Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie Verlängerung und Änderung vom 10. April 2017 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 2003, vom 18. August 2006, vom 30. Juni 2009, vom 20. April 2015 und vom 27. Mai 2016 1 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie wird bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Schweizerische Betonwaren-Industrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Art. 4 Abs. 3 3
(Lohn)
Die Minimallöhne betragen für vollarbeitsfähige Arbeitnehmende über 19 Jahre:
Ungelernte Arbeitnehmende
Fr. 4 000.*
Angelernte Arbeitnehmende
Fr. 4 150.
Berufsarbeitende: Orts- bzw. branchenüblicher Lohn, mindestens
Fr. 4 350.
* Bei einer Neuanstellung kann der Lohn im ersten Dienstjahr um Fr. 200. unterschritten werden.
Art. 7 Abs. 1
(Absenzentschädigung)
Es wird den ArbeitnehmerInnen in folgenden Fällen die Absenz vergütet (Verzicht auf Abzug im Monatslohn) (...): 1
1
BBl 2003 5162, 2006 6789, 2009 5147, 2015 3565, 2016 4663
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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie. BRB
BBl 2017
bei Tod des Ehegatten, der Ehegattin, des/der Lebenspartner(s)In (mit dem der/die ArbeitnehmerIn längerfristig in eheähnlicher Beziehung gelebt hat), der Eltern und eigener Kinder:
3 Tage
bei Geburt eigener Kinder:
3 Tage
bei eigener Heirat:
1 Tag
bei Tod eigener Geschwister, Grosseltern oder von Schwiegereltern:
1 Tag
bei militärischen Ausrüstungs- und Waffeninspektionen inklusive Zivilschutz:
½ Tag
bei Verlegung des Wohnsitzes:
1 Tag
III Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.
10. April 2017
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Die Bundespräsidentin, Doris Leuthard Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr
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