Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten Mit der Vorlage soll der negative Effekt der Too-big-to-fail(TBTF)-Instrumente auf den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer beseitigt werden. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.

Datum der Eröffnung: 9. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 29. September 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Steuerpolitik, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 058 462 73 10, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

20. Juni 2017

2017-1573

Bundeskanzlei

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