Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11556 Widersprechende Advanced Medical Technologies AG, Kasteler Strasse 11, DE66620 Nonnweiler, internationale Registrierung Nr. 975 462 «FUSE» gegen Widerspruchsgegnerin Globus Medical, Inc., 2560 General Armistead Avenue, USAudubon, PA 19403, internationale Registrierung Nr. 1 058 650 «MICROFUSE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. April 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11556 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

19. April 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4920

2012-1152