C Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 20132016
Entwurf
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 27. September 20122 über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 20132016 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 (neu) Der Zahlungsrahmen für die Jahre 20132016 wird zweckgebunden für ein Nachwuchsförderprogramm «Energie» des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung um 24 Millionen Franken aufgestockt.
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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2012 9017 BBl 2012 8371
2012-1856
9069
Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 20132016. BB
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