Bekanntmachungen der Gerichte
Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG).
Giuseppe Fausto Bongiovanni, ohne bekannten Aufenthalt, letzte bekannte Adresse: Hotel Central, Via del Sole 8, IT-98057 Milazzo.
Auf die Beschwerde vom 17. Mai 2012 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 12. Juni 2012 entschieden: 1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt beim Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten geführt werden (Art. 82 ff., 90 ff. und 100 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 [BGG, SR 173.110]). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie der Beschwerdeführer in Händen hat, beizulegen (vgl. Art. 42 BGG).
3. Juli 2012
Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III
2012-1450
6659