386.
# S T #
Bundesbeschluss betreffend
den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 19. Juni 1952)
. .
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. April 19521), beschliesst:
Art. l Der Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa wird genehmigt.
Art. 2 Dem Bundesrat werden zur Leistung eines Beitrages an die genannte Kommission 668 345 Franken zur Verfügung gestellt. Von dieser Summe ist der Gegenwert von 61 8S6 Dollars an das Verwalturigsbudget und der verbleibende Betrag an den Operationsfonds auszurichten.
Die Beitragsleistung an den Operationsfonds erfolgt unter der Bedingung, dass diese ausschhesslich für den Transport von Flüchtlingen verwendet wird, die ohne Hilfe nicht auswandern könnten und, gegebenenfalls, für den Transport von Flüchtlingen, die sich gegenwärtig in der Schweiz befinden und auswandern möchten.
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.
!) BEI 1952, I, 717.
387 Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 5. Juni 1952.
Der Präsident: B. Bossi Der Protokollführer: F.Weber Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 19. Juni 1952.
Der Präsident: Karl Renold Der Protokollführer: Ch. Oser
Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.
Bern, den 19. Juni 1952.
681
Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler: Ch. Oser
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 19. Juni 1952)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1952
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.06.1952
Date Data Seite
386-387
Page Pagina Ref. No
10 037 922
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.