1028 vom Jahre 1906 an die vorgesehenen Instruktionen nicht mehr erteilt und infolgedessen keine statistischen Erhebungen mehr vorgenommen wurden, ohne dass jedoch die eingangs erwähnte Verordnung je aufgehoben worden wäre.

Die neueste wirtschaftliche Entwicklung hat jedoch dem Departement des Innern und dem Justiz- und Polizeidepartement die Wiederaufnahme der Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassvertragsstatistik, immerhin in erheblich geänderter Form, als wünschbar erscheinen lassen. Auf deren Anregung ist die Art und Weise, wie diese neue Statistik durchgeführt werden soll, vom eidgenössischen Statistischen Amt im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Bundesgericht nach Anhörung einer Expertenkommission festgestellt worden. Dementsprechend werden die Betreibungsund Konkursämter und die Nachlassbehörden in nächster Zeit vom eidgenössischen Statistischen Amt die nötigen Formulare und Weisungen erhalten.

Die Formulare sind alsdann ausgefüllt von jedem Amt (Behörde) direkt dem Statistischen Amt einzusenden, welches die Durchführung und Verarbeitung dieser Statistik besorgen wird. Die Einsendung soll nicht mehr wie früher durch Vermittlung der kantonalen Aufsichtsbehörden geschehen, um Verzögerungen zu vermeiden, die der raschen Verarbeitung auf dem Statistischen Amt hinderlich wären.

Zweck dieses Kreisschreibens ist, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die vom eidgenössischen Statistischen Amt angegangenen Ämter auf Grund der eingangs angeführten Verordnung verpflichtet sind, in der vorgesehenen Weise bei den statistischen Erhebungen mitzuwirken. Durch eine Ergänzung des Gebührentarifes wird der Bundesrat bestimmen, welche Gebühren dafür bezogen werden können und wie sie zu verrechnen sind.

Mit vorzüglicher Hochachtung Namens des Schweiz. Bundesgerichtes, Der P r ä s i d e n t : Couchepin.

Der Gerichtsschreiber: Geering.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1935 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die

1029 Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Obersicht der Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1920 bis 1935) und der

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

Diese Übersicht ist auf 31. Dezember 1935 abgeschlossen. Sie kann zum Preise von Fr. --. 80 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Voranschlag der Eidgenossenschaft.

Die Botschaft betreffend den Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1936 ist erschienen und kann bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Verkaufspreis: Fr. 4.-- das Stück (zuzüglich Porto).

Die Bundesblattabonnenten, die sich als solche ausweisen, können diese Drucksache (ein Exemplar auf ein Abonnement) zum reduzierten Preise von Fr. 1.-- beziehen.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

1030

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prol. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blnmenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht'' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsyerfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu .haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik and Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

1031 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1.Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Eidgenössische Technische Kochschule in Zürich.

Über die Ausführung von elektrischen Licht-, Kraft-, Signal- und Telephonanlagen zum Um- und Erweiterungsbau des Chemiegebäudes der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich wird freie Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare sind vom 30 Dezember 1935 bis 14 Januar 1936 jeweilen von 8 bis 10 Uhr im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. 0. K. Salvisberg, ETH. in Zürich, Zimmer l b, aufgelegt Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift : ,.Angebot für Erweiterungsbau Chemiegebäude ETH Zürich" bis und mit dem 16. Januar 1936 franko einzusenden an die

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 20 Dezember 1935.

(2).

1032

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Stenograph der Hochschulbildung Bundesversammlung erwünscht (für die Dauer der Sessionen der eidg.

Rate) *) Keine Orts- und Kinderzulage.

Bundeskanzlei

Bundesanwaltschaft

Juristischer Beamter Abgeschlossenes juristisches Studium, Beherrschung der II. Kl.

deutschen und französischen Sprache, gute Kenntnis des Italienischen

Besoldung Fr.

Anmeldungs termin

4500

31 Dez 1935

bis 6000 *)

(2.)

6500 bis 10,000

6. Januar 1936

31. Dez 1935 (2.)

4. Januar 1936 (2).

(2.)

Abteilung für Sanität

Instruktionsoffizier der Sanitatstruppe

Hauptmann der Sanitatstruppe (Arzt)

7000 bis 10,600

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Zollinspektor in Zürich

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

7500 bis 11,100

Zollkreisdirektion in Schaffhausen

Revisor bei der Zollkreisdirektion Schaffhausen

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4800 bis 8400

4. Januar 1936

(2.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.12.1935

Date Data Seite

1028-1032

Page Pagina Ref. No

10 032 840

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