Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) Mit der Revision sollen der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz weiterentwickelt und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausgerichtet werden.

Die Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die Kommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen, den ABC-Schutz zu verbessern und die Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz etwa beim Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Im Zivilschutz betreffen die Änderungen insbesondere das Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, die Schutzanlagen und das Material.

Datum der Eröffnung: 1. Dezember 2017 Vernehmlassungsfrist: 31. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Telefon 058 462 51 38, www.babs.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2017

2017-3361

Bundeskanzlei

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