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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes bestraften Sigmund Baumann, Samuels, Beisender in Zofingen.

(Vom 5. Juni 1906.)

Tit.

Petent ist beim Verlag der in Zofingen erscheinenden ,,Schweiz, allgemeinen Volkszeitung" als Sammler von Abonnenten angestellt, und seine Arbeitgeber lösten am 6. Februar 1905 für ihn eine Ausweiskarte für Handelsreisende durch Bezahlung der Jahrestaxe von Fr. 150. Die Karte ist bezeichnet als eine solche für 1905, I. und II. Semester.

Am 2. Januar wurde Baumann im Amtsbezirk Nidau betroffen, als er, mit dieser Karte versehen, Bestellungen aufnahm.

Er behauptete der Meinung gewesen zu sein, dass die Legitimation für ein volles Jahr vom Datum ihrer Ausstellung hinweg gelte. Im Verhör vor Richteramt Nidau wiederholte er, er habe.

die Taxkarte in guten Treuen auch nach Neujahr 1906 weiter benutzt, da ihm am 2. Januar Polizeikorporal Holliger in Zofingen bei Anfrage erklärt habe, nach seiner Ansicht sei das Patent gültig bis 6. Februar 1906.

Der Polizeirichter verurteilte den Baumann wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes zu Fr. 50 Geldbusse und Tragung der auf Fr. 3 angesetzten Staatskosten.

Gegenwärtig stellt der Bestrafte das Gesuch, es möchte ihm die Busse aus Gnade erlassen werden. Dabei bringt er vor : Er sei arm und infolge einer Augenkrankheit genötigt, seinen

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Unterhalt mit dem Sammeln von Abonnenten zu fristen. Zu der begangenen Gesetzesübertretung sei er durch unrichtige Auskunft des Polizeikorporals Holliger verleitet worden, die er in besten Treuen als zuverlässig betrachtet habe.

In einem Rapport an das Bezirksamt Zofingen meldet Holliger, es sei richtig, dass Baumanu ihn eines Abends spät über die Dauer der Gültigkeit seiner Taxkarte angefragt habe, und zwar mit dem Beifügen, ein Solothurner Polizist habe ihm erklärt, sie gelte bis 6. Februar 1906. Er, Holliger, habe Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskunft geäussert und dem Baumann geraten, sich am folgenden Tag noch beim Amtsschreiber zu erkundigen.

Der eidg. Sekretär für Patenttaxeu gelangt zu dem Schlüsse, Baumann habe sich aus Irrtum einer Übertretung des Gesetzes schuldig gemacht und hätte lediglich mit Verweis oder geringer Busse bestraft werden sollen. Er empfiehlt das Begnadigungsgesuch zur Entsprechung. Diese Entscheidung erscheint gerechtfertigt mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Petenten, der offenbar nicht im stände wäre, auch nur eine reduzierte Busse zu bezahlen, und auf den Umstand, dass für ihn der Aufdruck der Taxkarte nicht deutlich genug war und er in dem entstandenen Irrtum durch die unklare Auskunft des Polizeikorporals Holliger bestärkt wurde.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r a g:

Es sei dem Sigmund Baumann dio Busse von Fr. 50 zu erlassen.

B e r n , den 5. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes bestraften Sigmund Baumann, Samuels, Reisender in Zofingen. (Vom 5. Juni 1906.)

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1906

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3

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23

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06.06.1906

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883-884

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