Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen Das Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen löst das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen ab. Das neue Übereinkommen enthält zusätzlich zu den Sicherheits- und Schutzmassnahmen nun auch den Dienstleistungsgedanken, womit die Gastfreundlichkeit gemeint ist. Zu diesem Zweck sollen Behörden, Sportorganisationen, Fanorganisationen und Transportunternehmen umfassend zusammenarbeiten.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon +41 58 463 31 80, Fax +41 58 464 35 96, www.fedpol.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Juli 2017

4458

Bundeskanzlei

2017-1778