Gesuch um Bewilligung für das Inverkehrbringen der Schlupfwespe Torymus sinensis Gesuchstellerin:

Consiglio di Stato del Canton Ticino, Residenza Governativa, 6501 Bellinzona

Gegenstand:

D12001 ­ Inverkehrbringen der Schlupfwespe Torymus sinensis zur biologischen Bekämpfung der Kastaniengallwespe Eigenschaften des Organismus: ­ T. sinensis Kamijo (Hymenoptera, Torymidae) ist eine ectoparasitische Schlupfwespe der Kastaniengallwespe Dryocosmus kuriphilus Yatsumatsu (Hymenoptera, Cynipidae); ­ T. sinensis zählt zu den gebietsfremden wirbellosen Kleintieren und stammt ursprünglich aus China. Diese Schlupfwespe wurde im Jahre 2005 zur biologischen Bekämpfung der Kastaniengallwespe in Norditalien freigelassen.

Beschreibung der vorgesehenen Verwendungen: ­ T. sinensis soll zur klassischen biologischen Bekämpfung der Kastaniengallwespe im Kanton Tessin freigelassen werden; ­ Nach erfolgter Freilassung soll sich T. sinensis im Kanton Tessin etablieren, die Gallen von D. kuriphilus parasitieren und die Schäden an den Kastanienbäumen reduzieren.

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 30 der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911).

Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), 3003 Bern.

Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können nach Artikel 42 Absatz 2 FrSV während der Auflagefrist vom 13. März bis und mit 13. April 2012 von jeder Person nach vorgängiger Anmeldung (Telefon 031 322 93 80) zu den üblichen Bürozeiten beim Bundesamt für Umwelt, BAFU, Abteilung Abfall, Stoffe, Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen, eingesehen werden.

Einsprache:

Jede Person kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten

2012-0498

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Auflagefrist dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen.

Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

13. März 2012

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Bundesamt für Umwelt