Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Uttigen, Munitionsdepot; Anpassung des Areals an Schutz- und Sicherheitsvorgaben vom 29. August 2017
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. März 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt für die Anpassung des Munitionsdepots Uttigen an interne Schutz- und Sicherheitsvorgaben unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
12. September 2017
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).
2017-2357
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