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Bundesblatt 104. Jahrgang

Bern, den 24. April 1952

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis 30 Franken im Jahr Iß Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 9. April 1952) Herr Präsident!

· Hochgeehrte Herren!

Die internationale Organisation für Flüchtlinge (IRO) hat am .81. Januar 1952 ihre Tätigkeit eingestellt. ,Die Aufgaben dieser Spezialinstitution der Vereinigten Nationen waren genau umschrieben. Gemäss ihren Satzungen hatte sie den Opfern der nationalsozialistischen, faschistischen und phalangistischen Eegimes sowie den Personen, welche schon vor dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges als Flüchtlinge betrachtet wurden, beizustehen. Während ihrer Tätigkeit von 55 Monaten war es der IRO möglich, l 600 000 Menschen ihre Fürsorge angedeihen zu lassen. Sie hat l 045 000 Flüchtlingen zu einer neuen Heimat verholten und 73 000 in ihr Vaterland zurückgeführt. Verschiedene europäische Staaten leisteten ihrem Aufruf Folge und verpflichteten sich, auf eigene Kosten über 7000 Personen, welche wegen Krankheit oder Alter für eine Auswanderung nicht in Betracht fielen, zu beherbergen. Die Schweiz hat 250 solcher Flüchtlinge aufgenommen.

Die IRO konnte somit fast sämtlichen Flüchtlingen, deren Betreuung sie übernommen hatte, helfen. Diese ! Aufgabe war somit zum grössten Teil erfüllt worden. Indessen konnte das allgemeine Flüchtlingsproblem auch durch das segensreiche Werk der IKO nicht gelöst werden. Dieses Problem würde im Gegenteil erschwert durch die Ankunft einer beträchtlichen Anzahl von neuen Flüchtlingen, welche Zuflucht suchten in Ländern, die bereits unter einem starken Bevölkerungsüberschuss leiden.

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718 Im Bestreben, Mittel zu finden, welche zur Lösung dieses .Problems beitragen könnten, und zur Lösung des noch allgemeineren Problems des Bevölkerungsüberschusses in gewissen Ländern Europas, berief die belgische Regierung auf den 26. November 1951 eine Konferenz in Brüssel ein, die zum Ziel hatte, eine" zwischenstaatliche Organisation zu schaffen, welche die europäische Auswanderung nach Übersee erleichtern würde. Eingeladen, an dieser Konferenz teilzunehmen, beschloss der Bundesrat am 23. November 1951, sich vertreten zu lassen mit Eücksicht auf die Hilfe, welche ein solcher Organismus den Flüchtlingen gewähren könnte.

An dieser Konferenz waren die nachfolgenden Staaten entweder durch Delegierte oder durch Beobachter vertreten: Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Peru, Schweden, Schweiz, Türkei, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika.

Die Konferenz verfügte als Diskussionsbasis über einen von der Regierung der Vereinigten Staaten ausgearbeiteten, detaillierten Plan. Gemäss diesem Plan schlug die amerikanische Eegierung die Gründung einer nicht zu grossen zwischenstaatlichen Organisation mit provisorischem Charakter vor. Diese hätte unter Benützung eines Teils des durch die Auflösung der IRÒ freigewor-, denen technischenVerwaltungsapparates den Transport einer gewissen Anzahl von Personen durchzuführen, die sonst nicht auswandern können. Die Regierung der Vereinigten Staaten erklärte sich bereit, dieser Organisation für das erste Arbeitsjahr einen Betrag von 10 Millionen Dollars zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, dass die teilnehmenden Staaten ebenfalls einen Beitrag, sei es in Form von Geldmitteln, Dienstleistungen oder Rückerstattungen, leisten, damit auf diese Weise ein Budget aufgestellt werden könnte,' das genügen würde, während eines Jahres ungefähr 115 000 Auswanderern und Flüchtlingen zur Auswanderung zu verhelfen, also einer Zahl, die dem Transportvolumen der 12 noch im Dienste der IRÒ stehenden und von der neuen Organisation zu übernehmenden Schiffe entsprechen würde.

Es wurde vorgesehen, dass dieser neuen Organisation drei Gruppen von Ländern angehören sollen:
Die Auswanderungsländer Westeuropas, die Einwanderungsländer des amerikanischen Kontinents und Australiens und die sogenannten «sympathisierenden» Länder, das heisst solche Staaten, die, wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich, weder als Auswanderungs- noch als Einwanderungsländer angesprochen werden können, die aber der Lösung des Problems des europäischen Bevölkerungsüberschusses ein allgemeines Interesse entgegenbringen.

Der amerikanische Plan versucht nicht, das Auswanderungsproblem gesamthaft zu lösen. Er geht vielmehr in erster Linie von einer praktischen Erwägung aus, nämlich davon, dass die Charterverträge für die 12 Dampfer der

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der IEO in den ersten Monaten des Jahres 1952 ablaufen werden. Die fraglichen Schiffe nmssten im Hinblick auf'ihre Aufgabe mit grossen Kosten in passender Weise eingerichtet werden. Würden sie ihren Beedern zurückgegeben, so müssten sie für andere Dienste wieder umgebaut werden, was einen totalen Verlust der von der IEO ausgelegten Einrichtungskosten bedeuten würde. Es wäre demnach gerechtfertigt, sie für eine zusätzliche Auswanderung von Europa nach Übersee zu benützen und damit die drückende Last der Übervölkerung und der Flüchtlinge, die mehrere europäische Staaten auf sich nehmen, zu err leichtern. Es handelt sich demnach um einen konkreten Vorschlag mit be7 schränkten! Ziel, der als Versuch zu werten ist. Die Tätigkeitsdauer der neuen Organisation soll vorerst nur ein Jahr betragen. Gehen jedoch die Hoffnungen, welche auf diesen Plan gesetzt werden, in Erfüllung, so würde man die Frage seiner Weiterführung prüfen.

Nachdem der amerikanische Vorschlag in alle Einzelheiten nach seiner finanziellen Seite und im 'Hinblick auf die Aufgaben, welche die teilnehmenden Länder zu übernehmen hätten, beraten worden war, stimmten die Delegationen Australiens, Belgiens, Boliviens, Brasiliens, Chiles, der Bundesrepublik Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Kanadas, Luxemburgs, der Niederlande, der Schweiz, der Türkei und der Vereinigten Staaten von Amerika, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eegierungen, einer Eesolution zu, durch welche die provisorische zwischenstaatliche Kommission für Migrationsbewegungen, in Europa geschaffen wurde.

Die Vertreter von Guatemala und des Vereinigten Königreiches enthielten sich der Stimmen. Die britische Delegation erklärte, ihre Eegierung hätte das Projekt noch nicht prüfen und keine Stellung beziehen können. Sie präzisierte jedoch, dass diese Enthaltung den endgültigen Entscheid Londons über den allfälligen Beitritt des Vereinigten Königreiches zur Kommission nicht präjudiziere. Argentinien, Dänemark, Israel, Norwegen, Peru und Schweden waren durch Beobachter vertreten, welche an der Abstimmung nicht teilnahmen.

Nachträglich teilte die türkische Eegierung mit, dass es ihr nicht möglich sei, die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen ; sie könne deshalb an den Arbeiten der Kommission nicht teilnehmen. Dafür traten
Dänemark und Venezuela der Kommission bei. Im weiteren fanden zwischen der Leitung der Kommission und den Vertretern Norwegens und Schwedens über den Beitritt dieser Länder Besprechungen statt und es ist zu hoffen, dass dieser innert kurzem erfolgen wird.

In der Begründung der in Brüssel angenommenen Eesolution wird festgestellt, dass die Auswanderung inach Übersee zur Lösung der durch den Bevölkerungsüberschuss und die Flüchtlingsfrage in gewissen Ländern Europas hervorgerufenen Probleme verstärkt werden muss ; ferner wird ausgeführt, dass eine solche vermehrte Auswanderung auf internationaler Basis zu finanzieren und mit den Mitteln, über welche die IEO heute verfügt, durchzuführen sei.

Die Aufgabe der Kommission wurde wie folgt umschrieben :

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«Die Kommission hat zur Aufgabe, alles vorzukehren, um im Eahmen der von den interessierten Staaten verfolgten Einwanderungspolitik den Transport von Auswanderern, für welche die bestehenden Erleichterungen nicht genügen und die auf andere Weise nicht auswandern könnten, aus gewissen übervölkerten Staaten nach überseeischen Ländern zu ermöglichen, welche geregelte Einwanderungsmöglichkeiten bieten.» Die Eesolution legt im weiteren die Grundsätze fest, an die sich die Kommission bei der Aufstellung ihres Arbeitsplanes zu halten hat. Es handelt sich dabei unter anderem um die folgenden Prinzipien: a. Jedem Einwanderungsland steht es frei, die Voraussetzungen für die Aufnahme und die Zahl der von ihm zugelassenen Einwanderer zu bestimmen; b. die Kommission gewährt nur die notwendigsten Dienste für den Umzug jener Auswanderer, welche ohne diese Hilfe keine Möglichkeit zur Abreise hätten ; c. die Kommission wacht über eine wirksame und sparsame Arbeit der Verwaltung.

Die Kommission wird vorläufig lediglich für eine Dauer von;12 Monaten gebildet. Nach Ablauf dieser Zeit prüft sie selbst, ob ihre Tätigkeit fortzusetzen .sei oder nicht.

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Das Budget der provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa besteht aus zwei Teilen, und zwar aus einem VerwahVungs- und aus einem Operationsbudget. Das Verwaltungsbudget beläuft sich auf 2 859 060 Dollars. Jedes Mitglied der Kommission muss an diese Summe beitragen. Die Kommission hat eine Liste der Beiträge aufgestellt und empfahl deren Annahme -- unter Vorbehalt der Genehmigung durch die interessierten Eegierungen. - Danach übernehmen die Vereinigten Staaten von Amerika drei Neuntel der Verwaltungskosten, während je zwei Neuntel zu Lasten der Auswanderungsländer, der Einwanderungsländer sowie der sogenannten «sympathisierenden» Staaten gehen. Der auf die Schweiz entfallende Anteil wurde auf 61 336 Dollars festgesetzt, der 2,6 Prozent des Totalbetrages entspricht.

Zum Tageskurs ergibt dieser 268 345 Schweizerfranken.

Der Bundesrat war der Ansicht, dass diese Aufteilung der Bedeutung .der einzelnen Mitgliedstaaten nicht genügend Eechnung'trägt. Um der Kommission den Anfang nicht zu erschweren und um ihr die Aufgabe zu erleichtern, entschloss er sich trotzdem, die fragliche Aufteilung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die
eidgenössischen Eäte anzunehmen. Er erklärte indessen ausdrücklich, dass er sich, wenn die Tätigkeit der Kommission verlängert werden sollte, an diese Kostenaufteilung nicht gebunden fühle.

Das Operationsbudget sieht Ausgaben in Höhe von 35991 600 Dollars sowie die Äufnung eines «Fonds de roulement» von 3 Millionen Dollars vor.

Im allgemeinen sollen die Kosten für die geleisteten Dienste der Kommission durch die Eegierungen oder Organisationen, welche diese in Anspruch nehmen, zurückgezahlt werden. Der Betrag dieser Eückerstattungen wurde auf 22 254504

721 Dollars geschätzt. Der «Fonds de roulement» soll der Kommission Dienstleistungen erlauben, die erst in einem späteren Zeitpunkt rückvergütet werden.

Ausser den Dienstleistungen, deren Kosten vergütet werden müssen, muss die Kommission für den Transport von Auswanderern sorgen können, für welche eine Eückerstattung nicht in Frage kommt (z. B. Flüchtlinge),.

Hiefür wurde die Summe von 11 Millionen Dollar vorgesehen. Die Eegierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärte sich damit einverstanden, dass ihr Beitrag von 10 Millionen Dollars, nach Abzug ihres Anteils für administrative Spesen, dem Operationsfonds und dem «Fonds de roulement» überwiesen wird. Der Eestbetrag der Ausgaben, für welche eine Eückerstattung nicht möglich ist, soll durch die Beiträge an den Operationsfonds der übrigen Mitgliedstaaten gedeckt werden. Diese Beiträge sind freiwillig. Nichtsdestoweniger hofft die Kommission, dass sie ihr zur Verfügung gestellt werden, da sie ihre Aufgabe sonst nicht voll erfüllen kann. Der amerikanische Beitrag kann in der Tat nur vollständig ausbezahlt werden, wenn auch andere Eegierungen zum Operationsfonds beisteuern. Gemäss Artikel 7, Absatz d, der Eesolution, durch welche die Kommission eingesetzt wurde, kann jeder Mitgliedstaat, der an den Operationsfonds beigetragen hat, Bedingungen in bezug auf die Verwendung der betreffenden Summe stellen. Im Hinblick auf das Interesse, welches die Schweiz der Flüchtlingsfrage entgegenbringt, schlagen wir Ihnen vor, an diesen Fonds unter der Bedingung einen Beitrag zu leisten, dass er ausschliesslich für den Transport von Flüchtlingen verwendet wird, die ohne Hilfe nicht auswandern könnten und, gegebenenfalls, von Flüchtlingen, die sich gegenwärtig in der Schweiz befinden. Das Eidgenössische Politische Departement könnte beauftragt werden, im Einvernehmen mit der Leitung der Kommission über die Verwendung der fraglichen Summe im Sinne unseres Wunsches zu wachen. Wir sind der Auffassung, dass wir mit einem Beitrag von 400 000 Franken den Flüchtlingen, deren Schicksal uns am Herzen liegt, erneut und in angemessenem Bahmen Hilfe bringen könnten.

Die Kommission nahm ihre Tätigkeit unverzüglich auf und begann mit den Arbeiten anfangs Januar. Für den Sitz der Kommission wurden drei Städte vorgeschlagen, nämlich Paris, Brüssel und Genf. Vorläufig richtete
sich die Kommission provisorisch in Genf ein, bis sie auf Grund eines ihr von der Leitung vorgelegten Berichtes über diesen Punkt einen endgültigen Entscheid fassen kann.

Am 18. Februar, d. h. ungefähr sechs Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Kommission, hatten unter ihrer Führung bereits 5475 Auswanderer Europa verlassen. Es ist geplant, dass bis Ende dieses Jahres 137 500 Personen transportiert werden können, wovon ungefähr 75 Prozent gegen Eückerstattung der Kosten und 25' Prozent ohne eine derartige Vergütung. Die Kommission hat somit schon bewiesen, dass sie in der vorgesehenen Weise in der Lage ist, nütz1 liehe Arbeit zu leisten. Die ersten Ergebnisse sind befriedigend. Die Schweiz kann im übrigen ihrerseits die Dienste der neuen Organisation für den TranSr port derjenigen Flüchtlinge in Anspruch nehmen, die sich gegenwärtig auf ihrem Gebiet aufhalten, aber auswandern möchten. Jedenfalls hat sie ein offen-

722 kundiges Interesse daran, an einem Werk mitzuarbeiten, das ein für Buropa so beunruhigendes Problem zu lösen versucht. Wir empfehlen Ihnen daher, den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa genehmigen zu wollen.

Gestützt auf die vorliegenden Erwägungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Beschlussentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den Q.April 1952.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident: Etter Der Bundeskanzler: Ch. Oser

· (Entwurf)

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723 II.

Bundesbeschluss betreffend

den Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , naoh Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1952, beschliesst:

Art. 1.

Der Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa wird genehmigt.

Art. 2 Dem Bundesrat werden zur Leistung eines Beitrages ah die genannte Kommission 668 345 Franken zur Verfügung gestellt. Von dieser Summe ist der Gegenwert von 61-886 Dollars an das Verwaltungsbudget und der verbleibende Betrag an den Operationsfonds auszurichten.

Die Beitragsleistung an den Operationsfonds erfolgt unter der Bedingung, dass diese ausschliesslich für den Transport von Flüchtlingen.verwendet wird, die ohne Hilfe nicht auswandern könnten und, gegebenenfalls, für den Transport von Flüchtlingen, die sich gegenwärtig in der Schweiz befinden und auswandern möchten.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Beitritt der Schweiz zur provisorischen zwischenstaatlichen Kommission für Migrationsbewegungen in Europa (Vom 9. April 1952)

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