430 führung begrissenen Arbeiten im Verhältnisse stehen zu den festsetzten Fristen, für die beiden ersten Streken 5 Jahre und für die Stammlinie 6^... Jahre annehmen.

Gestüzt auf vorstehende Auseinandersetzungen hat die Minderheit der kommission die Ehre, folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen : .,Der Bundesrath wird eingeladen, den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnarbeiten im Danton Tessiu untersuchen zu lassen, die Ansichten der Regierung dieses Kantous darüber einzuholen und in der nächsten Oktobersizung der Bundesversammlung Bericht zu erstatten, welch' lettere sieh vorbehält, nothigenfails die Zurükziehung der Konzessionsgenehmigung auszusprechen ."

Bern, den 21. Juli ^....5.

Ramens der Minderheit der Kommission : L. H. Delarageaz französischer Berichterstatter.

Note. Das zweite Mitglied der Minderheit, Herr Sailer von St. fallen, referirte mündlich.

Nachdem der Nationalrath am 22. Juli obigen Minderheitsantrag mit einem Zusaz angenommen hatte trat der Ständerath diesem Beschlusfe am gleichen Tage ebenfalls bei. (Siehe Seite 211 hievor).

#ST#

B

e

ri

cht

der

Commission des Nationalrathes über die Rhonekorrektion im Danton Waadt.

(Vom 13. Juli 1865.)

Tit. l Durch die verschiedenen Berichte des Bundesrathes und der eidgenossischen Experten haben Sie wiederholt und einlässliche Ausschlüsse über den Gang und Stand der Rhonekorrektion erhalten, und es steht steh Jhre

43l Kommission daher nicht veranlasst, auf die Anfänge und den Fortgang des Unternehmens im Kanton Waliis zurückzukommen, sondern kann sich füglich daraus beschranken, die Kenntniss desselben bei Jhnen voraussetzend, einsach auf die Angelegenheit, so weit sie speziell den Kanton Waadt be-

trifft, überzugehen.

Die Regierung des Kautons Waadt hat mit Schreiben vom 29. Ro-

vember 1862, 16. J..ni 1863, 14. und 21. Jnli des gleichen Jahres, 6. April 1864, 31. Mai l865, das Begehren an den Bundesrath gestellt, dass ihr für den Sehaden, resp. sür die Mehrkosten, welche ihr durch die Rhonekorrektion im Wallis entstehen, eine Entschädigung zugesprochen werde. Waadt führt zur Begründung seines Begehrens an: dass in Folge der Korrektion im Kanton Wallis das Wasser den untern Gegendeu in grosser Masse und mit ausserordentlicher Geschwindigkeit zufließen und dadurch die W.chrbauten des Bezirks Aigle schwer bedrohen werde. Diese Gefahr werde noch grosser, wenn die dem waadtländischen User gegenüber liegenden Dämme verstärkt werden sollten.

Dem Schreiben von Waadt vom 31. Mai 18^5 ist ein ausführliches Gutaehteu des waadtländisehen Oberingenieurs, Hrn. G on in, beigelegt, dessen Ausixt dahin ausgesprochen wird , ^ass durch die Rhonekorrektion die grossen, bisher bestandenen Reservoirs, welche das Wasser zurückhalte.., versehwinden und die Hochwasser zwar von kürzerer Dauer, aber viel vehementer und gefährlicher sein werden ; diess veranlasse den Kanton Waadt, seine Dämme um 4-5 Fuss zu erhohen. Die muthmasslichen Kosten dieser Arbeit, die der Kanton Waadt als Rothwehr betrachtet, sehlägt Hr. Gonin aus 2^ Millionen an, und die Regierung von Waadt stellt daher ihre Entschädigungsforderung aus den Betrag von 1 Million Franken.

Der Bundesrath hinwieder hat Expertisen in Sachen angeordnet, und die eidgenossischen .^erren Experten H a r t m a n n und Blotnil^ disferiren in ihren Ansichten und Schlüssen sehr wesentlich mit dem Berieht des waadtläudischen Hrn. Kantousingenieurs. Namentlich erklären die Ersteren , dass die Rhoueanschwellungen sich nach ihrer Anficht auch in Zukunft ebenso verlausen werden wie bisher , da nicht bewiesen werden konne, dass die in den legten Jahren im Oberwallis vorgekommenen Ueberschwemmungen dem Unterwallis oder dem Kanton Waadt irgend welche Erleichterung verschafft hätten. Die Ausbrüche der^Rhone im Oberwallis hätteu ^ar wohl das Thal überschwemmt, seien aber durch das schmale Thalbecken rasch abgelaufen, un.... es konnen diese Ausbrüche uud Ueberschwemmungen in ihrer Wirkung keineswegs die Vortheile darbieten, welche ein wirkliches Reservoir gewähren würde.

Jm Weitern treten die Herren Experten mit aller Entschiedenheit den von Hrn. Gonin befürchteten Folgen der Eindämmung entgegen, indem sie sich unter Anderm hierüber wie folgt ausspreehen :

432 Wird durch l.^... Emdämmung der Rhone im oberen Theile eine grossere Geschwindigkeit erzielt, so ist gar kein Grund vorhanden. dass sich dieselbe Geschwindigkeit im untern Theile des Thales nicht beibehalten lässt, da die Rhone in beiden Theilen aus die gleiche Weise eingedämmt

werden soll. Aus dem Längenprosil des ^lusses ergibt sich, dass derselbe von ^t. Maurice bis an den Lemanersee ein stärkeres Gefalle hat, als von Eonthe^ bis oberhalb Evionna^. Die Hauptursa^e der plol^lieheu Hochnasser und der Uebersehwemmungeu sind die Wildbäehe, in^em durch dieselben bei warmem Wind und Regen plb^lich grosse Wassermassen in die Rhone stürben. Durch die Thalsperre wird ni.ht nur das grobe Gesehieb zurückgehalten, sondern das Wasser wird auch langsamer und regelmässiger abmessen. Da die Rhone selbst vermoge der Eindämmung eiue grossere

Geschwindigkeit erhält, die Wildbäche hingegen langsamer und regelmässiger

zufliessen werden , so wird der Wasserstand im eingedämmten Rhonebette immer ein niedriger sein. Diess ist einer der Hauptgründe, dass das Wasser im untern Theil der Rhone nicht in den von Herrn Gonin gefürchteten Massen erscheinen wirl...

Die eidgenossisehen Experten erklären, nicht im Falle zu sein, mit Bestimmtheit zu sagen , ob durch die Rhonekorrektion im Wallis dem Kanton Waadt ein Sehaden zugesügt werde, noch viel weniger befinden sie si.^ in der Lage, den Betrag zu bessern, welcher für außerordentliche Abhülssmittel verwendet werden müsste.

Jn legerer Beziehung erklärt übrigens auch Herr Gonin, dass er keine genauen Angaben über die Kosten machen konne, und besehränl^t sich daraus , eine approximative Beregnung auszustellen. Bei dieser Berechuuug erinnern wir daran, dass das von Waadt vorgeschlagene System viel grossere Arbeit und daherige bedeutendere Kosten bedingt, als das im Wallis dur.hgefuhrte. Es besteht das .^..stem des Kantons Waadt ^ar nicht in parallelen Längenwuhren , wie sie bei der Rheinkorrektion ange-.

wendet werden und vielleicht auch hier zweckmässig sein dürsten , sondern in viel stärkern Dimensionen der anzulegenden Sporrenwnhre , was nach Ausixt der Experten no.h hohere Kosten erfordert, als die Erstellung .... n B a r .. . .^l w n h r e n .

Jhre Kommission sehliesst sieh in ihrer Ansieht über die materielle und technische Frage der Rhouekorrektion im Kautou Waadt dem Berichte der eidgenossisehen Experten an. Es scheint ihr namentlich sehr wahrscheinlich , dass die Gefahr unregelmässiger und hoher Wasserstände

durch die Anlage von zirl.a 200 Thalsperren im Wallis bedeutend

vermindert werde und dem Kanton Waadt durch die Korrektion eher Rul^en als Sehaden erwachse. Die Rüsen , Wildbäche und waldlosen Abhänge üben den allerersten Einfluss aus die Hochwasser aus ; die in den Rüfen gesammelten und ausgestauten Wasser - und Ges.^iebsmassen brechen zur Zeit der ^chneeschmelze oder bei starken Gewittern plot^lich mit grosser Gewalt los, und indem sie sieh i..s Thal stürben, verursachen sie dort durch ihre Ges^iebsablagernngen ausserordentliehe Veränderungen,

433

sowohl im Laufe des Flusses, als auch im Brofil des ^lussbettes, sowie auch Ueberschwemmungen. Eine Erhöhung dex Flusssohle wird viel eher stattfinden, wenn die Wildbäche ihr Geschiebe unbeschränkt an das Thal ab^ geben können, als wenn dieselben durch Uferverbauungen und Thalsperren zurückgehalten und reglirt werden. Jm letztern Falle werden viel normalere und gleichmassigere Wasserstände er^elt und eine Vertiesung des Flussbettes herbeigeführt, die sueeessive vou selbst eintritt und so lange andauert, bis

der Fluss ein möglichst ausgeglichenes Längenprofil erhalten hat. Es ist sehr ^u beklagen, dass bei der Rheinkorrekti.^n nicht auch Rücksi.l.t darauf genommen worden ist, die graubündnerischen Wildbäche, namentlich die Rolla , die jährlich ungeheure Geschiebsmassen an das Thal abliefert, mit Userbauten und Thalsperren zu versehen. Es wäre dadurch die Rheinkorrektion in hohem Masse geordert worden, dagegen wird sich der Rhein je^t, in seinem Abfluss behindert und von oben mit stets neuen Geschiebsmassen gespeist , wohl schwerlich überalt so vertiefen , wie diess wünschbar wäre, und die untern Gemeinden des Rheinthales werden nicht diejenigen Vortheile geniessen, welche eine gleichzeitige Korrektion der bündnerischen Wildbäche als notwendige Folge mit sieh bringen müsste. - Doch wir kehren ^um Waadtlande ^urück. Der Kanton Waadt verlangt eine Entschädigung. Die erste Frage, die zn beantworten sein wird, ist die .

ob überhaupt ein erweisbarer Schaden vorliege. Wir können hieraus für einstweilen noch keine Antwort ertheilen, da es problematisch erseheint, ob ein Schaden wirklich nachzuweisen sein wird, und es sodann jedenfalls geradezu unmöglich ist, seftzuse^en, wie gross dieser Schaden sein mochte.

Es kann also keine bestimmte Summe stipulirt werden. sondern man muss diess der Zukunft vorbehalten. Wenn nun aber selbst ein Sehaden konstatirt wäre und derselbe mit aller Präzision bezeichnet werden könnte, so würde diess dennoch den Kanton Waadt zu keiner Eutschädig..ugsforderung berechtigen. Jeder Staat ist verpflichtet, dem andern seine Flüsse abznnehmen . und wenn der weiter oben liegende Flusskorrektionen ausführt, so gibt diess dem andern kein Recht zu Schadensklage, es wäre denn, dass die bestehende alte Flussrichtung verlassen und der Strom in ein ganz neues Bett geleitet werden wollte.

Aber selbst wenn eine Sehadenssorderung zu Recht bestünde , so konnte der Kanton Waadt doch wohl nur W a l li s, nie aber die Eidg e n o s s e n s c h a f t dafür belangen ; denn dadurch, dass die Eidgenossenschaft dem Kanton Wallis eine Unterstützung verabreicht, übernimmt sie keineswegs die Verpflichtung , noch im Weitern allen Reklamationen , die an Wallis gestellt .verden wollen, Rede zu stehen uud eventuell Dieselben zu befriedigen. Derartige Reklamationen , auch wenn sie vollständig begründet sein sollten,
gehen den Bund nichts an und können ihn in keiuer Weise berühren.

Ganz anders jedoch stellt sich die Sache , wenn Waadt eine eidgenössische S u b v e n t i o n verlangt. Materiell stimmt daher der Antrag

434 des Bundesraths mit dem Begehren Waadts überein, indem er statt einer Entschädigung sich bereit erklärt, eine ...Subvention zu leisten.

Wir glauben auch, der Bundesrath habe das Richtige beschlossen , wenn er Jhnen den Antrag stellt : ,,1. Ans das Begehren der Regierung des h. Standes Waadt um Verabreichung einer Entschädigung von einer Million Franken für die ihr ausfallenden Korrektionsarbeiten am waadtländischen Ufer der Rhone

wird grundsätzlich nieht eingetreten.

.,2. dagegen erklärt sich die Bundesversammlung bereit, auf Begehren des h. Standes Waadt demselben für ^ie bezeichneten Arbeiten eine Subvention zu gewähren, welche nach den nämlichen Grundsä^en wie diejenige für die Korrektionsarbeiten auf dem gegenüberliegenden Walliser Rhoneufer zu bemessen ist, und mit Be^ug ans deren definitive Bestimmung weitere Vorlagen gewärtigt werden.

,,3. ^er Bundesrath wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. ^ Es wird sich da zeigen, in welchem Masse die eidgenössische Sub^ vention geleistet werden muss, und wir möchten namentlich gerne für Ver....auung der Rufen im Kanton Waadt von Bundes wegen einen dem Bedürsniss entsprechenden Beitrag leisten. Dass Waadt ein Anrecht auf Bundesbeiträge für seine Flusskorrektionen besitzt, fo a.nt wie die Kantone Wallis, St. Gallen und Graubünden, unterliegt wohl keinem Zweifel, und Jhre Kommission nimmt daher auch keinen instand, Jhuen einstimmig die Annahme des bundesräthlichen Antrages zu empfehlen.

Bern, den l 3. Juli l ....^5.

Jm Rameu der Kommission , ^er Berichterstatter :

^ Bainer.

^ote.

Die Mitglieder der Commission waren.

.^err S. B a s i e r , in .^hur.

... B e n z , in Zürich.

.. J. L. B e r n o .. d , in Wallenstadt.

^ A. .^. P i a g e t , in ^uenburg.

^ W. v o n G r a f f e n ried, in Bern.

Der .^ln.^rag de^ Bundesrathes ist von den gesellenden ^^lhen der .^ld.^ genofsenschaft , mit Weglassung der Worte. auf Begehren, im Disposi..... 2, ange^ nommen worden. .^Siehe eidg. Gesezsammlung, Band ^III, Sei.^e 47.^.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Rhonekorrektion im Kanton Waadt.

(Vom 13. Juli 1865.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.08.1865

Date Data Seite

430-434

Page Pagina Ref. No

10 004 868

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.