Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 36, Anschluss 15 Kiesen, Kanton Bern vom 2. Juni 2017

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich Anschluss Kiesen: in Fahrtrichtung Kiesen / Heimberg ­

von Rotachebrücke Ausfahrt Kiesen bzw.

UNF Anschluss Kiesen bis UEF KS 1230: 80 km/h

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von UEF KS 1230 bis Ende Baustelle: 60 km/h

in Fahrtrichtung Bern / Spiez ­

von Anfang Baustelle bis UEF KS 1230: 60 km/h

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von UEF KS 1230 Anschluss bis UEF Professoreistrasse: 80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3,00 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2017-1553

BBl 2017

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplänen und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 3. Juli 2017 bis Ende der Bauphase 2 (voraussichtlich ca. 30. September 2017).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

20. Juni 2017

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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