Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Erlinsbach, Schiessplatz Gehren; Sanierungsmassnahmen an Gebäuden und Strassen vom 13. November 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. Juli 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt für diverse Sanierungsmassnahmen an Gebäuden und Strassen des Schiessplatzes Gehren unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. November 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2017-3137

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