Bundesbeschluss

Entwurf

zur Genehmigung der Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie (ITA II) und der Änderungen der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Informationstechnologiegüter vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20172 zur Aussenwirtschaftspolitik 2016 enthaltene Botschaft des Bundesrates, beschliesst:

Art. 1 1

Es werden genehmigt: a.

die Ministererklärung vom 16. Dezember 20153 über die Ausweitung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie;

b.

die Änderungen der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Informationstechnologiegüter4.

Der Bundesrat wird ermächtigt, der Welthandelsorganisation (WTO) die Annahme der Änderungen zu notifizieren.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

1 2 3 4

SR 101 BBl 2017 813 BBl 2017 1065 Die Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein wird in der AS durch Verweis publiziert. Sie ist nur in französischer Sprache (Art. 5 und 14 Abs. 2 Bst. b PublG, SR 170.512) verfügbar; sie ist nur in dieser Fassung rechtsverbindlich. Im Bundesblatt wird nur die vorliegende Änderung publiziert. Die Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.ezv.admin.ch > Information Firmen > Zolltarif ­ Tares > Künftige Änderungen Zolltarif. Ein Separatdruck der Liste kann bei der Oberzolldirektion, Zolltarifabteilung, 3003 Bern bezogen oder eingesehen werden.

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Genehmigung der Ministererklärung über die Ausdehnung des Handels mit Produkten der Informationstechnologie (ITA II) und der Änderungen der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Informationstechnologiegüter. BB

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