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Schweizerisches Bundesblatt.

XVII. Jahrgang. III.

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Nr. 35.

3. August 1865.

Bundesbeschluß betreffend

die Eisenbahn Chiasso-Biasca-Locarnoearno.

(Vom 22. Juli 1865.)

Die B u n d e s p e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t beschließt: Der Bundesrath wird eingeladen , den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnarbeiten im Danton Tessin untersuchen zu lassen , die Richten der Regierung dieses Kantons darüber einzuholen und in der nächsten Oktoberstzung der Bundesversammlung Berieht zu erstatten, welch' lettere sich vorbehält, nothigenfalls die Zurükziehung der Kouzessionsgenehmigung anzusprechen.

Inzwischen wird der Bundesrath einer allfälligen Uebertragung der Konzession seine Zustimmung nicht ertheilen.

Also beschlossen vom Rationalrathe,

Bern, den 22. Juli 1865.

Der Bräsident: A. R. Planta.

Der Brotokollsührex : Schieß.

Also beschlossen vom Ständerathe,

Bern, den 22. Juli l 865.

Der Präsident: ..Ir. I. Ruttimann.

Der Protokollführer: I. Kern-germann.

Note. In Vollziehung des vorstehenden Bundesbeschlusses hal. der Bundesrath nnterm 28. Juli d. J. zwei Ingenieure hrn. Bridel ln Yverdon und hrn.

Locher in Bern mil der Untersuchung de... gegenwärtigen Standes der gedachten Eisenbahn beauftragt.

Bundesblatt. Jahrg. XVII. Bd.III.

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212

^Beschlusse

^

der

gesezgebenden Näthe der .Eidgenossenschaft in Sachen de^ Ne^ kurse.^ de.^ .Negierung.^rathe.^ de.^ .^anton.^ Basel.^and^ schaft gegen Verfügungen de.^ Bundesrathem ...om ^. und .^7. Juni 18^ in Berfassung.^anständen.

^eschlu^ des .Nationalrathes vom 15. Dezember 18.^4.

.^eschlnf.. ^es ^lall.^erathes vom l^. ^uli 18.^5.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der ^ s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e nossenschaft, in Betracht: 1) dass der Bundesrath in der Abstimmuugsangelegenheit des Kantous Basel-Lands.haft sowol in seiner Kompetenz als den Umstauden vollständig angemessen gehandelt hat.

Die B u n d e s v e r s a m ^ n l u n g der schweizerischen Eidgenossenschast, in Betracht: dass in Folge Zurüknahme des ^ 2 der Regiernngsverordnung vom

2)^ass der ^ 88 der Staatsverfassuug des Kantons^Basel^Laudschaft die Besugniss, uuter Androhung von Bussen zu den betreffenden Versammlungen einzuladen , den Gemeinderäthen zntheiit,

b e s eh l i esst : Es ist der Regierungsrath des

17. Mai 1864 dnrch den Regiernugsrath selbst der wesentliche Gegenstand der Besehwerdesührnng erledigt ist, und in weiterer Begehung ein Grund zur Beschlussfassun^ nieht vorliegt, b e s ..h l i esst :

Es sei ans die Beschwerde des Regierungsrathes von Basel-Landschast vom 24. September 18^4 nicht weiter einzutreten.

Kantons Basel-Laudschast mit seiner Beschwerde gegeu die bezüglichen Schlussnahmen des Bundesrathes abgewiesen.

^o..e. Am 1.^. Juli l8^5 beschloß der .Nationalrath d e f i n i t i v i .^er^ h a r r e n ans seinem Beschlufse vom 15. Dezember 18^.^. Der Ständerath seiner^ seils beschloß .^m 1.^. Juli, auf seiner Sehlußnahme vom l^. gleichen Monats eben^ fall^ definitiv zu b.^arren.

Da somit kein übereinstimmender Bundesbeschluß zu Stande kam, so verbleiben die .Verfügungen des Bundesrathes in .^rast.

213

^

Die Verfügung pom 6. Juni 1864 ging dahin: Die Rekurrenten (Herren Gu^willer und Graf) werden angewiesen, ihre Beschwerde vorerst mit Frist bis 11. Juni beim Landrathe, als der für Handhabung und Wahrung der Verfassung zunächst zuständigen Behorde, anzubringen, in welchem Falle die Regierung zur beförderlichsten Einberufung des Rathes eingeladen wird. Sollten die Beschwerdeführer durch den Besehluss des .Laudrathes die Versassungsverlezung nicht gehoben glauben, so mogen sie innerhalb sechs Tagen ihre Beschwerde beim Bundesrathe anbringen.

Der Beschluss vom 27. Juni 1864 lautet wie folgt: Der

schweizerische Bundesrath,

nach Einsieht und Brüfung sämmtlicher aus die Besehwerde gegen verfassungswidrige Versügungen der obern Behörden des .^autous Basel-

Landschast bezüglicher Akten;

in Anwendung der Artikel 2, 5 und 90, Ziffer 2, 3 und 10 der Bundesverfassung , hat, ^ in Betracht, dass der Bundesrath in Ausubuug seiner versafsungs^ massigen Befnguisse die .^istiruug der auf den 29. Mai abhin angeordneten Volksabstimmung bis zum Austrag der von mehreren Bürgern eingereiften Beschwerde gegen verfassungswidrige Versügungen des Regiernugsrathes verlangt hat, und wenn in Ri^tbea.htn..g dieser Weisung die Abstimmung dennoch vorgenommen wurde, dieselbe als ungiltig angesehen werden muss ; in Betracht, dass es unzulässig ist, Bürger, welehe an einer von der Anständigen eidgenossisehen Behorde untersagten Abstimmung nieht Theil genommen halben, desswegen ^ur Verantwortung zu ^iel..en ; in Betracht, dass bei eiuer neuen Abstimmung die Bürger nur in der durch die Verfassung vorgeschriebenen Weise zu den betreffenden VerSammlungen eingeladen werden dürfen , in Betracht, dass von den Besehwerdeführern die Besehwerde gegen

^ 1, Ziff. 8, und gegen ^ 12 der Verordu....g vom 17. Mai 1864 fallen gelassen wird , und der drille Beschwerdepunkt bezüglich ^ 2 der Verordnung dadurch beseitigt ist, dass die Regierung selbst durch Beschluß

vom 7. Juni die fragliche Verordnung iu einem Sinne abgeändert hat, welcher mit Art. 88 der Verfassung übereinstimmt, beschlossen: 1. Die am 2.). Mai in der Mehrzahl der Gemeinden vorgenommene Volksabstimmung ist ungiltig, und es kann als ^orsezung der-

214

^

selben keine Abstimmung in denjenigen ^ememden nachgeholt werden, m welchen ans genannten Tag die Gemeindeversammlungen nicht einberufen worden sind.

2. Weder die .^ememderäthe, welche die ^ememdsversammlung..n auf besagten Tag nicht angebt, noch die .Bürger, welche stch von derselben ferngehalten haben, dürfen deswegen zur Verantwortung oder Strafe gezogen werden.

3. Jn Folge der von der Regierung abgegebenen Erklärung ist die Beschwerde über ^ 2 der Regierungsverordnung vom 17. Mai 1864 als erledigt zu betrachten, in der Meinung, dass für die neu zu veranstaltende Volksabstimmung einzig den Gemeinderäthen die Befugniss zusteht, unter Androhung von Bussen zu den betreffenden Versammlungen einzuladen.

4. Diese Schlussnahme ist der Regierung von Bafel-Landschaft zur .^achachtung und den Rekurrenten ^ zur Kenntnisnahme mitzutheilen.

^)

Dem patriotischen herein tn ..^estal.

21^

Jahresbericht de...

schweizerischen Konsulates in Manila sitr 1..^....

(Vom 10. Februar 1865.)

^n den l,. Bundesrath.

Tit. l Die Handelslage im A l l g e m e i n e n darf insoweit als günstig dargestellt werden, als das Geschäft wieder auf einer solidern Basis ruht; natürlich finden sich überall Uebelstände und zu einem der fühlbarsten ist die zwar schon alte Usanz zu zählen, Jmporten auf Kredit zu verkaufen, eine Usanz, die sich aber so tief eingewurzelt hat, dass an eine Abschaffung derselben nicht zu denken ist; im Gegentheil haben es die ungünstigen Geldverhältnisse der legten drei Jahre mit sieh gebracht, dass der Verkausstermin von 3 aus durchschnittlich ^ Monate ausgedehnt wurde. Für den Wohlstand des Landes zeigt der Handelsverkehr wieder erfreulicher...

Resultate, indem die Ausfuhr bedeutend mehr beträgt als die Einsnhr;

zudem hielten sich die Broduktenpreise fast das ganze verflossene Jahr hindurch hoeh, so dass der Vflanzer seinen schonen Rutzen ziehen konnte.

Es gilt das Gesagte freilich mehr von den wohlhabenden grossern Boden-

Besitzern, die hauptsächlich unter den Mischlingen ^Mestizen) zu finden sind; der arme Jndier, der steh mit der Bebauung des Bodens quälen muss, spürt in der Regel n..enig von dem .^ul^en, den die Arbeit seiner Hände liesert; denn entweder muss er einen grossen Tl^eil seiner Erndten als Zinszahlung einem Wucherer (meistens Mestizen) abgeben , dem er und seine Familie durch fortwährende Erhebung kleiner Anleihen so tief verschuldet wird , daß er sieh selten wieder frei machen kann ; oder e..

bringt die Erlose der Erndte im Spiel oder an irgend einer Dorsfest-

lichkeit dur^.h.

H a n d e l s g e s e ^ g e b u n g . Der in Kraft stehende Cod^o de comedo datirt ^ch von 18.^0. Als kompetente Behorde erster. Jnstan^

216 spricht ein Handelsgericht.

mangelhast angesehen.

Jm ganzen genommen wird de... Eode als

Die E r z e u g n i s s e der L a n d w i r t h s e h a s t sind sehr manuigfach ; der Boden ist durchwegs fruchtbar und sür die verschiedensten Brodukte günstig. Grosse Landstrecken liegen noch brach , oder sind mit Urwald bedeckt. Die hauptsächlichsten Erzeugnisse. sind: Zuckerrohr, Taback, Hans, Reis, Kaffee, Jndigo, ferner Eoens- und Betelnüsse, Mais, Weizen, verschiedene Farb- und Rul.^holzarten. An vortrefflichem Bau-

holz für Sehissskons..ru^ion und Hä..serban ist grosser Reichthum. Aus

den B e r g w e r k e n zieht man Eisen, Kupfer und Steinkohlen. allein in zu geringen Quantitäten , um die Ausbeutung lukrativ zu machen.

Die i n d u s t r i e lle n Unternehmungen gewinnen nach und nach mehr Boden; unter die wichtigen Fabrikate gehoren Eigarren, welche freilich in den königlichen Fabriken gearbeitet werden , aber doch Verdienst unter die Leute bringen. Von Brivat-Etablissements eitire ich verschiedene Tauwerk-Fabriken , Zuckerrafsinerie , Seisenstederei , Rum-Destillerien. Mit diesem ledern Gewerbe beschäftigen sich Viele in den Provinzen . serner ist daselbst die Oel^ubereitung (von Eoeusnüsseu) ein wichtiger Erwerbs-

^weig. Einige Ortschaften beschäftigen sich mit Erstelluug von Stroh^

und Bastgeflechten. au.^ die Stickerei findet sich vertreten Endlich ist auf der Jnsel Vana^ die Weberei iu schwuughastem Gang ; es werben daselbst für beträchtliche Summen glatte und broschirte Stoffe in Baumwolle und Halbseide, sowie die berühmten ^ina^.Gewebe (von der Fas.^r des Ananas-^trauehes) fabrizirt.

Das E i n f u h r g e s c h ä f t in Baumwollwaaren behielt eine ziemlieh lebhafte Stimmung bis zum Eintreffen der Berichte von einem bedeutenden Baumwollabschlag in Europa . worauf hin es sehr stille im Markt wurde. Znr Stunde hat sieh indessen wieder einiger Begehr eingestellt.

Die Werthung der Total^Einsuhr kann nnr eine muthmassliche sein, da die Zollverwaltung erst einige Jahre später eine Statistik publiât. Jeh

schäle die Einfuhr während 18^4 aus 8 Millioneu Dollars, wovon ^irka 7 Millionen Dollars europäischer Jmport, und ^irka 1 Million ...hinesiseh...

Handelsartikel, vorzüglich ..^eide. Die schweizerischen Fabrikate partieipiren

in bedeutendem Masse, indem davon für m in deste u s 800,000 Dollars importirt wurde Die hauptsächlichst^ Artikel aus der ^chwei^ be-

stehen aus farbigen, gemusterten Baumwollgeweben, als ^.arougs, Ginghams u. s. f., ferner verschiedene Sorten glatte und sa.^onnirte Mousseline-Gewebe in Stücken und Mouchoirs, seidene und halbseidene ^tofse, Seidenbänder, Rothgarn und Uhren, lettere zu geringem Belauf.

Der Verkansswerth der englischen 1,800,000 Dollars; daran haben Theil:

.^tapelartikel

beträgt

zirka

gebleichte und rohe Shirtings und Longeloths, für Dollars 1,110,000 Jaeeonats, Mousselines und Eambries

.

^,

,,

328,000

217

^

Jn den Ansäen des Zolltarifs haben keinerlei Aenderungen von Belang stattgesunden.

Der W echs e l k u r s für 6 Monat Sicht Tratten war durch-

schnittlich 4 Shillings, 7^ Benee per Dollar.

Die Brivat-.^l u s f u h r hat wesentlich zugenommen, wenn man den Total^ Export von allen Häfen der Philippinen zusammenfasst und .

mit frühern Jahren vergleicht.

Manila e^portirte verflossenes Jahr für einen Werth von Dollars

10,066,513, nämlich: Zucker . . . . .

Hauf . . . . .

Tauwerk . . . .^ Eigarren . . . .

Reis, geschälter . .

,, ungeschälter .

Blättertaback . ^ .

Kaffee . . . . .

Jndigo . . . . .

795,738 467,607 19,043 73,598 180,530 89,338 53,048 33,483 3,085

plcnls Werth Dollars 3,799,362 ,.

,.

,^ 2,63^,396 ,.

,, ,, 192,741 mille ,, ..

788,928 c^n... ,, ..

3^9,553 , ,, ,, 82,438 qumtalen ^, ^, 1,173,739 picnls ,, ,, 510,080 qumtalen ,, ^, 137,176

Berlmnttersehaalen, Häute, Sapanholz, Seife, Schildplatt, Muscheln, Masti^, Oel, zusammen zirka ,, ferner^port der Chinesen, als Biche de mer, flüssiger Jndigo, verschiedene Holzarten, Vogelnester, Eoeus-

375, l 00

nüsse, Betelnüsse ^e. . . . . . . . zirka ,, 200,000 Dollars^ 10,066,513

Dazu kommt noch der Werth des für Re..hnung der Regierung nach Spanien versehifsten Tabakes . ,,

307,500

Dollars ^10,374,013 Sual, uordlicher Hafen auf Lucon. ex^portirte

Reis naeh Ehina im Betrag von . . . . . . , , Jlo^lo und Eebu ^Häsen Jnseln) sührten aus : Zucker.

auf

958,857

den VisahasHanf.

nach England . . 1.^5,488 picnls 2.^,400 piculs .. Kalifornien. . 3,066 ^ ,, Ei)ina . . . 39,305 ,, 207,859 plcnls 25,400 pls. zns.

881,070 Total^Aussuhr Dollars 12,213,940 Die diesjährigen Reis- und Zncker-Erndten liefern einen Mittelertrag.

Die V e r k e h r s w e g e im Jnnern sind noch sehr unentwickelt, da von der Regierung wenig dafür gethan wird. Eine englische Gesellschaft

^

^

hat di... Absicht, eine Eisenbahn von der .Hauptstadt aus nach den nordliehen Vro^inzen zu bauen , und erhielt bereits die Erlaubniss . TerrainStudien zu machen.

Der Z i n s f u ss ist 8 à t 2 ^- per annnm je nach dem Stand des Geldmarktes; die hiestge Bank ist eine Depot- und Escompte -Bank; Br.omessennoten werden zu 8 à 10^.. diseontirt.

V e r s i ch e r u n g e n. Es bestehen hier Agenturen von Feuer-, .Lebens- und Seetransport-Assekuranzen , von denen die erstgenannten ein ziemlich bedeutendes und ausgezeichnetes Geschäft machen, indem bis auf jüngste Zeit keine Schadenersa^forderung vorgekommen ist. Die jährliehe Prämie für Waaren tn steinernen Magazinen ist 1 ^ ^. Seetransport-Afsekuranzen machen beschränkte Geschäfte, weil mindestens ^ der Vroduktensendungen ab hier in England persiehert werden.

Dte hiesigen spannen Rheder haben sich vor einigen Jahren als ei... gegenseitiger Versicherungsverein etablirt; jede Schadenvergütung wird proportionell von den Mitgliedern getragen, so dass diese als Brämie ^u betrachtende Kontribution sehr massig sein kann , wenn die Gesellschaft

Glück hat. Bis je^t ist der Beitrag dnrehsehnittlich per Jahr nicht über 4 ^ vom versicherten Werth gestiegen.

Der maritime Verkehr während 1864 zeigt folgende Ziffern: Hinbekommene Schiffe:

Spanische 175 Fremde 15^ Versegelte S c h i f f e : Spanische 172 ^remde 157 Küstenfahrer:

Eingekommen 1,914 ^ Versegelt 1,856

mit ..

35,912 Tonnen Register.

89,072 .,

,.

,,

36,007 79,113

" .,

,, ,,

122,080 119,760

., ^

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35

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03.08.1865

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