Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 20122015 vom 19. September 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20113, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für die Jahre 20122015 bewilligt.
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Über den Verpflichtungskredit kann eine befristete Stelle finanziert werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 31. Mai 2011
Ständerat, 19. September 2011
Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab
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SR 101 SR 935.22 BBl 2011 2337
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Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 20122015. BB
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