Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden Genehmigung der Richtplannachführung 2010 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 20. März 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 12. März 2012 des Bundesamts für Raumentwicklung ARE wird die Richtplannachführung 2010 des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit dem Vorbehalt unter Ziffer 2 genehmig.

2.

Der letzte Satz im Objektblatt S.1 «Siedlungsgebiet», Punkt 3, Richtungweisende Festlegungen «... Begründete Ausnahmen sind möglich, insbesondere unter Berücksichtigung der ländlichen Verhältnisse.» wird vom Bund mit dem Vorbehalt genehmigt, dass der Kanton nur Ausnahmen zulässt, die auf einem Beschluss der Trägerschaft des Agglomerationsprogrammes St. Gallen/Arbon-Rorschach basieren.

3.

Der Kanton wird aufgefordert innerhalb von 2 Jahren seinen Richtplan in folgenden Bereichen zu ergänzen: ­ Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr, ­ Siedlungsbegrenzung, ­ Kriterien für Neueinzonungen, ­ verkehrsintensive Einrichtungen in den Agglomerationsgemeinden gemäss Massnahme 1.3 des Agglomerationsprogramms St. Gallen/ Arbon-Rorschach sowie ­ Vorgaben zur Standortplanung derartiger Einrichtungen für das ganze Kantonsgebiet.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Kasernenstrasse 17A, 9100 Herisau, Tel. 071 353 65 51

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

1. Mai 2012

2012-0997

Bundesamt für Raumentwicklung

4715