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Inserate.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Verordnung betreffend die Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande, vom 10. Oktober 1884, ist für alle nach dem Auslande gehenden Sendungen neben andern Angaben auch der Werth zu deklariren. Als Werth ist jeweilen der M a r k t p r e i s (Verkaufspreis) am Versendungsorte, nebst Zuschlag der Transportkosten bis zur Landesgrenze, anzugeben.

Die gemachten Erfahrungen haben nun gezeigt, daß, namentlich für Postsendungen, nicht der wirkliche Marktpreis, sondern, mit Rücksicht auf die Versicherungen der betreffenden Sendungen, ein oftmals bedeutend niedrigerer Betrag in die Deklaration für die Statistik eingeschrieben wird.

Es wird deßhalb darauf aufmerksam gemacht, daß eine Uebereinstimmnng der Werthangaben für die Transportversicherung mit den Werthdeklarationen für die Statistik nicht nothwendig ist, daß vielmehr die Werthdeklaration f ü r die S t a t i s t i k ganz unabhängig von derjenigen für die Transportversicherung gemacht werden kann. Die statistische Werthdeklaration bleibt ihrer Bestimmung gemäß bei den Akten der Zollverwaltung.

Im Interesse einer möglichst genauen Statistik werden die Versender von Waaren nach dem Auslande dringend eingeladen, den oben erwähnten Verordnungsbestimmungen entsprechend, jeweilen den w i r k l i c h e n M a r k t p r e i s in den statistischen Ausfuhrdeklarationen (rothes Formular) anzugeben.

B e r n , den 18. März 1885.

Eidg. Zolldepartement.

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Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 14. d. Mts. hat der schweizerische Generalkonsul in M a d r i d den Bundesrath ersucht, er möchte die Schweizer vor Betrügereien warnen, die von S p a n i e r n ausgeführt werden, und die hauptsächlich darin bestehen, daß den Leuten glauben gemacht werde, ein sehr bedeutender Schatz liege irgendwo vergraben, oder sei an einem sichern Orte verwahrt, zu dessen Erhöhung aber Geld verwendet werden müsse. Daher seien letzthin noch mehrere Personen das Opfer solcher Schatzschwindler geworden.

In Folge dessen müssen wir denjenigen Personen, welchen Anerbietungen der erwähnten Art von Spanien aus gemacht werden sollten, ernstlich rathen, allen Vorspiegelungen gar keinen Glauben zu schenken.

B e r n , den 20. März 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

S a m s t a g , d e n 4 . A p r i l , d e s N a c h m i t t a g s v o n 3 Uhr a n , findet im K o n f e r e n z s a a l e des N a t i o n a l r a t h e s die Ausloosung der am 30. Juni 1885 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des eidg.

Anleihens von 1880 im Betrage von Fr. 556,000 statt, was hieinit bekannt gemacht wird.

B e r n , den 18. März 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Das Sommersemester 1885 beginnt den 13. April. Anmeldungen sind bis spätestens den 6. April einzureichen.

Programm und Aufnahmeregulativ können auf dem Direktionsbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 20. März 1885.

D e r D i r e k t o r d e s eidg. P o l y t e c h n i k u m s : C. F. Geiser.

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Bekanntmachung.

Internationaler Kongress für

Binnenschifffahrt.

Ein internationaler Kongreß für Binnenschifffahrt wird vom 24.--30. Mai nächsthin in Brüssel tagen.

Das Programm derjenigen Fragen, welche voraussichtlich an diesem Kongreß zur Besprechung gelangen werden, ist folgendes :

Wirthschaftlicher Theil.

A. Maritime Kanäle.

1) Welches sind die notwendigen Bedingungen, unter welchen ein maritimer Kanal sich als nützlich erweist, mit andern Worten: unter welchen die Ausgaben für Bau und Unterhalt, die der Kanal erfordert, durch dessen Vortheile kompensirt werden ?

(Die Bezeichnung ,,Kanal" ist hier in einem allgemeinen Sinn zu verstehen und begreift auch Flüsse in sich, welche hehufs Ermöglichung der Schifffahrt korrigirt worden sind.)

2) Welche Resultate sind bis jetzt durch die im Betrieb befindlichen Kanäle erzielt worden V Mau wird ersucht, diese Resultate in graphischen Tabellen darzustellen.

3) Welche Resultate erwartet man von den verschiedenen gegenwärtig im Studium befindlichen maritimen Kanälen ?

4) Ist es wünschbar, daß die maritimen Kanäle dem Staate angehören ?

Soll auf die maritimen Kanäle das Prinzip der Zollfreiheit angewendet werden ?

5) Ist es logisch, anzunehmen, daß die Entwicklung der Industrie des Baues eiserner Schiffe eines Landes gefördert werde, wenn bis in das Herz der Eisen produzirenden Region ein maritimer Kanal geführt wird?

6) Darf im Allgemeinen das Prinzip der Gleichheit maritimer Frachten für eine Serie von benachbarten Häfen angenommen werden, wenn die Distanzen zwischen dem Ausfahrts- und dem Ankunftshafen beträchtlich sind ? Man ist ersucht, Beispiele beizubringen.

7) Da der erste internationale Kongreß für Binnenschifffahrt in Belgien abgehalten wird, 33 werden die Studien des Kongresses, wenn ihnen auch ein allgemeiner Charakter gewahrt bleibt, doch auch dem speziellen Zwecke möglichster Beleuchtung der Präge dienen, welchen Nutzen die Verbindung der wichtigsten Städte Belgiens mit dem Meer durch große maritime Kanäle gewährt.

105 B. Nicht maritime Kanäle.

1) Welches sind die notwendigen Bedingungen, unter welchen ein nicht maritimer Kanal sich als nützlich erweist, mit andern Worten : unter welchen die Ausgaben für Bau und Betrieb des Kanals durch dessen Vortheile kompensirt werden ?

2) Welche .Resultate sind bis jetzt mit den im Betrieb befindlichen nicht maritimen Kanälen erzielt worden ? In graphischen Tabellen darzustellen.

3) Welche Resultate erwartet man von den gegenwärtig im Studium befindlichen nicht maritimen Kanälen ?

4) Ist es wünschbar, daß die nicht maritimen Kanäle Staatseigentum seien ? Soll auf alle nicht maritimen Kanäle das Prinzip der Zollfreiheit, wie sie für den Erie-Kanal und für die dem französischen Staate gehörenden Kanäle besteht, zur Anwendung kommen?

Technischer Theil.

1) Steigen die Bauausgaben für einen Kanal proportional zu dessen Querschnitt ? Welche Kanaltypen dürften adoptirt werden ?

2) Welches sind die besten Vorrichtungen zur Aushebung von Kanälen?

3) Welches sind die besten Methoden zur Erstellung von Quai- und Bassinmauern ?

° 4) Welches sind die besten Mittel zur Konsolidirung der Ufer bei einem Betrieb mit großer Geschwindigkeit?

5) welches sind die besten Vorrichtungen zum Betrieb der Bassins?

6) Welches sind, hauptsächlich vom Gesichtspunkt der Traktion aus, die verschiedenen Systeme des Kanalbetriebs ?

7) Welches sind die Vortheile der verschiedenen Schleusensysteme ? Welches ist die größte anzuwendende Fallhöhe V Welche Vortheile gewähren der Breite nach mit einander verbundene Schleusen V Am .Schlüsse des Kongresses wird noch die Frage diskutirt werden, wo im Jahr 1886 der zweite Kongreß für Binnenschiffahrt abgehalten werden soll.

Zur Theilnahme an diesem Kongresse ist Jedermann eingeladen, der sich für die Frage der Binnenschifffahrt interessirt.

Präsident der Organisationskommission ist Herr A. Gobert in Brüssel ; Sekretäre die Herren J. Caveens, J. de Blois etc.

B e r n , den 20. März 1885.

Das eidg-. Post- und Eisenbahndepartement.

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Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Bundesrathes vom 6. ds. ist der bisherige Zollbezugsposten in Buchenloo, Kantons Zürich, auf den 1. April nächsthin in eine Nebenzollstätte umgewandelt worden, was hiemit bekannt gemacht wird.

B e r n , den 10. März 1885.

Eids;. Zolldepartement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

lieber folgende bei der Kaserne Herisau und auf dem Exerzierfelde bei Winkeln auszuführende Bauarbeiten wird hiemit Konkurrenz eröffnet : 1) Brunnenanlage im Hofe der Kaserne in Herisau ; 2) Materialauffüllung auf den Exerzierplatz bei genannter Kaserne und 3) Erstellung eines circa 400 m. langen gedeckten Kanales aus 80 cm.

weiten Cementröhren auf dem Breitfeld bei Winkeln.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind für die unter l und 2 aufeführten Arbeiten bei Herrn Kasernenverwalter Ruffner in Herisau und für ie unter 3 bezeichneten Arbeiten bei Herrn Liegenschaftsverwalter Schmid ebendaselbst zur Einsicht aufgelegt. Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis und mit dem 29. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 18. März 1885.

Eidg. Oberbauinspektorat

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Ueber verschiedene Umbauarbetien im eidg. Zeughauses in Aarau wird hiemit Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der ZeughausDirektion in Aarau zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten für einzelne oder die Gesammtarbeiten sind bis und mit dem 26. Märe nächsthin versiegelt nnd mit der Aufschrift ,,Angebot für Arbeiten im eidgen. Zeughause Aarau" versehen, dem schweizerischen Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen in Bern", franko einzureichen.

B e r n , den 16. März 1885.

Eidg. Ober-Banuispektorat.

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Technikum des Kantons Zürich in Winterthur.

Instruktionskurs für Zeichnungslehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen.

Der Kanton Zürich veranstaltet mit Bundessubvention im kommenden Sommersemester (20. April bis 15. August) am Technikum einen Kurs zur Heranbildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen. Das Programm des Kurses kann bei der Direktion des Technikums bezogen werden.

Schriftliche Anmeldungen werden bis spätestens 31. März d. J. von derselben Stelle entgegengenommen.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 5. April tritt als 3. Heft des Theiles III der Tarife für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisentahnverband ein Ausnahmetarif für Getreide etc., sowie für leere gebrauchte Säcke, in Kraft, gültig im Verkehr zwischen Stationen der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, der Mährisch-Schlesischen Nordbahn und der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft (nördliche Linie) einerseits und schweizerischen Stationen anderseits, durch welchen die bisherigen bezüglichen Tarife aufgehoben und ersetzt werden.

Z ü r i c h , den 18./19. März 1885.

Zum Tarif vom 1. August 1881 für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen der Schweizerischen Nordosthahn einerseits und den Westschweizerischen Bahnen, der Simplon- und Bulle-Romontbahn anderseits, tritt mit 1. April nächsthin ein III. Nachtrag, enthaltend Taxen für den Verkehr zwischen Territet und Stationen der Nordostbahn, sowie zwischen Wildegg und einigen Stationen der Westschweizerischcn Bahnen, in Kraft.

Z ü r i c h , den 14./19. März 1885.

Die Direktion.

108 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die im Ausnahmetarife für die Beförderung von Steinkohlen, Kokes und Briquettes etc. zwischen belgischen Stationen und Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Luxemburgischen Wilhelmsbahn, vom 1. März 1885, enthaltenen Taxen nach Basel erhalten mit Wirkung vom 5. April 1. J.

an ebenfalls Gültigkeit über die Route via Athus-Delle.

B e r n , den 20. März 1885.

Die Direktion.

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile : Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sien mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z u s i c h e r u n g), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im März 1885.

109

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bumdeskanzlei.

Reproduzirt im März 1885.

Bekanntmachung.

Mit Dekret vom 14. Dezember abbin hat der Präsident der franzüsischen Republik verfügt, daß die Fremdenlegion fortan aus zwei Regimentern statt aus einem bestehen soll. Nachdem der Bundesrath wahrgenommen, daß seither der freiwillige Eintritt von Schweizern in die Fremdenlegion in stärkern Aufschwung gekommen, glaubt er, dem Publikum den Inhalt seines am 18. Januar 1884 an die Kantonsregierungen gerichteten Kreisschreibens in Erinnerung bringen zu sollen *). Er macht die Betheiligten namentlich darauf aufmerksam, daß infolge einer Schlußnahme des Kriegsministeriums der französischen Republik eingegangene Engagements aus (Gründen persönlicher Konvenienz nicht aufgehoben werden können, außer wenn es sich um junge Leute handelt, welche vor ihrem 18. Jahre angeworben oder als zum Aktivdienst untauglich befunden worden sind.

B e r n , den 23. Januar 1885.

Schweiz. Bundeskanzlei.

*) Siehe Bnndesblatt v. J. 1884, Band I, Seite 80.

Reproduzirt im März 1880.

110

Ausschreibung voii erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das ( j e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 3. April vjonombey le-.retit (Wailis;.

1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Yverdon (Waadt) 3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Wengen (Bern). Anmeldung bis zum a. April lobo bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postablagehalter, Briefträger nud Bote in Uberkirch (Luzern). Anmeldung bis zum 3. April 18»5 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

f>) Briefträger in Wetzikon (Zürich). Anmeldung bis zum 3. April 1885 hei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger in Wald (Appeiizell A. llh.)- Anmeldung bis zum 3. April 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Zwei Kondukteure für den Postkivis Chur. Anmeldung bis zum 3. April 1085 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Telegraphist in Mareggio (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescnunprovision. Anmeldung bis üuiu 8. April lööö bei der Teiegrapheniuspektiou in .Bellenz.

9) Telegraphist in Cbam (2ug). Jahresbesolduug J?r. 200, nebst üepescnenprovision. Anmeldung bis zum Z. April 1885 bei der Telegrapheniuspektiou in Zürich.

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1) Postablagehalter und Briefträger in La Souste (VVallis).

Anmeldung bis zum 27. Harz 2) Postbüreaudiener in Lausanne.

1885 bei der Kreispostdirektion in 3) Postkommis in Vevey.

Lausanne.

4j Postablagehalter und Briefträger in -Kssertiiies bei Holle (Waadt).

5) Posthalter und Briefträger in Aar-j wangeu (Bern).

Anmeldung bis zum 27. März 6) Posthalter in Kalchofeii (Bern).

} 1885 bei der Kreispostdirektiou 7^ Pialtp.i- iitifl Ttrip.ft.rüorRr ini in Bern.

Überboten b. Signau (bern).

Ili 8) Postpacker iu Neuenburg.

i Anmeldung bis zum 27. März 9) Postpacker, Büreaudiener und Brief- J 1885 bei der Kreispostdirektion kastenleerer in Chauxdefonds.

J in Neuen burg.

10) Postablagehalter und Briefträger in Benken (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 27. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

11) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 27. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Telegraphist in Aarwangen. Jahresbesoldung Fr. 200, nebstDepeschenprovision. Anmeldung bis zum 1. April 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13) Telegraphist in Cuarnens. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Telegraphist in Ermatingen. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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21.03.1885

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