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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreifend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen (Vom 19. Februar 1965)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Frage der Ergänzung unserer Panzerabwehnnittel hat die zuständigen militärischen Instanzen seit längerer Zeit beschäftigt. Es handelt sich vor allem um die Ausrüstung der Armee mit Waffen, welche die Erfolgsaussichten bei der Abwehr feindlicher Panzer auch auf grössere Distanzen verbessern. Nachdem Panzerabwehrmittel auf kurze und kürzeste Distanz in Form von Raketenrohren, Panzerwurfgranaten und Gewehrhohlpanzergranaten in beachtenswerter Anzahl vorhanden sind und auch unsere Minendotation bedeutend erhöht worden ist, galt es, für die Panzerabwehr auf mittlere und grössere Distanzen eine Lösung zu finden. Für die mittleren Distanzen sind einerseits die 9 cm leichten Panzerabwehrkanonen Modell 1950 und 1957 vorhanden. Andererseits dient die rückstossfreielO,6cmPanzerabwehrkanoneModelll958«BAT»demgleichenZweck.

In der Botschaft vom 10. Mai 1957 (BB11957,1,1232) betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) wurde Ihnen vorgeschlagen, für den Ankauf solcher Geschütze des Typs «BAT» 90,1 Millionen Franken aufzuwenden. Ein Teil dieser Summe, nämlich 60,9 Millionen Franken, war im Rahmen eines Kredites für die Beschaffung von Panzerabwehrmitteln auf Grund der Botschaft vom 16. Februar 1951 (BEI 1951,1, 580) betreffend das Rüstungsprogramm 1951 und seine Finanzierung bereits bewilligt (Bundesbeschluss vom 12. April 1951, AS 1951, 363), aber nicht beansprucht worden und stand somit noch zur Verfügung. Die darüber hinaus notwendigen 29,2 Millionen Franken wurden mit dem Rüstungsprogramm 1957 anbegehrt. Sie haben damals mit dem Bundesbeschluss vom 26. September 1957 (BEI 1957, II, 665) betreffend die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1957) wohl dem Kreditbegehren, nicht aber in allen Teilen der vorgesehenen Verwendung zugestimmt.

Sie legten vielmehr fest, dass von den 90,1 Millionen Franken lediglich die Hälfte bzw. 45,1 Millionen Franken für den vorgeschlagenen Ankauf der rückstossfreien 10,6-cm-Geschütze «BAT» zur Verfügung gestellt seien, während die andere Hälfte dem Ankauf einer weitgehend erst noch zu entwickelnden selbstfahrenden Panzerabwehrkanone (Mot. L. Pak. 57) zu dienen habe.

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Der Ankauf der rückstossfreien 10,6-cm-Geschütze «BAT» erfolgte planmassig im Rahmen der hiefür freigegebenen Kreditquote. Sie sind seit 1959 bei der Truppe eingeführt und haben sich bewährt.

Vorläufig offen blieb die Verwendung der restlichen 45 Millionen Franken.

Im Vordergrund stand im Sinne Ihrer Auflage bei der Kreditgewährung naturgemäss die Suche nach einer selbstfahrenden Panzerabwehrkanone. Es wurden in der Folge vier Prototypen von Panzerabwehrkanonen auf Raupenchassis entwickelt. Die technische Erprobung sowie die Truppenversuche zeigten jedoch, dass diese Lösung unzweckmässig und zu kostspielig ist. Das Fahrzeug hat eine zu grosse Silhouette, und die Panzerabwehrkanone Mod. 57 weist eine für diese Einsatzart zu kleine Wirkungsdistanz auf. Im Kampf wäre ein solches Fahrzeug viel zu verwundbar und hätte keine grosse Überlebenschance. Der Aufwand für eine leichtgepanzerte Panzerabwehrkanone auf einem Raupenchassis ist, bezogen auf den Kampfwert, unverhältnismässi'g hoch. Für die Ausrüstung der Armee mit dieser Waffe, auch nur in einem bescheidenen Rahmen, müssten noch beträchtliche zusätzliche Geldmittel bereitgestellt werden.

Nicht zu übersehen sind auch die ausbildungstechnischen Schwierigkeiten, die bei der Einführung noch weiterer Raupenfahrzeuge, welche zudem weitgehend ausserhalb der Panzerformationen zum Einsatz kämen, entstehen würden. Aus taktischen, technischen, ausbildungsmässigen und vor allem auch finanziellen Gründen sind wir deshalb zum Schluss gekommen, dass die Einführung von selbstfahrenden Panzerabwehrkanonen unter Verwendung eines bei uns eingeführten Geschützes keine zweckmässige Lösung für die Panzerabwehr auf grössere Distanz darstellen kann, Falls sich später weitere Möglichkeiten zeigen sollten, wobei namentlich ein besseres Verhältnis von Gesamtaufwand und Wirkung sichergestellt werden müsste, würden sie geprüft werden.

Solange kann aber mit der als vordringlich zu bezeichnenden Verstärkung der Panzerabwehr nicht zugewartet werden. Um sie zu verwirklichen, müssen andere Wege gesucht werden.

Die militärischen Instanzen halten dabei nicht an der ursprünglich vorgesehenen Verwendung des Kredites von 45 Millionen Franken, d. h. an der Beschaffung noch weiterer rückstossfreier 10,6-cm-Geschütze «BAT», fest. Die technische Entwicklung hat weitere Möglichkeiten
eröffnet, welche über die durch die «BAT» gebotenen noch hinausgehen.

Im Rüstungsprogramm 1957 haben wir schon auf diese neuen Mittel, nämlich drahtgesteuerte Panzerabwehrlenkwaffen, hingewiesen. Sie wurden damals als «ferngelenkte Panzerabwehrraketen »bezeichnet. Wir legten dar, dass die bis dahin durchgeführten Versuche noch nicht die Resultate ergeben hätten, welche ihre sofortige Einführung erlauben würden. Um im Falle günstigerer Versuchsergebnisse ungesäumt handeln zu können, verlangten wir für eine erste Rate Panzerabwchrlenkwaffen einen Kredit von 23 Millionen Franken, den Sie mit dem schon erwähnten Bundesbeschluss vom 26. September 1957 ohne irgendwelche Auflage bewilligt haben. Man beurteilte damals die ersten Versuche mit einem durch ein Schweizer Unternehmen entwickelten Modell als erfolgversprechend. Immerhin konnte die Lage noch so wenig überblickt werden, dass

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wir genötigt waren, uns die Verwendung der 23 Millionen Franken für die Beschaffung anderer Panzerabwehrwaffen vorzubehalten. Dieser Kredit ist heute noch unangetastet und steht dem Militärdepartement für die Beschaffung der vorgesehenen Waffenart zur Verfügung.

Inzwischen wurden die Abklärungen weitergeführt. Verschiedene Modelle drahtgesteuerter Panzerabwehrlenkwaffen in- und ausländischer Herkunft sind einer eingehenden technischen Erprobung unterzogen worden und hatten auch Truppenerprobungen zu bestehen. Dabei wurden namentlich auch das Problem der Auswahl der Lenkwaffenschützen geprüft und die Ausbildungsmethoden praktisch erprobt. Es zeigte sich, dass es für ausgesuchte Leute ohne weiteres möglich ist, den Einsatz drahtgesteuerter Panzerabwehrlenkwaffen unter unseren besonderen Ausbildungsverhältnissen zu erlernen.

Bei diesen Erprobungen standen sich zuletzt das von einem schweizerischen Industrieunternehmen entwickelte Modell Mosquito 63 und das schwedische Erzeugnis Bantam gegenüber.

Die Beurteilung, welche umfangreiche Arbeiten und Versuche voraussetzte, die mehr als 2 Jahre beanspruchten, bezog sich im wesentlichen auf folgende Punkte: - Taktisch-technische Konzeption der Waffeusysteme - Entwicklungsstand der Lenkwaffen und ihres Zubehörs sowie der Geräte für Prüfung und Unterhalt - Instruktion und Handhabung der Waffensysteme - Ausbildungshilfsmittel (Simulatoren) - Allgemeine Einsatzverhältnisse der Waffensysteme: -

Einsatzdistanzen (minimale und maximale Reichweite) Wirkbereiche horizontal und vertikal (Schiesssektoren) Witterungsemflüsse (Sommer- und Wintertauglichkeit) Waffeneinsatz ab Boden und ab Motorfahrzeugen Waffeneinsatz aus befestigten Stellungen Aufwand für das Erstellen, Unterhalten und Aufheben der Gefechtsbereitschaft - Tarnung - Schutzmöglichkeiren gegen Fcindeinwirkung (Eingraben) Besondere Kriterien der Lenkwaffe an sich, d.h. des Flugkörpers mit Wirkkopf: - Gewicht und Volumen mit bzw. ohne Abschussbehälter bzw. Tragbehälter - Tragbarkeit der verpackten LenkwafFe zusammen mit Lenkgerät (Mannstraglast) - Funktionssicherheit - Vorbereitungsmanipulationen für den Abschuss - Flugeigenschaften in Abhängigkeit der diversen Einflüsse - Flugbahn Streuung nach Seite und Höhe für die ersten hundert Meter Flugbahnstrecke

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- Lenkbarkeit auf kurzer, mittlerer und maximaler Einsatzdistanz - Treffsicherheit (Präzision), nach Werkangaben und eigenen Ermittlungen, für verschiedene Einsatzdistanzen - Waffenwirkung (Wirkung des Hohlladungskopfes) nach Werkangaben und nach eigenen Ermittlungen auf verschiedene Ziele - Bauten für die Einlagerung; Unterhalt und Transport bei Truppe und Kriegsmaterialverwaltung - Mobilmachungsbereitschaft - Gesamtkosten des Waffensystems - Liefermöglichkeiten - Interessen der schweizerischen Rüstungsindustrie Die vergleichende Beurteilung bei Truppe und Kriegstechnischer Abteilung hat ergeben, dass die Bantam der Mosquito 63 eindeutig überlegen ist, worüber umfassende Berichte vorliegen. Eine eingehende Dokumentierung der vorberatenden Kommissionen über Einzelheiten, die hier aus naheliegenden Gründen nicht bekanntgegeben werden können, ist vorgesehen.

Trotzdem der begreifliche Wunsch bestand, wenn möglich im eigenen Land entwickelte Panzerabwehrlenkwaffen zu beschaffen, und trotz aller Würdigung der Interessen unserer Rüstungsindustrie konnte der Modellentscheid nicht anders ausfallen.

Die Evahiationsarbeiten sind programmgemäss Ende August 1964 abgeschlossen worden. In diesem Zeitpunkt, anlässlich der Unterzeichnung des Optionsvertrages für die Mosquito 63, brachte die Herstellerfirma erstmals eine abgeänderte Version, die Mosquito 64, in Vorschlag. Sie hat damit selbst zu erkennen gegeben, dass die Mosquito 63 als überholt zu betrachten ist.

Es stellte sich nun die Frage, ob der ganze Evaluationsprozess unter Einbezug der Mosquito 64 noch einmal durchzuführen sei. Dies wäre nach den bisherigen Erfahrungen einem Hinausschieben der Modellwahl und der Beschaffung um l*/3~2 Jahre gleichgekommen. Gegen ein weiteres Zuwarten sprechen verschiedene Gründe: Einmal darf die schon 1957 als notwendig erkannte Verstärkung der Panzerabwehr und ihre Verbesserung auf grosse Distanz nicht länger aufgeschoben werden.

· Sodann ist zu bedenken, dass für die Bantam (wie übrigens auch für die Mosquito 63) auf Oktober 1965 befristete Optionsverträge bestehen, womit eine feste Grundlage für Preise und Termine gegeben ist. Für die Mosquito 64 besteht diese Grundlage nicht. Allein schon wegen der späteren Auslieferung und infolge der allgemeinen Entwicklung der Preise rechnet die Kriegstechnische Abteilung mit
ins Gewicht fallenden Mehrkosten, die neue Kreditbegehren für Panzerabwehrlenkwaffen zur Folge haben müssten. Die für Panzerabwehrmittel zur Verfügung stehenden Kredite, nämlich die bereits bewilligten 23 Millionen Franken und die erwähnten 45 Millionen Franken, total also 68 Millionen Franken, würden nicht mehr ausreichen, um die vorgesehene Ausrüstung zu beschaffen.

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Vor allem aber scheint es nach Erfahrungen, die auf ändern Gebieten gemacht wurden, angezeigt, einer in jeder Beziehung fertig entwickelten und erprobten Waffe den Vorzug zu geben. Die Bantam, die in der schwedischen Armee im Gebrauch ist, kann von uns ohne Änderungen oder Anpassungen in Auftrag gegeben und bei der Truppe eingeführt werden.

Bei dieser Sachlage würde sich ein weiteres Zuwarten und auch der nicht unbeträchtliche Aufwand für Versuche und Erprobungen nur lohnen, wenn heute schon mit annähernder Sicherheit gesagt werden könnte, dass die Mosquito 64 den Rückstand, den die Mosquito 63 gegenüber der Bantam aufweist, weitgehend aufzuholen vermöchte. Eine solche Voraussage kann aber nicht gemacht werden.

Aus den bis Ende Januar 1965 erhaltenen Unterlagen und Auskünften lässt sich schliessen, dass sich die Mosquito 64 gegenüber der Mosquito 63 dadurch unterscheidet, dass sie mit Klappflügeln, aktivierbarer Batterie, einer verbesserten Hohlladungszündung sowie einem Startbehälter ausgerüstet ist. Der eigentliche Flugkörper dürfte nach wie vor demjenigen der Mosquito 63 entsprechen. Somit berühren diese Neuerungen nur einen Teil der massgebenden Beurteilungskriterien.

Für einen abschliessenden Vergleich müssten die Resultate der Entwicklung und Erprobung abgewartet werden. Immerhin stellen die Truppe und die Kriegstechnische Abteilung in heutiger Sicht die Prognose, dass die Neuerungen wohl in einzelnen Punkten (zum Beispiel Gewicht und Transportvolumen) den Abstand der Mosquito 64 gegenüber der Bantam verkleinern, dass aber im ganzen eine eindeutige Überlegenheit der Bantam fortbestehen wird, Die Panzerabwehrlenkwaffe Bantam wird zur Bekämpfung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen auf Distanzen bis 2000 m eingesetzt. Sie kann sowohl gegen stehende als auch gegen sich bewegende Ziele verwendet werden.

Sie besteht im wesentlichen aus 3 Hauptteüen : - dem raketengetriebenen, über 2 sehr dünne isolierte Lenkdrähte elektronisch/ aerodynamisch gesteuerten Flugkörper mit Wirkkopf auf dem Hohlladungsprinzip ; - dem leichten Abschussbehälter aus Kunststoff, welcher sowohl dem Transport der Lenkwaffe durch den Lenkschützen, dem Witterungsschutz der Lenfcwaffe als auch als Startrampe dient; - einem Lenkgerät, in der Nähe der Abschussstelle der Lenkwaffe und mit dieser elektrisch verbunden, welches
durch einen vom Lenk Waffenschützen nach der Seite und Höhe bewegbaren Kommandohebel die Fernlenkung der auf das Feindziel zufliegenden Panzerabwehrlenkwaffe gestattet.

Die Aufgabe des Lenkschützen besteht darin, die Lenkwaffe während ihres Fluges durch entsprechende Kommandogabe am Lenkgerät dauernd in optischer Deckung mit dem zu bekämpfenden Ziel zu halten.

Die Lenkwaffe und der Abschussbehälter wiegen zusammen ca. 13 kg und das Lenkgerät 5,5 kg : zusammen ergibt sich eine Last, die im Gefecht von einem

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Mann getragen werden kann. Die Lenkwaffen können sowohl einzeln im Gelände verteilt und getarnt zürn Einsatz gelangen als auch, paketweise auf leichten geländegängigen Radfahr/eugen aufgebaut, im Einzelschuss abgeschossen werden.

Das neue Material wird an besondere Lenkwaffen-Einheiten abgegeben werden. Dadurch entstehen besonders für die Ausbildung grosse Vorteile.

Die Bildung der Lenkwaffen-Einheiten ist ab I.Januar 1967 vorgesehen und wird Gegenstand einer kommenden Revision der Truppenordnung 61 sein.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie um die Ermächtigung, nicht nur die bereits für Panzerabwehrlenkwaffen bewilligten 23 Millionen Franken, sondern auch die 45 Millionen Franken, die zwar bewilligt, aber mit der Auflage behaftet sind, damit selbstfahrende Panzerabwehrkanonen zu beschaffen, für den Ankauf von Panzerabwehrlenkwaffen Typ Bantam einzusetzen. Mit den so verfügbaren 68 Millionen Franken wird es möglich sein, in verhältnismässig kurzer Zeit die gesuchte Verstärkung unserer Panzerabwehrmittel auf grössere Distanz zu erreichen.

Die Beschaffungskosten von 68 Millionen Franken stützen sich auf den Preisstand vom September 1965. Nicht Inbegriffen in diesem Betrag ist die ab September 1965 bis zur Auslieferung des Materials möglicherweise eintretende Teuerung, deren Abgeltung vertraglich geregelt ist (Preisgleitklausel). Ebenfalls nicht inbegriffen sind Zusatzkosten, die infolge Änderung der Basispreise (Verfall der Optionen bei allfällig verspäteter Genehmigung der Vorlage) eintreten würden. Alle diese eventuell zusätzlich benötigten Kreditmittel würden zu gegebener Zeit Gegenstand eines Zusatzkreditbegehrens bilden.

Unter Bezugnahme auf diese Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen zur Genehmigung zu empfehlen.

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 19. Februar 1965.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Tschudi

Der Bundeskanzler : Ch, Oser

401 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 1965, beschliesst:

Art. l Der im Rahmen der Rüstungsprogramme 1951 und 1957 für die Beschaffung von selbstfahrenden Panzerabwehrkanonen (Mot. L. Pak. 57) bewilligte und nicht beanspruchte Kredit von 45 Millionen Franken ist für die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen des Typs Bantam zu verwenden.

Art. 2 Der jährliche Zahlungsbedarfist im Voranschlag einzustellen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Bundesblatt. HT.Jahrg. Bd.I.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen (Vom 19. Februar 1965)

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04.03.1965

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