Bundesbeschluss III über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 20142020 Änderung vom 5. Dezember 2016 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. September 20161, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 10. September 20132 über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 20142020 wird wie folgt geändert: Art. 2 Die Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 können auch wie folgt beansprucht werden: a.
Im Rahmen eines Beteiligungsabkommens mit der Europäischen Union;
b.
Für die projektweise Beteiligung.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 1. Dezember 2016
Ständerat, 5. Dezember 2016
Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol
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Im BBl nicht veröffentlicht BBl 2013 7825
2017-0365
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Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 20142020. BB III
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BBl 2017