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der

Mehrheit der nationalräthlichen .kommission über die Petition schweizerischer Seifenfabrikanten um Zollermäßigung.

(Vom 1l. Juli 1865.)

Tit. l Durch Betition vom ..... September 1864 haben die schweizerischen Seisensabrikanten an die eidg. Räthe die folgenden beiden Gesuche ge-

stellt :

1) Erhöhung des Einfuhrzolles auf Seife aller Art von 75 Eent.

auf 1 Fr. per Eentner.

2) Herabsezung des Eiugangszolles auf Fettwaaren, Harze, Soda, Botasche aller Art, von 50 Et. aus 30 Eent. per Eentner.

Die eidg. Räthe, indem sie von dem ersten Begehren Umgang nahmen, überwiesen dagegen das zweite dem Bundesrathe zur näheren Brüsung, indem sie am 28,^30. September beschlossen, es möge derselbe erwägend ,,Ob es nicht thunlich sei , den Eingangszoll sür die zur Seifenfabrikation nothigen Rohstosse, wie Fettwaaren; Oele u. s. w., von 50 auf 30 Eent. herabzusehen."

Jn seiner Botsehast vom 28. Deeember 1864 ^) bespricht nun der Bundesrath sowohl die Zolltarifirung der Seise, als die Zolltarifirung der Fettwaaren, und kommt zu dem Sehlufse , dass die bei Gelegenheit der Vertrage mit Frankreich getrosfenen Modifikationen im Zollgesetz weder eine Ungerechtigkeit, noch ein Hemmnis.. für die Seifensabrikation der ^) Siehe Bundesblatt v. I. 18.^, Band I. Seite 7.....

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Schweiz seien ; er räth deshalb von einer weitern Herabse^ung des Zollsa^es auf setteu Oelen und den Fetten überhaupt ab, und beantragt Abweisung der betretenden Betition der Seifensieder.

Jn einer ^weiten Eingabe der ...^eisensabrikanten au die eidg. Räthe .^om 1. Juli 1865 lassen dieselben nun ihr erstes Desiderium, betreffend die Erhöhung des Eingangszolles auf Seife fallen , bestehen jedoch um so mehr auf der Herabse^ung der für ihre Fabrikation erforderlichen Roh-

staffe.

Wir erachten nun das erste Desiderium der schweizerischen Seifefabrikauten - Erhöhung des Eingangszolles aus Seise von 75 Et. auf 1 Fr^ per Eentner ^ als durch die Sehlussnahme der eidg. Räthe vom 28,30. September dahingegen, um so mehr, da die Betenten in ihrer zweiten Eingabe von demselben selbst zurückgekommen zu fein scheinen, und beschränken uns daher im Folgenden aus die Brüsnn^ des zweite.. Theiles des Betitnms.

Bei Beginn unserer Berathungen wurde uns . noch die officiose Mittheilung gemacht, dass die verschiedeneu Aenderungen am Zolltarif in Folge der abgeschlossenen Verträge eine Revision desselben zur unabweisbaren Rothweudigkeit gemacht hätten, uud dass eine dahin ^elende Vorlage den eidg. Räthen vermuthlich schon in der nächsten Wiutersil^ung vorgelegt werden würde; die Minderheit Jhrer kommission glaubte nun, geftü.^t ans diese Mittheilung, Jhnen Tagesordnung vorschlagen zu sollen, in der Voraussetzung, dass auch diese Frage bei ...er allgemeinen Revision des Tariss zur Sprache kommen und ihre Erledigung finden werde.

Die Mehrheit Jhrer kommission dagegen ist der Ansicht, die AnBeledenheit befinde sieh dermalen in einem Stadium, in welchem eine Abweisung ans formellen Gründen nicht mehr zulässig sei. Die ^ache ist seit Ansang September , also seit nahezu einem Jahre, bei den eidg.

Räthen anhängig. die Räthe haben bereits den Bundesrath mit der Brüfung der materiellen Seite der Frage beauftragt, das Resultat dieser Brüfuug liegt hente vor uns und wartet uuserer Entscheidung. Jn diesem Schlussstadium uuu über eine Angelegenheit, welche den Bundesrath und

die eidg. Räthe wiederholt beschäftigt, aus formellen Gründen ^..r Tagesordnung ^u sehreiten, scheint uns weder thuulich no.h passend.

Gehen wir nun ^ur Brüsuug der materiellen Seite der Betition der Seisenfabrikauteu über, so mochte es ans den ersten Blick scheinen, als handle es sich um eine .^aehe von nur sehr geringer Bedeutung. Eine Differenz von 20 Et. aus den Eeutner eiues Rohmaterial^, durch welche der Eentner des Fabrikates um hochstens 10-1^ Et. verthenert wird, scheint in der That u.cht sehr wichtig zu sein. Mau dars dabei jedoch nicht vergessen, dass die Seifenfabrikation auch auf einen unbedeutenden Gewinn auf ihren Fabrikaten angewiesen ist und daher .^ueh von gau^ kleinen Erholungen der Erzengungskosten empfindlich berührt wir^, und

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zwar um so empfindlicher, wenn diese Erhöhung der Produktionskosten der inländischen Fabrikation eintritt, während gleichzeitig der auswärtigen Fabrikation durch Vertrag unser Markt eröffnet und dieselbe durch die eigene Zollgesetzgebung eines Theiles der. bisherigen Lasten enthoben

wird.

Eine Uebersicht über die neuesten Veränderungen in den inländischen und ausländischen Zollansätzen , welche die Seifenfabrikation beschlagen, ergeben denn auch zur Evidenz , dass man dabei den schwei^eri-

sehen Seifensabrikanten gegenüber sowohl alle Rükfichten der Billigkeit,

als auch alle Grundsätze einer gesunden Volkswirtschaft bei Seite ge-

fetzt hat.

Man hat aus Rücksicht sür Frankreich und als Eoneession für dieses Land unsere Seisenzolle für Toilettenseife von 15 Fr. aus75Eent., also aus den zwanzigsten Theil, die Zolle aus Talgseise von 2 Fr. aus 75 Et., also nahezu aus den dritten Theil heruntergesetzt, während Frankreich selbst einen vierfach höheren Zoll von 3 Fr. per Eentner beibehält. .^luch Deutschland, unserm hauptsächlichsten Eoneurrenten in Beziehung auf Talgseife gegenüber, setzen wir unsere Zölle auf ^ Et. herunter, während Deutschland seine ...^eisen^olle aus Fr. 3. 12-^. 5l) festsetzt. Mit andern Worten, man öffnet der Seisenfabrikation der Rachbarländer unsern Markt, während man es sich gefallen lässt, dass die Märkte der Nachbarländer uusern Seisensabrikanten durch Zölle, welche an ^rohibitivzolle anstreifen, verschlossen bleiben.

Zn gleicher Zeit aber, während der Zoll aus das Fabrikat gan^ bedeutend heruntergesetzt wird, erschweren wir unserer Fabrikation die Eoneurrenz mit dem Anslande selbst im Jnlande durch Erhöhung de...

Zolles aus die Rohstoffe, und zwar wieder zn der gleichen Zeit, während welcher die ausländische Fabrikation dnreh Herabsetzung ihrer Rohstosfzolle von ihren Regierungen bedeutend erleichtert wird.

Jn der That sehen wir, wie Frankreich seine Zolle auf Oel bedeutend redueirt, nnd wenn dieselben auch immerhin noch bedeutend ge^ nug sind, so dars nicht übersehen werden, dass Frankreich selbst viel Oel produeirt oder aus Algier zollfrei einführt , und seine ^elprodnktion bis dahin durch hohe Zolle schützen zu müssen geglaubt hat. Wenn es heute nicht sofort, wie bei seinen meisten andern Rohstoffen, zur völligen Zoll^ freiheit der Oele übergebt, so geschieht das nur, .veil es seine bis ^etzt

so stark geschützte Oelprodnetion nicht plötzlich schutzlos macheu wollte.

Offenbar ist aber die dermalige Reduktion .^er ^el.^lle nur ein Uebergangsschritt zu noch weiterer Herabsetzung und schliesslicher gänzliche^ Aufhebung Derselben.

V ou viel grösserer Bedeutung aber als die Oelzölle si^d sür unsere

.^eiseusabrikatiou die Felt^ölle, da bei uns wie in Deutsehland hauptsäch l^h Talgseisen produeirt werden. ^.ier sehen wir nun, wie sowohl DentsehB.^nd^bla.t. .^..hrg.X^ll Bd.Ill.

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land als Frankreich ihre Zolle aus Fetten im wohlverstandenen Jnteref^ ihrer Bewohner und ihrer Jndustrie vollständig ausheben und so dem zur Seifenfabrikation notwendigsten Rohstoffe zollfreien Eintritt gestatten, während bei uns der Bundesrath umgekehrt jenen Rohstoff mit einem noch hoheren Zolle als bisher belegen will.

Während also unsere Rachbaren Seis..^olle behalten, welche eigentliche Vrohibitivzolle sind, setzen wir die unsrigen aus ein Minimum herunter; .während dagegen unsere Raehba.^en die Zolle ans die zur WeisenFabrikation nothigen Rohstoffe bedeutend heruntersehen oder ganz aufheben, fetzen wir dieselben bei u.^s heraus. Wir dursten, wie Sie sehen, gar wohl den Satz ausstellen, dass man bei uns bei diesen Zollveränderungen

die Rücksichten der Billigkeit, wie die Grundsätze einer gesunden Volks-

wirthschast gleich sehr ans den Augen gesellt habe.

Der Bundesrath behauptet nun freilich, dass in Folge anderweitige^ Zollherabsetzungen die schweizerischen Seifenfabrikanten i^ Beziehung auf die Verzollung ihrer Rohstoffe besser stünden als früher, und uamentlich auch besser als ihre Rachbaren. Allein diese Behauptung beruht auf ^wei Jrrthümern einerseits, und aus einer Reihe von falschen Rechnungen andererseits.

Der erste dieser Jrrthümer besteht darin, dass der Bundesrath glaubt, die schweizerische Seifensabrikation verwende viel genießbares Sehweinesett, wie solches seit einiger Zeit namentlich aus Eineiunati in grossen Mengen eingeführt wird. Durch Herabsetzung des Zolles aus diesem Rohstoff von Fr. 3. 50 ans 50 Et. per Zentner erwachse, so schließt nun der Bundesrath, der Seifenfabrikation eine Erleichterung, welche die Erhohung des Zolles auf un^eniessbare ^ette auswiege.

Allerdings wird aueh solches geniessbares Schweinefett bei der Seifensabrikation verwendet, allein seines viel zu hohen Breises wegen in nur sehr unbedeutenden Quantitäten. Die in der schweizerischen ........eisensabrikation verwendeten Fette kosten 50-55 Fr. per Eentner, das geuiessbar^ Schweinefett dagegen 70-80 Fr. per Eentner, und wenn das Letztere in seineu Vreisen auch bedeutend schwankt . so blieb es doch noch ^ur.

Zeit seiner grossten Wohlseilheit um 8-10 Fr. über den preisen der ^bei uns zur Seiseusabrikation in der Regel verwendeten Fette. Rieht zur Seifensiederei, sondern zur Buttersiederei wird das geniessbare Schweinefett in grossen Mengen verwendet, indem es einen bedeutenden Bestandtheil der sogenannten Knbelbutter bildet. Die Herabsetzung des Zolle....

aus geniessbares Sel.weiuefett kommt desshalb den Seifensiedern nur in hoehst unbedeutendem Masse zu gute, und mit Unrecht wird denselben Undank vorgeworfen und gerügt, dass sie statt freudig das Dargereichte ^u verdanken , noch mehr wollten. Der Bundesrath scheint übrigen.^ dieser seiner eigenen Behauptung nur sehr wenig Gewicht beizulegen, indem er später nicht geniessbares ^chweineset.., sondern ganz richtig bloß

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. Talg als bei der Seifensabrikation verwendeten Rohstoff seinen Berechnungen zu Grunde legt.

Der zweite Jrrthum des Bundesrathes besteht darin, dass er glaubt, die Seifensabrikanten fänden in der Herabsetzung des Zolles auf ^let^ natron (kaustische Soda^ von Fr. 3. 50 aus 75 Et. ein gewisses Gleichgewicht gegen die Erhöhung der gemeinen ^ette. Diese Zollherabse^ung ist jedoch weit entfernt, die Seisensabrikanlen zu entschädigen, da die meisten Fabrikanten dieses Aei^natron durch Eindampfen von Ablauge (Wasser, Kalk und Sodasalz) selbst herstellen und nicht Ae^natron, sondern Sodasalz in Masse aus England beziehen , das sie nach wie vor mit 30 Et. per Eentner verzollen. We..n also auch hier zugegeben wird, dass kleine Quantitäten von .^natron aus dem .^luslande bezogen werden, so ist das eben weitaus der kleinere Theil, während weitaus die Hauptmasse unter der Form von Sodasalz bezogen wird. Wenn der Bundesrath seine Behauptung durch Hinweisung aus die zunehmende Einsuhr von Ae^natron stützt, so weisen wir unsererseits darauf hin, dass diese Einsuhrzunahme auf Ae^natron eine nur höchst unbedeutende uud winzig kleine im Vergleich mit der Einsnhrzunahme von Sodasalz ist.

Gestützt ans diese irrige Ansieht, als verzolle die schweizerische SeifenFabrikation viel Aet^n..tron, kommt nun der Bundesrath ^u seinen drei ersten Berechnungen (Bundesblatt 18^5, l, 81), nach welchen die Rohstosse sur Marseiller Taselseise uud gewohnliche Talgseise in Zuknnst geringere Zoll.^ bezahlen sollen als bisher, ..^hreud uux die Rohstosse sur ordinäre ...^.ipziger ^eise einen hohern Zoll als bisher bezahlen sollen. Für den weitaus grösseren Tl.eil der Seifensabrikation wird aber nicht kaustische ...^oda, sondern Sodasalz eingesührt, und es betragt der Zoll für dasselbe auf 1 Eentner Marseiller Taselseise 1 ^ Et. und aus 1 Eentnex

gewohnliche Talgseife 3 Et. naeh ^ie .^or, so dass also die richtige Rech-

nung für die erstere einen Mehrzoll von 1l) Et. und sur die zweite einen Mehrzolt von 14 Et. auf den Eentner beträgt; ja, da man aus 50 Bf..nd Oel nicht, wie der Bundesrath behauptet, 1 Eentner, sondern bloss 75 Vfund Oel fabrizirt, so steigt der Mehr^oll bei der erstern ..^eifenart

ebenfalls ans 12--13 Et.

Mit noch viel grösserer Oberflächlichkeit sind die sollenden Rechnungen

gefertigt, durch welche gezeigt werden soll, dass der schweizerische Seifenfabricant für die ihm nöthigen Rohstosse weniger Zoll bezahle , als der Deutsehe und der ^ranzose. .Lassen wir die - nebenbei gesagt ebensalls falsche --- Berechnung, betreffend die Marseiller Oelseife, als uusere.

Fabrikation wenig oder gar uicht berührend, bei ..^eile, so sindeu wir bei der Talgseise die ersorderlicheu 10 Vsund kaustische Soda mit einem Zollansat^e von 32 Et. angesät. Run bezahlten aber 10 Bfuud kaustische

.^oda in Frankreich vor dem 1. Juli .1..) und seit dem 1. Juli 25 Et.

Zoll. Die Differenz zu Ungunften der schweizerischen Fabrikanten betrug

440 also bis zum 1. Juli nur einen Centime. sie beträgt aber heute, seit der

franzosischen Seife bei uns Thür und Thor geofsnet ist, 16 Et.

Die Berechnungen der deutsehen Gebühren begleitet der Bundesrath mit folgender Bemerkung : ,,Die Eoneurrenz mit Talgseife macht sich nun vorzüglich von Deutschland her, und obige Zahlen zeigen deutlich, um wie viel der schweizerische Fabrikant besser gestellt ist als der deutsche.^ Diese ,, obigen Zahlen^ begehen sich nun aber aus die seit dem

1. Juli dieses Jahres in Deutschland nicht mehr geltenden Zolle. Am

28. Deeember 1864, dem Tage, von welchem der Berieht des Bundesrathes datirt ist, musste derselbe nicht nur die neuen deutschen Zolle seit bereits zwei Jahren kennen, sondern er musste auch wissen, dass dieselben

bis spätestens Anfangs 1866 ms Leben treten würden. Es ist also rein unbegreiflich, wie der Bundesrath dazu kommen konnte, seinen Berechnungen die alten Zolle statt der neuen zu Grunde zu legen. Da nun

nach dem neuen deutschen Zolltaris Talg zollfrei ist, so stellt sich die

Rechnung solgendermassen : T a l g s e i s e , nach der falschen Rechnung des Bundesrathes Fr. l .31 zu Guusten des schweizerischen Fabrikanten , in Wirklichkeit aber 3 Et.

zu Gunsten des auswärtigen Fabrikanten.

O r d i n ä r e L e i p z i g e r S e i f e (eine Rechnung, bei welcher nicht mehr als jede Zahl falsch ist) nach der falschen Regung des Bundesrathes ^r. 1. 07 zu Gunsten des schweizerischen Fabrikanten; in Wirklichkeit aber 3 Et. zu Gunsten des auswärtigen Fabrikanten.

Endlieh erlauben wir uns noch einige Bemerkungen über zwei Stellen der bundesräthlichen Botschaft, die uns sehr unangenehm berührt haben.

,,Jm Danton Hessin (so wird aus .^eite 76 des l. Bandes des Bunndesblattes von 1865 gesagt) werden viele Oelsorten als ganz geniessbar und für die Küche brauchbar erklärt und demgemäss verzollt und verwendet, die mau in andern Kantonen kanm zum Brennen und Schmieren tauglich findet, und bei der Verzollung in die niedrigere Klasse verweist.^ Es ist das wieder einer jener Fälle, wo mit Wissen und Keuntniss des Bundesrathes an einer schweizerischen Grenze gewisse Verbrauehsgegenstäude in verschiedener Weise verzollt werden. Die Tessiner werden dafür, dass sie sich mit schlechterem ...^ele begnügen, damit gestraft, dass sie dasselbe theurer verzollen müssen, als es an der Rordgren.^e der Fall ist. Es ist unsere .Ansieht. es sollten derartige ungleiche Verzollungen des gleichen Gegenstandes möglichst vermieden und, wo sie noch vorkommen, beseitigt werden.

Sodann heisst es aus Seite 82 : ..Bedenken wir nun schliesslich noeh, dass andere Fabrikanten in einer viel ungünstigeren Stellung sieh befinden als die .^eifensabrikanten , so muss uns die Beschwerde dieser letztern noch viel unbegründeter erscheinen. ........o muss z. B. der Fabrikant chemischer Brodnkte sür die Rohstoffe meist so viel Zoll bezahlen,

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als für die hauptsächlichsten fertigen Produkte bezahlt wird ; Farbe^trakte bezahle^ Gebühren. die in gar keinem Verhältnis stehen zu den Eingangsgebühren ans dem zu ihrer Herstellung nothigen Material u. s. w.^ Die

Sache ist leider richtig, und wir hätten leieht obige Liste noch durch einige

andere frappante Beispiele verlängern und ergänzen können. Wir müssen aber gestehen, dass wir unsern Augen kaum trauten bei diesem Räsonnement des Bundesrathes. Also weil einige Fabrikationszweige in Beziehnng aus die Verzollung ihrer Rohstoffe und ihrer Fabrikate ganz irrationell und unvolkswirthschastlich behandelt sind, so will man auch andere ^abrikationszweige irrationell und^ uuvolksw.rthschastlich behandeln. Damit kommen wir ganz eonse.^nent am Ende noeh dazu, dass auch Baumwolle und Seide höhere Zölle bezahlen müssen, als Baumwollen- und Seidenfabrikate.

Wir halten das für einen durchaus falschen Weg. Wir halten dafür, man sollte, statt neue Jrrationalitäten durch alte zu beschönigen, vielmehr daraus bedacht sein, die noch bestehenden Ungereimtheiten zu beseitigen.

Wir kommen daher nach dem Gesagten zu folgenden Schlüssen :

Jn dem Stadium, in welchem sich diese Angelegenheit gegenwärtig befindet, ist ein Uebergehen zur Tagesordnung aus rein sormellen Gründen

nicht mehr thnnlich.

Jn der bedeutenden Erniedrigung des Eingangszolles auf Seife und

der gleichzeitigen Erhöhung der süx die Seifensabrikation nöthigen Rohftosfe liegt eine grosse Unbilligkeit gegen die Seifenfabrikanten, die dadurch

noch fühlbarer wird, dass unsere Rachbarstaaten gleichzeitig ihre Eingangszolle anf die betreffenden Rohstoffe bedeutend herabgesetzt oder gänzlich aufgehoben haben.

Die Herabse^ung des Zolles auf genießbarem Schweinefett und auf Aetznatron kommt den Seifenfabrikanten nur in sehr minimem Masse zu gut und kann keinensalls als ein Ersa^ sür den hohern Zoll aus ungeniessbaren Fetten betrachtet werden.

Gestuft auf diese Ergänzungen , erlauben wir uns , bei Jhnen folgenden Antrag zu stellen : Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft,

in Berücksichtigung der Petition der schweizerischen Seifensieder, beschliesst:

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442 Es ist in dem Einfuhrtarif zum schweizerisch-sranzosisehen Handelsvertrag der Zollansatz für Talg und gleichartige Fettwaaren von 50 Et.

auf 30 Et. herabgesetzt.

B e r n , den 11. Juli 1865.

Ramens der Kommissionsmehrheit , Der Berichterstatter:

W. klein.

Note. Die Mehrheit der Kommission bestand aus den Herren Hoffmann, Henggeler und klein.

Ueber die Petition der Seifenfabrikanten ist die Bundesversammlung zu keinem g e m e i n s a m e n Beschlusse gelangt, indem der Nationalrath a.n 11. Juli obigen Antrag annahm und am 20. definitiv festhielt . der Ständerath aber am 17. und

21. gl. Mts. in der vorliegenden Sache zur Tagesordnung überging.

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Bericht der

Minderheit der nationalräthlichen Kommission über die Petition von schweizerischen Seifenfabrikanten um Zollermäßigung.

(Vom lt. Juli 1865.)

Tit. l Gemäss Jhrer Schlussnahme vom 28. und 30. Herbstmonat 1864 übermittelte der Bundesrath der Bundesversammlung seine Botschaft betreffend die Kollektiveiugabe der schweizerischen Seifensieder um Modifikation der Zollsätze aus der Seife und auf den Rohstoffen zu dereu Verfertigung. Eine neue Eingabe der HH. Bluntsehli zum Steinbockli und

Friedrich Ste i n fe l s zum untern Berg in Zürich, datirt vom 1. Juli .8.^5,

ist seither gefolgt, und auch die Minderheit Jhrer Kommission hat die Ehre, Jhnen hierüber Bericht und Antrag zu unterstellen.

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Bericht der Mehrheit der nationalräthlichen Kommission über die Petition schweizerischer Seifenfabrikanten um Zollermäßigung. (Vom 1l. Juli 1865.)

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1865

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31.08.1865

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435-442

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