanton Duldung und sichern Lebensunterhalt gefunden hatten. Die Aufnahme neuer politischer Flüchtlinge wurde strenge untersagt und das Waffendepot in Poschiavo, wie bereits erwähnt, se# questrirt. Andere Waffensammlungen, obschon nachgec wiesen war, daß sie von der lombardifchen Revolution von 1848 herrührten und keineswegs für den neuen Aufstand befimrnt waren, sind gleichwol auch unter Sequester gelegt und theilweife über den Gotthard fpe# dirt worden. Die aus frühern Zeiten übel beleumdete Drukerei in Capolago ist in Folge Verhaftung eines Mitinteressenten gcfchlossen worden. Endlich wurden auch vom eisgenöffifchen Kommissär aus eigenem Antriebe die Einleitungen zur Erlassung eines wirksamem Fremdenpolijeigesczcs getroffen. Nach allen diesen Aufschlössen glaubte sich der Bundesrath der Erwartung hingeben zu dürsrn, eine kaiserliche Regierung werde die Ueberzeugung gewinnen, daß die Sicherheit der Lombardie von dem Kanton ..Eeffin aus nicht gefährdet werden könne. Darauf gestüzt wurde auch das Begehren um Aufhebung der Gränzfperre erneuert. Der Bun.« desrath sah fich jedoch in seinen Erwartungen getäuscht, denn mittels Note vom 13. April 1853 erklärte die k. f.

ir ßfterreichifche Gesandtschaft, daß die kaiserliche Regierung Iwar anerkenne, was geleistet worden, gleichwol aber jede bestimmte Andeutung über die für die Zukunft zu gewährenden Bürgfchaften vermisse. Als solche bezeichnete das kais. Kabinet : die Znficherung der Internirung politischer Flüchtlinge aus den Kantonen Tesfin und Graubünden, daß demnach auch die 11 noch im Teffin verweilenden glüchtlinge entfernt und jedenfalls eine Ausnahme von dieser .Regel ohne die Zustimmung der kaiferlichen Regierung nicht gestattet werde, Für die Zukunft »erlangte die kaiser!iche Regierung eine wirksame Konirole, über deren Mo* "fculitatcn, sie mit dem ..Bundesrath.- in nähere Befprechung zu treten und seine allfälligen Insichten entgegen p nehmen bereit sei; und endlich sprach dieselbe die ErWartung aus, da§ der Bundesrath sich bereit erkläre, euch in Zukunft solche glüchtlinge, welche die Pflichte!..!

des Asyle durch notorische Beteiligung an resolutiong* ïen, gegen die Sicherheit des Kaiferstaatevl gerichtete.fi Umtrieben verlezt hätten, auf schweizerischem Gebiete ...licht länger zu dulden, sobald deren Entfernung im di.plornatischen Wege begehrt werde. Im §aHe ber Ent« sprechung, heißt es alsdann, ,,werde es bem kaiserlichen er.Kabinete erlaubt sein, in Erwägung p ziehen, welche ^Erleichterungen in 5er angeordneten ©ränzsperre ein* ,,treten können." Die volle Wiederherstellung der freundn&äfi
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rantie für die Zukunft darbieten, so können auch neitî schriftlicheZuficherungen keine größere Sicherheit gewähren.

Die befolgten Grundfäze, hinsichtlich der Internirung und der Ausweisung politischer Flüchtlinge aus der Schweiz, wurden hiebei zwar wiederholt, das Recht der Selbstentfcheifcnng im speziellen Falle ausdrüklich gewahrt, eine Mitwirkung aber bei Erlassung des aus eigenem Antriebe schon projektirten FremdenpolizeigesezeS .entschieden abgelehnt. Nach der Art und Weife, wie Oesterreich in dicfer Angelegenheit gegen die Schweij aufgetreten ist, konnte wol der Bundesrath , ohne der Ehre und Würde der Eidgenossenschaft als eines selbst.ständigen Staates entgegen zu treten, keine Antwort ertheilen, die den Forderungen des kaiserlichen Kabinets mehr entgegen gekommen wäre. Die kaiserliche Regierung gab ihre Unzufriedenheit mit dieser Antwort dadurch zu erkennen, daß sie ihren Geschäftsträger, den Herrn Grafen Karniij, beauftragte, ein>3wd(en den Siz der Bundes.-' regierung zu verlassen und sich nach Wien zu begeben.

(Note vom 7. Mai 1853.) Nach üblichen ©cbräucheit und nachdem der Geschäftsträger im Weitern erössnete, daß auch der zurükbleibende Sekretär der Gesandtschaft ju keinen offiziellen Mittheilungen ermächtigt fei, mußte ber Bundesrath diefe Weisung als eine förmliche Abbe.« rufung betrachten, und daher zögerte er nicht, dem schweif Geschäftsträger in Wien die Wrifung zußchen zu lassen,, auch seinerseits den offiziellen Geschäftsverkehr mit den k. k. Behörden einzustellen. Allein bei Eröffnung dieses Auftrages an das kaiserliche Ministerium der auswarf tigen Angelegenheiten ward ihm die Erwiderung zu Theil, daß die kais. Regierung durch die Einberufung des ·îperrn Grafen Karnickj nach Wien ein Abbrechen des diplomatifchen Verkehres nicht beabsichtiget habe und durch

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das Mittel des schweizerischen Geschäftsträgers, oder ditekte, nach wie vor diplomatifche Mittheilungen machen itnd entgegen nehmen werde; worauf dann auch der Herr Gefchäftsträger den Auftrag erhielt, in Folge der von dem kaiserlichen Ministerium gegebenen Erklärung, :l)er erhaltenen Weisung, den offiziellen Geschäftsverkehr einzustellen, keine golge zu geben. Auf diefem Wege fanden dann auch in Reklamationen, Privatangelegenheiten betreffend, einige Mittheilungen statt; allein in den Angelegenheiten Teffins blieb Alles bis aus den .heutigen Tag im gleichen Zustande.

So ernst auch die Verhältnisse durch diefen Noten* Wechsel sich gestaltet haben, so ließ sich der -Sundesratt) ßleichwol nicht verleiten, das erlittene Unrecht wiese...1 îurch Unrecht an Unschuldigen zu vergelten, durch Re* .pressalien die Verlehrsverhältnisse mit der Schweiz int gröjjern Umfange zu stören, oder gar durch unzeitige Truppenaufgebot.,, die Kräfte der'Eidgenossenschaft von vorn herein zu schwächen. Dagegen trug derfelbe kein .Bedenken, einerseits dem eingetretenen Nothstcnbe durch Geldbeiträge aus der Bundeskasse zu begegnen und an* dererseits die nöthigen Anordnungen zu treffen, um in militärischer Beziehung auf alle Eventualitäten gefaßt zu sein. In erstem Beziehung ist bereits oben eines Beitrages erwähnt worden, der in Verbindung mit ben «dlen Gaben theilnehmender Miteidgenosjen auf längere Zeit fc-.rn dringenden -.-Bedürfnisse zu steuern geeignet ist.

In ncu.rer Zeit ist auch der Regierung rie Uebersendüng einer Summe von Fr. 120,000 auf Rrchnu.tß der erst später verfallenden Zollentfchädigung zugesichert worden, um denjenigen Arbeitern, die fonst in der Lombardie ihren Broderwerb zu suchen gewohnt waren, Ar# beitsverdienft im Kanton verschaffen zu können. Eine

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große Zahl tesfinischer Arbeiter fand übrigens im Innerrt..

der Schweiz wohlwollende Aufnahme und Befchäftigung, und für die Znrükgebliebenen wurde auf zwekmäjjige .Weife mittels Anordnung von Hochbauten und Straßen* arbeiten durch den Bund, den Kanton und die Gemeinden geforgt. Hinfichtlich der militärischen Rüstungen hofften wir durch dringende Einladung an die Kantone zur Ergänzung der Mängel im Materiellen und Personellen, durch Anordnung von Inspektionen Wirksameres zu er* zwcken als durch bloße Piketstelïung. Zugleich erachteten wir uns aber auch gehalten, denjenigen Verpflichtungen nachzukommen, »eiche die neue SJIttttärorganisation hin* sichtlich der Anschaffung materieHeK Bedarfs dem Bunde auferlegt hat. Ein besonderer Bericht, den wir dieser Botschaft beilegen, enthält den rechtfertigenden Nochweis über da$ ...Berfügte. Der -.Bundesrath ist der nachträg-3 lichen Zustimmung zu diefen Maßnahmen eben so wol verfichert, .ils der Billigung einiger weiterer Anord* nungen, die in ben Rubriken ,,geftiingswerke und ...Crup« propsammnizüge" einige Uebersc-hreitungen des Budget§ zur goïgc haben werden.

In einem zweiten Bericht., vom 16. Jänner 1854,, den ber -.Bunoeêrath auf SSerlangm ber LBundesver* fannnlung an dieselbe erstattet (ja., find die Vorgänge îrzâhit, die sich in der zweiten Hälfte des Iahres er-3 signet ha6cn. .

Es bssteht zwischen Teffin an.) Desterreich ein Staats* »ertrag vom T. 3uni 1818, betreffend die Ausfuhr von Salz «tid anderen (Gegenständen aus der Lombardie nach dem Kanton Tesfiu. In diesem Vertrag wird festge« feit, daß wenn wegen befondercr Verhältnisse oder wich* tiger Staatsangelegenheiten die freie Ausfuhr »on Getraide eus der Lombardie befchrönft werde, die k. K

21 Regierung »on Mailand für alle Zukunft der Regierung toes Kantons Tesfin einen fortwährenden jährlichen Bezug, ohne Beschränkung, von 70,000 Mailänder Moggia Ge.iraide, welche im angegebenen Maße auf Waizen, Rog-' flen, Mais, Hirse und Reis zu Bertheilen seien, bewillige, und zwar gegen einen sehr mäßigen Zoll.

Ein ähnlicher Vertrag vom '1. August 1818 besteht Zwischen Grattbünden und der k. k. Regierung für die .unbeschränkte Ausfuhr von 50OO Moggia Getraide nach (Sraubünden.

Nun sah fich die k. k. Regierung der Lombardie »er·anlaßt, zur Sicherung des -..Bedarf.-! der eigenen Ange.hörigen im lezten Sommer die Ausfuhr, des Getraides aus der Lombardie unbedingt zu verbieten.

x Die Regierung von Teffin beschwerte fich darauf über Außerachtsezung des Staatsvertrages von Seite der jnailändischen Regierung, und Gleiches vernahm man aus Graubünden.

Der Bundesrath beauftragte daher am 22. August vorigen Iahres den schweizerischen Geschäftsträger in Wien, beim kaiserlichen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Handhabung der bestehenden Verträge zu verlangen, darauf hinzuweisen, daß man auch im Iahre 1847, wo die Ausfuhr des Getraides aus der Lombardie ebenfalls verboten worden war, den hierseitigen Reklamationen Rechnung getragen und der Verabfolgung des vertragsmäßigen Quantums Getraide kein ··pinderniß in den Weg gelegt habe.

Herr Steiger soll sodann bei diesem Anlaß das kaiierliche Ministerium aufs Neue darauf aufmerksam machen, wie ungerecht es sei, die Gränzsperre gegen Tesfin mit gleicher Härte fortdauern zu lassen, während gar leine Thatfachen erhoben werden konnten, nach welchen

22 das Attentat in Mailand vom Kanton Tesfin aus wirfc liche Unterftüzung gefunden, und es fich vielmehr altenmäßig herausgestellt habe, daß die Regierung von Tesfin die wenigen vorgefallenen Verfuche jur Theilnahme mit Erfolg verhinderte und mit Präventivmaßregeln eingeschritten sei. Eben so habe der eidgenös.ische Kommissär nichts versäumt und werde auch nichts unterlassen, was die gewissenhafte Handhabung aller völkerrechtlichen PfUch-* ten gegen den NachUmrstaat erfordere, und jede Bcforgnig wegen Gefährdung der Sicherheit von dieser Seite zu befeitigen geeignet fei. Dem Bundesrath fei keine Kunde geworden, daß die *in Mailand gepflogene Untersuchung ein anderes Resultat zu Tage gefördert hätte, und es sei daher nicht nur schwer zu begreifen, welcher hinrei.« chente Grund für die Fortdauer der Gränzfperre als Sicherheitsmaßregel noch bestehe, fondern a»ch, welche Interessen obwalten können, eine Maßregel fortdauern zu lassen, die den Wohlstand von Taufenden unfchul# diger Familien untergrabe und zum Nachtheile beider Staaten die gewohnten Verkehr... - und ©eiverbsverhältnisse auf fo empfindliche Weise störe. Eine so lange andauernde Spannung könne nicht geeignet fein, die Wiederherstellung freundnachbarlicher Beziehungen unter den Gränzbewohnern zu befördern. Herr Steiger habe sich daher wiederholt dafür zu verwenden, daß vor Allein die gegen den Kanton 3.effin angeordnete Gränzfperre aufgehoben und der frühere Zustand des nachbarlichem Verkehrs wieder hergestellt werde.

Am 30. August entledigte fich Herr Steiger des ihm geworoenen Auftrags und gab dem Herrn Minister der auswärtigen Angeligenheiten, Grafen von Buol, eine sachbezügliche Note ein. Die Antwort auf dieselbe erfolgte fast zwei Monate sujäter. Sie ist datirt »om 24. Oktober

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v. I. und in einem weit versöhnlicheren und freundlicheren Tone gehalten, als die frühern Eingaben des kaiferlich österreichischen Geschäftsträgers bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Grafen Karnicky. Es wird in der-' selben erklärt "daß kein Anstand dagegen obwalte, daß.

der Kanton Graubünden das ihm vertragsmäßig zugesicherte Duantum Getraide aus der Lombardie beziehe, dagegen müsse man bedauern, rükfichtlich des Kantons .ïesfin, die gleiche befriedigende Auskunft nicht ertheilen zu können. Man fei zwar bereit, auch gegen diesen '..Jlachbarkanton alle Vertragsverbindlichkeiten gewissenhast zu erfüllen, ohne jedoch auf das in der Pflicht der Selbsterhaltung gegründete Recht zu verzichten, gegen feindliche oder gefahrdrohende, auf dem jenfeitigen Ge# biete begünstigte oder geduldete Unternehmungen jede geeignete oder nöthige Abwehr zu treffen. Die Beschwerdepunkte, welche die ©ränzfperre herbeigeführt haben, fo wie die -.Bedingungen zur Aufhebung diefer Maßregel, seien bekannt.

Die k. k. Regierung beanspruche moralische Garaniien für die genaue Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten »on Seite der benachbarten Regierung und insbesondere eine bestimmte Zuficherung, daß im Kanton Tefjtn, so wie überhaupt in den Gränzkantonen, politische glüchtUnge fernerhin nicht geduldet werden follen, es sei denn ausnahmsweise nach vorhergegangener Verständigung mit ihr. Ferner fei sie bereit, mit dem fchweizerifchen Bundesraihe in nähere Befprechung über die Modalitäten eines Mittels der Kontrole zu treten, welches die genaue Einhaltung des oberwähnten Grundsazes zu verbürgen geeignet wäre. Die kaiserliche Regierung fei fortwährend von derfelben Bereitwilligkeit beseelt und es werde vom Bundesrathe abhangen, ihr auf diesem Wege

24 entgegen ju kommet:, der, wie man zuversichtlich hoffe, ju einem befriedigenden Ausgang führen würde. In diesem galle stünde dem Wunsche der kaiserlichen Regierung, die Gränzöerhältnisse dem Kanton Teffin gegenÜber auf den frühern Fuß zurükführen zu können, kein Hinderniß mehr im Wege, und könnte fomit auch die einsweilen suspenditte Getraideausfuhr zu feinen Gunsten wieder Plaz greifen.

Enthält nun auch diefe Note grundfäzlich dieselben Begehren, wie (le bereits in den frühern Noten und namentlich in derjenigen vom 13. April aufgestellt waren, so ergibt sich doch aus Ton und Haltung derselben, daß Oesterreich eine Vereinbarung gerne sehen würde, und daß es noch nicht sein leztes Wort gesprochen haben wolle. Es war., nun Aufgabe des Bundesrathes, den «Jaden der Unterhandlungen fortzufpinnen, immerhin unter Wahrung aller Siechte, so »ie der Stellung der Eidgenossenschaft. Zwei Vorfälle verzögerten um etwas seinen nächsten Schritt.

Am 5. November hatte nämlich die österreichische Gesanttschaftskanzlei der fchweizerifchen Bunteskanzlei angezeigt, daß am 29. September vom Schweizergebiet aus von einem gewissen © a t t i ein Schuß auf eine österreichische Gränzpatrouille abgefeuert worden sei, ohne jedoch jemanden zu treffen. Dieser Gatti fei ein lombardischer Flüchtling und habe damals zwei Begleiter gehabt, die dem Anfchein nach ebenfalls flüchtige Bergamasken feien. Falls diefe Angabe fich erwahren sollte, würde fie der kaiserlichen Regierung einen Beweis liefern, daß fich im Kanton Teffin noch mehr politifche Flüchtlinge aufhalten, als man zugeben wolle.

Da der Bundesrath neue Schwierigkeiten für eine gute Beendigung der Unterhandlungen vorsah, wenn

25 eine solche Meinung bei den österreichischen Behörden $laz greifen konnte, beauftragte er den Herrn eidge.* nösfischen Kommissär, eine genaue Untersuchung einzu-1 leiten, und erhielt am 13. Dezember den einschlägige.!

Schlußbericht.

Die gerichtliche Untersuchung hatte gezeigt, daß der Beschuldigte nicht G a t t i , sondern G r i t t i , zugenannt E er e sa, heiße und am 29. September gar nicht an dem bezeichneten Orte habe sein können ; so wie sich denn auch ferner ergab, daß diefem Manne im Iahre 1850, behufs feiner Verehelichung mit einer Tesfinerm, ein Zertifikat von semer Heimathsgemeinde Rotta ausgestellt und von dem k.k.Kommissär A m r o l d i beglaubigt wurde, er somit weder von den dortseitigen, noch von den hier* seidigen Behörden als politischer Flüchtling betrachtet worden sei. Seinen Wohnort habe er seither unange* fochten in Sonvico gehabt. Dieses Ergebnif wurde dann von der Bundeskanzlei der österreichischen Gesandtschaftskanzlei am 26. Dezember mitgetheilt und die Bereitwilligkeit ausgesprochen, auf nähere Daten weitere Untersuchung über den Schuß auf die Patrouille anftelle« zu lassen.

Der zweite Vorfall war die in Mendrisio stattgehabte Verhaftnahme eines gewissen E o n t i n i aus Como, der beschuldigt war, als Angestellter der österreichifchen Polizei gegen die im Kanton Tesfin bestehende Ordnung der Dinge zu konfpiriren. Der Bundesrath wünschte auch über diese Angelegenheit zuerst nähere Auffchlüsse, ehe er zur Beantwortung der Note des Grafen v. Buoi schreite. Dabei fchienen fich die allgemeinen europäifchen Verhältnisse so zu gestalten, daß man nicht fürchten mußte, man werde eine kleine Verzögerung der Sache ·|tt bedauern haben.

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Gegen Ende Dezember hielt der Bundesrath aber die Zeit zur Beantwortung gekommen, nachdem er besonders die Uebezeugung gewonnen hatte, daß die angeführten zwei speziellen Vorfälle von keinem wesentlichen Einflüsse auf die weitere Entwiklung der Angelegenheit sein follten, und er richtete daher am 28. Dezember eine Zuschrift an Herrn Steiger in Wien. In dieser wurde vorerst das Bedauern ausgedrükt, daß das Begehren um Bewilligung der vertragsmäßigen ©etraideausfuhr nach Tesfin nicht dieselbe Erledigung gefunden habe, wie das Begehren zu Gunsten des Kantons Graubünden, während es doch auf einem völlig gleichen Rechtsgrunde beruhe und man wol hätte erwarten dürfen, das vertragsmäßige, liquide und auf besonderen Zusagen beruhende Recht des Kantons Tesfin werde wegen ganz anderer, damit in keiner Weife zusammenhängender Anstände nicht bei Seite gefezt, und man werde nicht zu den fchon vorhandenen Repressalien gegen ..îesfin noch eine neue hinzufügen, zumal fchweizerifcher Seits alleo Mögliche gethan wurde, um jeden Stoss zu gegründeten Beschwerden ferne zu halten. Bezüglich des Wunfches des Herrn Ministers, die Anstände auf eine allfeitig befriedigende Weise in Erledigung zu bringen und ihm auf dem bezeichneten Wege entgegen zu komwen, so habe der Bundesrath stets die nämliche Bereitwilligkeit gezeigt, die Differenzen auf eine beiderseits annehmbare Weise zu schlichten und deßwegen bereits mehrfache Maßregeln getroffen, die seine Abficht kund geben, billigen Zumuthungen Rechnung zu tragen, Allein eine befriedigende Erledigung könne nur eintreten, wenn man auch von der andern Seite billig entgegen komme -ttn.5 nicht ausschließlich auf einer Grundlage verharrt,-.

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deren rechtliche Unstatthaftigkeit doch kaum einem begrün-» deten Zweifel unterworfen werden sollte.

Was nun in dieser Beziehung das Verlangen einer bestimmten Zuficherung betreffe, daß in den Gränzkantonen politische Flüchtlinge nicht mehr geduldet werden sollen, es fei denn ausnahmsweise und nach vorhergegangener Verständigung mit der k. k. österreichischen Regierung, fo habe man schon wiederholt erklärt, daß die Internirung als Regel gelte, durch Beschlüsse festgestellt fei und angewendet werde. Ueber die Form, in welcher Ausnahmen bewilligt werden follen, habe eine Ver-

ständigung der Ansichten nicht stattgehabt; allein ein solches Requifit wäre nichts anderes, als die Zumuthung an einen selbständigen Staat, bei einem anderen Staate zuerst um die Bewilligung einzukommen, einem Fremden den Aufenthalt in einem gewissen ..theile seines Gebietes gestatten zu dürfen, eine Zumuthung, welche den Begriff der staatlichen Selbständigkeit in einem Zweige der Verwaltung geradezu ausfchlöße. Die gewünschte Garantie sei daher vielmehr darin zn finden, daß nicht die

Regierung des Gränzkantons allein über die Znläßigkeit einer Ausnahme entscheide, fondern daß eine Genehmigung der -Bundesbehörde erforderlich sei, ein Verfahren, wie es fchon längst und gegen alle Staaten gehalten worden sei. gerner bringe es schon der Vegriff einer Ausnahme mit sich, daß fie erhebliche Gründe vorausseze und daß der aufzunehmende Fremde die erforderli« chen Garantien darbiete. Endlich sei durch die Gestattung einer .Ausnahme den Beschwerden eines Nachbarstaates darüber nicht vorgegriffen, fondern es könne immer noch eine gerechte und unparteiische ...Seurtheilung derselben Itattfinden.

Was sodann das zweite Moment jener Grundlage

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betreffe, die Modalitäten eines Mittels der Kontrole, fu müsse es vom Inhalt der betreffenden Erörterungen ab* hängen, ob und in wie weit man fich darauf einlassen könne. Immerhin feze man dabei voraus, daß die k. k.

Regierung nicht bcabfichtige, über Akte der innern Verwaltung der Schweiz vertragsmäßige Verbindlichkeiten fordern oder gar in der Ausführung der Polizeigewalt auf fchweizerifchem Boden konkurriren zu wollen, wovon nicht die Rede sein könnte. Dieser Gegenstand, wie mancher andere, bedürfe daher weiterer Aufschlüsse und Verhandlungen. Der eidgenöffische Kommissär im Kanton ...Cesfin habe fich wiederholt bemüht, mit den k. k. Be* hörden in der Lombardie in mündliche Erörterung zu treten, einzig in der Abficht, nähere Aufschlüsse zu er» theilen, und dortseitige Wünsche zu vernehmen. Dieses Verfahren erscheine auch jezt noch als das ersprießlichste; doch mögen auch, wenn die k. k. österreichische Regierung es vorziehe, mündliche Erörterungen mit ihm, dem Herrn Geschäftsträger in Wien, gepflogen, oder es moge auch direkte îorrespondiït werden.

Dieses ist der Inhalt der bundesräthlichen Note vom.

28. Dezember vorigen Iahres an Herrn Steiger. Die Ausweisung der Tesfiner ist darum in derselben mit Stillschweigen übergangen, weil auch die Note des Herrn v. Buol vom 24. Oktober nicht davon spricht, und es daher schien, man wolle fie mit der Angelegenheit der Kapuziner in Ver&indung halten. Es ist aber zu hoffen, daß bei allfälliger Verständigung «her die Frage des Blokus die Löfung der Ausweisungsfrage keine allzu.großen Schwierigkeiten mehr darbiete, ja im Verlaus der Unterhandlungen fich vielleicht in günstigerer Weise damit verbinden lasse.

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Herr Steiger säumte nicht, dem Herrn Grafen von Buol die hierseitige Note vom 28. Dezember mitzutheilen. Der Herr Minister bat ihn um eine Abschrift, dajnit die darin erwähnten Gründe einer genauen Erwä.'

gung unterzogen werden können und bemerkte, er werde nicht ermangeln, ihn fodann zu einer genauem ...Besprechung mit ihm darüber bitten zu lassen. Er fei mit Vergnügen bereit, mit Herrn Steiger über diefen Ge-" genstand in Unterhandlungen einzutreten und wünsche v on Herzen, daß ein ersprießliches Resultat dadurch herbeigeführt werde.

So liegt nun heute diefe Angelegenheit, und der Bundesrath gedenkt die weitern Mittheilungen des Herrn Steiger abzuwarten und von feiner Seite nichts zu verfäumen, was eine möglichst rafche Erledigung der Sache, unbeschadet der Ehre, den Rechten und der Unabhängig* feit der Eidgenossenschaft herbeiführen kann.

Wir fügen hier nur noch bei, daß Ende des Iahres das Refultat des Unterfuches der in Mailand über das am 6. gebruar vorgefallene Attentat geführt wurde, befannt geworden ist. Es geht aus demfelben hervor, daß in Mailand felbst ein Agent Mazzini's längere Zeit unentdekl sjch aufhalten und den Aufstand organifiren konnte, daß geheime Konventikel stattfanden, Proklamationen ausge.iheilt und Waffendepots gehalten wurden, daß man in einem Gasthause einen ganzen Tag hindurch Waffen austheilte, ohne daß die Polizei den Ausbruch des Aufstandes verhindern konnte. Es sind dieses alles solche S-Chatsachen, deren ..Äichtentdeken und Nichtverhindern man in den österreichischen Noten dem üblen Willen der tessi* nischeit Behörden zur Last gelegt hatte, während doch erhoben vorliegt, daß eben im ...Cessin durch rasches und wirksames Einschreiten jede Mitwirkung am Attentate

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vereitelt worden ist. Sollte es nun auch den Polizei* behörden des Kantons und später dem eidgen. Kommissär nicht gelungen sein. Alles und Iedes, was im Kanton Teffin im Verborgenen stattgesunden hat, zu entdeken, so geht schon aus dem Zusammenhalten dessen, was in Mailand und was im Kanton Teffin vorgefallen ist, hervor, wie ungerecht es ist, einem .Jiachbarstaate dasjenige zum Vorwurfe zu machen, was in Mailand selbst unter der schärfsten Polizei nicht verhindert werden konnte.

Was die Kosten betrifft, die im.Laufe des Iahres 1853 für das Kommissariat im Kanton Tesfin und für die Unterftüzung der Tesfiner verwendet wurden, so erschein nen dieffatts in der Iahresrechnung des politischen De# .parlements nur solgende Posten : Kommissariat im Tesfin . . Fr. 23,653. 74 Unterstüzung der ..lesfiner .

. ,, 16,343. 70 pr Gülerbefizer in Ponte Sresa .

Vichansfuhrprämien in Lugano .

,, ,,

Beförderung der Hanfspinnerei

,, 25,837. 80

.

2001. 95 78. --

Fr. 67,915. 19 Hinsichtlich der Ausgabe für die Hanfspinnerei ist ju bemerken, daß nach Abzug des Werthes der noch vorhandenen Waarenvorräthe im Betrage von Fr. 14,674. 43, der muthmaßliche Verlust für das Iahr 1853 sich nur auf Fr. 11,163. 37 belaufen wird.

Größere Summen, namentlich für Unterstüzung von Straßenbauten wurden zwar bewilligt, werden aber erst: im Iahre 1854 zur Verwendung kommen. Die Aus* gaben für die militärischen Vertheidigungsanstalten werden dagegen in der Abtheilung Militärwefen erscheinen. .-Der größere Theil der Unterstüzungsgelder, die vorzugsweise für die Dürftigern der aus der Lombardie ausgewiesenen

al Dessiner verwendet wurden, haben wir den Wohlthätig--..

ïeitssinn des schweizerischen Publikums und der lebhaften ..Eheilnahme desselben an dem unverschuldeten Unglüke »on Buudesbrüdern zu verdanken. Unterden,Jr.284,361. 58,, die zu diesem Zweke durch freiwillige Gaben gesteuert wurden, erbliken wir mit Vergnügen eine Summe »on gr. 59,826. 42, die von Schweizern im Auslande ge* steuert wurden, .nämlich von Amerika > .

. gr. 21,654. 92 ,, Deutschland . ,, 1,000. --

,, England . .

.

. ,, 27,749. 25

,, Frankreich

,, Italien . .

,, den Niederlanden .

.

,,

5,750. --

" « ,,

2,264. 6 0 300. --

,,

1,000. --

,,

107. 65

,, der Türkei ohne nähere Bezeichnung

.

gr. 59,826. 42

So wie diese Beiträge an die Dürftigern der Ausgewiesenen in baar verabreicht wurden, so ging dagegen das Bestreben des Bundesrathes und der Kantonalbehörden dahin, den durch die Gränzsperre hart Betroffenen durch Anweisung von Arbeit die ökonomische Sage zu erleichtern. Die Thätigfeit, die den Bewohnern Teffins in dieser Richtung'angewiesen worden ist, kann denselben auch für die Zukunft von nüzlichen Folgen sein.

Aus dem mit Oesterreich gepflogenen Notenwechsel i(l bekannt, daß Oesterreich.sich über die am 26. Jänner 1849 erfolgte einseitige Aufkündung der Auslieferung politischer Verbrecher beschwerte. Diese Beschwerde', die ohnehin in der Wirklichkeit nicht von erheblicher Bedeutung erschien, weil auch vor der Aufkündung faktisch solche Ausliefeîungen nicht verlangt worden waren, ist nun insofern

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ganz dahingefallen, als der Auslieferungsvertrag vom 14. Iuli 1828 mit dem Herbstmonat 1853 abgelaufen ist, und seither nicht erneuert wurde. Der österr. Ge.» fchäftsträger hat zwar unter dem 14. gebmar dem Bun.-= desrath die Anzeige zugehen lassen, daß er zu UnterHandlungen für Erneuerung und Modifizirung des be« flehenden Vertrages ermächtigt fei.

gür den gali der Revision hatte sich das k. o.tert.

Ministerium schon früher dahin ausgesprochen, daß, ...oenn gleich in Zukunft die Verbrechen des Aufruhrs und Hochverrathè die Auslieferung nicht mehr nach sich Ziehen sollten, dieselbe jedenfalls im Interesse der össentlichen Ordnung ftatt zu finden haben würde, wenn die Verfolgung eines politischen Verbrechers gleichzeitig we-s gen eines gemeinen im Vertrage bezeichneten schweren -Verbrechens geschieht, wobei allenfalls die Zuficherung grtheih werden könnte, daß feie Untersuchung nur auf das g e m e i n e und nicht auf das politische Verbrechen sich ju erstteken habe. Bei der eingetretenen Spannung unì.)

in Berükfichtigung der bald darauf erfolgten Entfernung des »{icrreichischen Geschäftsträgers hielten wir es aber .nicht für räthlich, in rseug Vertragsunterhandlungen eine Zutreten.

Seit der Abreise des österr. Geschäftsträgers, Herrn ©tafen Karniöj, ist kein Stellvertreter bei der Eidgef nossenfchaft akkreöitirt worden. Den gewöhnlichen Ge* schästsverkehr besorgte die öfterreichifche Kanzlei burch das SJlitte! der Bundeskanzlei, und die wichtigern Angelegen.-Ijeiien gingen durch den schweizerischen Geschäftsträger in Wien. Als von allgemeinem Interesse dürfen hier außer dm bereits erwähnten Angelegenheiten einige Re* ïtamationro hervorgehobra »erden, die von Seiten des

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Schweiz an -Defterrdch gestellt wurden, und auch gebohrende Beachtung fanden.

Auf eine Befchwerde der Regierung des Kantons Slesftn, daß einer ihrer Angehörigen, Taddei, unschuldiger Weise standrechtlich verurtheilt worden fei, beeilte |tch das k. k. Ministerium des Aeußern, das Ergebniß der strafrechtlichen Unterfuchung mitzutheilen, aus welchem allerdings fo viel heröorgeht, caß T ad dei nach dem At# icmtate in Mailand von Personen, die sich in das Haus, In dem er wohnte, geflüchtet hatten, und von Waffen, die dort abgelegt worden waren, Kenntniß hatte und dasselbe auf gemachte Aufforderung verheimlichte.

Jn einem andern minder wichtigen Calle, in welchem Swei Schweizer, ScheitlinundDoch, unschuldiger Weise verhaftet, am folgenden ...tage aber wieder freigelassen wurden, entschuldigten sich die österreichischen Behörden durch ein bedauerliches Zusammentreffen verschiedener, den Ver.dacht veranlaßender Umstände. Der handelnde Polizei* Beamte erhielt aber gleichwol eine ernfte Rüge, daß er nicht zeitlicher das Mißverständniß gehoben habe.

©niges Auffehen hatte die Gebietsverlezung eines psterreichischen Beamten mit einigen bewaffneten Gränz»achtern an der bündnerischen Gränze gegen das Montasun erregt. Auf die dießseitige Beschwerde beklagte fich dagegen Oejlerreich über ungebührliche Behandlung ihrer Angehörigen, die auf österreichischem Gebiete vor* gefallen sei. Welche der beiden Angaben die richtige sei, hat der angeordnete Untersuch noch nicht herausgestellt.

...Die Erledigung fällt in das folgende Berichtsjahr.

Sine andere Beschwerde hatte der Bundesrath bei dem !. k. osterr. Ministerium auf Ansuchen der Regierung ics Kantons ©raHbünden, hinsichtlich der Confisca reta J.B«..*c«»lflt... Jahrg. TI. Bd. II.

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34 eingereicht, worauf dasselbe in einem einläßlichen Pro* memoria das ingehaltene Verfahren rechtfertigte und die bestimmte Erklärung abgab, daß auf eine Erhöhung des bereits zugestandenen Entfchädigungsbetrages »on Lire austr. 23,295. 27 sammt Zins seit demIahre 1814 bis zum 14. Oktober 1847 nicht eingegangen werden könne.

Das graubündnerifche Komite hat sich endlich entschlossen, dieses Anerbieten anzunehmen, womit diese Angelegenheit als erledigt erscheint.

Mit den deutschen Staaten haben sich im Laufe unsers Berichtsjahres keine erheblichen Anstände ergeben.

Der ordentliche Geschäftsverkehr bewegte fich in den gewohnlichen Formen freundfchaftlichen Wohlvernehmens.

Wenn das' k. württembergische Ministerium der auswär!» tigen Angelegenheiten mittels Note vom 25. April und die k. bayeriiche und großh. badische Staatsregierungen mündlich durch ihre Geschäftsträger an die Schweiz das Ansinnen stellten, hinsichtlich der Duldung politischer Flüchtlinge ähnliche Vertragsverhältnisse einzugehen, wie sie von Oestemich verlangt worden waren, so geschal) dieses nur auf Anregung der kais. Staatsregierung selbst. Denn was in der k. württemb. Note ausdrüklich ..Hervorgehoben wurde, daß die königliche Regierung mit aufrichtigem Vergnügen bestätige, daß fie ihrerseits durch das Benehmen des h. fchweizerifchen Bundesrathes in Betreff der in den lezten Iahren in die Schweiz geflüchieten Württemberger keinerlei Veranlagung zu Beschwer* den erhalten hat, wurde auf ähnliche Weise auch von den k. bayerischen und großh. badischen Herren Geschäfts-.

irägern erklärt. Auf unfere gemachten Mittheilungen an Württemberg am 6. Mai 1853, in Folge welcher wir die Erwartung aussprachen, ein h. württembergisches Ministe«5 ·ïium werde fich überzeugen, daß in der Eidgenossenschaft

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fowol in Hinficht auf Internirung als auf Ausweisung

·politischer Flüchtlinge Grundsäze ausgesprochen und auch fortwährend in Vollzug gesezt worden find, die den Nach* -barstaaten volle Beruhigung in Bezug auf Erfüllung .öölkerrechtlicher Pflichten von Seite der Schweiz ge# -währen müssen, ist dieser Korrespondenz keine weitere fjolge gegeben worden, und auch Bayern und Baden ·haben in Folge der abgegebenen Erklärungen nicht weiter insistirt. Reklamationen in Betreff der Internirung oder Ausweifung politischer Flüchtlinge wurden hauptfächlich ·nur von Baden angebracht. Dieselben sind jedoch entweder durch Entfprechung in Folge der gepflogenen Untersuchungen, oder durch beruhigende Aufschlüsse auf gütli4em Wege erledigt worden. Eine einläßlichere Beschwerde des großh. badischen Ministerrefidenten vom 6. Mai 1853 betraf zwei injuriöse Zeitungsartikel, die Verbreitung fubverfiver Schriften an der ©ränze bei Bafel und die .Duldung politischer Arbeitervereine, unter welchen narnentlich auch der Grütl { v e r e i n angeführt wurde. Nach ein-

gezogenen Erkundigungen war der Bundesrath im galle, in seiner Antwort vom 10. August das Ungegründete der Xhatfachen, auf die sich die Beschwerde stüzt, nach-

·zuweisen. Hinsichtlich der gerügten Zeitungsartikel wurde auf die Gerichte verwiesen; die Besorgniß, als fände an -der Gränze irgend ein erheblicher Debit von Schriften ftatt, die im Großherzogthum verboten sind, zeigte sich

als jeder Begründung ermangelnb; die Angabe, als be* stehen in Bafel und Borgen noch deutsche Arbeiter»«eine, die sich mit politischen Umtrieben abgeben, stellte (ich als gänzlich falfch heraus, und was insbesondere den ©rü t l i v e r e i n , der bloß ans Schweizern besteht, betrifft so konnte die Verficherung ertheilt werden, daß weder *ius den Statuten desselben, noch aus seinem Organ,

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dem ,,Grütlianer", noch aus irgend andern Erscheinung gen hervorgehe, duß derselbe Völkersolidarität und Re# volutionspropaganda zum Zweke habe. Dessen ungeachtet scheint das Verbot des Wanderns solcher Handwerker, die in der Schweiz in Arbeit gestanden sind, im Groß.» herzogthum Baden immer noch fortzubestehen, immerhin mit Gestattung zahlreicher Ausnahmen, die auf besondere Zeugnisse hin gestattet werden. Mit unerklärlichem Eifer wird dagegen ein ähnliches Verbot im Königreich Sachsen gehandhabt. Die dießfälligen Reklamationen »om 12. April 1852 und »om 28. Dezember 1853 sind zur Stunde noch immer ohne definitive Antwort ge?

blieben.

Der Bundesrath hat im Iahr 1850 durch Verossent» lichung feines Berichtes über das ...treiben der fremden Arbeitervereine und durch Aufhebung derselben den Beweis an den Tag gelegt, daß er folches Unwefen auf dem Gebiete der (Sidgenossenschaft nicht duldet. Seither bestehen in der Schweiz nur noch Vereine, die unter polizeilicher Aufficht meistens unter Mitwirkung und Sei-* tung gemeinnüäigcr Mitbürger die moralische Hebung und die technische Fortbildung der Arbeiter unb gegen-3 seitige Unterstüjunö zum Zwefe haben, wie solche auc.| in den deutschen Staaten, namentlich in Preußen, unan.'

gesochten bestehen. Es zeugt von großer Unkenntnis unserer sozialen Verhältnisse, wenn man glaubt, daß Re* solution und K o m m u n i s m u s in der Schweiz einen günftigern Boden finden als anderswo. Um so anfsal--' lender ist es, das; das Königreich Sachsen .und das Großherzogthum Baden sich selbst vor der vermeintlichen Slnstekung durch schweizerische Arbeiter schuzenju soHrn glauben, während selbst Oesterreich nach seiner neuesten Verordnung nur Vorsorge trifft, daß seine eigenen Slav*

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-Uehoricjen in der Schweiz sich nicht mit Ansichten und ©rundsäzen vertraut machen, die, wie man fürchtet, für DestTreich ftaatsgefährlich werden könnten.

Seitdem der verfassungsmäßige Gruudfaz, daß der granfteMj* ,,mtHche Verkehr zwischen Kantonen und auswärtigen Staatsregierungen, so wie ihren Stellvertretern nur durch Vermittlung des Bundesrathes statt finde, strenge durchgeführt wird, fo ist insbesondere die franjöstsche Gefandtfchaft im galle, in administrativen und Polizeifällen, in Zivil- und Strafsachen einige hundert von Reklamationen an den Bundesrath zu richten, so wie .hinwieder im Interesse von Kantonen und Privaten der schweizerische Geschäftsträger in Paris hiefür sehr oft in Anfpruch genommen wurde. Die Nichtbeachtung dieses formellen Geschäftsganges, und namentlich das Unterlassen der Beilegung von förmlichen Verhaftsbefehlen bei Auslieferungsgefuchen von Seite der Kantonalbehörden, hat manchmal Zurükweifungen und nachtheilige Verzögerungen zur ..Jolge gehabt. Im Uebrigen find die gestellten Reklamationen jeder Zeit mit Zuvorkommenheit erledigt und die bestehenden Verträge gehandhabt teorden.

Aus dem Geschäftsbefichte des Iahres 1851 wird noch in Erinnerung geblieben fein, daß Frankreich hin*

sichtlich der glüchtlingspolizei in der Schweiz ähnliche

"Forderungen gestellt hatte, wie in neuerer Zeit Oester* reich, die der Bundesrath aber auch damals fchon, ge* itüzt auf die angenommenen Grundfäze feines Verfahrens, abgelehnt hat. Wenn wir aus die getroffenen Verfügungen zurükbliken, die der -..Bundesrath theils aus eigenem Antriebe, theils auf gemachte Anzeigen von -unerlaubtem Treiben .franjofifcher Flüchtlinge, oder von Druk und Verbreitung aufrührerischer Schriften nach

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vorgenommenem Untersuche getroffen hat, so glauben;, wir uns nicht zu täuschen, wenn wir hier die Anficht aussprechen, daß das in unserm Berichtsjahr beobachtete Versahren die franzöfifche Regierung überzeugt haben wird, daß die unsererseits ausgesprochenen und gehandhabten ®rundsä,...e die gewünschte ...Beruhigung in vollem Maße gewähren. Gleich wie gegenüber den beutfchen Nachbarstaaten waltet in dieser Beziehung auch gegen"" über Frankreich nicht ein einziger .Jall eines Konfliktes.

Hinfichtlich der Niederlassung von Israeliten in der Schweiz haben in frühern Iahren öfter Unterhandlungen statt gefunden, die in dem Geschäftsberichte des Iahres 1852 ausführlich erörtert worden find. Nach diefer Darstellung kann es keinem Zweifel unterliegen,, welches in diefer Angelegenheit die staatsrechtliche Stellung der Schweiz gegenüber Frankreich sei. Frankreich scheint auch den rechtlichen Standpunkt, den die Schweiz ein* nimmt, nicht zu bestreiten, und wenn daher im Iaht 1853 gleichtcol neue Verwendungen für die ..Duldung, franzöfifcher Ieraeliten im Kanton -.Safcl-Landfchaft vorgekommen find, fo stüzte sich die franzöfifche Gesandt* schaft nicht auf bestehende Verträge, sondern mehr auf Gründe der Billigkeit und · eines freundnachbarlichen Verhältnisses im Allgemeinen. In zwei gällen hat auch die Regierung von BaseULandfchaft dem Ansinnen der französischen Gesandtschaft Rechnung getragen. Weiter gehenden Zumuthungen, jedoch bat fie fich später widersezt, wogegen auch dem Bundesrath kein weiteres Ein* fchreiten zustand.

Aehnliche Verhältnisse, die, wie in der Schweiz., auch in Sardinien eine Spannung mit Oesterreich her»orgerufen haben,, waren geeignet, die freundfchaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Sardinien nur

39 noch mehr zu befestigen. Wenn daher schon im Allgemeinen der Geschäftsverkehr auf sehr freundschaftlichem guße gepflogen wurde, so dürfen wir insbefondere auch der freundnachbarlichen Verhältnisse erwähnen, die Sar* dinien in Bezug auf die Gränzfperre der Lombardie gegen den Kanton Teffin zu handhaben bemüht war.

Anstände, die fich unter schwierigen Verhältnissen hin-

sichtlich der Flüchtlingspolizei erhoben hatten, find aus befriedigende Weise erledigt worden. Eine von den Zeiten des Sonderbunds herrührende Reklamation aus Anerkennung einer Schuld des Kantons Wallis für eine Waffenlieferung wurde auf gütliche Weife befeitigt. Auch die Regierung des Kantons Waadt, die von Angehörtgen Sardiniens, die im Kanton Waadt niedergelassen sind. Militärsteuern bezog, hat fich herbeigelassen, wenn auch unter Verwahrung ihrer rechtlichen Ansichten, den Bezug dieser Steuer, welcher als vertragswidrig bestritten wurde, für einstweilen zu verzichten. Dagegen können wir nicht unerwähnt lassen, daß in Beziehung auf den Postöerkchr, das Telegraphenwefen, die Zollverhältnisse und Paßvifa einige Beschwerden über Erhebung von Gebühren vorkamen, die mit dem Geiste der mit der Schweiz abgeschlossenen Verträge nicht ganz im Einklänge stehen, oder sonst als zu fiskalisch erscheinen, und theilweise noch nicht erledigt find.

Mehrfache Reklamationen in Penfionsangelegenheiten Pension«an9«.» wurden »on dem schweizerischen Konsul in Rom aus lt$tnWtmsehr befriedigende Weise erledigt. Auch in Spanien find endlich nach vieljährigen Verwendungen Zuficherungen ertheilt worden, daß die Pensionsanfprüche der in den ausgelosten spanischen Regimentern gestandenen Schweijer, gleichviel ob sie in der Schweiz oder in Spanien wohnen, liqnidirt und in Barcelona gleich wie an die

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Pafsivk.assni ber Spanier in ©eld und nicht in Assigna.'

tionen ausbezahlt werden sollen.

Zur Liquidirwtg dieser Ansprüche ist in Madrid Herr Dberstlieutenant Sì c u t t e r als Spezialagent bîzeichnet worden, der mit 'Bereitwilligkeit der Interessen feiner .8an.5-3.fute sich angenommen hat, und eine günstige Erle* digung der bisher bestandenen Anstände verspricht.

gür gütliche Erledigung der so lange waltenden «gütigen.

Granzansìande im Dappemhal haben sich Ende des Iahres etwas günstigere Aussichten eröffnet. Ein Vorschlag zu gegenseitiger Verständigung scheint der sranjö« fischen --.Sefandtschaft Veranlassung gegeben zu hauen, die Angelegenheit neuerdings) an die Hand zu nehmen, worauf der -Sundeorath eine Konferenz angetragen hat, zu welcher auch Deiegirte des Kantons Waadt eingeladen worden fine. ..î-jt.mj-'i-r Bmünrilligfeit scheint bei Oesterreich für dis -'Btrc-nigung der Gränzverhältnissc an der bündnerilchcn ©ranze vorhanden zu fein, für welche hierfeits die Lokalbcfichtigung bereits statt gefunden hat.

Am 23. November haben wir erneuert an das fuiferliche Ministerium das Ansinnen gestellt, daß dortfeit..-, bevoll.nächtigte Kommissarien bestellt werden mochten. Auch gegenüber dem Großherzogthum Baden, betreffend die Gränzregulirung an der thurgauischen ©ranze, sino die Unterhandlungen noch pendent. Die dießseits bezeichneten Abgeordneten berichteten übrigens ans gestellte Anfragf, daß nächstens in Konstanz mit dem großherzoglich-badischen Geschäftsträger eine dießfällige KonferenA statt finden wird.

ÜMswartifle Während bisanhin von den Vereinigten Staaten von agentschafte« «ft orl)am erjka nur Handelöagenten in Zürich und Bafel e> " |ich befanden, l)at uns die siordamerikanifche Regierung

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am 29. Iuni mit Affreditirung eines Ministerrefidenten in der Person dés Herrn ï h e o d u t S. .JaP beehrt.

Der bisherige großbrittanische Gefandte Herr A. B n.« chanan wurde am 9. gebruar durch den bevollmächtig* ten Minister Herrn Ritter M u r r a y erfezt. Freiherr »on Sydow meldete unterm 10. Mai die Wiederübernahme der Gefchäfte für das Königreich Preußen, die er von seiner Residenz in Sigmaringen befolgen werde.

..Das sardinische Staatsministerium der auswärtigen An* gelegenheiten zeigte unterm 3. Iuni die Abberufung des bisherigen Ministers, Herrn Grafen von S a u n a 9, und feine Erfezung durch Herrn Chevalier I o c t e a u , als Ministerrefidenten, an. gür das Großherzogthum Baden wurde am 1. Iuni der Kammerherr und Legations-s rath F. v. Dufch als Geschäftsträger akkreditirt, der indessen die eine Hälfte des Iahres in Stuttgart residiren wird. Das gürstenthum Waldeck soll nach einer Mittheilung der fürstlichen Staiysregierung vom 27.

...Dezember durch die preußische Gesandtschaft vertreten werden, und der Geschäftsträger des Großherzogthums Spanna, Herr v. T f c h a n n , zeigte am 26. August seine Entlassung an.

Unter den fremden Konfulaten'in der Schweiz find Fremde AWfolgende Veränderungen eingetreten. Belgien ernannte fnlafe fa d«*Herrn Eduard S e v i e u r , Sohn, in Genf, als Vize- ®*tt-fc ïonsul in Genf. Für Frankreich wurde Herr Jules 3anole als Vizekonful in Genf akkreditirt. Herr Dr.

$aul Elifée L u l l i n erhielt das Generalkonsulat für ...-ïassau, und refidirt in Gens. Dem Herrn Martin ·5scher-Heß von Zürich wurde das Konsulat für Sach* fen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha und SachsenWeimar-Eisennach übertragen, gür Spanien wnrdt

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$err J. U rech in Gens ernannt und die sruhern Kon.« fuln der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die ·|>emn A. Burchard und K i d e r l e n , wurden durti) die Herren S. See in Basel und Georg $. Goundie in Zürich erseit.

(Die ijortfepng des Geschäftsberichtes wird suecesfi» in den nächsten Nummern solgen.)

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Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1853.

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Bundesblatt

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In

Foglio federale

Jahr

1854

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1854

Date Data Seite

1-42

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